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Digitale Sozialräume – Hybride Sozialräume: Aufgaben für die Wohlfahrtspflege

Die Digitalisierung des Sozialraums ist thematisch bei den Wohlfahrtsverbänden angekommen. Im Juni 2017 organisierte die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine Veranstaltung  zum Thema. Digitaler Sozialraum – hybrider Sozialraum – was versteht man darunter?

Jonas Meine versucht eine Definition in seinem Aufsatz für den Band “Gestaltung des Sozial- und Gesundheitswesens im Zeitalter von Digitalisierung und Technischer Assistanz“, herausgegeben von Tim Hagemann (2017). Reale Räume werden durch digitale Informationen in Form von Texten, Videos, Fotos, Audioaufnahmen, Web-Karten usw. angereichert. Reale soziale Netzwerke und digitale Netzwerke verschmelzen miteinander. Der Sozialraum wird durch diese Vermischung von digitalen und analogen Elementen zu einem “hybriden Raum”.  Dies führt dazu, dass

  •   Menschen “denselben faktischen  Raum aufgrund der Durchdringung mit unterschiedlichen digitalen Hypertexten potenziell unterschiedlich erleben” (Meine 2017, 28)
  • Akteure sich nicht nur in einem Sozialraum befinden sondern in mehreren gleichzeitig
  • Stadtteile, Städte, Regionen und Landschaften durch die Anreicherung mit digitalen Elementen “neu” erfahrbar werden (ebd., 30)
  • sich neue Handlungsmöglichkeiten für die lokalen Akteure auftun und Praktiken des Alltags durch digitale Informationen verändert bzw. aktualisiert werden.

Nicht alle Menschen entgrenzen ihren Sozialraum mit Hilfe digitaler Informationen und Netzwerke, –  speziell die Offliner nehmen hier nicht teil. Es kommt so zu einer “neuen Verteilung von Chancen und Risiken” in Sozialräumen, stellt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) im September 2017 fest. Wohlfahrtsverbände seien gefordert, der digitalen Spaltung und möglicher Ausgrenzung entgegenzutreten, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und die gesellschaftliche Transformation im Zuge der Digitalisierung aktiv mitzugestalten.

Wohlfahrtsverbände fordern hierfür eine Anschubfinanzierung seitens des Staates, vergleichbar mit den öffentlichen Förderprogrammen im Bereich von E-Health. Aufgebaut werden soll eine “soziale Infrastruktur 4.0”, die der Digitalisierung Rechnung trägt. Zu diesem Zweck haben die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und das Bundesfamilienministerium im September 2017 eine gemeinsame Absichtserklärung vorgelegt. Dieser zufolge muss in der freien Wohlfahrtspflege, die als das “gemeinwohlorientierte Gerüst der sozialen Infrastruktur” gilt, ein Organisationsentwicklungsprozess einsetzen, der die Verbände fit macht für die digitalen Sozialräume. Dafür wurden die folgenden Handlungsfelder mit dem Ministerium abgesteckt (siehe die Absichtserklärung samt Erläuterungen):

  1.  In der sozialen Arbeit sollen analoge Angebote durch digitale ergänzt werden
  2.  Die verbandliche Engagement-Infrastruktur soll aus- und umgebaut werden, um den digitalen Anforderungen gerecht zu werden
  3. Ausbau der Online-Beratung
  4. Aus- und Weiterbildung der Haupt- und Ehrenamtlichen, damit diese die Herausforderungen der Digitalisierung in der sozialen Arbeit bewältigen können
  5. Förderung von Management und Innovation:  Entwicklung sozial innovativer Dienstleistungsmodelle und neuer Struktureinheiten: “Methoden des Design Thinking und innovative IT-Lösungen von Querdenkern können technische und organisatorische Entwicklungsprozesse synchron befördern”.
  6. Anpassung der verbandlichen Prozesse an die digitalen Innovationen durch Personal- und Organisationsentwicklung

Die Absichtserklärung ist ein guter Schritt, um das Know-how der Verbände im Bereich der Digitalisierung voranzubringen. Die staatliche Förderung und die Berücksichtigung der Digitalisierung des Sozialraums auch in den Leistungsverträgen, die die freie Wohlfahrtspflege mit den öffentlichen Kassen abschließt, ist notwendig. Zwar warten im Unterschied zu den Verbänden zivilgesellschaftliche Initiativen, die sich mit den Auswirkungen der Digitalisierung im Sozialraum befassen (wie Freifunk, Socialbar, OK Labs) nicht  erst auf staatliche Mittel, bevor sie loslegen und aktiv werden (um die “Innovationskraft” der Verbände, die in der Absichtserklärung so gefeiert wird, ist es lokal leider nicht immer so gut bestellt…).

Jedoch geht es hier tatsächlich um etwas anderes: es geht darum,  den Sozialsektor und die Sozialräume in der Fläche für die Digitalisierung fit zu machen. Das ist eine ganz zentrale Aufgabe, der sich der Staat nicht entziehen kann. Hier hätten schon vor Jahren entsprechende Programme aufgelegt werden müssen. Den Mangel an digitalen Kenntnissen von Nonprofits im Sozialraum habe ich schon oft in der Praxis erfahren und hier im Blog beklagt. Die Digitalisierung der Industrie (“Industrie 4.0”) und die Digitalisierung von Arbeit, Gesundheit und Pflege haben staatliche Akteure schon längst auf ihrer Agenda, – warum nicht schon früher auch den Sozial- und Dritten Sektor? Vielleicht liegt dies auch an den Wohlfahrtsverbänden selbst, die “innerhalb der BAGFW keine abgestimmte Position zur Digitalisierung” haben, – so war zumindest noch der Stand im Juni 2017 vor der Absichtserklärung (Quelle).

Update:  Auf caritas-digital befasst sich ein Text von Thomas Becker mit der Digitalisierung des Sozialraums und den Aufgaben für den Caritas-Verband

Qualitätskriterien für “gutes Engagement”

Der Arbeitskreis “Bürgergesellschaft und Demokratie”  der Friedrich-Ebert-Stiftung hat im Juni 2017 unter dem Titel “Gutes Engagement” ein Impulspapier vorgelegt, das die Qualitätsmerkmale “guten Bürgerengagements” für eine  demokratische Zivilgesellschaft definiert. Dahinter steht die Erkenntnis, dass nicht “jede freiwillige Tätigkeit (…) die Zivilgesellschaft, den sozialen Zusammenhalt und die Demokratie ” stärkt, sondern es auch unziviles, antidemokratisches Bürgerengagement gibt: “Fremdenfeindliche und rechtspopulistische Mobilisierungen „besorgter Bürger_innen“ zwingen zur demokratisch-normativen Positionsbestimmung. Wir halten es für unabdingbar, zwischen gutem, zivilem, demokratischem Engagement auf der einen Seite und unzivilem, antidemokratischem Engagement auf der anderen, der dunklen Seite der Zivilgesellschaft, zu unterscheiden.” (Impulspapier, S. 4).  Und diese Unterscheidung sollte den Autoren des Papiers zufolge berücksichtigt werden, wenn es darum geht, Engagement zu fördern oder nicht zu fördern.

Der Staat und gemeinnützige Organisationen sollten also steuernd eingreifen und nicht jedes Engagement unterstützen, sondern nur das “gute”, das die Demokratie stärkt. Wobei es hier “nicht um einen Tugendkatalog oder gar um Vorschriften für Engagierte” gehen soll (S. 5),  d.h. die Pluralität des Engagements wird nicht angetastet, sondern es geht eher um das Recht der fördernden Institutionen, festzulegen “Welches Engagement wollen wir?” , “Was ist gutes Engagement?”. Das Impulspapier will die Komponenten des “guten Engagements” definieren, wobei es meines Erachtens besser gewesen wäre, das Papier “demokratisches Engagement” zu nennen, um den Tugend-Beigeschmack des Titels  zu vermeiden und den eigenen programmatischen Standpunkt deutlich sichtbar zu machen.

Was gehört dem Impulspapier zufolge zu einem “guten Engagement” und was folgt daraus für die Politik? Zusammengefasst ist gutes Engagement

  • zivil: Vielfalt wird akzeptiert, Toleranz geübt und Konflikte werden friedlich ausgetragen. Zivilität sollte eingeübt und gelernt werden. Dazu sind Fortbildungsprogramme für Professionelle notwendig (und für Ehrenamtliche? – dazu sagt das Papier nichts). Die öffentlich finanzierten Engagementberichte sollten zukünftig zwischen zivilem und unzivilem Engagement klar unterscheiden.
  • partizipativ: Die Mitgestaltungschancen von Engagierten sollten sich verbessern, indem die öffentliche Förderung des Engagements und die Förderung gemeinnütziger Organisationen an das Vorhandensein von Mitwirkungsrechten Engagierter gekoppelt werden. Um die Zivilgesellschaft in ihrer demokratischen Substanz zu stärken, sollten das Vereinsrecht, das Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrecht verändert werden. Auch die Mitsprache der Klienten sozialer Einrichtungen ist zu sichern. Durch “kommunale Bildungslandschaften” soll die aktive Bürgerschaft gefördert werden, denn Engagement muss man erlernen und einüben. Es ist zumeist nicht naturgegeben vorhanden.
  • inklusiv: Alle sollten sich engagieren können, auch Menschen mit Behinderungen, Erwerbslose, Arme, Benachteiligte, Zugewanderte. Deshalb sollte die Inklusion gestärkt und als Kriterium in Förderprogramme aufgenommen werden. Durch eine “aufsuchende Engagementförderung” unterstützt man engagementferne Gruppen. Die Selbstorganisation von Menschen “am Rand” ist zu stärken. Ebenso ihre materielle Absicherung im Rahmen sozialer Bürgerrechte.
  • Gutes Engagement wird anerkannt, gefördert und lernt: Engagierte brauchen Mitmach- und Fortbildungsmöglichkeiten in allen gesellschaftlichen Bereichen und das Hauptamt muss den Umgang mit Freiwilligen noch besser lernen. Finanzielle Töpfe sollten die Förderung kleiner, sozialräumlicher Projekte unterstützen. Die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Ehrenamt ist stärker in den Blick zu nehmen.
  • Gutes Engagement ist eigensinnig und gelegentlich unbequem: Politische Beteiligung gehört zum Bürgerengagement dazu. Das Gemeinnützigkeitsrecht sollte so reformiert werden, dass der demokratischen Funktion des Bürgerengagements Rechnung getragen wird und politisches Engagement kein K.-o. -Kriterium ist, wenn es um die Verleihung der Gemeinnützigkeit geht.

Da sich die Autoren des Impulspapiers auf das Verhältnis Staat – Bürgerengagement konzentrieren, gerät aus ihrem Blick, dass Bürgerengagement, das auf Beteiligung zielt, auch die lokale Wirtschaft verändern kann. Genossenschaften und Sozialunternehmen können aus Bürgerengagement und Bürgerprojekten hervorgehen. Deshalb sollte man dringend Schnittstellen zwischen Freiwilligenagenturen und der Startup-Förderung aufbauen. Hinzufügen müsste man auch, dass “gutes Engagement” Netzwerke aufbaut, um gemeinschaftlich und kooperativ Ziele umzusetzen, die einer alleine nicht umsetzen kann.

Überhaupt müsste man diesem ersten Impulspapier ein zweites folgen lassen, das die Kriterien des demokratischen Engagements aus zivilgesellschaftlicher Perspektive behandelt und fragt “Was folgt daraus für unser Engagement?”. Aber ein solches Papier müsste aus regionalen Engagement-Netzwerken kommen und kann nicht top-down erstellt werden.

Der “Dritte Sektor” in Europa – Probleme und Zukunftsaussichten

Im Rahmen des europäischen Forschungsprojekts “Third Sector Impact” bemühten sich Forscher aus vielen europäischen Ländern um eine Überarbeitung des Konzepts, wer alles zum “Dritten Sektor” zählt, wie groß dieser insgesamt ist und welche Wirkungen er auf allen Ebenen entfaltet. Untersucht wurden auch die Probleme, mit denen der Sektor kämpft. Hinter dem ganzen Forschungsprojekt steht der Wunsch, die Potenziale des Dritten Sektors in und für Europa sichtbarer zu machen und den Sektor stärker ins Gespräch und auf die politische Agenda zu bringen. Derzeit sind sowohl seine Sichtbarkeit als auch seine Legitimität auf europäischer Ebene nur schwach ausgeprägt,  – was von den Forschern bedauert wird.

In zwei Blogbeiträgen habe ich mich mit den Ergebnissen des TSI-Forschungsprojekts befasst, siehe hier (Teil 1) und hier (Teil 2).

Zum Verständnis: zum Dritten Sektor zählen gemeinnützige Organisationen, aber auch Sozialunternehmen und Genossenschaften sowie das Engagement  von Bürgern, – aber nur, wenn nicht-staatlich, freiwillig und öffentlichen Zwecken verpflichtet (s. Teil 1).

Mit welchen Herausforderungen sind aktuell Nonprofits und Sozialunternehmen in Europa konfrontiert? Die Forscher zählen in ihrem Abschlussbericht einige auf (Enjolras/Salamon/Sivesind/Zimmer 2016, 10f):

  1. Das freiwillige Engagement ist heutzutage zeitlich begrenzter, projektorientierter und immer weniger an eine Organisation gebunden. Die Sozialwirtschaft kann nicht mehr automatisch mit Freiwilligen rechnen, sondern muss Ressourcen investieren, um ihren Bestand an Freiwilligen zu pflegen und neue Freiwillige rekrutieren zu können. Durch den unsicheren Zugriff auf Freiwillige kommen traditionelle Organisationsmodelle ins Wanken
  2. Die finanzielle Situation der Sozialwirtschaft wurde in den letzten Jahren schwieriger. Zum einen spart die öffentliche Hand als Folge der Finanzkrise. Zum andern wurde die Finanzierung der Organisationen verändert: das Kostendeckungsprinzip wurde aufgegeben. Die Einrichtungen konkurrieren um Mittel, die der Staat oder die Nutzer selbst vergeben. Effizienz und Effektivität werden durch die “Social-Investment-Logik” immer wichtiger. Organisationen müssen erheblich in ihr Fundraising und in ihr Management bzw. ihre Leistungsfähigkeit investieren
  3. “Down by Bureaucratization” – so nennen die Forscher jenen Zwang zur Rechenschaftspflicht und zum permanenten Leistungsnachweis, dem die Organisationen immer stärker ausgesetzt sind, sowohl gegenüber dem Staat als auch gegenüber privaten Spendern (statt “trust me” – “prove me”). Speziell der Staat hat sein Verhältnis zur Sozialwirtschaft verändert,  – die Beziehung wurde vermarktlicht: die öffentliche Hand sieht sich als Einkäufer sozialer Dienstleistungen. Die Leistungsverträge, die die öffentliche Hand vergibt, diktiert sie auch selbst
  4. Räume für gemeinnützige Projekte, z.B. im Kultur- oder Sportbereich, sind gerade in den Metropolen sehr knapp. Hier konkurrieren Nonprofits und die Sozialwirtschaft häufig erfolglos um den raren (öffentlichen) Raum, der in der Regel in den Städten mit maximalem Profit verkauft werden soll
  5. Niedrige Einkommen dominieren den Dritten Sektor. Personal wird reduziert, die Arbeitslast erhöht, Jobs werden in Teilzeit-Formate aufgesplittet, die Beschäftigungsverhältnisse insgesamt immer prekärer. Dies führt dazu, dass Personal immer schwieriger zu gewinnen ist und die Qualität der Dienste leidet

Das Fazit der Forscher: In den letzten Jahren wurde europaweit der Dritte Sektor erheblich geschwächt und damit auch seine Fähigkeit, soziale Dienste zu erbringen, Interessen zu vertreten, Gemeinschaft zu bilden und Mitmach-Möglichkeiten anzubieten.  Den Forschern zufolge gibt es für die Zukunft zwei mögliche Szenarien (S. 12):

Entweder der Sektor vermarktlicht noch mehr und hört irgendwann auf, ein eigenständiger “Dritter Sektor” neben Markt und Staat zu sein. Oder es gibt eine Renaissance des Dritten Sektors und seiner Visionen. Dies würde aber voraussetzen, dass einerseits Politik und Staat diese Renaissance wollen und unterstützen und andererseits auch die Verantwortlichen im Dritten Sektor Konzepte für diesen Weg entwickeln.

Von einer solchen Aufbruchstimmung ist hierzulande leider noch nichts zu spüren, – so ist zumindest mein Eindruck. Der Dritte Sektor ist verunsichert, fühlt sich in der Defensive und ist sehr schwach, wenn es darum geht, in der Fläche Allianzen in den zivilgesellschaftlichen Raum hinein aufzubauen, um eine Bürgerbewegung zu schaffen, die die Werte der Sozialwirtschaft teilt. Der Schulterschluss wird primär mit staatlichen Akteuren gesucht und auch hier nicht aus einer Position der Stärke heraus, sondern eher aus Gründen der finanziellen Abhängigkeit. Den Blick hin zur Bürgerschaft und in das Gemeinwesen hinein gibt es immer noch viel zu selten.