Kategorie-Archiv: Unternehmen

Smart Homes und AAL – ethische Herausforderungen

Smart Home-Technologien sind auf dem Vormarsch. Auf der Basis vernetzter Geräte und automatisierter Abläufe sollen Energieeffizienz und Lebensqualität von Räumen und Quartieren gesteigert werden. Speziell im Hinblick auf alte Menschen, Menschen mit Demenz und Menschen mit Behinderung versprechen altersgerechte Assistenzsysteme und Smart Services ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden.

Bei den AAL (Altersgerechten Assistenzsystemen) und Smart Services kommunizieren Geräte nicht nur untereinander, sondern auch mit den Bewohner*innen selbst und mit deren sozialem Umfeld (Angehörige, Pflegedienste). Sensoren an Gegenständen, an der Kleidung sowie Videokameras und Mikrophone ermöglichen eine Überwachung in Echtzeit und generieren fortlaufend Daten über die Bewegungsabläufe und den Gesundheitszustand der Bewohner*innen. Die intelligenten Geräte erinnern an die Einnahme von Medikamenten und an Verabredungen („nudging“). Sie ermöglichen den Kontakt zwischen dem Bewohner, seinem sozialen Umfeld und seinen pflegerischen und medizinischen Dienstleistern.

Smart Home-Technologien werfen ethische Fragen auf: einerseits unterstützen sie das selbstständige Wohnen, andererseits bedrohen sie die Privatsphäre des einzelnen angesichts des allgegenwärtigen Sensoring und Monitorings. Brolcháin/Gordijn setzen sich in ihrem Aufsatz „Privacy challenges in smart homes for people with dementia and people with intellectual disabilities“ (2019) mit den ethischen Herausforderungen von Smart Homes mit Blick auf die Privatheit auseinander. Die Fragen, die sie aufwerfen, berühren nicht nur die Zielgruppe „Menschen mit Demenz/mit Lernbehinderung“, sondern sind für alle Stakeholder des Smart Home-Themas relevant, d.h. für Bürger*innen, Technologieentwickler*innen, Smart Home-Anbieter, Stadtplaner*innen, soziale Dienste usw.

Brolcháin/Gordijn beleuchten fünf Dimensionen von Privatheit:

  • Informational privacy: in Smart Homes werden Daten gesammelt und gespeichert.
    Wer hat Zugriff auf die Daten, wie sicher sind sie gespeichert? Wie steht es um die Informationskontrolle seitens der Bewohner*innen? Auch bei einer Anonymisierung der Daten besteht die Gefahr einer Re-Identifizierung. Werden die vorhandenen Daten für das „Nudging“ eingesetzt, also das Verhalten des Bewohners manipuliert?
  • Physical privacy: inwieweit werden die häusliche und körperliche Intimität durch Sensoren, Kameras und Audioaufzeichnungen gefährdet?
  • Associational privacy: wer erhält über Kameras Einblick in den Haushalt eines Bewohners und ist über Monitore präsent in dessen vier Wänden?
  • Proprietary privacy: nicht nur die körperliche Privatsphäre, auch die seelische und geistige wird durch Gesichts- und Emotionserkennungs-Software bedroht
  • Decisional privacy: einerseits soll das Smart Home Bewohner*innen bei den Aufgaben des Alltags unterstützen. Andererseits gehen bei automatisierter Unterstützung Kompetenzen verloren und können aufgrund des Nudgings und des Monitorings Entscheidungen nicht mehr autonom gefällt werden.

Um die Privatheit in Smart Homes zu wahren, schlagen Brolcháin/Gordijn folgendes vor:

Eine informierte Einwilligung („informed consent“) der Bewohner*innen von Smart Homes in die Datenerhebung, – verarbeitung und -speicherung muss eingeholt werden, – ist aber nicht ausreichend,

  • denn nicht nur der Bewohner, sondern auch seine Gäste werden vom Sensoring und Monitoring berührt
  • eine Einwilligungserklärung kann nicht die Bandbreite der Privatheitswünsche für ganz unterschiedliche Situationen abdecken.

Brolcháin/Gordijn plädieren deshalb für folgendes (S. 261):

  1. Für eine kontextabhängige Bestimmung der Privatsphäre, die der Bewohner je nach Situation vornehmen soll
  2. Für eine kontextabhängige Bestimmung, wer Zugriff auf welche Daten hat oder ob die Datenerhebung und -verarbeitung im Einzelfall blockiert werden soll

In der Praxis bedeutet dies: der Bewohner eines Smart Homes wird mehrmals täglich in wechselnden Situationen um seine Einwilligung in die privacy-Settings gebeten, die er/sie dann je nach Situation unterschiedlich bestimmen kann. Die Einwilligungsformulare sollen digital vorliegen, d.h. auf tablets oder auf Bildschirmen in der Wohnung eingespielt werden. Auch Besucher*innen werden um ihre Einwilligung in die Datenerhebung und -verarbeitung gebeten. Bewohner*innen und Gäste sollen mehrmals täglich daran erinnert werden, dass eine Überwachung durch Sensoren und Kameras stattfindet. Brolcháin/Gordijn räumen ein, dass solch eine situativ zu erteilende Einwilligung für die Bewohner*innen zur echten Bürde werden kann, – sehen aber im Einzelfall keine andere Lösung.

Kritiker der informierten Einwilligung würden Brolcháin/Gordijn aus folgenden Gründen widersprechen:

Bei einer permanenten Abfrage von Privatheitswüschen wird die informierte Einwilligung schnell zu einem Ritual, bei dem man Fragen einfach „wegklickt“, um seine Ruhe zu haben, in diesem Fall erfolgt die Einwilligung faktisch uninformiert (Hofmann/Bergemann 2017). Der einzelne ist auch deshalb mit einer solchen Individualisierung der Datenschutzverantwortung überfordert, weil unser Urteil situativ ist (und laut Brolcháin/Gordijn explizit auch situativ sein soll). Wir überblicken aber in der Regel nicht den Wert unserer Daten, der sich durch deren Zusammenführungen ergibt (Big Data) und in Zukunft ergeben kann. Durch das Machtungleichgewicht zwischen dem einzelnen und den digitalen Anbietern können letztere ihre Datenforderungen „nahezu unbegrenzt“ (Hofmann/Bergemann) anheben, – der einzelne wird zustimmen, wenn er die digitale Leistung oder das Smarte Home nicht verlieren will. Viele individuelle uninformierte Einwilligungen können aber im Endergebnis zu negativen Folgen für das Gemeinwohl führen. Deshalb plädieren Hofmann/Bergemann (2017) dafür, das „Datenschutzphantom“ der informierten Einwilligung von seinem Sockel als zentrales Datenschutzinstrument zu stoßen und andere Regulierungsformen in den Blick zu nehmen.

Dass dabei gesetzliche Regelungen eine ganz zentrale Rolle spielen sollten, wird auch von Brolcháin/Gordijn vertreten. Denn sie räumen ein, dass ihr Vorschlag einer situativ zu erteilenden Einwilligung die Zunahme der Datenerhebung und Verletzung der Privatsphäre letztlich gar nicht verhindern kann, weil Unternehmen dazu neigen, nach und nach ständig mehr Daten einzusammeln und sich dafür sukzessive die Zustimmung einzuholen. Kritiker sehen in der informierten Einwilligung denn auch eine ideale Grundlage für den zeitgenössischen Datenkapitalismus. Brolcháin/Gordijn fordern, dass Regierungen der Wirtschaft verbindlich vorgeben, welche Art von Daten überhaupt erhoben werden dürfen und wie viele Einwilligungen mit welchem Umfang Bürger*innen vorgelegt werden können, – unter besonderer Berücksichtigung derjenigen, die beeinträchtigt und hilfsbedürftig sind.

Die Macht der Internetkonzerne und die Rolle der Zivilgesellschaft

Das Internet hat sich in den vergangenen Jahren stark zentralisiert. Nutzer/innen, Organisationen und nicht-organisierte Massen und Schwärme sind hauptsächlich auf den Plattformen der folgenden vier Unternehmen aktiv: Google, Facebook, Amazon und Apple.

Mit ihren Diensten geben diese vier kommerziellen Anbieter die Handlungsmöglichkeiten der Nutzer in weiten Teilen des Internet vor. Sie regulieren mit ihrer Infrastruktur das soziale Handeln im Netz. Sie sind “Gatekeeper”, “Kuratoren”, Kontrolleure und Überwacher. Die ursprüngliche Hoffnung, dass das Internet dezentralisierte  Angebote befördert, wird durch Netzwerkeffekte konterkariert: Nutzer/innen bevorzugen jene Angebote, die die Masse nutzt, und nicht kleine Plattformen mit wenig traffic, selbst wenn letztere bottom up entwickelt, demokratisch und gemeinnützig sein sollten.

In dem neuen Buch Kollektivität und Macht im Internet von Dolata/Schrape (2018) kommt Ulrich Dolata deshalb zu folgendem Schluss:  “Nicht Dezentralisierung, Demokratisierung und Kooperation, sondern Konzentration, Kontrolle und Macht sind (…) die Schlüsselprozesse und -kategorien, mit denen sich die wesentlichen Entwicklungstendenzen des (kommerziellen) Internets angemessen erfahren lassen” (Dolata 2018, 101).  Durch die schiere Reichweite ihrer Plattformen und Angebote gewinnen Google, Facebook, Amazon und Apple im Internet Macht über a) Infrastrukturen und Regeln, b) Daten und c) ökonomische Macht durch Werbeinnahmen, Handel, den Geräteverkauf und Dienste, da sie in ihren Segmenten Monopolisten sind (Google im Bereich der Suchmaschinen, Facebook im Bereich sozialer Netzwerke, Amazon im Internethandel und Apple bei den multimedialen Geräten) (Dolata 2018, 123ff).

Die Abwanderung von Nutzern wollen die vier Monopolisten in jedem Fall vermeiden. Durch die Weiterentwicklung ihrer Angebote zu “soziotechnischen Ökosystemen” (Dolata) mit einer Vielzahl aufeinander abgestimmten Diensten und der Entwicklung “proprietärer technischer Systemwelten” (Dolata), die untereinander inkompatibel sind, soll der Wechsel zu einem anderen Anbieter für Nutzer erschwert werden. Die Stellung der Monopolisten wird noch gefördert durch

  • ihre hohen Investitionen in die bestehenden Plattformen und Dienste
  • ihre massiven Ausgaben für Forschung und Entwicklung
  • den Aufkauf von innovativen startups, um neue zukunftsweisende Angebote machen zu können

(Dolata 2018, 101ff).

Aber da die Netzwerkeffekte bzw. die Reaktionen der nicht-organisierten Massen und Schwärme nicht vorhersehbar sind, ist auch keiner der Monopolisten unangreifbar. Trotz aller Maßnahmen, die die Konzerne ergreifen, um eine Nutzerabwanderung zu verhindern: “Der Schwarm kann auch weiterziehen” (Dolata 2018, 111). Und darin liegt die Macht der Nutzer: in dieser kollektiven Dimension, nicht – so Dolata – in der Macht der Einzelpersonen. Erst als Masse haben Nutzer Macht und diese Masse baut sich dem Autor zufolge “unkoordiniert auf” (Dolata 2018, 12). Neben der Macht der Schwärme spielen auch die Staaten und ihre Verbünde eine wichtige Rolle als regulierende Instanz, um die Macht der großen Internetkonzerne einzuschränken.

Die Frage ist, weshalb der Autor die Macht organisierter Bewegungen nicht als Bedrohung für die Monopole sieht. Vielleicht deshalb nicht, weil auch organisierte soziale Bewegungen (und viele Nonprofits …) zwischenzeitlich ganz auf die kommerziellen Plattformen mit ihrer großen Reichweite setzen (Dolata 2018, 52). Schade, dass von Seiten der großen gemeinnützigen Organisationen – und ich denke hier speziell an die mächtigen Wohlfahrtsverbände – nie eine breite gesellschaftliche Debatte über alternative Wege und Tools im Internet angezettelt wurde oder man eine Bewegung initiierte, die auf die Regulierung und Kontrolle der Internetkonzerne zielt. Die großen Konzerne ihrerseits umgarnen die engagierte Zivilgesellschaft mit Förderprogrammen und Wettbewerben wie dem Smart Hero Award, den Facebook und die Stiftung digitale Chancen gemeinsam ausloben, die Google.org Impact Challenge, die von der Google Foundation und betterplace gemeinsam durchgeführt wird oder mit dem Förderprogramm “digital.engagiert”, einer gemeinsamen Initiative von Amazon und dem Stifterverband. Die drei Internetkonzerne drängen mit ihrer Infrastruktur gezielt in zivilgesellschaftliche Domänen, die zum Teil noch abgehängt sind von der Digitalisierung.

Eine solche Eroberung zivilgesellschaftlicher Räume durch die großen Plattformen sollte neben den Vorteilen, die mit der digitalen Infrastruktur einhergehen, auch deren Schattenseiten nicht verschweigen, um Bürgern und Nonprofits eine mündige Entscheidung darüber zu ermöglichen, welche Tools sie nutzen wollen und welche nicht. Ganz dringend müsste eine breite zivilgesellschaftliche Debatte darüber geführt werden, wie ein bürgerfreundliches Internet aussehen könnte, welche Anforderungen Bürger und zivilgesellschaftliche Organisationen an die großen Plattformen stellen und welche Forderungen an die Politik herangetragen werden müssten, um der Macht der Internetkonzerne Einhalt zu gebieten. Den großen Wohlfahrtsverbänden käme hier eine wichtige Rolle zu: gerade sie haben den Kontakt zu digital abgehängten Gruppen, gerade sie erreichen über ihre Nutzer und all die ehrenamtlich Engagierten große Teile der hiesigen Bevölkerung und zwar sowohl in der Stadt als auch auf dem Land, – denn Sozialeinrichtungen gibt es nahezu überall.

In Stuttgart hat sich im Sommer 2017 ein Netzwerk aus ganz verschiedenen Organisationen gebildet, um diesen kritischen Diskurs in Bezug auf die Digitalisierung der Lebenswelt zu führen (siehe die folgende Pressemitteilung). Das Netzwerk “Sozialer Zusammenhalt in digitaler Lebenswelt” will die Bürgerrechte und die Bürger-Teilhabe in der digitalen Gesellschaft stärken. Ein solches Netzwerk kann zur Gründung weiterer Netzwerke in anderen Bundesländern, Regionen und Kommunen anregen.

Neudefinition des “Dritten Sektors” (Teil 2): Die Rolle des freiwilligen Engagements

Wie im letzten Blogartikel beschrieben arbeiten Forscherinnen und Forscher im Rahmen eines europäischen Projekts an einer Re-Formulierung des Konzepts des sogenannten “Dritten Sektors”.

Zum “Dritten Sektor” sollen nun nicht mehr nur jene Organisationen zählen, die keine Gewinne erzielen dürfen (“Nonprofits”), sondern auch Genossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und Sozialunternehmen, sofern sie privat verfasst und freiwillig sind, öffentliche Ziele verfolgen und u.a. nicht mehr als 50% ihrer Gewinne an ihre Stakeholder verteilen. Diese inhaltliche Erweiterung macht Sinn angesichts der weiten Verbreitung von Genossenschaften speziell im Süden Europas und der Zunahme des sozialen Unternehmertums.

Die Forscher möchten nun auch das freiwillige Engagement von Bürgerinnen und Bürgern konzeptionell dem Dritten Sektor zurechnen, da Kritiker schon lange bemängeln, dass zivilgesellschaftliche Aktivitäten von Bürgerseite bisher in dem Konzept fehlten, ebenso wie Normen und Werte. Soll nun jedes freiwillige Engagement zum “Dritten Sektor” gehören?

Salamon/Sokolowski (in VOLUNTAS, 27/4, 2016), die an dem Forschungsprojekt beteiligt sind, beginnen mit einer Definition des “freiwilligen Engagements”, die sie von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) übernehmen (S. 1538). Derzufolge ist das freiwillige Engagement

  • unbezahlt (wobei eine Aufwandsentschädigung bis zu einem gewissen Grad zulässig ist)
  • freiwillig
  • es wird im Rahmen von Organisationen oder direkt erbracht
  • die Nutznießer des Engagements gehören nicht zur eigenen Familie oder zum eigenen Haushalt

Salamon/Sokolowski grenzen sich aber in einem Punkt von der ILO-Definition ab. Ihnen zufolge kann freiwilliges Engagement, das in Organisationen geleistet wird, nur dann zum Dritten Sektor gerechnet werden, wenn es in einer Organisation erbracht wird, die ihrerseits zum Dritten Sektor bzw. zum TSE-Sektor (third sector/social ecomomy) gehört. Und staatliche/kommunale Organisationen ebenso wie for-profit-Unternehmen gehören nicht dazu. Also würde auch das folgende freiwillige Engagement nicht zum Dritten Sektor zählen:

  • das Engagement in kommunalen Einrichtungen wir bspw. im städtischen Pflegeheim oder Krankenhaus
  • das Engagement im Rahmen der staatlich geregelten oder staatlich organisierten Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ, Internationaler Jugendfreiwilligendienst, Bundesfreiwilligendienst)
  • das Engagement im Zuge der schulischen oder universitären Ausbildung
  • das Engagement von Mitarbeitern im Rahmen der sozialen Aktivitäten von Unternehmen (corporate social responsibility)

Diese Sicht widerspricht  Ansätzen, für die der “Dritte Sektor” und die Zivilgesellschaft deckungsgleich sind, so dass alles freiwillige Engagement auch automatisch Teil des Dritten Sektors wäre (vgl. den letzten Blogartikel).

Aber tatsächlich ist die Zivilgesellschaft doch viel größer als der Dritte Sektor und kann nicht auf diesen reduziert werden. Insofern macht die Einteilung, die die Forscher vorlegen, Sinn. Auf den ersten Blick wirkt es verwirrend, wenn gemeinnütziges Engagement im Bereich des Staates oder der gewerblichen Wirtschaft nicht zum Dritten Sektor gezählt wird, der für Gemeinnützigkeit und Solidarität steht. Auf den zweiten Blick jedoch muss man sehen, dass ziviles Verhalten in jedem Sektor beheimatet sein kann, nicht nur im Dritten Sektor, sondern auch in Markt und Staat. Zivilität wird auch hier gelebt, freiwilliges Engagement gibt es auch hier – aber eben im Rahmen anderer Strukturen: nicht denen des Dritten Sektors, sondern in einem staatlichen oder marktlichen Setting.

Die beiden Autoren selbst stellen die zivilen Potenziale von Staat und Markt aber nicht heraus. Sie sind ganz auf den Dritten Sektor fixiert. Sie möchten dessen Leistungsfähigkeit, Wirkung und Bedeutung für die europäischen Gesellschaften nachweisen. Dadurch verlieren sie Überschneidungen zwischen Markt, Staat und Drittem Sektor aus den Augen. Die Autoren betonen aus statistischen Gründen eher das Trennende und nicht das Verbindende. Dadurch gerät ihnen auch einiges durcheinander. So betonen sie bspw., dass das Engagement von Minderjähringen und Bürgern mit Lernbehinderung nicht zum Dritten Sektor zählt, weil nicht sichergestellt werden kann, ob es freiwillig erfolgt. Durch diese Exklusion von Freiwilligen werden neue Gräben aufgerissen, statt alte zugemacht.