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Qualitätskriterien für “gutes Engagement”

Der Arbeitskreis “Bürgergesellschaft und Demokratie”  der Friedrich-Ebert-Stiftung hat im Juni 2017 unter dem Titel “Gutes Engagement” ein Impulspapier vorgelegt, das die Qualitätsmerkmale “guten Bürgerengagements” für eine  demokratische Zivilgesellschaft definiert. Dahinter steht die Erkenntnis, dass nicht “jede freiwillige Tätigkeit (…) die Zivilgesellschaft, den sozialen Zusammenhalt und die Demokratie ” stärkt, sondern es auch unziviles, antidemokratisches Bürgerengagement gibt: “Fremdenfeindliche und rechtspopulistische Mobilisierungen „besorgter Bürger_innen“ zwingen zur demokratisch-normativen Positionsbestimmung. Wir halten es für unabdingbar, zwischen gutem, zivilem, demokratischem Engagement auf der einen Seite und unzivilem, antidemokratischem Engagement auf der anderen, der dunklen Seite der Zivilgesellschaft, zu unterscheiden.” (Impulspapier, S. 4).  Und diese Unterscheidung sollte den Autoren des Papiers zufolge berücksichtigt werden, wenn es darum geht, Engagement zu fördern oder nicht zu fördern.

Der Staat und gemeinnützige Organisationen sollten also steuernd eingreifen und nicht jedes Engagement unterstützen, sondern nur das “gute”, das die Demokratie stärkt. Wobei es hier “nicht um einen Tugendkatalog oder gar um Vorschriften für Engagierte” gehen soll (S. 5),  d.h. die Pluralität des Engagements wird nicht angetastet, sondern es geht eher um das Recht der fördernden Institutionen, festzulegen “Welches Engagement wollen wir?” , “Was ist gutes Engagement?”. Das Impulspapier will die Komponenten des “guten Engagements” definieren, wobei es meines Erachtens besser gewesen wäre, das Papier “demokratisches Engagement” zu nennen, um den Tugend-Beigeschmack des Titels  zu vermeiden und den eigenen programmatischen Standpunkt deutlich sichtbar zu machen.

Was gehört dem Impulspapier zufolge zu einem “guten Engagement” und was folgt daraus für die Politik? Zusammengefasst ist gutes Engagement

  • zivil: Vielfalt wird akzeptiert, Toleranz geübt und Konflikte werden friedlich ausgetragen. Zivilität sollte eingeübt und gelernt werden. Dazu sind Fortbildungsprogramme für Professionelle notwendig (und für Ehrenamtliche? – dazu sagt das Papier nichts). Die öffentlich finanzierten Engagementberichte sollten zukünftig zwischen zivilem und unzivilem Engagement klar unterscheiden.
  • partizipativ: Die Mitgestaltungschancen von Engagierten sollten sich verbessern, indem die öffentliche Förderung des Engagements und die Förderung gemeinnütziger Organisationen an das Vorhandensein von Mitwirkungsrechten Engagierter gekoppelt werden. Um die Zivilgesellschaft in ihrer demokratischen Substanz zu stärken, sollten das Vereinsrecht, das Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrecht verändert werden. Auch die Mitsprache der Klienten sozialer Einrichtungen ist zu sichern. Durch “kommunale Bildungslandschaften” soll die aktive Bürgerschaft gefördert werden, denn Engagement muss man erlernen und einüben. Es ist zumeist nicht naturgegeben vorhanden.
  • inklusiv: Alle sollten sich engagieren können, auch Menschen mit Behinderungen, Erwerbslose, Arme, Benachteiligte, Zugewanderte. Deshalb sollte die Inklusion gestärkt und als Kriterium in Förderprogramme aufgenommen werden. Durch eine “aufsuchende Engagementförderung” unterstützt man engagementferne Gruppen. Die Selbstorganisation von Menschen “am Rand” ist zu stärken. Ebenso ihre materielle Absicherung im Rahmen sozialer Bürgerrechte.
  • Gutes Engagement wird anerkannt, gefördert und lernt: Engagierte brauchen Mitmach- und Fortbildungsmöglichkeiten in allen gesellschaftlichen Bereichen und das Hauptamt muss den Umgang mit Freiwilligen noch besser lernen. Finanzielle Töpfe sollten die Förderung kleiner, sozialräumlicher Projekte unterstützen. Die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Ehrenamt ist stärker in den Blick zu nehmen.
  • Gutes Engagement ist eigensinnig und gelegentlich unbequem: Politische Beteiligung gehört zum Bürgerengagement dazu. Das Gemeinnützigkeitsrecht sollte so reformiert werden, dass der demokratischen Funktion des Bürgerengagements Rechnung getragen wird und politisches Engagement kein K.-o. -Kriterium ist, wenn es um die Verleihung der Gemeinnützigkeit geht.

Da sich die Autoren des Impulspapiers auf das Verhältnis Staat – Bürgerengagement konzentrieren, gerät aus ihrem Blick, dass Bürgerengagement, das auf Beteiligung zielt, auch die lokale Wirtschaft verändern kann. Genossenschaften und Sozialunternehmen können aus Bürgerengagement und Bürgerprojekten hervorgehen. Deshalb sollte man dringend Schnittstellen zwischen Freiwilligenagenturen und der Startup-Förderung aufbauen. Hinzufügen müsste man auch, dass “gutes Engagement” Netzwerke aufbaut, um gemeinschaftlich und kooperativ Ziele umzusetzen, die einer alleine nicht umsetzen kann.

Überhaupt müsste man diesem ersten Impulspapier ein zweites folgen lassen, das die Kriterien des demokratischen Engagements aus zivilgesellschaftlicher Perspektive behandelt und fragt “Was folgt daraus für unser Engagement?”. Aber ein solches Papier müsste aus regionalen Engagement-Netzwerken kommen und kann nicht top-down erstellt werden.

Aufruf zur 29. Runde der NPO-Blogparade – Thema “Patenschaften”

Seit 2008 gibt es die NPO-Blogparade, die BloggerInnen zur Diskussion über ein gemeinsames Thema aus dem Nonprofit-Bereich einlädt. In der Regel wird eine
#npoblogparade dann noch um einen einstündigen Chat auf Twitter ergänzt.

Die NPO-Blogparade ist der Versuch, Themen aus dem zivilgesellschaftlichen und gemeinnützigen Bereich mehr Aufmerksamkeit im Netz zu verschaffen und wurde über Jahre hinweg von einem BloggerInnen-Kreis vorangetrieben. 28 NPO-Blogparaden-Runden gab es schon, die 29. Runde wird nun von openTransfer.de gehostet und läuft bis zum 20. März 2017. Das Thema lautet: “Mehr Patenschaften braucht das Land”:

“In vielen Städten und Gemeinden gibt es inzwischen Patenschaften Initiativen, Freiwilligenagenturen, Seniorenbüros, Bürgerstiftungen, Social-Start-ups – sie alle ermöglichen Begegnungen zwischen Menschen, die sich sonst nicht ohne Weiteres kennenlernen würden. Tausendfach füllen Menschen abstrakte Konzepte wie „Bildungsgerechtigkeit“ oder „Integration“ mit Leben und arbeiten gegen Vorurteile und Ausgrenzung an.

Uns interessiert: Mit welchen Herausforderungen haben es die Patenschaftsprojekte zu tun? Welche Steine werden ihnen in den Weg gelegt und was funktioniert besonders gut? Wie kann man noch mehr Menschen in Deutschland für Patenschaften begeistern? Wie gelingt es, Patenschaftsprojekte groß zu machen?”.

Wer einen Beitrag zum Thema schreibt, sollte ihn mit dem Start-Artikel von openTransfer.de verlinken oder gerne auch mit diesem Artikel auf Nonprofits-vernetzt.de. Wer kein eigenes Blog hat, kann sein Statement auch über die Kommentarfunktion posten oder sich per Mail an redaktion@opentransfer.de wenden.

Mehr Infos über die #npoblogparade findet man auf npoblogparade.wordpress.com Viel Spaß beim Nachdenken und schreiben!

Sozialgenossenschaften – eine Organisationsform mit Potenzial

Sozialgenossenschaften bieten sich als Organisationsform für Projekte an, bei denen sich Bürger zusammenschließen, um im Rahmen der Selbsthilfe oder für andere Menschen soziale Aufgaben zu übernehmen,  die ein einzelner aufgrund der damit verbundenen Investitions- und Betriebskosten nicht übernehmen kann: “Gemeinsam seine Ziele besser zu erreichen als im Alleingang, das ist der Grundgedanke einer jeden Genossenschaft” (DGRV).

Zwischen 2005 und 2014 sind in Deutschland  332 Sozialgenossenschaften gegründet worden, die Hälfte davon als Selbsthilfeeinrichtungen Betroffener, ein Drittel als sogenannte “solidarische Sozialgenossenschaften” zugunsten Dritter und des Gemeinwesens (Stappel 2017).  Dorfläden, Wohnprojekte, Bürgerbusse, Kino– und Gaststättengenossenschaften, Schwimmbäder, Senioren- und Nachbarschaftshilfe,  Stadtteilgenossenschaften, Flüchtlingsunterbringung, Streuobstwiesenerhalt- und pflege, – all dies lässt sich in Form einer Sozialgenossenschaft betreiben.  Oft schließen sich auch Professionen zu einer Sozialgenossenschaft zusammen, gerade im Gesundheits- und Sozialbereich, um aus einer Hand und gleichberechtigt gemeinsam Leistungen anzubieten.

Italien ist weltweit der Vorreiter der Sozialgenossenschaftsbewegung mit über 7300 Sozialgenossenschaften und mehr als 260.000 Mitgliedern im Jahr 2005 (Münkner 2017). Aber auch in Frankreich und in Südeuropa sind (Sozial)Genossenschaften auf dem Vormarsch und Teil der hier wachsenden économie sociale/social economy, – siehe dazu einen der letzten Blogbeiträge.

Sozialgenossenschaften funktionieren nach den folgenden genossenschaftlichen Prinzipien:

Jedes Mitglied einer Genossenschaft zeichnet einen bestimmten Genossenschaftsanteil und zahlt diesen ein. Beim Austritt erhält ein Mitglied seinen einbezahlten Anteil wieder zurück. Die Genossenschaft erstellt für die Mitglieder oder – im Fall der solidarischen Sozialgenossenschaft – für das Gemeinwesen Leistungen. Sie produziert aber nicht für den Markt, d.h. nicht die Gewinnmaximierung steht im Vordergrund, sondern immer die Förderung der Mitglieder und deren soziale oder kulturelle Belange. Die Genossenschaft verwaltet sich selbst, d.h. nur Mitglieder können in die Gremien gewählt werden.  Es gilt das gleiche Stimmrecht für alle Mitglieder, unabhängig von der Höhe der jeweiligen Kapitalbeteiligung. Wegen dieser partizipativen Ausrichtung und der Selbstverwaltung – jedes Mitglied ist zugleich Eigentümer, Kapitalgeber, Kunde/Lieferant/Mitarbeiter – wird den Genossenschaften eine herausragende Rolle zugeschrieben, wenn es darum geht, Beteiligung  zu fördern und neue Formen des Wirtschaftens auf lokaler Ebene auszuprobieren.

Das Buch “Genossenschaft innovativ” von Ingrid Schmale/Johannes Blome-Drees (Hrsg.), das 2017 erschienen ist, untersucht das Phänomen der Genossenschaft in der Sozialwirtschaft von allen Seiten und blickt auch in andere europäische  Länder. Aus diesem Buch stammen auch die beiden oben zitierten Autoren. Die Webseite “Sozialgenossenschaften” des bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales informiert sehr gut und prägnant über diese Form der Selbstorganisation, gibt Tipps zur Gründung, zeigt Beispiele aus Bayern, hält einen Fördertopf vor und einen Gründungs-Ratgeber zum freien Download.  Auf der Webseite des bayerischen Staatsministerium findet sich auch der folgende Vergleich der Rechtsformen von Genossenschaft, Verein und Kapitalgesellschaften, der übersichtlich die wichtigsten Unterschiede und Gemeinsamkeiten aufzeigt:

Rechtsformen-Vergleich