Schlagwort-Archiv: Sozialwirtschaft

Neudefinition des “Dritten Sektors” (Teil 1): Welche Organisationen gehören dazu?

Was versteht man unter dem “Dritten Sektor”? Die Antworten darauf fallen weltweit ganz unterschiedlich aus und nicht einmal innerhalb eines Landes herrscht diesbezüglich eine Übereinstimmung.  Das liegt an der unglaublichen Vielfalt des Dritten Sektors und der Konzepte, sie sich mit ihm befassen.

Eine traditionelle Definition des “Dritten Sektors”, die auch in diesem Blog verwendet wird, lautet, dass zu ihm alle gemeinnützigen Organisationen zählen, die – im Unterschied zum Markt – nicht gewinnorientiert sind und – im Unterschied zum Staat – auf Freiwilligkeit basieren und deshalb einen eigenen Sektor jenseits von “Markt” und “Staat” bilden. Diese traditionelle Definition steht vor immer größeren Schwierigkeiten, denn was ist dann mit Genossenschaften und Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit, die auf dem Markt aktiv sind, aber dennoch soziale Ziele verfolgen? Was ist mit Sozialunternehmen? Warum zählt nicht auch das individuelle freiwillige Engagement zum Dritten Sektor? Gehören wirklich nur Organisationen und nicht auch Normen und Werte zum sogenannten “Third Sector”?

Als Reaktion auf die vielen Kritiker haben sich Salamon und Sokolowski gemeinsam mit anderen Forschern im Rahmen des Third Sector Impact Project (TSI) der Europäischen Union an die Ausarbeitung einer neuen Definition des Dritten Sektors gemacht und hierfür die existierende Literatur ausgewertet, international Fachleute befragt und mit der Fach-Community diskutiert (die übrigens erstaunlich klein ist, – es fehlen viele Akteure, die hier eigentlich dabei sein sollten…).  Ihre Arbeitsergebnisse wurden nun im Sommer in der Zeitschrift Voluntas veröffentlicht (2016, Band 27, S. 1515-1545).

Die beiden Forscher starten mit einer Bestandsaufnahme, was man in den unterschiedlichen Ländern unter dem “Dritten Sektor” versteht (S. 1525f):

  • Das engste Verständnis des Sektors hat man in Großbritannien. Hier stehen die “public charities” im Vordergrund, – Organisationen, die ihre Wurzeln in der historischen Armenfürsorge haben
  •  Das weiteste Verständnis vom Dritten Sektors im Sinne einer “Sozialwirtschaft”, die sich durch soziales Handeln, Solidarität und Demokratie auszeichnet, existiert in frankophonen Ländern, im Süden Europas und in Lateinamerika. Hier verschwimmen die Grenzen zwischen dem Dritten Sektor und dem Markt und hier sind auch die Genossenschaften und Versicherungsvereine sehr stark
  • In Mittel- und Osteuropa versteht man unter dem “Third Sector” die ganze Zivilgesellschaft, d.h. nicht nur Organisationen werden hier dazu gezählt, sondern auch die gemeinwohlorientierten Aktivitäten der Bürgerinnen und Bürger

Die Forscher finden aber auch drei Prinzipien heraus, die trotz vieler Unterschiede überall als Eigenschaften des “Dritten Sektors” anerkannt sind. Demnach ist der “Dritte Sektor” gekennzeichnet durch (S. 1528):

  • privates (d.h. nicht-staatliches) Handeln
  • die Verfolgung öffentlicher Zwecke, die über das Private und Familiäre hinausgehen
  • Freiwilligkeit

Bei den drei Prinzipien ist die Eigenschaft “Non-profit” nicht mehr dabei. Dies eröffnet die Chance, nun auch Genossenschaften, Versicherungsvereine und Sozialunternehmen in das “Dritte Sektor”-Konzept zu integrieren, – aber nur unter bestimmten und genau definierten Voraussetzungen. Da manche Genossenschaften und Versicherungsvereine riesige Marktakteure sind und von normalen for-profit-Unternehmen nicht zu unterscheiden, da diese Organisationen auch in den nationalen Statistiken ganz klar unter der Rubrik “Wirtschaft” geführt werden und nicht im Nonprofit-Bereich, muss die Definition, welche Organisationen zum Dritten Sektor zählen, weiter verfeinert werden.

Die Forscher schlagen als weitergehende Definition folgendes vor:

Genossenschaften, Versicherungsvereine und Sozialunternehmen gehören nur dann zum “Dritten Sektor” mit seinen öffentlichen Zielen, wenn sie ganz oder erheblich darin eingeschränkt sind, ihre Gewinne an ihre Mitglieder, Investoren oder andere Stakeholder zu verteilen (S. 1533). Das heißt, Organisationen der Sozialwirtschaft (social economy/économie sociale) müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen, wenn sie zum Dritten Sektor gerechnet werden wollen (S. 1536):

  • sie brauchen eine rechtlich bindende soziale Mission
  • sie dürfen nicht mehr als 50% ihrer Gewinne an Mitglieder oder andere Stakeholder verteilen
  • der einbehaltene Gewinn muss wieder in die  Organisation gesteckt werden
  • sie müssen a) 30% ihrer Mitarbeiter oder Klienten aus benachteiligten Gruppen rekrutieren oder b) dürfen Gewinne nur in der Höhe verteilen, wie sie auch Kapital investiert oder Gebühren eingenommen haben

Salamon/Sokolowski fordern dazu auf, dieses neue Dritte Sektor-Konzept nun inhaltlich zu testen und in die nationalen Statistiken einzubringen. Sie selbst erweitern den Begriff des Dritten Sektors um die Sozialwirtschaft und reden von “third sector/social economy” bzw. dem TSE-Sektor, – eine Formulierung, die bewusst modular gebaut ist. Man wird sehen, wie und ob sich der neue Begriff weiterverbreitet.

Insgesamt finde ich die Überlegungen der Forscher überzeugend, insoweit sie versuchen,  sozialwirtschaftliche Organisationen in den Dritten Sektor konzeptionell einzubinden. Was ich kritischer finde, sind ihre Überlegungen bezogen auf das freiwillige Engagement. Dazu im nächsten Artikel mehr.