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Datennutzung und Algorithmen human und werteorientiert gestalten

Die Datenethikkommission der Bundesregierung hat Ende Oktober 2019 ihren Abschlussbericht vorgelegt, der in einer Lang- und Kurzfassung zum freien Download zur Verfügung steht. Die Ergebnisse sind auch für Nonprofits von Bedeutung, da sie

  • als Sozialunternehmen selbst Daten generieren, verarbeiten und nutzen, u.a. von pflege- und schutzbedürftigen Menschen und Mitarbeiter*innen
  • unter Umständen selbst an automatisierten Assistenzsystemen beteiligen sind, die Algorithmen einsetzen, oder als Kooperationspartner der Leistungsverwaltung mit den Auswirkungen von Algorithmen bzw. automatisierten Entscheidungen befasst sind
  • als gesellschaftliche Akteure auf die humane Ausgestaltung der Digitalisierung Einfluss nehmen wollen
  • als lokale Akteure mit der Digitalisierung von Sozialräumen und Infrastrukturen konfrontiert sind.

Die Datenethikkommission (DEK) legt ihrem Gutachten die folgenden Leitgedanken zugrunde:

  • menschenzentrierte und werteorientierte Gestaltung von Technologie
  • Förderung digitaler Kompetenzen und kritischer Reflexion in der digitalen Welt
  • Stärkung des Schutzes von persönlicher Freiheit, Selbstbestimmung und Integrität
  • Förderung verantwortungsvoller und gemeinwohlverträglicher Datennutzungen
  • Risikoadaptierte Regulierung und wirksame Kontrolle algorithmischer Systeme
  • Wahrung und Förderung von Demokratie und gesellschaftlichem Zusammenhalt
  • Ausrichtung digitaler Strategien an Zielen der Nachhaltigkeit
  • Stärkung der digitalen Souveränität Deutschlands und Europas

(DEK Kurzfassung, S. 5). Handlungsmaßstäbe für die Ausgestaltung digitaler Technologien sollen Werte und Rechte sein, die in unserer Verfassung und der europäischen Charta der Grundrechte festgelegt sind: die Würde des Menschen, Selbstbestimmung, Privatheit, Sicherheit, Demokratie, Gerechtigkeit und Solidarität sowie Nachhaltigkeit.

Weil viele unterschiedliche Akteure an der Datengenerierung beteiligt sind, soll es kein Eigentumsrecht an Daten, sondern Mitsprache- und Teilhaberechte geben. Um die Datenrechte des einzelnen zu klären, sind Umfang und Art seines Beitrags an der Datengenerierung zu untersuchen, sein Individualinteresse zu gewichten und mit konfligierenden Interessen abzuwägen, die Interessen der Allgemeinheit zu beachten und die Machtverteilung zwischen den Akteuren in den Blick zu nehmen (Kurzfassung, S. 9).

Die DEK empfiehlt u.a. Maßnahmen gegen eine ethisch nicht-vertretbare Datennutzung, Leitlinien für den Umgang mit den Daten pflege- und schutzbedürftiger Menschen, datenschutzfreundliche Produkte und Designs, sowie eine Förderung des Beschäftigtendatenschutzes. Personalisierte Tarife bei Versicherungen soll es nur in engen Grenzen geben.

Algorithmen können menschliche Entscheidungen unterstützen. Sie können aber auch menschliche Entscheidungen so prägen, dass die Selbstbestimmung von Menschen eingeschränkt wird. Und schließlich können sie Entscheidung ganz übernehmen, so dass Menschen im Entscheidungsprozess  keine Rolle mehr spielen (= automated decision making, ADM)

Bei algorithmischen Systemen empfiehlt die Kommission eine fünfstufige Bewertungsskala, die das Schädigungspotenzial dieser Systeme und Regulierungsmöglichkeiten auflistet: in einer niedrigen Gefährdungsstufe sollen z.B. eine Risikofolgenabschätzung des algorithmischen Systems durchgeführt und Transparenzpflichten, Kontrollen und Auditverfahren etabliert werden. In einer höheren Gefährdungsstufe empfiehlt die Kommission ex-ante-Zulassungsverfahren für Algorithmen, Live-Schnittstellen für Aufsichtsinstitutionen oder sogar vollständige und teilweise Verbote von algorithmischen Systemen (DEK-Kurzfassung, S. 19). Wichtig ist hier, dass nicht nur die Algorithmen als solche im Fokus stehen, sondern das ganze “sozio-technische System”, d.h. auch die beteiligten Menschen und die unterschiedlichen Phasen der Entwicklung, Implementierung und Evaluation algorithmischer Systeme.

Die DEK empfiehlt der Bundesregierung, die bestehenden  Aufsichtsinstitutionen zu stärken und ein neues Kompetenzzentrum für algorithmische Systeme auf Bundesebene zu schaffen. Aber auch die Ko- und Selbstregulierung wird empfohlen, wie DIN Normen und  Gütesiegel, sowie Kennzeichnungspflichten und ein bindender Codex für die Betreiber von algorithmischen Systemen. Sowohl bei der Ausarbeitung des bindenden Codex als auch in den Aufsichtsbehörden solle es Beiräte geben, in denen die Zivilgesellschaft vertreten ist.

Das Gutachten der DEK ist ein beeindruckender Beitrag zur Ethik der Digitalisierung. Die DEK unterstützt mit ihrem Gutachten den “europäischen Weg”, d.h. die europäische Strategie, Technologieentwicklung und Technologieeinsatz mit europäischen Werten und Grundrechten in Verbindung zu bringen. Was im Bericht meines Erachtens noch etwas zu kurz kommt, ist die kollektive Dimension: Datenrechte werden aus individueller Perspektive betrachtet. Es wird nicht klar, inwieweit die Gesellschaft an der Entwicklung digitaler Infrastrukturen und Tools mitwirken kann, welche Möglichkeiten also bspw. lokale Communities haben, ein smartes Quartier und eine smarte Stadt mitzugestalten. Über die Grenzen der Partizipation in eben diesen Smart Cities wurde hier im Blog schon an anderer Stelle geschrieben.

 

Nutzer-Partizipation in Nonprofits – neue Daten aus der Forschung

Welche Konsultations- und Partizipationsformen bieten gemeinnützige Organisationen ihren Nutzern an? Welchen Einfluss haben Nutzer auf  Entscheidungen von Nonprofits? Wie groß ist der Impact von Nutzern verglichen mit anderen Stakeholder-Gruppen, die für gemeinnützige Organisationen wichtig sind?

Diese Fragen untersucht die Studie von Lore Wellens /Marc Jegers, die im Frühjahr 2016 in der Zeitschrift Nonprofit Management & Leadership (Bd. 26, Heft 3, S. 295-312). veröffentlicht wurde . Die Forscher haben dafür die Antworten der Geschäftsführer/innen von 790 großen belgischen Nonprofit-Organisationen aus 14 Fachbereichen ausgewertet.

Der Studie zufolge bieten die meisten gemeinnützigen Organisationen ihren Nutzern Verfahren an, um deren Beschwerden oder Zufriedenheit abzufragen, nämlich 75% der Einrichtungen bzw. 67% (S. 300). Bedeutend weniger sehen einen Nutzerbeirat vor (31%) oder einen Sitz für einen Nutzer-Vertreter im Vorstand (22%). Wobei NPOs aus dem Gesundheits- und Sozialbereich führend sind, wenn es um Nutzer-Beiräte geht. 42% der Einrichtungen haben einen solchen Beirat, der allerdings auch immer häufiger vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird.  Insgesamt gibt es viele gemeinnützige Einrichtungen (35%), die zwar keine formalen Verfahren anbieten, um Nutzer an ihrer Strategie- und Politikformulierung zu beteiligen, dafür aber informelle Beteiligungsmöglichkeiten. Generell wählen Nonprofits Verfahren mit geringem Personal- und Zeitaufwand, also eher Fragebögen als Beiräte (S. 299).

Trotz unterschiedlicher Konsultations- und Partizipationsverfahren schätzen die befragten Nonprofit-Geschäftsführer/innen den Impact der Nutzer auf die Entscheidungen einer NPO als geringer ein als den anderer wichtiger Stakeholdergruppen (S. 302):  51% der Befragten halten den Nutzer-Impact für wichtig/sehr wichtig/entscheidend.  Aber als noch viel wichtiger werden der Staat  (80%), der Vorstand (86%) und das Management (97%) wahrgenommen. Nur 7,3 % der Befragten sehen einen Impact von freiwillig Engagierten auf die Politikformulierung, ein interessantes Detail, das inhaltlich zu einem der letzten Artikel hier im Blog passt.

Die Autoren schließen aus diesem Ergebnis, dass es sich bei vielen der angebotenen Verfahren für die Nutzer-Partizipation und -Konsultation um symbolische Politik handelt, streng genommen sogar um eine “Zeit- und Geldverschwendung” (S. 308) seitens der Organisation und der Nutzer, wenn man allein den Impact der Verfahren im Auge hat.  Für die Autoren ist einer der Ansatzpunkte, um den Einfluss der Nutzer auf die Entscheidungen der Organisation zu erhöhen, die Qualität der Partizipations- und Konsultationsverfahren zu verbessern, um die es ihnen zufolge in Nonprofits nicht gut bestellt ist: “(…) the formal mechanisms in place are not perceived to be of good quality.” (Wellens/Jegers 2016, 302).

Palliativnetze auf lokaler Ebene – Strukturen und Trends

In einigen Gemeinden und Landkreisen haben sich Palliativnetze aus Akteuren gebildet, die sich mit der Versorgung und Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen befassen. Die Kooperation zwischen diesen Anbietern, seien es medizinische und pflegerische Dienste oder die ehrenamtliche Sterbebegleitung, wird vom Gesetzgeber erwartet. Auch Krankenkassen und Spitzenverbände der Palliative Care-Träger streben eine „vernetzte Versorgungsstruktur“ an, die derzeit aber noch „zu wenig ausgeprägt“ sei, wie es im verabschiedeten Hospiz- und Palliativgesetz heißt (BT-Drs. 18/5170, S. 1).

Wie viel Palliativnetze gibt es auf lokaler Ebene? Dazu existiert keine amtliche Statistik. Auch die Gesundheitsberichterstattung und einschlägige Verbände bieten hier keinen systematischen und vor allem aktuellen Überblick an. Man findet nur Einzelfragmente zum Thema, z.B. eine Auflistung von sechs Palliativnetzen auf der Webseite des Hospiz-und PalliativVerbands Baden-Württemberg, eine Webseite des bayerischen Staatsministerium mit neun Palliativnetzen oder das (private) Palliativportal mit einer bundesweiten Karte über Palliativeinrichtungen und -netzwerke. Neben den in diesen Quellen genannten Palliativnetzen gibt es sicherlich noch viele informelle Arbeitskreise und Runde Tische, die sich mit der lokalen Situation in der Pflege befassen und damit auch das Thema palliative Versorgung streifen, aber nicht als “Palliativnetz” firmieren.

Analysiert man die sechs Palliativnetze in Baden-Württemberg fällt folgendes auf:

  • die Strukturen reichen von gering formalisierten Netzwerken bis zu gGmbHs
  • die Professionalisierung der Palliativnetze nimmt zu. Die meisten bieten eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
  • die Bedeutung des medizinischen Bereichs nimmt zu. Damit geraten unter Umständen andere Themen (spirituelle, soziale etc.) in den Hintergrund
  • die ambulanten ehrenamtlichen Hospizdienste und damit die freiwillig Engagierten gehören nicht durchgängig zum Kern des Netzwerks.

Die Hospizbewegung war ursprünglich eine Bürgerbewegung. Es gibt noch heute ca. 1500 ambulante ehrenamtliche Hospizdienste. Die ambulanten Hospizdienste könnten überall die Initiatoren von Palliativnetzen sein, – sind dies aber nicht. Warum? Vielerorts sind sie durch die Professionalisierung und den Bedeutungszugewinn des medizinischen Bereichs in die Defensive geraten.

Dabei wären ambulante ehrenamtliche Hospizdienste mit einer/einem hauptamtlichen Koodinator/in eigentlich die passenden Netzwerk-Knüpfer, weil sie eine Anbindung an die Bürgerschaft besitzen und zwischen den Interessen der betroffenen Bürgern und den Vorstellungen der Professionen vermitteln könnten.  Auch sollten die Themen “Tod” und “Sterben” nicht nur medizinisch und pflegerisch besetzt werden, sondern in der Mitte der Gesellschaft verwurzelt sein. Dementsprechend sollten auch die Palliativnetze nicht ohne bürgerschaftliche Anbindung existieren.

Ambulante ehrenamtliche Hospizdienste sollten dort, wo noch kein Palliativnetz existiert, die lokale Vernetzung der Angebote aktiv in die Hand nehmen. Ihre Anbindung an die Bürgerschaft, ihr Bürgerbewegungswissen, ihre psychosozialen Kompetenzen sind Aktivposten, von denen ein lokales Netzwerk profitiert. Die Zusammenarbeit von engagierten Bürgern und professionellen Vertretern verläuft aber nicht immer reibungslos. Wo hier die Probleme liegen (zusätzlich zu den interprofessionellen Kooperationsproblemen zwischen dem medizinischen und dem pflegerischen Bereich) und wie Abhilfe geschaffen werden kann, thematisiert der nächste Blogbeitrag.