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Freiwilliges Engagement von Bürgern mit Behinderungen

Dieser Artikel ist der dritte in einer 3-teiligen Serie zum Thema “Partizipation behinderter Menschen”. Der erste Blogartikel befasste sich mit ihrer Mitbestimmung in den sozialen Diensten. Der zweite Artikel mit der digitalen Teilhabe von Bürgern mit Behinderungen. Im letzten Artikel der Reihe möchte ich das freiwillige Engagement Behinderter thematisieren. Ich freue mich über Feedback!

Bürger mit Behinderungen haben das Recht auf Selbstbestimmung, politische und soziale Teilhabe. So legt es die UN-Behindertenrechts-
konvention fest, die von Deutschland ratifiziert wurde. Soziale Teilhabe bedeutet, mit anderen gemeinsam am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilzunehmen, nicht am Rand zu stehen, sondern inkludiert zu sein auf allen Ebenen und in allen Bereichen unseres Gemeinwesens.

Mitwirken und -gestalten kann man über ein freiwilliges Engagement. Dieses wird im Feld von Behinderung in der Regel so verstanden, dass Menschen ohne Behinderung sich für Bürger mit Einschränkungen einbringen. Aber es gibt immer häufiger Behinderte, die selbst als Helfer aktiv sind. Das Diakonische Werk (DW) Hamburg zieht nach drei Jahren Laufzeit des Projekts “Selbstverständlich Freiwillig” Bilanz und beschreibt, welche Voraussetzungen notwendig sind, um das freiwillige Engagement von behinderten Menschen zu fördern.

Wichtige Partner sind die örtlichen Freiwilligenagenturen. Sie sollten das Thema auf der Agenda haben und über entsprechende Fortbildungen verfügen. Sie brauchen Kontakt zur Behindertenhilfe. Sie müssen Strukturen aufbauen, um den einzelnen Engagementwilligen zu unterstützen und Engagementbarrieren vor Ort abzubauen. Nicht alle Mitarbeiter/innen in den Freiwilligenagenturen sind gleich offen für das Engagement Behinderter. Auch die sozialen Dienste, Angehörige und Assistenten spielen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, den einzelnen zum Engagement zu ermutigen, ihn an Termine zu erinnern, Wege einzuüben. Die Einsatzorte selbst müssen entsprechende Mitmachmöglichkeiten vorhalten und die Freiwilligen mit Behinderung begleiten, soweit es notwendig ist. Einer der größten Stolpersteine für das Engagement ist laut Diakonischem Werk “die fehlende Regelung für Finanzierung von Assistenzleistungen und Unterstützung im Engagement” für Behinderte (DW 2013, 22).

Das Diakonische Werk hat einen Praxisleitfaden erarbeitet mit Arbeitsmaterialien und Erklärungen in leichter Sprache, um Freiwilligenagenturen und der Behindertenhilfe Tipps an die Hand zu geben, wenn sie die Freiwilligentätigkeit von Bürgern mit Behinderungen fördern wollen. Auch Infos für die Betroffenen selbst sind dabei. So gibt es u.a. einen Leitfaden für eine barrierefreie Freiwilligenbörse, ein Workshop in leichter Sprache für Engagementinteressierte, eineCheckliste für Mitarbeitende in Einsatzorten.

Es sollten meines Erachtens auch die Freiwilligendatenbanken im Internet Informationen darüber vorhalten, ob Einsatzorte barrierefrei und Erfahrungen mit behinderten Freiwilligen vorhanden sind. Eine kurze Stichprobe bei der Freiwilligendatenbank meiner Stadt – Stuttgart – und bei der Freiwilligendatenbank der Aktion Mensch, welche u.a. die Daten von 50 regionalen Freiwilligenagenturen nutzt – zeigt, dass “Barrierefreiheit” als Suchkriterium nicht aufgelistet ist. Es gehört auch nicht zu den Kriterien, die bei den Einrichtungen, die Engagements anbieten, zwingend abgefragt werden, so dass man nicht durchgängig informiert wird, ob sich ein Einsatzort auch für Rollstuhlfahrer eignet. Die Mannheimer Freiwilligenbörse hat hier eine differenziertere Suchmaske bzw. erweiterte Filtermöglichkeiten. Es wäre sinnvoll, wenn sich die Freiwilligenagenturen mit behinderten Engagementwilligen zusammensetzen würden, um gemeinsam zu besprechen, welche Informationen sich Behinderte im Netz wünschen, – das wäre auch ein Beitrag zu deren digitaler Inklusion.

Darüber hinaus sollte die Förderung von Mitbestimmung und Mitwirkung von Behinderten nicht auf die Felder “Engagementpolitik” und “Behindertenhilfe” beschränkt bleiben. Dies ist eine Aufgabe, die das ganze örtliche Gemeinwesen etwas angeht. Deshalb finde ich Projektideen wie die “Mitmachstube”, die von minds & makers gemeinsam mit dem Kölner Caritas-Verband entwickelt wurde, gut, weil hier der Versuch gestartet werden soll, das Thema “Partizipation” und “Engagement” von Menschen mit Lernschwierigkeiten langfristig im Quartier zu verankern. Das Besondere an der Idee ist, dass die “Mitmachstube” konzeptionell im Rahmen eines Co-Design-Prozesses von Bürgern mit und ohne Behinderung, sozialen Diensten und anderen Quartierseinrichtungen erarbeitet wird und nach ihrem Aufbau Co-Design-Methoden beibehält: Menschen mit und ohne Behinderung können sich hier “sozialpolitisch engagieren, weiterbilden und barrierefreie Mitbestimmungsinstrumente, -methoden und -tools mitentwickeln und austesten” (Beyerle 2013). Mehr zum Konzept von minds & makers siehe hier.

Einem solchen gemeinwesenbezogenen Ansatz gehört die Zukunft. Es kommt darauf an, Bürger mit Behinderungen stärker mit der Allgemeinheit zu vernetzen und sie aus ihrer Position am Rand, an dem sie sich häufig befinden, zu befreien. Wie Emmerich in einem WZB-Papier (9/2013) schreibt, ist die Bildungshomogenität der sozialen Netzwerke, über die einer verfügt, ein entscheidendes Hindernis für zivilgesellschaftliches Engagement, wenn in diesem Netzwerk der Anteil von Menschen mit höheren Bildungsabschlüssen gering ist. Die Homogenität von Netzwerken ist auch bei Bürgern mit Behinderungen aufzubrechen zugunsten sozialer Beziehungen in andere (Bildungs)Milieus. Durch eine gemeinwesenbezogene Vernetzung könnte hier ein Anfang gemacht werden.

Digitale Teilhabe von Bürgern mit Behinderungen

Dieser Artikel bildet den zweiten Teil einer 3-teiligen Serie zum Thema “Partizipation behinderter Menschen”. Der erste Blogartikel befasste sich mit ihrer Beteiligung in den sozialen Diensten. Der nächste Beitrag thematisiert das freiwillige Engagement von Bürgern mit Behinderungen (30.1.). Ich freue mich über Feedback!

Lange Jahre dominierten die Themen ‘Barrierefreiheit’ und ‘Zugänglichkeit’ die Diskussion um die Teilhabe behinderter Menschen an der digitalen Welt. Noch ist diese Zugänglichkeit für Menschen, die in stationären Wohnformen leben, aber auch für viele, die ambulant betreut werden, nicht durchgehend gesichert, wie Freese/Mayerle in der SI:SO 1/2013 schreiben, einem Schwerpunkt-Heft über digitale Teilhabe. Die Diskussion habe sich dennoch verschoben: statt der ‘Zugänglichkeit’ stehe jetzt die ‘Nutzbarkeit’ digitaler Medien im Mittelpunkt.

Die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) durch Bürger mit Behinderungen, speziell jenen mit Lernschwierigkeiten, wird im schulischen Bereich und durch Assistive Technologien forciert. Zu wenig wird aber Freese und Mayerle zufolge das Potential von ICT für die alltägliche Lebensführung und für Inklusion ausgeschöpft. Egal ob es um die Pflege von Freundschaften, die Kompetenzentwicklung für den Arbeitsmarkt, alltägliche Dienstleistungen oder die Teilhabe an öffentlichen Aktivitäten geht – Informations- und Kommunikationstechnologien spielen hier eine zentrale Rolle, auch für Menschen mit Behinderungen. Deren Selbstständigkeit und Selbstbestimmung wird gefördert, wenn sie ihren Alltag und ihre sozialen Kontakte mit Hilfe von PC und Internet “in einer vertrauten Umgebung, in frei wählbarem Tempo, unabhängig von Öffnungszeiten und mit vertrauter und individuell angepasster Hard und Software” steuern können (SFIB, zit. nach Freese/Mayerle 2013, 9). Die UN-Behindertenrechtskonvention schreibt in Artikel 4, dass der kompetente Umgang mit Neuen Technologien unerlässlich ist, um Menschen- und Bürgerrechte voll ausschöpfen zu können, entsprechend muss deren Zugänglichkeit und Nutzung für Behinderte sichergestellt werden.

Die Vermittlung von Medienkompetenz und -bildung muss deshalb in den Alltag der Behindertenhilfe integriert werden. Zur Aufgabe der Mitarbeiter/innen sollte zukünftig auch der Medienbereich gehören: die Profession muss behinderte Menschen darin unterstützen, Informations- und Kommunikationstechnologien möglichst selbstbestimmt zu nutzen (Freese/Mayerle 2013, 8). Während viele Mitarbeiter in der Behindertenhilfe neue Technologien hauptsächlich als technisches Hilfsmittel betrachten, um Beeinträchtigungen kompensieren zu können, sollten im Feld Behinderung die Chancen der neuen Technologien für eine Teilhabe am Gemeinwesen stärker in den Mittelpunkt rücken (ebd., 7). Dazu gehöre auch, dass die “bewahrende” professionelle Haltung kritisch betrachtet wird, die den Nutzern mit Lernschwierigkeiten eine selbstbestimmte Entscheidung über ihren Medienkonsum nicht immer zutraut (Freese 2013, 50).

Da die Behindertenhilfe zum Teil ambulanter wird und sich manche Dienstleistungen in den digitalen Raum verlagern (Beratung, Betreuung, Assistenz), profitieren die Mitarbeiter selbst von mehr Kompetenzen in den neuen Technologien, da immer mehr Beziehungen digital gesteuert und mehr Aufgaben über das Internet erledigt werden müssen. Eine Weiterbildung der Mitarbeiter im digitalen Bereich ist damit geboten. Die Weiterbildungsinhalte für die Profession sollten jedoch von den behinderten Nutzern mitbestimmt werden können, damit die Medienbildung nicht für Behinderte, sondern gemeinsam mit ihnen stattfindet.

Ein gutes Beispiel, wie Menschen mit Lernschwierigkeiten ihr Wissen und ihre Erfahrungen in einen Gestaltungsprozess einbringen können, bietet das PIKSL-Labor in Düsseldorf, ein gemeinnütziges Projekt, getragen von der freien Wohlfahrtspflege. Im PIKSL-Labor “kommen Menschen mit und ohne Behinderung zusammen, um voneinander zu lernen und Ideen im Umgang mit alltäglichen (digitalen) Problemstellungen zu entwickeln” (Freese 2013, 50) . Menschen mit Lernschwierigkeiten werden als Experten betrachtet, die Barrieren erkennen und Ideen für deren Abbau einbringen können. Gemeinsam werden im Team barrierearme digitale Lösungen entwickelt, u.a. ein Content-Management-System, das auf Piktogrammen basiert, um das digitale Publizieren und damit die Teilhabe am öffentlichen Diskurs zu vereinfachen. Die PIKSL-Aktiven mit Lernschwierigkeiten geben zwischenzeitlich ihre gesammelten Internet-Kenntnisse an Senioren aus dem Stadtteil weiter, die ebenfalls von niedrigschwelligen, barrierearmen Angeboten profitieren.

Das Co-Design von Lösungen durch Profis und Nutzer funktioniert hier im Bereich digitaler Technologien. Es würde sich auch im Bereich der Behindertenhilfe insgesamt bewähren, gäbe es mehr Räume für Partizipation. Es wäre lohnenswert, wenn man die Co-Design-Erfahrungen, die das PIKSL-Team seit 2011 sammeln konnte, in andere Sachbereiche transferieren würde, um kooperative Entscheidungsprozesse zu ermöglichen.

Bürger statt Klienten: mehr Mitbestimmung für behinderte Menschen

Dieser Artikel bildet den Auftakt einer 3-teiligen-Serie zum Thema “Partizipation behinderter Menschen”. Im nächsten Beitrag befasse ich mich mit ihrer digitalen Teilhabe (23.1.), danach mit der Frage des freiwilligen Engagements von Bürgern mit Behinderungen (30.1.). Ich freue mich über Feedback!

Im Bereich sozialer Dienste ist die politische Partizipation von Bürgern, d.h. deren Mitbestimmung an der Ausgestaltung von Programmen, Infrastruktur und Dienstleistungen, kein prominentes Thema. Während die Kinder- und Jugendhilfe hier schon weiterentwickelt ist, scheint Partizipation gerade im Feld von Behinderung “ein relativ neues Thema zu sein”, wie Iris Beck in einem Beitrag in der Teilhabe 1/2013 schreibt. Ihr zufolge ist die politische Partizipation in der Behindertenhilfe “weder in der Fachdiskussion noch in den Strukturen der professionellen Angebote als Handlungs- und Strukturprinzip” verankert (Beck 2013, 7f).

Zwar würde das zuständige Gesetzbuch (SGB IX) auf Mitbestimmung abzielen, aber die Impulse des Gesetzes “kommen (..) noch nicht in der Praxis an” (ebd., 8). Auch die in manchen Gemeinden vorhandenen Runde Tische oder die kommunale Teilhabeplanung für behinderte Menschen bringen oftmals die Mitbestimmung nicht wirklich voran, weil ihnen Verbindlichkeit fehlt oder die Ergebnisse zu wenig mit anderen Bereichen koordiniert werden (ebd., 9). Auch der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) gibt dem Thema ‘Mitbestimmung’ keinen zusätzlichen Schub. Vielmehr wurde der Aktionsplan selbst wegen der mangelhaften Beteiligung von Behindertenorganisationen kritisiert (BRK-Allianz 2013, 5). Partizipation in all ihren Facetten steht aber im Zentrum der Behindertenrechtskonvention, die dem Leitbild folgt “Nothing about us without us”.

Es wäre wichtig, die Rechte Behinderter offensiver in ihr Verhältnis zum Staat, den sozialen Diensten und zum Gemeinwesen einzubringen. Ihr Status als Bürger – und nicht als Klient oder Hilfsempfänger – müsste noch stärker betont und gefestigt werden. Nicht um neue Hürden für jene aufzubauen, die keine Staatsbürger sind. Sondern um die politische und partizipative Dimension der Menschenrechte zu betonen, die nicht nur Abwehrrechte sind (“Freiheit von”), sondern auch das Recht sozialer und politischer Teilhabe umfassen (“Freiheit zu”). Alle Nutzer sozialer Dienste haben das Problem, dass sie zumeist als Klienten oder Kunden, aber nicht als mitentscheidungsfähige Bürger betrachtet werden. Während diese Praxis in manchen Bereichen hinterfragt wird, scheint die Behindertenhilfe hiervon noch ausgenommen zu sein (s. oben).

Die Mitsprache von behinderten Bürgern – und Bürgern allgemein – im Sozialsektor ist nur möglich, wenn sich die Rahmenbedingungen in den Diensten und in der politischen Steuerung verändern. Es muss der Schritt von der hierarchischen zur partizipativen Steuerung unternommen werden, der die Bürger-Nutzer in den Mittelpunkt stellt und nicht die Bedarfe der Organisation. Momentan sind Selbst- und Mitbestimmung behinderter Menschen im Sozialbereich nicht oder nur eingeschränkt möglich:

  • BürgerInnen sind an den Leistungs- und Preisverhandlungen zwischen Staat und sozialen Diensten nicht beteiligt (oder in der Minderheit)
  • das Persönliche Budget, das Selbstbestimmung erlaubt, wird nur von einer Minderheit bezogen
  • der Mehrkostenvorbehalt der Kostenträger verhindert die freie Wahl der Wohnform
  • es fehlen sozialräumliche Assistenzangebote
  • in stationären Einrichtungen kommt es durch die Sparpolitik zum Qualitätsabbau

Auch in Großbritannien macht man sich Gedanken darüber, wie man die Partizipation behinderter Bürger stärken und ihnen mehr Gestaltungsmöglichkeiten verschaffen kann. Inspiriert von einer nef-Studie (2012,11) habe ich das folgende Schaubild entworfen. Es verdeutlicht, dass die Rolle der Bürger-Nutzer bei der Programmformulierung gestärkt werden muss. Es zeigt aber auch, dass Dienste aus ihrem strengen Korsett, das ihnen die staatliche Steuerung auferlegt, befreit werden müssen (siehe meinen letzten Blog-Beitrag). Sie brauchen die Chance, flexibel, gemeinwesen- und outcome-orientiert arbeiten zu können und brauchen die Mittel, um Partizipationsprozesse umzusetzen. Gleichzeitig müssen Dienste ihre binnenorientierte Sicht der Dinge aufgeben und sich stärker dem Gemeinwesen zuwenden. Eine eigene Trägerphilosophie sollte nicht die Kooperation und wechselseitige Abstimmung mit anderen Akteuren verhindern. Vielmehr geht es darum, nach Gemeinsamkeiten zu suchen und Entscheidungsprozesse zu dezentralisieren, um passgenaue Lösungen bezogen auf den Stadtteil und Nutzer finden zu können.

Hierarchische-vs-partizipative-Steuerung-im-Sozialsektor

 

 

 

 

 

 

 

 

Wichtig ist die Unterstützung von Bürgern bei Partizipationsprozessen. Alle profitieren von politischer Bildung, einem Mitmach-Training, barrierefreier Information und Sprache, der Unterstützung durch Peers und einer Förderung der Selbstvertretung. Menschen mit Behinderungen brauchen darüber hinaus noch Assistenzangebote, um Mitmach-Möglichkeiten auch tatsächlich ergreifen zu können.