Kategorie-Archiv: Service Design

Freiwilliges Engagement von Bürgern mit Behinderungen

Dieser Artikel ist der dritte in einer 3-teiligen Serie zum Thema “Partizipation behinderter Menschen”. Der erste Blogartikel befasste sich mit ihrer Mitbestimmung in den sozialen Diensten. Der zweite Artikel mit der digitalen Teilhabe von Bürgern mit Behinderungen. Im letzten Artikel der Reihe möchte ich das freiwillige Engagement Behinderter thematisieren. Ich freue mich über Feedback!

Bürger mit Behinderungen haben das Recht auf Selbstbestimmung, politische und soziale Teilhabe. So legt es die UN-Behindertenrechts-
konvention fest, die von Deutschland ratifiziert wurde. Soziale Teilhabe bedeutet, mit anderen gemeinsam am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilzunehmen, nicht am Rand zu stehen, sondern inkludiert zu sein auf allen Ebenen und in allen Bereichen unseres Gemeinwesens.

Mitwirken und -gestalten kann man über ein freiwilliges Engagement. Dieses wird im Feld von Behinderung in der Regel so verstanden, dass Menschen ohne Behinderung sich für Bürger mit Einschränkungen einbringen. Aber es gibt immer häufiger Behinderte, die selbst als Helfer aktiv sind. Das Diakonische Werk (DW) Hamburg zieht nach drei Jahren Laufzeit des Projekts “Selbstverständlich Freiwillig” Bilanz und beschreibt, welche Voraussetzungen notwendig sind, um das freiwillige Engagement von behinderten Menschen zu fördern.

Wichtige Partner sind die örtlichen Freiwilligenagenturen. Sie sollten das Thema auf der Agenda haben und über entsprechende Fortbildungen verfügen. Sie brauchen Kontakt zur Behindertenhilfe. Sie müssen Strukturen aufbauen, um den einzelnen Engagementwilligen zu unterstützen und Engagementbarrieren vor Ort abzubauen. Nicht alle Mitarbeiter/innen in den Freiwilligenagenturen sind gleich offen für das Engagement Behinderter. Auch die sozialen Dienste, Angehörige und Assistenten spielen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, den einzelnen zum Engagement zu ermutigen, ihn an Termine zu erinnern, Wege einzuüben. Die Einsatzorte selbst müssen entsprechende Mitmachmöglichkeiten vorhalten und die Freiwilligen mit Behinderung begleiten, soweit es notwendig ist. Einer der größten Stolpersteine für das Engagement ist laut Diakonischem Werk “die fehlende Regelung für Finanzierung von Assistenzleistungen und Unterstützung im Engagement” für Behinderte (DW 2013, 22).

Das Diakonische Werk hat einen Praxisleitfaden erarbeitet mit Arbeitsmaterialien und Erklärungen in leichter Sprache, um Freiwilligenagenturen und der Behindertenhilfe Tipps an die Hand zu geben, wenn sie die Freiwilligentätigkeit von Bürgern mit Behinderungen fördern wollen. Auch Infos für die Betroffenen selbst sind dabei. So gibt es u.a. einen Leitfaden für eine barrierefreie Freiwilligenbörse, ein Workshop in leichter Sprache für Engagementinteressierte, eineCheckliste für Mitarbeitende in Einsatzorten.

Es sollten meines Erachtens auch die Freiwilligendatenbanken im Internet Informationen darüber vorhalten, ob Einsatzorte barrierefrei und Erfahrungen mit behinderten Freiwilligen vorhanden sind. Eine kurze Stichprobe bei der Freiwilligendatenbank meiner Stadt – Stuttgart – und bei der Freiwilligendatenbank der Aktion Mensch, welche u.a. die Daten von 50 regionalen Freiwilligenagenturen nutzt – zeigt, dass “Barrierefreiheit” als Suchkriterium nicht aufgelistet ist. Es gehört auch nicht zu den Kriterien, die bei den Einrichtungen, die Engagements anbieten, zwingend abgefragt werden, so dass man nicht durchgängig informiert wird, ob sich ein Einsatzort auch für Rollstuhlfahrer eignet. Die Mannheimer Freiwilligenbörse hat hier eine differenziertere Suchmaske bzw. erweiterte Filtermöglichkeiten. Es wäre sinnvoll, wenn sich die Freiwilligenagenturen mit behinderten Engagementwilligen zusammensetzen würden, um gemeinsam zu besprechen, welche Informationen sich Behinderte im Netz wünschen, – das wäre auch ein Beitrag zu deren digitaler Inklusion.

Darüber hinaus sollte die Förderung von Mitbestimmung und Mitwirkung von Behinderten nicht auf die Felder “Engagementpolitik” und “Behindertenhilfe” beschränkt bleiben. Dies ist eine Aufgabe, die das ganze örtliche Gemeinwesen etwas angeht. Deshalb finde ich Projektideen wie die “Mitmachstube”, die von minds & makers gemeinsam mit dem Kölner Caritas-Verband entwickelt wurde, gut, weil hier der Versuch gestartet werden soll, das Thema “Partizipation” und “Engagement” von Menschen mit Lernschwierigkeiten langfristig im Quartier zu verankern. Das Besondere an der Idee ist, dass die “Mitmachstube” konzeptionell im Rahmen eines Co-Design-Prozesses von Bürgern mit und ohne Behinderung, sozialen Diensten und anderen Quartierseinrichtungen erarbeitet wird und nach ihrem Aufbau Co-Design-Methoden beibehält: Menschen mit und ohne Behinderung können sich hier “sozialpolitisch engagieren, weiterbilden und barrierefreie Mitbestimmungsinstrumente, -methoden und -tools mitentwickeln und austesten” (Beyerle 2013). Mehr zum Konzept von minds & makers siehe hier.

Einem solchen gemeinwesenbezogenen Ansatz gehört die Zukunft. Es kommt darauf an, Bürger mit Behinderungen stärker mit der Allgemeinheit zu vernetzen und sie aus ihrer Position am Rand, an dem sie sich häufig befinden, zu befreien. Wie Emmerich in einem WZB-Papier (9/2013) schreibt, ist die Bildungshomogenität der sozialen Netzwerke, über die einer verfügt, ein entscheidendes Hindernis für zivilgesellschaftliches Engagement, wenn in diesem Netzwerk der Anteil von Menschen mit höheren Bildungsabschlüssen gering ist. Die Homogenität von Netzwerken ist auch bei Bürgern mit Behinderungen aufzubrechen zugunsten sozialer Beziehungen in andere (Bildungs)Milieus. Durch eine gemeinwesenbezogene Vernetzung könnte hier ein Anfang gemacht werden.

Koproduktion und Co-Design in Leistungsvereinbarungen aufnehmen

Koproduktion in den sozialen Diensten bedeutet, dass Bürger an der Planung und Erstellung von Dienstleistungen mitwirken.

An der Produktion sozialer Dienste sind Bürgerinnen und Bürger als Betroffene, Angehörige und Freiwillige schon heute beteiligt. Allerdings fehlt ihnen in der Regel die Möglichkeit, die angebotenen Dienstleistungen inhaltlich mitzugestalten. Auch wenn Bürger durch ein persönliches Budget ermächtigt werden und sich der einzelne sein Dienstleistungsangebot selbst zusammenstellen kann (zumindest in der Theorie), so bleibt er dabei doch Konsument vorgefertigter Leistungen, d.h. er hat zumeist keinen Einfluss auf das Service Design des jeweiligen Diensteangebots.

Koproduktion bzw. die Beteiligung von Bürgern im Sozialbereich muss sich aber auf den ganzen Zyklus eines Hilfsangebots, also auch auf die Planungs- und Ausgestaltungsphase beziehen. Nur so erhält der einzelne die Möglichkeit, über das “wie” in der Pflege, Betreuung und Behandlung mitzubestimmen. Umgekehrt profitieren soziale Dienste von einer Einbeziehung der Bürger in Planungsprozesse. Die Qualität sozialer Dienstleistungen offenbart sich gerade im Nutzungsprozess, – so dass ohne eine Beteiligung bestehender und zukünftiger Nutzer keine effektive Dienstleistung konzipiert werden kann, – es fehlen in diesem Fall das Nutzungswissen und die Nutzungserfahrungen der betroffenen Bürger. Statt auf fertige Dienstleistungsprodukte zu setzen, müssen Austauschprozesse mit den Stakeholdern in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit sozialer Dienste treten.

Wie können Koproduktion und Co-Design in sozialen Diensten umgesetzt werden?

Eine Studie der britischen new economic foundation (nef) vom Dezember 2012 analysiert, welche Aspekte die Beteiligung von Bürgern fördern (Quelle und mehr zum Projekt hier). Zum einen auf der Ebene der Organisation: hier muss die Führung gesammelt hinter dem Ziel der Koproduktion stehen und den Mitarbeitern signalisieren, dass Koproduktion zum “default way of working”, d.h. zum Arbeitsstandard in der Einrichtung werden soll (nef 2012, S. 2). Zu diesem Zweck braucht die Führung den regelmäßigen Austausch mit den Nutzern der Einrichtung. Statt einer Steuerung auf “Armeslänge” ist ein enger Kontakt mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern angesagt.

An der Organisationsbasis muss die Beteiligung von Bürgern alltäglich werden. Mitarbeiter brauchen dafür entsprechende Schulungen. Auch die Stellenbeschreibungen sollten jene Kompetenzen und Aufgaben umfassen, die für koproduktives Arbeiten notwendig sind (nef 2012, S. 5).

Die größte Hürde, die es für die Koproduktion zu nehmen gilt, sind jedoch die Leistungsvereinbarungen, die soziale Dienste mit der öffentlichen Hand bzw. den Kostenträgern schliessen. Für diese Vereinbarungen werden Rahmenverträge auf Landesebene zwischen den überörtlichen Sozialhilfeträgern bzw. den Landesverbänden der Kassen und den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege erarbeitet. Wie ein solcher Vertrag aussieht, der Art, Umfang und Vergütung sozialer Dienstleistungen festlegt, kann man sich am Beispiel des Rahmenvertrags ambulante Pflege des Landes Berlin ansehen (Quelle und weitere Links hier). Wie detailliert der Rahmen für die Dienste ist, kann man auch gut am Vergütungssystem ambulanter Leistungen erkennen, siehe die Anlage 1 zum Rahmenvertrag.

Entsprechende Rahmenverträge sind keine Berliner Spezifität, sondern es gibt sie in derselben Art in allen Bundesländern, – nur hat Berlin sie auch veröffentlicht, im Unterschied zu den meisten anderen staatlichen oder freigemeinnützigen Stellen, die über die Rahmenverträge und örtlichen Leistungsvereinbarungen in der Regel nichts preis geben.

An den Kontraktverhandlungen zwischen Staat und freien Trägern sind Bürger nicht beteiligt. In den Kontrakten selbst wird die Beteiligung von Bürgern an der Leistungsausgestaltung nicht erwähnt. Immerhin können Nutzer und ihre Angehörige in Qualitätsdialoge einbezogen werden (BRV Jug, Anlage B, Punkt 3).

Um Koproduktion und Co-Design zu institutionalieren, müssten entsprechende Vorgaben in die Rahmenverträge und örtlichen Leistungsvereinbarungen einfließen. Auf lokaler Ebene hat in Großbritannien Camden Town einen solchen Versuch unternommen und Koproduktions-Vorgaben in ihre Leistungsausschreibung für einen sozialen Dienst eingefügt:

” We would encourage providers to adopt the model of ‘co-production’ whereby services are planned and delivered in mutually beneficial ways that acknowledge and reward local ‘lay’ experience while continuing to value professional expertise. Service users should be regarded as an asset and encouraged to work alongside professionals as partners in the delivery of services. (…) Networks of friends and families should also be considered positive co-contributors to success in this approach” (nef 2012, S. 5).

Auch Australien will im öffentlichen Sektor neue Wege gehen und das Co-Design etablieren, gerade in den Bereichen, in denen die Beziehungen zwischen Bürgern und Staat komplexer sind und über standardisierbare Verfahren hinausgehen wie im Bereich sozialer Dienste (Lenihan/Briggs 2011). Co-Design ist der australischen Regierung zufolge mehr als Konsultation und Kundenbefragung, – “It means engaging with individuals and groups from the beginning to the end of the process” (zit. nach Lenihan/Briggs 2011, S. 35).