Kategorie-Archiv: Empowerment

Palliativnetze auf lokaler Ebene – Strukturen und Trends

In einigen Gemeinden und Landkreisen haben sich Palliativnetze aus Akteuren gebildet, die sich mit der Versorgung und Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen befassen. Die Kooperation zwischen diesen Anbietern, seien es medizinische und pflegerische Dienste oder die ehrenamtliche Sterbebegleitung, wird vom Gesetzgeber erwartet. Auch Krankenkassen und Spitzenverbände der Palliative Care-Träger streben eine „vernetzte Versorgungsstruktur“ an, die derzeit aber noch „zu wenig ausgeprägt“ sei, wie es im verabschiedeten Hospiz- und Palliativgesetz heißt (BT-Drs. 18/5170, S. 1).

Wie viel Palliativnetze gibt es auf lokaler Ebene? Dazu existiert keine amtliche Statistik. Auch die Gesundheitsberichterstattung und einschlägige Verbände bieten hier keinen systematischen und vor allem aktuellen Überblick an. Man findet nur Einzelfragmente zum Thema, z.B. eine Auflistung von sechs Palliativnetzen auf der Webseite des Hospiz-und PalliativVerbands Baden-Württemberg, eine Webseite des bayerischen Staatsministerium mit neun Palliativnetzen oder das (private) Palliativportal mit einer bundesweiten Karte über Palliativeinrichtungen und -netzwerke. Neben den in diesen Quellen genannten Palliativnetzen gibt es sicherlich noch viele informelle Arbeitskreise und Runde Tische, die sich mit der lokalen Situation in der Pflege befassen und damit auch das Thema palliative Versorgung streifen, aber nicht als “Palliativnetz” firmieren.

Analysiert man die sechs Palliativnetze in Baden-Württemberg fällt folgendes auf:

  • die Strukturen reichen von gering formalisierten Netzwerken bis zu gGmbHs
  • die Professionalisierung der Palliativnetze nimmt zu. Die meisten bieten eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
  • die Bedeutung des medizinischen Bereichs nimmt zu. Damit geraten unter Umständen andere Themen (spirituelle, soziale etc.) in den Hintergrund
  • die ambulanten ehrenamtlichen Hospizdienste und damit die freiwillig Engagierten gehören nicht durchgängig zum Kern des Netzwerks.

Die Hospizbewegung war ursprünglich eine Bürgerbewegung. Es gibt noch heute ca. 1500 ambulante ehrenamtliche Hospizdienste. Die ambulanten Hospizdienste könnten überall die Initiatoren von Palliativnetzen sein, – sind dies aber nicht. Warum? Vielerorts sind sie durch die Professionalisierung und den Bedeutungszugewinn des medizinischen Bereichs in die Defensive geraten.

Dabei wären ambulante ehrenamtliche Hospizdienste mit einer/einem hauptamtlichen Koodinator/in eigentlich die passenden Netzwerk-Knüpfer, weil sie eine Anbindung an die Bürgerschaft besitzen und zwischen den Interessen der betroffenen Bürgern und den Vorstellungen der Professionen vermitteln könnten.  Auch sollten die Themen “Tod” und “Sterben” nicht nur medizinisch und pflegerisch besetzt werden, sondern in der Mitte der Gesellschaft verwurzelt sein. Dementsprechend sollten auch die Palliativnetze nicht ohne bürgerschaftliche Anbindung existieren.

Ambulante ehrenamtliche Hospizdienste sollten dort, wo noch kein Palliativnetz existiert, die lokale Vernetzung der Angebote aktiv in die Hand nehmen. Ihre Anbindung an die Bürgerschaft, ihr Bürgerbewegungswissen, ihre psychosozialen Kompetenzen sind Aktivposten, von denen ein lokales Netzwerk profitiert. Die Zusammenarbeit von engagierten Bürgern und professionellen Vertretern verläuft aber nicht immer reibungslos. Wo hier die Probleme liegen (zusätzlich zu den interprofessionellen Kooperationsproblemen zwischen dem medizinischen und dem pflegerischen Bereich) und wie Abhilfe geschaffen werden kann, thematisiert der nächste Blogbeitrag.

Partizipation in Sozialeinrichtungen (Teil 3): Bürgerengagement und Beteiligung

In diesem Beitrag beschäftige ich mich mit der Frage, inwieweit Sozialeinrichtungen die politische Beteiligung ihrer freiwilligen Helfer in den Einrichtungen und im Gemeinwesen fördern. Wird “Mithelfen” und “Mitsprache” in den Einrichtungen als eine Einheit begriffen?  Der Blogartikel ergänzt die Ausführungen von Teil 1 und Teil 2 der Serie, die sich mit Partizipationsformen- und strukturen und ihrer Institutionalisierung in sozialen Organisationen befassen.

Inwieweit ermuntern Sozialeinrichtungen ihre Freiwilligen über das Helfen hinaus zur aktiven Mitsprache in den Organisationen und im Gemeinwesen? Werden “Partizipation” und “Engagement” speziell  im gemeinnützigen/wohlfahrtsverbandlichen Bereich als zwei Seiten einer Medaille verstanden?

Über die Verbindung von freiwilligem Engagement und politischer Partizipation in Deutschland fand vor kurzem im Bundestag eine Debatte statt, deren Beiträge im BBE-Newsletter Nr. 1 vom 8.1.2015 dokumentiert sind.

In den Beiträgen wird kritisiert, dass in unserem Land beide Facetten der Beteiligung – das praktische Tun und die politische Mitsprache –  ganz getrennt voneinander behandelt werden. Ob in der Wissenschaft, in der staatlichen Politik, in öffentlichen Debatten oder im Internet – zumeist werden die Phänomene ‘Engagement’ und ‘Beteiligung’ streng voneinander unterschieden und es haben sich themenspezifische Communities – übrigens auch unter Bloggern – gebildet, die in der Regel nicht miteinander verbunden sind. Es konnten bisher noch keine Konzepte zur Verbindung von freiwilliger Mitarbeit und politischer Partizipation entwickelt werden (Evers 2015), was dazu führt, dass (1.) das  freiwillige Engagement entpolitisiert wird und (2.) seitens der politischen Partizipation der aktive Bürger zu einem ausschließlich mitsprechenden und mitentscheidenden Bürger “eingeschrumpft” wird (Evers 2015, 2).

Dabei zielt der Begriff “bürgerschaftliches Engagement” schon immer auch auf die politische Dimension des Handelns (Klein 2015), -vorausgesetzt, man definiert politische Partizipation nicht zu eng als bloße Teilnahme an Wahlen, deliberativen Prozessen und Kampagnen. Gerade in der Umsetzungsphase von politischen Programmen nimmt das Bürgerengagement einen breiten Raum ein (Stichwort: Koproduktion), so dass eine Entpolitisierung desselben auch Implementationsprozesse entpolitisiert.

Fördern Sozialeinrichtungen die politische Partizipation ihrer freiwillig Engagierten? Realisieren gemeinnützige Organisationen ihr Potenzial als “Schulen der Demokratie”,  in denen der einzelne lernt, sich einzubringen und mitzusprechen, nicht nur in der Einrichtung, sondern auch im örtlichen Gemeinwesen? Gerade gemeinnützige Organisationen könnten als Akteure der Zivilgesellschaft Vorreiter sein im Zusammendenken von Bürgerengagement und politischer Partizipation und einer Förderung von beidem.

Wie sehen Wohlfahrtsverbände diese Thematik? In den “10 Thesen zur Weiterentwicklung von Freiwilligem Engagement” der Diakonie Deutschland vom August 2013  kommen die Begriffe “Partizipation” und “Beteiligung” nicht vor.  Das Bild der Freiwilligen wird wie folgt gezeichnet:”Freiwillige vermitteln Normalität, sind zusätzliche Qualitätsmanager, verbessern das Image und sind eine Bereicherung für Einrichtungen und Dienste (….) Sie bringen Kompetenzen und Erfahrungen ein und schenken Zeit.” (Diakonie, These 2). Differenzierter und programmatischer fallen die “Eckpunkte zum bürgerschaftlichen Engagement im Verständnis der Caritas” aus vom Oktober 2014. Hier wird das bürgerschaftliche Engagement ganz klar in Zusammenhang mit Teilhabe gebracht. Wer sich bürgerschaftlich engagiert, nimmt der Caritas zufolge sein “Recht auf Teilhabe und Beteiligung an der Gestaltung der Gesellschaft” wahr (Caritas, S. II). Die Selbsthilfe und Mitgestaltung der Betroffenen wird für gut befunden und an den Verband ergeht der folgende Appell: “Vorhandene Strukturen und etablierte Prozesse sind daraufhin zu prüfen, ob diese für engagementbereite Menschen attraktiv sind und ihren Bedürfnissen nach Gestaltung und Entscheidung entprechen” (Caritas, S. III). Zudem werden Bürger/innen gesucht, die ihre Ideen in die verbandlichen Planungen und Entwicklungen einbringen (ebd.).

Nun sind verbandliche Papiere und Empfehlungen das eine, – wie die Praxis vor Ort ausgestaltet ist, steht auf einem anderen Blatt.  Roth zufolge gibt es für die Mitsprache und Mitwirkung der bürgerschaftlich Engagierten vor Ort “keine” – ich würde sagen: zu wenig – institutionelle Angebote (Roth 2015, 4). Ihm zufolge wissen wir auch zu wenig über den Zusammenhang von Partizipationsrechten und Engagementbereitschaft: “die Frage, ob verweigerte Partizipationsrechte und fehlende Gestaltungsmöglichkeiten entscheidende Engagementbarrieren darstellen oder den Ausstieg aus dem Ehrenamt provozieren” müsse stärker untersucht werden” (Roth 2015, 6), – eine wichtige Anregung, die die Engagementabstinenz von Teilen der Bürgerschaft besser beleuchten könnte.

Bürgerinnen und Bürger, die sich freiwillig engagieren wollen und die gleichzeitig Spaß am Mitgestalten haben, sollten – bevor sie sich in eine gemeinnützige Organisation einbringen – zuerst fragen: wie verbindet diese Organisation Bürgerengagement und politische Partizipation oder in den Worten Eliasophs (2013, 63): “How do people in a civic association connect or disconnect ‘caring about people’ and ‘caring about politics?'” Immerhin haben wir Bürger/innen die Möglichkeit, mit den Füßen abzustimmen, wenn es darum geht, soziale Organisationen mit Mitgestaltungsmöglichkeiten zu finden.

Partizipation in Sozialeinrichtungen (Teil 2): Partizipationsrechte entwickeln

In diesem Beitrag befasse ich mich mit der Frage, wie Partizipationsrechte für Bürger/innen in Sozialorganisationen entwickelt und institutionell verankert werden können. Er baut auf dem letzten Blogartikel (Teil 1) über die Partizipationspyramide auf. Beide Blogbeiträge basieren auf dem Buch “Partizipation kompakt” (2014), herausgegeben von Straßburger/Rieger im Beltz-Verlag. Der dritte Teil der kleinen Partizipations-Serie wird sich dann mit dem bürgerschaftlichen Engagement in Nonprofits befassen.

Wie können Partizipationsrechte für Nutzer und das bürgerschaftliche Umfeld einer Sozialeinrichtung ausgearbeitet werden? Straßburger schlägt in dem Buch “Partizipation kompakt” ein Verfahren vor, dass sich an die Konzepte für Kindertageseinrichtungen von Hansen/Knauer/Sturzenhecker (2011) anlehnt:

  • Zuerst muss organisationsintern unter den Mitarbeitern geklärt werden, wo, inwieweit und in welcher Form Bürger/Nutzer mitbestimmen sollen. Dazu sind alle Bereiche und Verfahren der Organisation genau anzuschauen. Die Partizipationspyramide zeigt die unterschiedlichen Möglichkeiten der Partizipation auf, die von den Vorstufen informieren, Meinung erfragen, Lebensweltexpertise einholen bis zur echten Partizipation im Sinne von Mitbestimmung, Entscheidungskompetenz teilweise abgeben und Entscheidungsmacht übertragen reichen. Es muss ferner auch explizit festgelegt werden, wo Partizipation nicht erwünscht ist. In dieser ersten Phase müssen Straßburger zufolge die Mitarbeiter/innen unter sich sein. Es werden keine Mehrheitsentscheidungen gefällt. Das Ziel ist ein Konsens unter den Beteiligten, “damit am Ende nur beschlossen wird, was alle mittragen können” (Straßburger in “Partizipation kompakt”, S. 89).
  • In einem zweiten Schritt entwerfen die Fachkräfte die Strukturen der Partizipation: welche Gremien sind notwendig? Straßburger zufolge reichen zwei Gremientypen aus: eine Vollversammlung für alle und Unterausschüsse.  In die Unterausschüsse können Nutzer Vertreter/innen delegieren. Alternativ gibt es offene Unterausschüsse, bei denen jeder bei Interesse mitarbeiten kann (ebd, 89f).
  • Wenn unter den Fachkräften Konsens über das bisher Erarbeitete besteht, dann können die Nutzer und das bürgerschaftliche Umfeld herangezogen werden, um die Details der Beteiligungsformen und -strukturen zu besprechen (ebd., 88).
  • In einer ersten Lesung verabschieden die Fachkräfte unter sich die ausgearbeiteten Partizipationsrechte- , – formen und -strukturen, die zu einem Verfassungsentwurf für die Einrichtung gebündelt wurden. Danach wird der Verfassungsentwurf der bürgerschaftlichen Seite vorgelegt, die hier noch Änderungswünsche einbringen kann. Ob diese übernommen werden, entscheiden die Fachkräfte, die die Verfassung in zweiter Lesung verabschieden und veröffentlichen (ebd., 90).

Dieses von Straßburger vorgeschlagene Verfahren räumt den Fachkräften das Vorrecht ein, über die Grundstrukturen der  Partizipation selbst zu entscheiden, ohne Beteiligung der Nutzer ( man merkt, dass der Verfahrensvorschlag ursprünglich aus dem Kindergartenbereich kommt….). In selbstorganisierten sozialen Projekten werden Fachkräfte und Bürger sicher von vornherein auf Augenhöhe kooperieren. Für den öffentlichen und wohlfahrtsverbandlichen Bereich mag das von Straßburger propagierte Modell der “konstitutionellen Monarchie” passen (siehe Blogbeitrag Teil 1), aber auch in diesen Sektoren wird es einzelne Projekte geben, die noch partizipativer aufgestellt sind.

Von einer Einbeziehung der Nutzerseite von Anfang an können alle profitieren: man lernt sich selbst und den andern in einem Diskussionsprozess, der auf einen Konsens zielt, besser kennen. Man arbeitet in einem solchen Fall nicht nur heraus, wer wo wie beteiligt wird (“what to do together”),  sondern man entwickelt in einem solchen Prozess auch eine gemeinsame Identität (“create a shared sense of who to be together”) (Eliasoph 2013, 146).

Die verabschiedete Verfassung für eine soziale Organisation ist rechtlich nicht bindend. Die Mitarbeiter verpflichten sich aber durch eine Verfassung, Beteiligungsregeln zu achten und nicht zu übergehen. Aufgebaut wird so ein moralisch einklagbares Recht für die Bürgerseite (Hansen/Knauer/Sturzenhecker 2011, S. 151).

Straßburger zufolge muss die Beteiligungsstruktur transparent und funktionsfähig sein (Straßburger in “Partizipation kompakt”, S. 89). Und sie muss mit Leben gefüllt werden. Das Ziel ist nicht der Aufbau einer Partizipationsbürokratie, sondern ein funktionierender demokratischer Prozess in den sozialen Einrichtungen (ebd., 98).

Gibt es Praxis-Beispiele für die Institutionalisierung von Partizipation und die Einführung von Verfassungen in Sozialeinrichtungen? Hansen/Knauer/Sturzenhecker (2011) verweisen auf das Modellprojekt die “Kinderstube der Demokratie”, das in Schleswig-Holstein 2001 begonnen wurde und zwischenzeitlich in Modelle und Erziehungspläne anderer Länder einfloss. Bei dem Projekt ging es um die Einführung von demokratischeren Strukturen in Kindertagesstätten. Zwei Kita-Verfassungen im Anhang von Hansen u.a. zeigen, wie Beteiligungsregeln im Detail aussehen können.

Im Verfassungs-Beispiel 1 gibt es als Gremien das Kinderparlament und Gruppenkonferenzen. Die Kinder bestimmen u.a. über den Tagesablauf, die Raumgestaltung,  die Mahlzeiten und die Anschaffung von Spielzeug mit. Sie haben kein Mitspracherecht in Finanzangelegenheiten, in Personaldingen, in Sicherheitsfragen und im Hinblick auf die Öffnungszeiten (Hansen/Knauer/Sturzenhecker 2011, S. 363-368). Wichtig ist die Verfassungs-Bestimmung, dass in den Gruppenkonferenzen und dem Kinderparlament immer ein Konsens angestrebt wird.: “Im Zweifel entscheidet die einfache Mehrheit aller anwesenden Konferenzmitglieder, jedoch nie gegen die Stimmen aller Erwachsenen oder gegen die Stimmen aller Kinder” (Hansen u.a., S. 364, §4). Diese Regel soll verhindern, dass die Fachkräfte von Kindern überstimmt werden oder umgekehrt, die Fachkräfte die Kinder überstimmen und deren Interessen übergehen.

Da Erwachsene keine Kinder sind und sehr wohl über Personal- und Finanzangelegenheiten mitbestimmen können, sollte ein Verfahren, das die Beteiligungsrechte von Bürger-Nutzern in Sozialeinrichtungen strukturell verankern möchte, über den obigen Verfahrensvorschlag von Straßburger bzw. Hansen/Knauer/Sturzenhecker hinaus gehen. Das Verfahren sollte von Anfang an Bürger/innen beteiligen, um ihnen die Möglichkeit zu geben, auf das Grunddesign der Verfassung einer Einrichtung Einfluss zu nehmen. Die Partizipationspyramide bietet dafür viele unterschiedliche Formen an, auch die Vorstufen der Partizipation können hier genutzt werden. Auf jeden Fall sollte die Verfassung kooperativ erarbeitet werden. Erfolgreiche Koproduktion in Sozialeinrichtungen setzt Mitsprache der Bürger/innen voraus.

Abschließend stellt sich die Frage, inwieweit bürgerschaftlich Engagierte in der Praxis in die Beteiligungsstrukturen einer Sozialorganisation eingebunden sind. Wird das “Mithelfen” um das “Mitsprechen” ergänzt? Wie steht es um die Verbindung zwischen freiwilligem Engagement und politischer Partizipation im Dritten Sektor? Damit wird sich der dritte Blogbeitrag dieser kleinen Serie befassen.