Das europäische Wettbewerbsrecht unterscheidet nicht zwischen gemeinnützigen und privat-gewerblichen Anbietern. Es behandelt alle Akteure, die wirtschaftlich aktiv sind, gleich – unabhängig von ihrer sozialen Motivation oder Rechtsform. Auch soziale Dienste sind deshalb wie alle wirtschaftlichen Akteure einem Subventionsverbot unterworfen. Dieses erlaubt allerdings Ausnahmen. Dienstleistungen können dem Wettbewerb und dem Subventionsverbot entzogen werden, wenn sie “im Interesse der Allgemeinheit erbracht werden und daher mit spezifischen Gemeinwohlverpflichtungen verknüpft sind” (Golbeck 2012, 206).
Gemeinnützige Organisationen und staatliche Institutionen, die diese Ausnahmeregelungen nutzen wollen, müssen den gesellschaftlichen Mehrwert gemeinnütziger Dienste im Vergleich zu gewerblichen Diensten genau begründen und dokumentieren. So soll mehr Transparenz im Hinblick auf die Vergabe öffentlicher Subventionen geschaffen werden.
Die Ausnahmeregelungen nach Art. 106 II AEUV bilden Golbeck (2012) zufolge das zentrale Handlungsfeld für das Lobbying gemeinnütziger Dienste auf europäischer Ebene. Der Wert der Ausnahmeregelungen liegt dem Autor zufolge nicht so sehr darin, die Privilegien sozialer Dienste zu schützen, als in der Chance “den spezifischen Mehrwert einer gemeinwohlorientierten Dienstleistungserstellung hervozuheben” (Golbeck 2012, 224) und für die Weiterentwicklung der sozialpolitischen Diskussion auf europäischer Ebene nutzbar zu machen.
Wir effektiv nehmen soziale Dienste die Einflussmöglichkeiten in Brüssel wahr? Golbeck hat dafür Expertengespräche mit Vertretern von deutschen und englischen sozialen Diensten, Kommunalvertretern und der europäischen Kommission geführt. Seine Untersuchung ergibt, dass viele Nonprofits die Partizipations- und Gestaltungsmöglichkeiten auf europäischer Ebene aufgrund mangelnder Ressourcen für das Lobbying nicht wahrnehmen können (Golbeck 2012, 141). Wo es von gemeinnütziger Seite doch eine entsprechende Interessenvertretung in Brüssel gibt, kommen die Informationen, die hier gesammelt werden, nicht auf der lokalen Ebene an. Das heißt, es fehlt an Vermittlungsinstanzen innerhalb gemeinnütziger Organisationen, die das Wissen aus dem europäischen Politikbetrieb effektiv von oben nach unten weitergeben (ebd., 138f).
Englische soziale Dienste sind in Brüssel noch weniger präsent als ihre deutschen Kollegen (ebd., 161). Andererseits verknüpfen sie mit der Diskussion um die Besonderheiten sozialer Dienstleistungen im Binnenmarkt mehr Gestaltungsmöglichkeiten für gemeinnützige Akteure als die deutschen Nonprofits. Englische NPOs wollen über die Brüsseler Debatten die eigene Regierung beeinflussen (ebd., 165) und sich so einen Zugewinn an Politikformulierungskompetenzen erarbeiten, die ihnen auf nationaler Ebene (im Unterschied zu ihren deutschen Partnern) ansonsten fehlen (ebd., 41).
Eine aktive Interessenvertretung sozialer Dienste auf europäischer Ebene scheitert häufig auch an den unterschiedlichen Denkweisen der beteiligten Akteure: die verrechtlichte und ökonomische Haltung der Kommission trifft auf gemeinnützige Akteure, die eine Vermarktlichung sozialer Dienstleistungen ablehnen. Golbeck empfiehlt jedoch Nonprofits, sich auf den ökonomischen Diskurs einzulassen, um Gestaltungsmöglichkeiten nicht zu verlieren und um präsent zu bleiben, wenn es um die Diskussion der sozialpolitischen Weiterentwicklung der EU geht (ebd., 194f).
Für mich macht die Studie deutlich, dass es für Nonprofits auf allen politischen Ebenen – EU, nationaler und lokaler Ebene – immer weniger möglich ist, sich allein auf ihren Gemeinnützigkeitsstatus zu berufen. Welche Leistungen dem Gemeinwohl dienen, muss immer wieder neu aufgezeigt und mit den politischen Akteuren verhandelt werden. Und der gemeinnützige Sektor muss seinen Mehrwert permanent aufzeigen und belegen. Darin liegt eine Belastung, aber auch eine Chance. Denn diese Aushandlungsprozesse können auf lokaler Ebene dazu genutzt werden, um aus bloßen Stakeholdern Partner zu machen und Bündnisse zu schmieden aus Bürgern, gemeinnützigen Organisationen und Verwaltungsakteuren. Es würde der Legitimation gemeinnütziger Organisationen, aber auch ihrer politischen und gesellschaftlichen Stärke und ihrem Vernetzungsgrad erheblich mehr dienen, wenn es auf lokaler Ebene zu solchen Aushandlungsprozessen käme. Sie müssten aber öffentlich und unter Mitwirkung der Bürgerschaft stattfinden. Auf diese zivilgesellschaftlichen Vernetzungsmöglichkeiten, die in dem Zwang zur Rechtfertigung des Gemeinwohls der eigenen Dienste und des gesellschaftlichen Mehrwerts liegen, geht die Studie von Golbeck nicht ein. Er konzentriert sich auf die Verbände und die Verwaltungsakteure (S. 207).
Die Verwaltungen, vor allem auf kommunaler Ebene, scheuen sich, die Diskussion über die Gemeinwohlrelevanz gemeinnütziger Dienstleistungen gemeinsam mit Bürgern und Diensten öffentlich zu führen. Sie ziehen sich auf das europäische Vergaberecht zurück mit dem Ziel, den billigsten Anbieter auszuwählen, um Kosten zu sparen (Golbeck 2012, 132ff). Das heißt, Kommunen vergeben hier die Chance, kooperative Netzwerke auf örtlicher Ebene aufzubauen, die das lokale Gemeinwesen weiterentwickeln und attraktiv erhalten können.
Wo Aushandlungsprozesse über das Gemeinwohl von Leistungen und Diensten stattfinden, ist mit ihnen die Gefahr verbunden, dass gemeinnützige Einrichtungen, die wie Unternehmen auftreten und handeln, ihre Privilegierung verlieren. Die Aushandlungsprozessen bergen aber das Potential, dass soziale Dienste sich zivilgesellschaftlicher aufstellen als bisher: sie müssten ihren inklusiven Charakter, ihre Gemeinwesenorientierung und ihre demokratischen Potentiale, die in den Mitwirkungsmöglichkeiten für Bürger liegen, stärken. Aber von einer solchen zivilgesellschaftlichen Selbst-Positionierung hört man immer noch viel zu wenig im etablierten verbandlichen Sozialsektor.
Hallo Brigitte,
ich glaube nicht, dass es deutschen NPOs (insbesondere etablierte Verbänden) “immer weniger möglich ist, sich allein auf ihren Gemeinnützigkeitsstatus zu berufen.” Verbunden mit dem neuesten Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts (Gemeinnützigkeitsentbürokratisiernugnsgesetz) war am Rande auch die Diskussion um die Anpassung des deutschen Steuerrechts an den Rest Europas — sprich die Abschaffung des Gemeinnützgkeitsstatus. Dass bei den Alternativen im Gesetzentwurf nun steht, es gäbe keine, wird jetzt als Lobby-Siegt pro Gemeinnützigkeitsrecht ausgelegt (sowas lese ich z.B. in der Neuen Carias)
Du hast sicher Recht: In Sachen Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Aushandlung dessen, was gemeinnützig ist und was nicht, ist im Dritten Sektor Deutschlands noch viel Luft nach oben. So lange aber der Status der Gemeinnützigkeit von Rechtswegen und nicht per öffentlichem Diskurs verliehen wird, können sich etablierte Verbände bei der Bürgerbeteiligung gut zurück halten.
Das sehe ich übrigens auch im Interesse der deutschen Engagementpolitik. Hier wird (parteiübergreifend) versucht eine flache Zivilgesellschaft zu modelieren, die zwar Aufgaben abseits hauptberuflicher Lohnarbeit übernimmt, das politische System aber nicht ernsthaft stören kann.
Gruß
Hannes
Hallo Hannes, danke für Deinen Kommentar.
Der Boden, auf dem die etablierten Wohlfahrtsverbände stehen, ist dennoch brüchig geworden. Golbeck (2012) schreibt dazu in seiner Studie: “die subsidiäre Politikverflechtung (wird) von oben her abgeschafft” (134), weil Länder und Kommunen einseitig Ausschreibungen und detaillierte Leistungskataloge für gemeinnützige Dienstleister forcieren. Auch der Bund könnte bestimmte Gemeinwohlbereiche rechtlich festlegen, tut es aber wohl nicht oder nur unzureichend, was der Autor auch kritisiert: ” Im Ländervergleich fällt in diesem Zusammenhang vor allem Deutschland durch seine überwiegende Inaktivität in diesen Fragen auf” (S. 220).
Was die “flache Zivilgesellschaft” angeht, – das empfinde ich genauso kritisch wie Du. Diskussions-Orte, an denen die Mitgestaltungskompetenzen von Bürgern willkommen sind, sehe ich im Moment im Politikfeld ‘Bürgerengagement’ nicht. Wo man auch hinblickt, geht es um Mitarbeit, aber nicht um Co-Design. Den besten Beleg bildet hier der Engagementbericht der Bundesregierung und die darin propagierte “Kultur der Mitverantwortung” (http://blog.nonprofits-vernetzt.de/index.php/fur-eine-kultur-der-mitgestaltung-co-design-in-nonprofits/)