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Smart Homes und AAL – ethische Herausforderungen

Smart Home-Technologien sind auf dem Vormarsch. Auf der Basis vernetzter Geräte und automatisierter Abläufe sollen Energieeffizienz und Lebensqualität von Räumen und Quartieren gesteigert werden. Speziell im Hinblick auf alte Menschen, Menschen mit Demenz und Menschen mit Behinderung versprechen altersgerechte Assistenzsysteme und Smart Services ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden.

Bei den AAL (Altersgerechten Assistenzsystemen) und Smart Services kommunizieren Geräte nicht nur untereinander, sondern auch mit den Bewohner*innen selbst und mit deren sozialem Umfeld (Angehörige, Pflegedienste). Sensoren an Gegenständen, an der Kleidung sowie Videokameras und Mikrophone ermöglichen eine Überwachung in Echtzeit und generieren fortlaufend Daten über die Bewegungsabläufe und den Gesundheitszustand der Bewohner*innen. Die intelligenten Geräte erinnern an die Einnahme von Medikamenten und an Verabredungen („nudging“). Sie ermöglichen den Kontakt zwischen dem Bewohner, seinem sozialen Umfeld und seinen pflegerischen und medizinischen Dienstleistern.

Smart Home-Technologien werfen ethische Fragen auf: einerseits unterstützen sie das selbstständige Wohnen, andererseits bedrohen sie die Privatsphäre des einzelnen angesichts des allgegenwärtigen Sensoring und Monitorings. Brolcháin/Gordijn setzen sich in ihrem Aufsatz „Privacy challenges in smart homes for people with dementia and people with intellectual disabilities“ (2019) mit den ethischen Herausforderungen von Smart Homes mit Blick auf die Privatheit auseinander. Die Fragen, die sie aufwerfen, berühren nicht nur die Zielgruppe „Menschen mit Demenz/mit Lernbehinderung“, sondern sind für alle Stakeholder des Smart Home-Themas relevant, d.h. für Bürger*innen, Technologieentwickler*innen, Smart Home-Anbieter, Stadtplaner*innen, soziale Dienste usw.

Brolcháin/Gordijn beleuchten fünf Dimensionen von Privatheit:

  • Informational privacy: in Smart Homes werden Daten gesammelt und gespeichert.
    Wer hat Zugriff auf die Daten, wie sicher sind sie gespeichert? Wie steht es um die Informationskontrolle seitens der Bewohner*innen? Auch bei einer Anonymisierung der Daten besteht die Gefahr einer Re-Identifizierung. Werden die vorhandenen Daten für das „Nudging“ eingesetzt, also das Verhalten des Bewohners manipuliert?
  • Physical privacy: inwieweit werden die häusliche und körperliche Intimität durch Sensoren, Kameras und Audioaufzeichnungen gefährdet?
  • Associational privacy: wer erhält über Kameras Einblick in den Haushalt eines Bewohners und ist über Monitore präsent in dessen vier Wänden?
  • Proprietary privacy: nicht nur die körperliche Privatsphäre, auch die seelische und geistige wird durch Gesichts- und Emotionserkennungs-Software bedroht
  • Decisional privacy: einerseits soll das Smart Home Bewohner*innen bei den Aufgaben des Alltags unterstützen. Andererseits gehen bei automatisierter Unterstützung Kompetenzen verloren und können aufgrund des Nudgings und des Monitorings Entscheidungen nicht mehr autonom gefällt werden.

Um die Privatheit in Smart Homes zu wahren, schlagen Brolcháin/Gordijn folgendes vor:

Eine informierte Einwilligung („informed consent“) der Bewohner*innen von Smart Homes in die Datenerhebung, – verarbeitung und -speicherung muss eingeholt werden, – ist aber nicht ausreichend,

  • denn nicht nur der Bewohner, sondern auch seine Gäste werden vom Sensoring und Monitoring berührt
  • eine Einwilligungserklärung kann nicht die Bandbreite der Privatheitswünsche für ganz unterschiedliche Situationen abdecken.

Brolcháin/Gordijn plädieren deshalb für folgendes (S. 261):

  1. Für eine kontextabhängige Bestimmung der Privatsphäre, die der Bewohner je nach Situation vornehmen soll
  2. Für eine kontextabhängige Bestimmung, wer Zugriff auf welche Daten hat oder ob die Datenerhebung und -verarbeitung im Einzelfall blockiert werden soll

In der Praxis bedeutet dies: der Bewohner eines Smart Homes wird mehrmals täglich in wechselnden Situationen um seine Einwilligung in die privacy-Settings gebeten, die er/sie dann je nach Situation unterschiedlich bestimmen kann. Die Einwilligungsformulare sollen digital vorliegen, d.h. auf tablets oder auf Bildschirmen in der Wohnung eingespielt werden. Auch Besucher*innen werden um ihre Einwilligung in die Datenerhebung und -verarbeitung gebeten. Bewohner*innen und Gäste sollen mehrmals täglich daran erinnert werden, dass eine Überwachung durch Sensoren und Kameras stattfindet. Brolcháin/Gordijn räumen ein, dass solch eine situativ zu erteilende Einwilligung für die Bewohner*innen zur echten Bürde werden kann, – sehen aber im Einzelfall keine andere Lösung.

Kritiker der informierten Einwilligung würden Brolcháin/Gordijn aus folgenden Gründen widersprechen:

Bei einer permanenten Abfrage von Privatheitswüschen wird die informierte Einwilligung schnell zu einem Ritual, bei dem man Fragen einfach „wegklickt“, um seine Ruhe zu haben, in diesem Fall erfolgt die Einwilligung faktisch uninformiert (Hofmann/Bergemann 2017). Der einzelne ist auch deshalb mit einer solchen Individualisierung der Datenschutzverantwortung überfordert, weil unser Urteil situativ ist (und laut Brolcháin/Gordijn explizit auch situativ sein soll). Wir überblicken aber in der Regel nicht den Wert unserer Daten, der sich durch deren Zusammenführungen ergibt (Big Data) und in Zukunft ergeben kann. Durch das Machtungleichgewicht zwischen dem einzelnen und den digitalen Anbietern können letztere ihre Datenforderungen „nahezu unbegrenzt“ (Hofmann/Bergemann) anheben, – der einzelne wird zustimmen, wenn er die digitale Leistung oder das Smarte Home nicht verlieren will. Viele individuelle uninformierte Einwilligungen können aber im Endergebnis zu negativen Folgen für das Gemeinwohl führen. Deshalb plädieren Hofmann/Bergemann (2017) dafür, das „Datenschutzphantom“ der informierten Einwilligung von seinem Sockel als zentrales Datenschutzinstrument zu stoßen und andere Regulierungsformen in den Blick zu nehmen.

Dass dabei gesetzliche Regelungen eine ganz zentrale Rolle spielen sollten, wird auch von Brolcháin/Gordijn vertreten. Denn sie räumen ein, dass ihr Vorschlag einer situativ zu erteilenden Einwilligung die Zunahme der Datenerhebung und Verletzung der Privatsphäre letztlich gar nicht verhindern kann, weil Unternehmen dazu neigen, nach und nach ständig mehr Daten einzusammeln und sich dafür sukzessive die Zustimmung einzuholen. Kritiker sehen in der informierten Einwilligung denn auch eine ideale Grundlage für den zeitgenössischen Datenkapitalismus. Brolcháin/Gordijn fordern, dass Regierungen der Wirtschaft verbindlich vorgeben, welche Art von Daten überhaupt erhoben werden dürfen und wie viele Einwilligungen mit welchem Umfang Bürger*innen vorgelegt werden können, – unter besonderer Berücksichtigung derjenigen, die beeinträchtigt und hilfsbedürftig sind.

Quartiersvernetzung fördern (Teil 9) – Leitfaden”Quartiersentwicklung”

Eine “Handreichung Quartiersentwicklung” zur praktischen Umsetzung sozialraumorientierter Ansätze in der Altenhilfe  hat das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) Mitte Juni 2016 veröffentlicht.

Die Handreichung soll den lokalen Akteuren dabei helfen, Quartiere und ihre Infrastruktur so weiter zu entwickeln, dass sie altersgerecht sind und Senioren möglichst lange in ihrem Umfeld wohnen bleiben können. Von barrierefreien Wohnungen, Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe, guten ÖPNV-Verbindungen und Begegnungsmöglichkeiten profitieren dabei nicht nur alte Menschen, sondern auch andere Quartiersbewohner (Familien, Jugendliche, Zuwanderer, Bürger mit Behinderungen usw.).

Folgende Elemente sind für den Prozess der Quartiersentwicklung wichtig und werden im Leitfaden ausführlich besprochen:

  1. Ist-Analyse des Quartiers: Zuerst müssen die Stärken und Schwächen eines Quartiers erhoben werden. Daten dafür gibt es u.a.  in der Regionaldatenbank Deutschland und im Interaktiven Regionalatlas. Aber auch die Quartiersbewohner können Orte im Quartier kartieren, die für die wichtig sind. Versorgungslagen und -defizite können über Interviews, Fragebögen und Quartiersbegehungen abgefragt werden. Ein Musterfragebogen und diverse Checklisten, um das örtliche Versorgungsangebot zu erheben, sind in der Handreichung vorhanden.
  2. Projektmanagement: Der Leitfaden bietet Hilfen zu den Themen Projektvorbereitung, -planung, – durchführung und -abschluss und enthält unterschiedliche Checklisten wie bspw. eine Checkliste “Kick-off-Veranstaltung”, auf der das Konzept der altersgerechten Quartiersentwicklung den Bewohnern eines Stadtbezirks oder Stadtteils vorgestellt wird.
  3. Kooperation und Vernetzung: Altersgerechte Quartiersentwicklung setzt auf Vernetzung im Quartier, weil kein einzelner Akteur die Aufgaben stemmen kann, die mit einem sozialraumorientierten Ansatz einhergehen. Der Leitfaden beschreibt unterschiedliche lokale Netzwerkformen und den Nutzen von Netzwerken, erklärt, wie eine Stakeholder-Analyse gemacht wird und bietet Checklisten für den Netzwerk-Aufbau und die Arbeit in Netzwerken
  4. Partizipation: Bürger sollen in die Bedarfsermittlung, Planung und Umsetzung von altersgerechten Quartieren einbezogen werden. Der Leitfaden listet auf S. 90 unterschiedliche Bürgerbeteiligungsmethoden auf, die von der Quartiersbegehung bis zum Runden Tisch, Open Space-Veranstaltungen und Zukunftswerkstätten reichen.
  5. Nachhaltigkeit und Finanzierung: Um sozialraumbezogene Konzepte erfolgreich umsetzen zu können, braucht es dem Leitfaden zufolge ein professionelles Quartiersmanagement und eine längerfristige Finanzierung. Letztere wird oft durch eine Umlage oder Pauschale finanziert, die Bewohner des betreuten Wohnens oder Mieter von Wohnungsgenossenschaften zahlen, wie bspw. im Fall der “Freien Scholle” in Bielefeld.

Die Handreichung des KDA richtet sich an Fachleute. Obwohl auch Bürger einen wichtigen Anteil an der Quartiersentwicklung haben und oftmals Vereine oder Genossenschaften mit Quartiersprojekten beginnen, steht in dem Leitfaden eher die kommunale, in jedem Fall aber die professionelle Perspektive im Mittelpunkt.

Für mich bleibt zum Schluss die Frage ungeklärt, weshalb man das Konzept auf “altersgerechte Quartiere” konzentriert, wenn Barrierefreiheit und inklusive Strukturen nicht nur für alte Menschen, sondern auch für alle anderen Quartiersbewohner/innen wichtig sind. In diesem Fall wäre es doch besser, gleich von vornherein eine “inklusive Quartiersentwicklung” in den Blick zu nehmen und sich nicht strategisch und begrifflich auf eine Zielgruppe zu beschränken.