Kategorie-Archiv: Ehrenamt

Soziale Innovationen in Nonprofits und die Rolle der Freiwilligen

Über soziale Innovationen wird derzeit in Blogs, die sich mit der Sozialwirtschaft befassen, viel diskutiert. Hannes Jähnert berichtet über soziale Innovationen und Digitalisierung beim Deutschen Roten Kreuz, über das DRK-Innovationslabor und denkt über Modelle sozialer Innovation nach. Hendrik Epe fragt, ob soziale Organisationen besondere Innovationsorte brauchen und auch Sabine Depew vom Caritasverband des Bistums Essen bloggt über die Idee eines InnovationsLabors.

“Soziale Innovationen” – was versteht man darunter? Man bezeichnet damit neue Lösungen für gesellschaftliche Probleme und Herausforderungen, wobei die Innovationen auf Produkte und Dienste, Prozesse oder Strukturen zielen können.

In den obigen Beiträgen, aber auch anderswo und selbst in der Forschung, konzentriert sich das Nachdenken über soziale Innovationen zumeist auf die Nonprofit-Organisation und ihre Beschäftigten. Zu wenig diskutiert wird die Frage, welche Rolle die freiwillig Engagierten für Innovationsprozesse im Dritten Sektor spielen, obwohl die “Freiwilligenarbeit als das konstitutive Wesensmerkmal der sozialen Dienste” angesehen wird (Nock/Krlev/Mildenberger 2013, 35). Gerade vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage: Wo sind die Konzepte zum Thema “soziale Innovationen in der Sozialwirtschaft”, die den Potenzialen der Freiwilligen in Nonprofit-Organisationen Rechnung tragen?

Schon 2013 untersuchte eine Studie des CSI der Universität Heidelberg  “Soziale Innovationen in den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege”, aus der das obige Zitat stammt.  Im Auftrag  der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege wurde in Experteninterviews auch nach der Rolle des Ehrenamts bei sozialen Innovationen in den Wohlfahrtsverbänden gefragt. Die Antworten waren zwiespältig: einige sahen im Bereich der Freiwilligen keine Innovationspotenziale, da diese vor allem im Kontext “einfacher, operativer Aufgaben” eingesetzt würden (Nock/Krlev/Mildenberger 2013, 35). Andere erkannten bei Freiwilligen die Fähigkeit, neuartige Impulse einzubringen, aber nur dann, wenn man ihnen auch Gestaltungsmöglichkeiten gibt und sie nicht , wie es noch oft geschieht, als “preiswerte Dienstleistungsunterstützung” einsetzt (ebd., 36). Von den Interviewten wurde vorgebracht, dass Freiwillige zwar gute Ideen haben können, ihnen aber die Expertise zu deren Umsetzung fehlt, so dass bei der Entwicklung und Implementation der sozialen Innovation das professionelle Know-how notwendig wird (ebd., 53).

Insgesamt ist das Thema, welche Rolle Freiwillige für soziale Innovationen in der Sozialwirtschaft spielen, in der Forschung viel zu wenig präsent. Ein aktueller Aufsatz vom Oktober will hier Licht ins Dunkel bringen: “Beyond Service Production: Volunteering for Social Innovation” (open access) von de Wit/Mensik/Einarsson/Bekkers (2017). Der Aufsatz geht aus einem von der EU geförderten Forschungsprojekt hervor (“ITSSOIN“) , das den Impact des Dritten Sektors im Bereich sozialer Innovationen untersucht und zwar in neun Ländern. Interessierte am Thema finden in der Publikationsliste des Projekts viel Material.

Die Forschungsfrage, die sich de Wit/Mensik/Einarsson/Bekkers (2017) stellten und im Rahmen von 26 Interviews mit Freiwilligenmanagern und Freiwilligen aus Nonprofit-Organisationen in acht europäischen Ländern untersuchten, lautete:  Welche Faktoren in Nonprofit-Organisationen fördern und welche behindern den Beitrag Freiwilliger an sozialen Innovationen?

Durch ihre operative Arbeit, durch ihre persönlichen Netzwerke und Kontakte zu den Zielgruppen und in das Gemeinwesen hinein, bekommen Freiwillige viel Feedback von der Basis, oft mehr als die professionellen Mitarbeiter/innen selbst.  Als “Augen und Ohren” der Organisation, wie die Wissenschaftler die Rolle der Freiwilligen bezeichnen, bringen sie Verbesserungsvorschläge ein. Ihre Kreativität wird gefördert, wenn sie Handlungsspielräume besitzen, d.h. wenn Organisationen nicht zentralisiert und hierarchisch sind.  Wichtig sei ein “sense of ownership” seitens der Freiwilligen (de Wit/Mensik/Einarsson/Bekkers 2017, 10), d.h. sie müssen sich mit der Organisation identifizieren und das Gefühl haben, dass man ihre  Beiträge wertschätzt. Eine innerverbandliche Plattform kann Innovationen dann sammeln und weiterverbreiten, um den Transfer ehrenamtlich initiierter Projekte zu ermöglichen.

Eingeschränkt wird den Wissenschaftlern zufolge das Innovationspotenzial von Freiwilligen u.a. wenn

a) die Profession Vorschläge ablehnt, weil sie nicht zum Profil der Organisation passen. Eine Lösung könnte hier sein, ein Projekt zwar nicht hausintern zu implementieren, aber als Ausgründung zu unterstützen (“supported by…”)(de Wit/Mensik/Einarsson/Bekkers 2017, 12). Die Förderung von Ausgründungen scheint aber bei den hiesigen Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege keine strategische Option zu sein, wie die oben erwähnte CSI-Studie zeigt (Nock/Krlev/Mildenberger 2013, 55). Eine Haltung, über die man m. E. verbandsintern nochmals nachdenken müsste.  Geförderte Ausgründungen wären eine Form der Förderung zivilgesellschaftlicher Aktivitäten, die viele Wohlfahrtsverbände für sich als Ziel definiert haben.

b) keine Ressourcen (Räume, Budgets, Materialien) für die Ideen von Freiwilligen bereitgestellt werden. Hier wird das Machtungleichgewicht zwischen Freiwilligen und Professionellen deutlich spürbar, – letztere kontrollieren die Ressourcen der Nonprofit-Organisation.  Da jedoch auch die Profession sehr häufig von den Ideen Freiwilliger profitiert, d.h. sie diese aufgreift und weiterentwickelt (siehe de Wit/Mensik/Einarsson/Bekkers 2017, 15), müsste man hier m. E.  stärker nach Win-Win-Modellen suchen, die beide Seiten Nutzen bringen.

Um dem Innovationspotenzial Freiwilliger Rechnung zu tragen, dürften einige Aufgaben auf das Freiwilligenmanagement in Nonprofit-Organisationen zukommen, – aber nicht nur auf das Freiwilligenmanagement, denn das Thema “soziale Innovation” betrifft alle Bereiche und Stakeholder in der Sozialwirtschaft und muss mit anderen Themen (wie Digitalisierung, Diversity, demographischer Wandel, interorganisationale Netzwerke, Partizipation usw.) systematisch verknüpft werden.

Qualitätskriterien für “gutes Engagement”

Der Arbeitskreis “Bürgergesellschaft und Demokratie”  der Friedrich-Ebert-Stiftung hat im Juni 2017 unter dem Titel “Gutes Engagement” ein Impulspapier vorgelegt, das die Qualitätsmerkmale “guten Bürgerengagements” für eine  demokratische Zivilgesellschaft definiert. Dahinter steht die Erkenntnis, dass nicht “jede freiwillige Tätigkeit (…) die Zivilgesellschaft, den sozialen Zusammenhalt und die Demokratie ” stärkt, sondern es auch unziviles, antidemokratisches Bürgerengagement gibt: “Fremdenfeindliche und rechtspopulistische Mobilisierungen „besorgter Bürger_innen“ zwingen zur demokratisch-normativen Positionsbestimmung. Wir halten es für unabdingbar, zwischen gutem, zivilem, demokratischem Engagement auf der einen Seite und unzivilem, antidemokratischem Engagement auf der anderen, der dunklen Seite der Zivilgesellschaft, zu unterscheiden.” (Impulspapier, S. 4).  Und diese Unterscheidung sollte den Autoren des Papiers zufolge berücksichtigt werden, wenn es darum geht, Engagement zu fördern oder nicht zu fördern.

Der Staat und gemeinnützige Organisationen sollten also steuernd eingreifen und nicht jedes Engagement unterstützen, sondern nur das “gute”, das die Demokratie stärkt. Wobei es hier “nicht um einen Tugendkatalog oder gar um Vorschriften für Engagierte” gehen soll (S. 5),  d.h. die Pluralität des Engagements wird nicht angetastet, sondern es geht eher um das Recht der fördernden Institutionen, festzulegen “Welches Engagement wollen wir?” , “Was ist gutes Engagement?”. Das Impulspapier will die Komponenten des “guten Engagements” definieren, wobei es meines Erachtens besser gewesen wäre, das Papier “demokratisches Engagement” zu nennen, um den Tugend-Beigeschmack des Titels  zu vermeiden und den eigenen programmatischen Standpunkt deutlich sichtbar zu machen.

Was gehört dem Impulspapier zufolge zu einem “guten Engagement” und was folgt daraus für die Politik? Zusammengefasst ist gutes Engagement

  • zivil: Vielfalt wird akzeptiert, Toleranz geübt und Konflikte werden friedlich ausgetragen. Zivilität sollte eingeübt und gelernt werden. Dazu sind Fortbildungsprogramme für Professionelle notwendig (und für Ehrenamtliche? – dazu sagt das Papier nichts). Die öffentlich finanzierten Engagementberichte sollten zukünftig zwischen zivilem und unzivilem Engagement klar unterscheiden.
  • partizipativ: Die Mitgestaltungschancen von Engagierten sollten sich verbessern, indem die öffentliche Förderung des Engagements und die Förderung gemeinnütziger Organisationen an das Vorhandensein von Mitwirkungsrechten Engagierter gekoppelt werden. Um die Zivilgesellschaft in ihrer demokratischen Substanz zu stärken, sollten das Vereinsrecht, das Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrecht verändert werden. Auch die Mitsprache der Klienten sozialer Einrichtungen ist zu sichern. Durch “kommunale Bildungslandschaften” soll die aktive Bürgerschaft gefördert werden, denn Engagement muss man erlernen und einüben. Es ist zumeist nicht naturgegeben vorhanden.
  • inklusiv: Alle sollten sich engagieren können, auch Menschen mit Behinderungen, Erwerbslose, Arme, Benachteiligte, Zugewanderte. Deshalb sollte die Inklusion gestärkt und als Kriterium in Förderprogramme aufgenommen werden. Durch eine “aufsuchende Engagementförderung” unterstützt man engagementferne Gruppen. Die Selbstorganisation von Menschen “am Rand” ist zu stärken. Ebenso ihre materielle Absicherung im Rahmen sozialer Bürgerrechte.
  • Gutes Engagement wird anerkannt, gefördert und lernt: Engagierte brauchen Mitmach- und Fortbildungsmöglichkeiten in allen gesellschaftlichen Bereichen und das Hauptamt muss den Umgang mit Freiwilligen noch besser lernen. Finanzielle Töpfe sollten die Förderung kleiner, sozialräumlicher Projekte unterstützen. Die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Ehrenamt ist stärker in den Blick zu nehmen.
  • Gutes Engagement ist eigensinnig und gelegentlich unbequem: Politische Beteiligung gehört zum Bürgerengagement dazu. Das Gemeinnützigkeitsrecht sollte so reformiert werden, dass der demokratischen Funktion des Bürgerengagements Rechnung getragen wird und politisches Engagement kein K.-o. -Kriterium ist, wenn es um die Verleihung der Gemeinnützigkeit geht.

Da sich die Autoren des Impulspapiers auf das Verhältnis Staat – Bürgerengagement konzentrieren, gerät aus ihrem Blick, dass Bürgerengagement, das auf Beteiligung zielt, auch die lokale Wirtschaft verändern kann. Genossenschaften und Sozialunternehmen können aus Bürgerengagement und Bürgerprojekten hervorgehen. Deshalb sollte man dringend Schnittstellen zwischen Freiwilligenagenturen und der Startup-Förderung aufbauen. Hinzufügen müsste man auch, dass “gutes Engagement” Netzwerke aufbaut, um gemeinschaftlich und kooperativ Ziele umzusetzen, die einer alleine nicht umsetzen kann.

Überhaupt müsste man diesem ersten Impulspapier ein zweites folgen lassen, das die Kriterien des demokratischen Engagements aus zivilgesellschaftlicher Perspektive behandelt und fragt “Was folgt daraus für unser Engagement?”. Aber ein solches Papier müsste aus regionalen Engagement-Netzwerken kommen und kann nicht top-down erstellt werden.

Neudefinition des “Dritten Sektors” (Teil 2): Die Rolle des freiwilligen Engagements

Wie im letzten Blogartikel beschrieben arbeiten Forscherinnen und Forscher im Rahmen eines europäischen Projekts an einer Re-Formulierung des Konzepts des sogenannten “Dritten Sektors”.

Zum “Dritten Sektor” sollen nun nicht mehr nur jene Organisationen zählen, die keine Gewinne erzielen dürfen (“Nonprofits”), sondern auch Genossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und Sozialunternehmen, sofern sie privat verfasst und freiwillig sind, öffentliche Ziele verfolgen und u.a. nicht mehr als 50% ihrer Gewinne an ihre Stakeholder verteilen. Diese inhaltliche Erweiterung macht Sinn angesichts der weiten Verbreitung von Genossenschaften speziell im Süden Europas und der Zunahme des sozialen Unternehmertums.

Die Forscher möchten nun auch das freiwillige Engagement von Bürgerinnen und Bürgern konzeptionell dem Dritten Sektor zurechnen, da Kritiker schon lange bemängeln, dass zivilgesellschaftliche Aktivitäten von Bürgerseite bisher in dem Konzept fehlten, ebenso wie Normen und Werte. Soll nun jedes freiwillige Engagement zum “Dritten Sektor” gehören?

Salamon/Sokolowski (in VOLUNTAS, 27/4, 2016), die an dem Forschungsprojekt beteiligt sind, beginnen mit einer Definition des “freiwilligen Engagements”, die sie von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) übernehmen (S. 1538). Derzufolge ist das freiwillige Engagement

  • unbezahlt (wobei eine Aufwandsentschädigung bis zu einem gewissen Grad zulässig ist)
  • freiwillig
  • es wird im Rahmen von Organisationen oder direkt erbracht
  • die Nutznießer des Engagements gehören nicht zur eigenen Familie oder zum eigenen Haushalt

Salamon/Sokolowski grenzen sich aber in einem Punkt von der ILO-Definition ab. Ihnen zufolge kann freiwilliges Engagement, das in Organisationen geleistet wird, nur dann zum Dritten Sektor gerechnet werden, wenn es in einer Organisation erbracht wird, die ihrerseits zum Dritten Sektor bzw. zum TSE-Sektor (third sector/social ecomomy) gehört. Und staatliche/kommunale Organisationen ebenso wie for-profit-Unternehmen gehören nicht dazu. Also würde auch das folgende freiwillige Engagement nicht zum Dritten Sektor zählen:

  • das Engagement in kommunalen Einrichtungen wir bspw. im städtischen Pflegeheim oder Krankenhaus
  • das Engagement im Rahmen der staatlich geregelten oder staatlich organisierten Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ, Internationaler Jugendfreiwilligendienst, Bundesfreiwilligendienst)
  • das Engagement im Zuge der schulischen oder universitären Ausbildung
  • das Engagement von Mitarbeitern im Rahmen der sozialen Aktivitäten von Unternehmen (corporate social responsibility)

Diese Sicht widerspricht  Ansätzen, für die der “Dritte Sektor” und die Zivilgesellschaft deckungsgleich sind, so dass alles freiwillige Engagement auch automatisch Teil des Dritten Sektors wäre (vgl. den letzten Blogartikel).

Aber tatsächlich ist die Zivilgesellschaft doch viel größer als der Dritte Sektor und kann nicht auf diesen reduziert werden. Insofern macht die Einteilung, die die Forscher vorlegen, Sinn. Auf den ersten Blick wirkt es verwirrend, wenn gemeinnütziges Engagement im Bereich des Staates oder der gewerblichen Wirtschaft nicht zum Dritten Sektor gezählt wird, der für Gemeinnützigkeit und Solidarität steht. Auf den zweiten Blick jedoch muss man sehen, dass ziviles Verhalten in jedem Sektor beheimatet sein kann, nicht nur im Dritten Sektor, sondern auch in Markt und Staat. Zivilität wird auch hier gelebt, freiwilliges Engagement gibt es auch hier – aber eben im Rahmen anderer Strukturen: nicht denen des Dritten Sektors, sondern in einem staatlichen oder marktlichen Setting.

Die beiden Autoren selbst stellen die zivilen Potenziale von Staat und Markt aber nicht heraus. Sie sind ganz auf den Dritten Sektor fixiert. Sie möchten dessen Leistungsfähigkeit, Wirkung und Bedeutung für die europäischen Gesellschaften nachweisen. Dadurch verlieren sie Überschneidungen zwischen Markt, Staat und Drittem Sektor aus den Augen. Die Autoren betonen aus statistischen Gründen eher das Trennende und nicht das Verbindende. Dadurch gerät ihnen auch einiges durcheinander. So betonen sie bspw., dass das Engagement von Minderjähringen und Bürgern mit Lernbehinderung nicht zum Dritten Sektor zählt, weil nicht sichergestellt werden kann, ob es freiwillig erfolgt. Durch diese Exklusion von Freiwilligen werden neue Gräben aufgerissen, statt alte zugemacht.