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Augmented Reality – Folgen für den Sozialraum

Augmented Reality (AR) bedeutet im engen Sinn, dass die reale Welt um digitale Informationen ergänzt wird. Diese Informationen können unterschiedlich abgerufen werden: u.a. über das Smartphone, über AR-Brillen oder als Projektion auf  Windschutzscheiben und in den realen Raum. Grundsätzlich kann alles in der realen Welt um digitale Inhalte ergänzt bzw. erweitert werden: Gebäude, Infrastrukturen, Gegenstände, Natur, – aber auch Menschen und deren Interaktionen. Bei der Augmented Reality verschmelzen reale und virtuelle Welt miteinander, deshalb spricht man auch von einer “mixed reality”. Wichtig für AR ist der Standort des Nutzers,  denn abhängig von dessen Position im Raum verändern sich die angezeigten Informationen.

Wie wird sich die erweiterte Realität im physikalischen Raum auswirken? Wer darf öffentliche und private Räume mit digitalen Informationen anreichern? Welche Folgen wird AR für Räume im Quartier, die dortigen gemeinnützigen Einrichtungen und die Quartiersvernetzung haben?

Über die Ethik von AR macht sich E. Neely (2018) Gedanken. Sie versucht zu klären, wer reale Räume mit digitalen Informationen anreichern darf. Ihr zufolge hängt eine Antwort entscheidend davon ab, ob sich für die erweiterte Realität eine bzw. wenige Plattformen und Apps durchsetzen oder viele konkurrierende. Ist ersteres der Fall, dann sollte bei privaten Räumen der jeweilige Besitzer vorrangig das Recht haben, seinen Raum mit digitalen Informationen anzureichern. Wo für Augmented Reality viele konkurrierende Apps und Plattformen genutzt werden, werden auch private Räume mit vielen unterschiedlichen Erweiterungen ergänzt werden können, ohne dass dies der Besitzer eines Raumes verhindern kann. Im öffentlichen Bereich kann durch AR ein neuer Diskurs begründet werden: Bürger/innen kommen miteinander im realen Raum ins Gespräch, wobei man hier beachten muss, dass die öffentliche Rede via AR länger sichtbar bleibt als das gesprochene Wort. Auch müssen unter Umständen für bestimmte öffentliche Räume Regeln definiert werden, um AR auf dem Niveau von graffitiy oder Spam entfernen zu können.

Aufgrund der negativen Erfahrungen im Zusammenhang mit den sozialen Medien ist damit zu rechnen, dass auch die Augmentierung von Räumen unethisch genutzt werden wird, d.h. dass private und öffentliche Räume erweitert werden mit Inhalten, die beleidigend, rassistisch, gewalttätig  und pornographisch sind:  In der realen Umwelt werden virtuelle “Aushänge” mit negativen und polarisierenden Inhalten angebracht. Abschreckende Beispiele finden sich im Text der Autorin (Neely 2018).

Nonprofits im Quartier müssen damit rechnen, dass digitale Informationen, Kommentare und Bewertungen  ihrer Einrichtungen von Dritten mit dem realen Raum verbunden werden, so dass jeder Vorbeikommende, der über die entsprechende AR-Anwendung verfügt, diese Informationen sofort sieht. Grundsätzlich bietet AR so auch die Chance einer besseren Kontaktaufnahme zwischen einer Einrichtung und Bürgern: Wer an einer gemeinnützigen Einrichtung vorbei spaziert  und mit einem Smartphone ausgestattet ist, sieht z.B. an das Haus “gepinnte” virtuelle Kontaktdaten und Angebote für Freiwillige. Passanten können bei Interesse direkt mit der Organisation in den Austausch treten, Wände werden durchlässiger. Angebote im Quartier werden so viel besser und unmittelbarer bekannt.

Das derzeitige Problem vieler Quartiere, dass ihre Ressourcen nicht kartiert und allgemein bekannt sind bzw. die Ressourcen untereinander zu wenig verknüpft, könnte AR reduzieren. Die erweiterte Realität bietet die Chance, Einrichtungen und Bürger ganz niedrigschwellig und raumbezogen miteinander zu vernetzen.

Aber es existieren auch – wie oben erwähnt – erhebliche Gefahren, wenn sich der Hass und die Desinformation aus den sozialen Medien in realen Räumen lokalisiert. Hinzukommt die zunehmende Individualisierung durch AR: Wenn sich reale und virtuelle Welt zunehmend mischen und jeder – je nach benutzter Anwendung – unterschiedliche digitale Informationen  im Raum vorfindet, dann stimmt die Annahme, dass wir alle die selbe Realität teilen, nicht mehr (vgl. Wolf/Grodzinsky/Miller 2015). Diese Annahme war zwar schon in der Vergangenheit nicht ganz richtig angesichts unterschiedlicher sozialer Herkünfte und unterschiedlichem kulturellen und sozialen Kapital. Aber mit der erweiterten Realität werden die Erfahrungen im Raum nochmals stärker und radikaler individualisiert.

AR-Anwendungen und Plattformen werden eine ganz zentrale Rolle spielen, wenn es um den Blick auf die physikalische Welt geht, denn was wir vor Ort sehen, wird durch die Inhalte dieser Plattformen mitbestimmt werden und ist in deren Besitz. Dies wirft die ethische und politische Frage auf: “Wem gehört der Raum zwischen unseren Augen und einem Objekt?” (Wolf/Grodzinsky/Miller 2015). Die Zivilgesellschaft sollte diese Frage ganz dringend diskutieren.

Literatur:

  • Neely, E.L. (2018): Augmented reality, augmented ethics: who has the right to augment a particular space?, in: Ethics and Information Technology, https://doi.org/10.1007/s10676-018-9484-2
  • Wolf, M.J., Grodzinsky, F.S., Miller K.W. (2015): Augmented Reality All Around Us: Power and Perception at a Crossroads, ACM
    Computers and Society, Vol 45 issue 3,  S. 126-131

Wirkungsmessung in der Freien Wohlfahrtspflege – Methoden und ihre Grenzen

Auch in der Freien Wohlfahrtspflege wird die Wirkungsmessung ein zunehmend wichtiges Thema, um die eigene Existenz und Effektivität vor Geldgebern, Politik und Gesellschaft zu legitimieren.

Um einen Überblick über die unterschiedlichen Methoden der Wirkungsmessung zu erhalten, hat das Heidelberger Centrum für soziale Investitionen und Innovationen (CSI) im Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege ein Transparenzgutachten durch Kehl/Glänzel/Then/Mildenberger erstellt, das im März 2016 veröffentlicht wurde und online verfügbar ist.

Die Forscher untersuchten insgesamt 48 (!) Ansätze zur Wirkungsmessung und zwar nach folgenden Kriterien: methodische Qualität, Quantifizierung und Monetarisierung von Wirkung, Wirkungsdimensionen und -ebenen, Standardisierungsgrad und Ressourcenaufwand, Einsatzfelder und Adressaten. Die Ergebnisse der Analyse sind in einer Tabelle im Anhang des Berichts (S. 71- 86 zusammengefasst).

Das Fazit der Forscher (siehe CSI-Gutachten S. 6f):

  • Die meisten Ansätze betrachten gar nicht den impact (= Nettowirkung) von Maßnahmen, sondern nur den output, d.h. die Leistungen und Güter, die eine Organisation erstellt.  Manche fokussieren auch auf den outcome (= Bruttowirkung), der entsteht, wenn unterschiedliche outputs zusammenkommen. Betrachtet man nur den outcome ist es nicht möglich, einen eindeutigen Zusammenhang zwischen einer einzelnen Maßnahme und einer konkreten Wirkung herzustellen
  • Die Mehrheit der Ansätze konzentriert sich auf nur eine Wirkungsdimension, nämlich die ökonomische, und lässt andere Wirkungsdimensionen (soziale, kulturelle, politische) außen vor
  • Die meisten Ansätze beschränken sich auf die Ebene der Klienten (Mikro) oder auf die gesamtgesellschaftliche Ebene (Makro) und vernachlässigen die Ebene der Organisation (Meso)

Keiner der Ansätze wird der Komplexität von Wohlfahrtsverbänden gerecht, die nicht nur soziale Dienstleistungen erbringen, sondern auch noch weitere Funktionen haben: nämlich Interessen zu vertreten, Menschen zu integrieren und Beteiligungsmöglichkeiten zu bieten.

Die Forscher raten deshalb dazu,  unterschiedliche Ansätze miteinander zu kombinieren. Sie selbst halten fünf davon für Methoden mit größerem Potenzial für Nonprofits, sofern diese Ansätze methodisch und inhaltlich erweitert  und kombiniert werden: Kosten-Nutzen-Analyse, Quality-of-Life-Analyse, IRIS, SROI, Politische Diskursnetzwerkanalyse.

Empfohlen wird auch, auf unterschiedlichen Verbandsebenen unterschiedliche Wirkungsdimensionen in den Blick zu nehmen, also bspw. auf Bundes- und Landesebene sich eher mit den den politischen und ökonomischen Wirkungsdimensionen zu befassen und auf der lokalen Ebene in den Einrichtungen selbst mit den sozialen und kulturellen Dimensionen.

Die Herausforderung liegt darin, dass innerhalb der Freien Wohlfahrtspflege das Thema “Wirkungsmessung” hoch umstritten ist. Analyse-Methoden mit einem rein ökonomischen Blickwinkel werden abgelehnt (und das ist auch gut so). Gleichzeitig fehlt es verbandsintern an den notwendigen Ressourcen und Kompetenzen, um Wirkungsmessungen durchzuführen.

Die Wissenschaftler schlagen deshalb ein mehrstufiges Verfahren der Wirkungsmessung vor, bei dem die Bundesebene der Freien Wohlfahrtspflege eine wichtige Rolle spielen würde, wenn es darum geht, festzulegen, was überhaupt im Rahmen einer Wirkungsmessung gemessen werden sollte (S. 63).

Tatsächlich ist die Erarbeitung einer Basis-Indikatorik, anhand derer die Wirkung gemessen werden kann, für die Freie Wohlfahrtspflege sinnvoll. Aber ich bin der Ansicht, dass diese nicht top down oder von Externen erabeitet werden sollte, sondern ausgehend von der lokalen Ebene, in enger Kooperation mit der Zivilgesellschaft.  Dass so etwas funktioniert, zeigt der Kommunale Index für Inklusion, der in der Praxis getestet und überarbeitet wurde.

Nutzer-Partizipation in Nonprofits – neue Daten aus der Forschung

Welche Konsultations- und Partizipationsformen bieten gemeinnützige Organisationen ihren Nutzern an? Welchen Einfluss haben Nutzer auf  Entscheidungen von Nonprofits? Wie groß ist der Impact von Nutzern verglichen mit anderen Stakeholder-Gruppen, die für gemeinnützige Organisationen wichtig sind?

Diese Fragen untersucht die Studie von Lore Wellens /Marc Jegers, die im Frühjahr 2016 in der Zeitschrift Nonprofit Management & Leadership (Bd. 26, Heft 3, S. 295-312). veröffentlicht wurde . Die Forscher haben dafür die Antworten der Geschäftsführer/innen von 790 großen belgischen Nonprofit-Organisationen aus 14 Fachbereichen ausgewertet.

Der Studie zufolge bieten die meisten gemeinnützigen Organisationen ihren Nutzern Verfahren an, um deren Beschwerden oder Zufriedenheit abzufragen, nämlich 75% der Einrichtungen bzw. 67% (S. 300). Bedeutend weniger sehen einen Nutzerbeirat vor (31%) oder einen Sitz für einen Nutzer-Vertreter im Vorstand (22%). Wobei NPOs aus dem Gesundheits- und Sozialbereich führend sind, wenn es um Nutzer-Beiräte geht. 42% der Einrichtungen haben einen solchen Beirat, der allerdings auch immer häufiger vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird.  Insgesamt gibt es viele gemeinnützige Einrichtungen (35%), die zwar keine formalen Verfahren anbieten, um Nutzer an ihrer Strategie- und Politikformulierung zu beteiligen, dafür aber informelle Beteiligungsmöglichkeiten. Generell wählen Nonprofits Verfahren mit geringem Personal- und Zeitaufwand, also eher Fragebögen als Beiräte (S. 299).

Trotz unterschiedlicher Konsultations- und Partizipationsverfahren schätzen die befragten Nonprofit-Geschäftsführer/innen den Impact der Nutzer auf die Entscheidungen einer NPO als geringer ein als den anderer wichtiger Stakeholdergruppen (S. 302):  51% der Befragten halten den Nutzer-Impact für wichtig/sehr wichtig/entscheidend.  Aber als noch viel wichtiger werden der Staat  (80%), der Vorstand (86%) und das Management (97%) wahrgenommen. Nur 7,3 % der Befragten sehen einen Impact von freiwillig Engagierten auf die Politikformulierung, ein interessantes Detail, das inhaltlich zu einem der letzten Artikel hier im Blog passt.

Die Autoren schließen aus diesem Ergebnis, dass es sich bei vielen der angebotenen Verfahren für die Nutzer-Partizipation und -Konsultation um symbolische Politik handelt, streng genommen sogar um eine “Zeit- und Geldverschwendung” (S. 308) seitens der Organisation und der Nutzer, wenn man allein den Impact der Verfahren im Auge hat.  Für die Autoren ist einer der Ansatzpunkte, um den Einfluss der Nutzer auf die Entscheidungen der Organisation zu erhöhen, die Qualität der Partizipations- und Konsultationsverfahren zu verbessern, um die es ihnen zufolge in Nonprofits nicht gut bestellt ist: “(…) the formal mechanisms in place are not perceived to be of good quality.” (Wellens/Jegers 2016, 302).