Kategorie-Archiv: Staat

Die Macht der Internetkonzerne und die Rolle der Zivilgesellschaft

Das Internet hat sich in den vergangenen Jahren stark zentralisiert. Nutzer/innen, Organisationen und nicht-organisierte Massen und Schwärme sind hauptsächlich auf den Plattformen der folgenden vier Unternehmen aktiv: Google, Facebook, Amazon und Apple.

Mit ihren Diensten geben diese vier kommerziellen Anbieter die Handlungsmöglichkeiten der Nutzer in weiten Teilen des Internet vor. Sie regulieren mit ihrer Infrastruktur das soziale Handeln im Netz. Sie sind “Gatekeeper”, “Kuratoren”, Kontrolleure und Überwacher. Die ursprüngliche Hoffnung, dass das Internet dezentralisierte  Angebote befördert, wird durch Netzwerkeffekte konterkariert: Nutzer/innen bevorzugen jene Angebote, die die Masse nutzt, und nicht kleine Plattformen mit wenig traffic, selbst wenn letztere bottom up entwickelt, demokratisch und gemeinnützig sein sollten.

In dem neuen Buch Kollektivität und Macht im Internet von Dolata/Schrape (2018) kommt Ulrich Dolata deshalb zu folgendem Schluss:  “Nicht Dezentralisierung, Demokratisierung und Kooperation, sondern Konzentration, Kontrolle und Macht sind (…) die Schlüsselprozesse und -kategorien, mit denen sich die wesentlichen Entwicklungstendenzen des (kommerziellen) Internets angemessen erfahren lassen” (Dolata 2018, 101).  Durch die schiere Reichweite ihrer Plattformen und Angebote gewinnen Google, Facebook, Amazon und Apple im Internet Macht über a) Infrastrukturen und Regeln, b) Daten und c) ökonomische Macht durch Werbeinnahmen, Handel, den Geräteverkauf und Dienste, da sie in ihren Segmenten Monopolisten sind (Google im Bereich der Suchmaschinen, Facebook im Bereich sozialer Netzwerke, Amazon im Internethandel und Apple bei den multimedialen Geräten) (Dolata 2018, 123ff).

Die Abwanderung von Nutzern wollen die vier Monopolisten in jedem Fall vermeiden. Durch die Weiterentwicklung ihrer Angebote zu “soziotechnischen Ökosystemen” (Dolata) mit einer Vielzahl aufeinander abgestimmten Diensten und der Entwicklung “proprietärer technischer Systemwelten” (Dolata), die untereinander inkompatibel sind, soll der Wechsel zu einem anderen Anbieter für Nutzer erschwert werden. Die Stellung der Monopolisten wird noch gefördert durch

  • ihre hohen Investitionen in die bestehenden Plattformen und Dienste
  • ihre massiven Ausgaben für Forschung und Entwicklung
  • den Aufkauf von innovativen startups, um neue zukunftsweisende Angebote machen zu können

(Dolata 2018, 101ff).

Aber da die Netzwerkeffekte bzw. die Reaktionen der nicht-organisierten Massen und Schwärme nicht vorhersehbar sind, ist auch keiner der Monopolisten unangreifbar. Trotz aller Maßnahmen, die die Konzerne ergreifen, um eine Nutzerabwanderung zu verhindern: “Der Schwarm kann auch weiterziehen” (Dolata 2018, 111). Und darin liegt die Macht der Nutzer: in dieser kollektiven Dimension, nicht – so Dolata – in der Macht der Einzelpersonen. Erst als Masse haben Nutzer Macht und diese Masse baut sich dem Autor zufolge “unkoordiniert auf” (Dolata 2018, 12). Neben der Macht der Schwärme spielen auch die Staaten und ihre Verbünde eine wichtige Rolle als regulierende Instanz, um die Macht der großen Internetkonzerne einzuschränken.

Die Frage ist, weshalb der Autor die Macht organisierter Bewegungen nicht als Bedrohung für die Monopole sieht. Vielleicht deshalb nicht, weil auch organisierte soziale Bewegungen (und viele Nonprofits …) zwischenzeitlich ganz auf die kommerziellen Plattformen mit ihrer großen Reichweite setzen (Dolata 2018, 52). Schade, dass von Seiten der großen gemeinnützigen Organisationen – und ich denke hier speziell an die mächtigen Wohlfahrtsverbände – nie eine breite gesellschaftliche Debatte über alternative Wege und Tools im Internet angezettelt wurde oder man eine Bewegung initiierte, die auf die Regulierung und Kontrolle der Internetkonzerne zielt. Die großen Konzerne ihrerseits umgarnen die engagierte Zivilgesellschaft mit Förderprogrammen und Wettbewerben wie dem Smart Hero Award, den Facebook und die Stiftung digitale Chancen gemeinsam ausloben, die Google.org Impact Challenge, die von der Google Foundation und betterplace gemeinsam durchgeführt wird oder mit dem Förderprogramm “digital.engagiert”, einer gemeinsamen Initiative von Amazon und dem Stifterverband. Die drei Internetkonzerne drängen mit ihrer Infrastruktur gezielt in zivilgesellschaftliche Domänen, die zum Teil noch abgehängt sind von der Digitalisierung.

Eine solche Eroberung zivilgesellschaftlicher Räume durch die großen Plattformen sollte neben den Vorteilen, die mit der digitalen Infrastruktur einhergehen, auch deren Schattenseiten nicht verschweigen, um Bürgern und Nonprofits eine mündige Entscheidung darüber zu ermöglichen, welche Tools sie nutzen wollen und welche nicht. Ganz dringend müsste eine breite zivilgesellschaftliche Debatte darüber geführt werden, wie ein bürgerfreundliches Internet aussehen könnte, welche Anforderungen Bürger und zivilgesellschaftliche Organisationen an die großen Plattformen stellen und welche Forderungen an die Politik herangetragen werden müssten, um der Macht der Internetkonzerne Einhalt zu gebieten. Den großen Wohlfahrtsverbänden käme hier eine wichtige Rolle zu: gerade sie haben den Kontakt zu digital abgehängten Gruppen, gerade sie erreichen über ihre Nutzer und all die ehrenamtlich Engagierten große Teile der hiesigen Bevölkerung und zwar sowohl in der Stadt als auch auf dem Land, – denn Sozialeinrichtungen gibt es nahezu überall.

In Stuttgart hat sich im Sommer 2017 ein Netzwerk aus ganz verschiedenen Organisationen gebildet, um diesen kritischen Diskurs in Bezug auf die Digitalisierung der Lebenswelt zu führen (siehe die folgende Pressemitteilung). Das Netzwerk “Sozialer Zusammenhalt in digitaler Lebenswelt” will die Bürgerrechte und die Bürger-Teilhabe in der digitalen Gesellschaft stärken. Ein solches Netzwerk kann zur Gründung weiterer Netzwerke in anderen Bundesländern, Regionen und Kommunen anregen.

Digitale Sozialräume – Hybride Sozialräume: Aufgaben für die Wohlfahrtspflege

Die Digitalisierung des Sozialraums ist thematisch bei den Wohlfahrtsverbänden angekommen. Im Juni 2017 organisierte die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine Veranstaltung  zum Thema. Digitaler Sozialraum – hybrider Sozialraum – was versteht man darunter?

Jonas Meine versucht eine Definition in seinem Aufsatz für den Band “Gestaltung des Sozial- und Gesundheitswesens im Zeitalter von Digitalisierung und Technischer Assistanz“, herausgegeben von Tim Hagemann (2017). Reale Räume werden durch digitale Informationen in Form von Texten, Videos, Fotos, Audioaufnahmen, Web-Karten usw. angereichert. Reale soziale Netzwerke und digitale Netzwerke verschmelzen miteinander. Der Sozialraum wird durch diese Vermischung von digitalen und analogen Elementen zu einem “hybriden Raum”.  Dies führt dazu, dass

  •   Menschen “denselben faktischen  Raum aufgrund der Durchdringung mit unterschiedlichen digitalen Hypertexten potenziell unterschiedlich erleben” (Meine 2017, 28)
  • Akteure sich nicht nur in einem Sozialraum befinden sondern in mehreren gleichzeitig
  • Stadtteile, Städte, Regionen und Landschaften durch die Anreicherung mit digitalen Elementen “neu” erfahrbar werden (ebd., 30)
  • sich neue Handlungsmöglichkeiten für die lokalen Akteure auftun und Praktiken des Alltags durch digitale Informationen verändert bzw. aktualisiert werden.

Nicht alle Menschen entgrenzen ihren Sozialraum mit Hilfe digitaler Informationen und Netzwerke, –  speziell die Offliner nehmen hier nicht teil. Es kommt so zu einer “neuen Verteilung von Chancen und Risiken” in Sozialräumen, stellt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) im September 2017 fest. Wohlfahrtsverbände seien gefordert, der digitalen Spaltung und möglicher Ausgrenzung entgegenzutreten, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und die gesellschaftliche Transformation im Zuge der Digitalisierung aktiv mitzugestalten.

Wohlfahrtsverbände fordern hierfür eine Anschubfinanzierung seitens des Staates, vergleichbar mit den öffentlichen Förderprogrammen im Bereich von E-Health. Aufgebaut werden soll eine “soziale Infrastruktur 4.0”, die der Digitalisierung Rechnung trägt. Zu diesem Zweck haben die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und das Bundesfamilienministerium im September 2017 eine gemeinsame Absichtserklärung vorgelegt. Dieser zufolge muss in der freien Wohlfahrtspflege, die als das “gemeinwohlorientierte Gerüst der sozialen Infrastruktur” gilt, ein Organisationsentwicklungsprozess einsetzen, der die Verbände fit macht für die digitalen Sozialräume. Dafür wurden die folgenden Handlungsfelder mit dem Ministerium abgesteckt (siehe die Absichtserklärung samt Erläuterungen):

  1.  In der sozialen Arbeit sollen analoge Angebote durch digitale ergänzt werden
  2.  Die verbandliche Engagement-Infrastruktur soll aus- und umgebaut werden, um den digitalen Anforderungen gerecht zu werden
  3. Ausbau der Online-Beratung
  4. Aus- und Weiterbildung der Haupt- und Ehrenamtlichen, damit diese die Herausforderungen der Digitalisierung in der sozialen Arbeit bewältigen können
  5. Förderung von Management und Innovation:  Entwicklung sozial innovativer Dienstleistungsmodelle und neuer Struktureinheiten: “Methoden des Design Thinking und innovative IT-Lösungen von Querdenkern können technische und organisatorische Entwicklungsprozesse synchron befördern”.
  6. Anpassung der verbandlichen Prozesse an die digitalen Innovationen durch Personal- und Organisationsentwicklung

Die Absichtserklärung ist ein guter Schritt, um das Know-how der Verbände im Bereich der Digitalisierung voranzubringen. Die staatliche Förderung und die Berücksichtigung der Digitalisierung des Sozialraums auch in den Leistungsverträgen, die die freie Wohlfahrtspflege mit den öffentlichen Kassen abschließt, ist notwendig. Zwar warten im Unterschied zu den Verbänden zivilgesellschaftliche Initiativen, die sich mit den Auswirkungen der Digitalisierung im Sozialraum befassen (wie Freifunk, Socialbar, OK Labs) nicht  erst auf staatliche Mittel, bevor sie loslegen und aktiv werden (um die “Innovationskraft” der Verbände, die in der Absichtserklärung so gefeiert wird, ist es lokal leider nicht immer so gut bestellt…).

Jedoch geht es hier tatsächlich um etwas anderes: es geht darum,  den Sozialsektor und die Sozialräume in der Fläche für die Digitalisierung fit zu machen. Das ist eine ganz zentrale Aufgabe, der sich der Staat nicht entziehen kann. Hier hätten schon vor Jahren entsprechende Programme aufgelegt werden müssen. Den Mangel an digitalen Kenntnissen von Nonprofits im Sozialraum habe ich schon oft in der Praxis erfahren und hier im Blog beklagt. Die Digitalisierung der Industrie (“Industrie 4.0”) und die Digitalisierung von Arbeit, Gesundheit und Pflege haben staatliche Akteure schon längst auf ihrer Agenda, – warum nicht schon früher auch den Sozial- und Dritten Sektor? Vielleicht liegt dies auch an den Wohlfahrtsverbänden selbst, die “innerhalb der BAGFW keine abgestimmte Position zur Digitalisierung” haben, – so war zumindest noch der Stand im Juni 2017 vor der Absichtserklärung (Quelle).

Update:  Auf caritas-digital befasst sich ein Text von Thomas Becker mit der Digitalisierung des Sozialraums und den Aufgaben für den Caritas-Verband

Qualitätskriterien für “gutes Engagement”

Der Arbeitskreis “Bürgergesellschaft und Demokratie”  der Friedrich-Ebert-Stiftung hat im Juni 2017 unter dem Titel “Gutes Engagement” ein Impulspapier vorgelegt, das die Qualitätsmerkmale “guten Bürgerengagements” für eine  demokratische Zivilgesellschaft definiert. Dahinter steht die Erkenntnis, dass nicht “jede freiwillige Tätigkeit (…) die Zivilgesellschaft, den sozialen Zusammenhalt und die Demokratie ” stärkt, sondern es auch unziviles, antidemokratisches Bürgerengagement gibt: “Fremdenfeindliche und rechtspopulistische Mobilisierungen „besorgter Bürger_innen“ zwingen zur demokratisch-normativen Positionsbestimmung. Wir halten es für unabdingbar, zwischen gutem, zivilem, demokratischem Engagement auf der einen Seite und unzivilem, antidemokratischem Engagement auf der anderen, der dunklen Seite der Zivilgesellschaft, zu unterscheiden.” (Impulspapier, S. 4).  Und diese Unterscheidung sollte den Autoren des Papiers zufolge berücksichtigt werden, wenn es darum geht, Engagement zu fördern oder nicht zu fördern.

Der Staat und gemeinnützige Organisationen sollten also steuernd eingreifen und nicht jedes Engagement unterstützen, sondern nur das “gute”, das die Demokratie stärkt. Wobei es hier “nicht um einen Tugendkatalog oder gar um Vorschriften für Engagierte” gehen soll (S. 5),  d.h. die Pluralität des Engagements wird nicht angetastet, sondern es geht eher um das Recht der fördernden Institutionen, festzulegen “Welches Engagement wollen wir?” , “Was ist gutes Engagement?”. Das Impulspapier will die Komponenten des “guten Engagements” definieren, wobei es meines Erachtens besser gewesen wäre, das Papier “demokratisches Engagement” zu nennen, um den Tugend-Beigeschmack des Titels  zu vermeiden und den eigenen programmatischen Standpunkt deutlich sichtbar zu machen.

Was gehört dem Impulspapier zufolge zu einem “guten Engagement” und was folgt daraus für die Politik? Zusammengefasst ist gutes Engagement

  • zivil: Vielfalt wird akzeptiert, Toleranz geübt und Konflikte werden friedlich ausgetragen. Zivilität sollte eingeübt und gelernt werden. Dazu sind Fortbildungsprogramme für Professionelle notwendig (und für Ehrenamtliche? – dazu sagt das Papier nichts). Die öffentlich finanzierten Engagementberichte sollten zukünftig zwischen zivilem und unzivilem Engagement klar unterscheiden.
  • partizipativ: Die Mitgestaltungschancen von Engagierten sollten sich verbessern, indem die öffentliche Förderung des Engagements und die Förderung gemeinnütziger Organisationen an das Vorhandensein von Mitwirkungsrechten Engagierter gekoppelt werden. Um die Zivilgesellschaft in ihrer demokratischen Substanz zu stärken, sollten das Vereinsrecht, das Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrecht verändert werden. Auch die Mitsprache der Klienten sozialer Einrichtungen ist zu sichern. Durch “kommunale Bildungslandschaften” soll die aktive Bürgerschaft gefördert werden, denn Engagement muss man erlernen und einüben. Es ist zumeist nicht naturgegeben vorhanden.
  • inklusiv: Alle sollten sich engagieren können, auch Menschen mit Behinderungen, Erwerbslose, Arme, Benachteiligte, Zugewanderte. Deshalb sollte die Inklusion gestärkt und als Kriterium in Förderprogramme aufgenommen werden. Durch eine “aufsuchende Engagementförderung” unterstützt man engagementferne Gruppen. Die Selbstorganisation von Menschen “am Rand” ist zu stärken. Ebenso ihre materielle Absicherung im Rahmen sozialer Bürgerrechte.
  • Gutes Engagement wird anerkannt, gefördert und lernt: Engagierte brauchen Mitmach- und Fortbildungsmöglichkeiten in allen gesellschaftlichen Bereichen und das Hauptamt muss den Umgang mit Freiwilligen noch besser lernen. Finanzielle Töpfe sollten die Förderung kleiner, sozialräumlicher Projekte unterstützen. Die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Ehrenamt ist stärker in den Blick zu nehmen.
  • Gutes Engagement ist eigensinnig und gelegentlich unbequem: Politische Beteiligung gehört zum Bürgerengagement dazu. Das Gemeinnützigkeitsrecht sollte so reformiert werden, dass der demokratischen Funktion des Bürgerengagements Rechnung getragen wird und politisches Engagement kein K.-o. -Kriterium ist, wenn es um die Verleihung der Gemeinnützigkeit geht.

Da sich die Autoren des Impulspapiers auf das Verhältnis Staat – Bürgerengagement konzentrieren, gerät aus ihrem Blick, dass Bürgerengagement, das auf Beteiligung zielt, auch die lokale Wirtschaft verändern kann. Genossenschaften und Sozialunternehmen können aus Bürgerengagement und Bürgerprojekten hervorgehen. Deshalb sollte man dringend Schnittstellen zwischen Freiwilligenagenturen und der Startup-Förderung aufbauen. Hinzufügen müsste man auch, dass “gutes Engagement” Netzwerke aufbaut, um gemeinschaftlich und kooperativ Ziele umzusetzen, die einer alleine nicht umsetzen kann.

Überhaupt müsste man diesem ersten Impulspapier ein zweites folgen lassen, das die Kriterien des demokratischen Engagements aus zivilgesellschaftlicher Perspektive behandelt und fragt “Was folgt daraus für unser Engagement?”. Aber ein solches Papier müsste aus regionalen Engagement-Netzwerken kommen und kann nicht top-down erstellt werden.