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Freiwilliges Engagement attraktiver machen – Auswertung der 26. NPO-Blogparade

Anlässlich der Woche des bürgerschaftlichen Engagements, die alljährlich vom BBE organisiert wird, luden Hannes Jähnert und ich zu einer neuen Runde der NPO-Blogparade ein, bei der wir die Frage zur Diskussion stellten “Freiwilliges Engagement attraktiver machen – aber wie?!”

Hannes’ Hoffnung, die Wochen des bürgerschaftlichen Engagements ins Netz zu holen, konnten wir mit der Blogparade nicht einlösen. Trotz Verlängerung blieben Beiträge aus den Kreisen des BBE und der Landesfreiwilligenagentur Berlin aus, so dass der sich entwickelnde Diskurs nicht über den Kreis der Blogosphäre hinausging. Dafür aber kamen aus unserem Blogger(innen)-Netzwerk einige sehr gute Beiträge. Beiträge, die ein Schlaglicht auf die vielen konstruktiven Ideen zum Thema werfen.

Wie kann man freiwilliges Engagement attraktiver machen?

Durch “Liquid Engagement”, – das war der Vorschlag von Stefan Zollondz. Unter Liquid Engagement versteht er “eine flexible Form der Beteiligung innerhalb der Bürgergesellschaft. Die Person, die sich liquid engagiert bringt ihr spezifisches Wissen selbstbestimmt an Stellen ein, wo sie einen hedonistisch geprägten Handlungsbedarf sieht. Dabei kommt es im besten Fall zu einer temporären Identifikation mit dem Empfänger des Engagements.” Für Organisationen ist es folglich wichtig, ganz unterschiedliche Andock-Möglichkeiten für das sie ‘umfliessende’ Bürgerengagement zu schaffen. Wie dies praktisch funktionieren kann, lässt sich bei Campact-Kampagnen beobachten, die Bürger in dezentralisierte, selbstorganisierte Events einbinden, – Carsten Direske beschreibt solche “decentralised events” im Campact-Blog.

Für Hannes Jähnert ist es wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger ihre individuellen Kompetenzen im Rahmen eines Freiwilligenengagements weiterentwickeln können. Dabei sollten die Herausforderungen im Zeitverlauf immer anspruchsvoller werden, damit keine Langeweile aufkommt. Lisa Schürmann wies in ihrem Kommentar zu Hannes’ Beitrag daraufhin, wie wichtig es für Nonprofits sein muss, auch “ungewollte” Kompetenzen einbinden zu können, – das weiterzuentwickelnde Kompetenzthema also aus Bürgersicht und nicht nur aus der Perspektive der Organisation zu betrachten.

Engagement muss kritisch, attraktiv und/oder einfach umzusetzen sein, schreibt Julia Russau in ihrem Beitrag – es muss sich also für oder gegen etwas richten, das man “unbedingt verändern möchte”, dabei die “bessere” Alternative zu konkurrierenden Freizeitangeboten und außerdem möglichst einfach zu realisieren sein: “Wer Freiwillige gewinnen will, darf nicht darauf warten, dass die Freiwilligen von sich aus kommen. Im Gegenteil: Organisationen müssen Freiwillige gezielt ansprechen und Angebote so platzieren, dass sie für die Freiwilligen unübersehbar und mit einem möglichst geringen Aufwand verbunden sind”.

Tauschnetzwerke im Freiwilligenengagement könnten die Attraktivität des Ehrenamts steigern, – diese Idee brachten Martin Horstmann und Brigitte Reiser gemeinsam ein. Mit dem eignen Engagement credits erarbeiten, die einem anderen wiederum über freiwilliges Engagement zugute kommen können – solche Tauschringe müssten überörtlich und trägerbezogen gebildet werden. Die Etablierung entsprechender Tauschringe (“weg vom Raum, hin zum Träger”) wäre Aufgabe des Freiwilligenmanagements in Organisationen.

Katarina Peranic von openTransfer.de ist überzeugt davon, dass die Präsenz des Themas Freiwilligenengagements “in den Medien, analog und digital, eine viel größere Rolle spielen müsste, um Engagement attraktiver zu machen, mentale Hürden abzubauen und Einstiege zu erleichtern.” Ihr zufolge müssten gemeinnützige Organisationen ihre Budgets für Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising stärker bündeln und einen Pool an guten Redner/innen zum Thema aufbauen, damit das Thema stärker in den Fokus rückt. Aber auch der einzelne Engagierte sollte häufiger soziale Medien nutzen, um über sein Engagement zu berichten und seine Begeisterung in die Öffentlichkeit zu transportieren.

Das Thema ‘Geld’ schneidet auch Stefan Nährlich in seinem Kommentar an. Er geht davon aus, dass mehr Mittel – aber nicht von staatlicher Seite – die Unabhängigkeit von Nonprofits steigern können. Er verweist auf das Modell der “Percentage Philanthropy oder 1%-Philanthropie. Steuerzahler können 1-2 Prozent ihrer Einkommensteuer nicht an den Staat, sondern an eine gemeinnützige Organisation ihrer Wahl durch das Finanzamt überweisen lassen. Kein Weg der alle Probleme löst, aber die Finanzierungsbasis vergrößert” – und Organisationen mehr Spielraum gibt, um Engagement attraktiver zu machen.

Engagement braucht Pluralität – das ist ein erstes Fazit, das Brigitte Reiser aus den eingegangenen Beiträgen zieht. So vielfältig, wie die Motive und Wünsche der Freiwilligen sind, so vielfältig sollten auch die organisationalen Kontexte sein, in denen freiwilliges Engagement stattfindet. Zumeist dominiert aber in Nonprofits bezogen auf das Bürgerengagement das Dienstleistungs- und Arbeitsplatzmodell. Diese Form des Engagements (“Engagement als Beschäftigung”) kann laut Hannes Jähnert unserer Gesellschaft nicht das Sozialkapital und den Mehrwert verschaffen, den sie sich erhofft. Es kommt ihm zufolge “auf das Wie des freiwilligen Engagements an!”: statt nur Dienstleistungen zu erbringen ist Mitwirkung angesagt. Dies könnte laut Hannes auch das Band zwischen Organisation und Basis verstärken. Brigitte Reiser bringt hierfür alternative Modelle für das Freiwilligenmanagement ins Spiel: mit dem Co-Working- und Aktivismus-Modell könnte der Paradigmenwechsel von der helfenden Hand zur mitgestaltenden Kraft befördert werden.

Freiwilliges Engagement attraktiver machen – als Erkenntnis aus der NPO-Blogparade können wir mitnehmen, dass eine gemeinnützige Organisation, aber auch die lokalen Freiwilligenagenturen, an vielen Stellschrauben und Angeboten arbeiten müssen, wenn sie mehr Bürger/innen für ein Engagement gewinnen möchten. Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich und schade, dass das Freiwilligenmanagement in unserem Land diese Pluralität der Zugänge nicht bietet, sondern allein vom Arbeitsplatz- bzw. workplace-Paradigma dominiert wird, d.h. von der Vorstellung des “Engagements als Beschäftigung”.

Kein anderer Ansatz konnte sich bisher in der Praxis durchsetzen. Das workplace-Paradigma wird Tag für Tag in zahllosen Einrichtungen und Kommunen im Freiwilligenmanagement umgesetzt und wir fragen uns, ob überhaupt im Moment konkurrierende Ansätze, die mehr Pluralität bieten, entwickelt werden? Welche Forschungsinstitute und welche Organisationen arbeiten an mehr Vielfalt im Freiwilligenengagement und -management? Dieses Thema, das im Fokus von Nonprofits stehen sollte, um Engagement attraktiver zu machen, steht offensichtlich eher am Rand.

Vielleicht kann die Skizzierung eines neuen Freiwilligenmanagements das Thema einer der nächsten NPO-Blogparaden sein…. Vorerst danken wir aber allen herzlich, die an dieser Blogparade mitgewirkt und ihr Wissen beigesteuert haben. Wir wollen versuchen, die Ergebnisse dieser Blogparade noch in einen Aufsatz zu packen, – Mitwirkende aus dieser Runde sind herzlich willkommen.

Der Twichat zur Blogparade (#npochat) findet am Dienstag, 15. Oktober, von 11-12 Uhr statt. Bis dahin gibt es vielleicht noch neue Antworten auf die Frage, wie freiwilliges Engagement attraktiver gemacht werden kann. Gerne hier in den Kommentaren, oder drüben im Blog von Hannes Jähnert, der den gemeinsamen Auswertungsartikel ebenfalls posten wird.

Soziale Dienste im europäischen Binnenmarkt

Das europäische Wettbewerbsrecht unterscheidet nicht zwischen gemeinnützigen und privat-gewerblichen Anbietern. Es behandelt alle Akteure, die wirtschaftlich aktiv sind, gleich – unabhängig von ihrer sozialen Motivation oder Rechtsform. Auch soziale Dienste sind deshalb wie alle wirtschaftlichen Akteure einem Subventionsverbot unterworfen. Dieses erlaubt allerdings Ausnahmen. Dienstleistungen können dem Wettbewerb und dem Subventionsverbot entzogen werden, wenn sie “im Interesse der Allgemeinheit erbracht werden und daher mit spezifischen Gemeinwohlverpflichtungen verknüpft sind” (Golbeck 2012, 206).

Gemeinnützige Organisationen und staatliche Institutionen, die diese Ausnahmeregelungen nutzen wollen, müssen den gesellschaftlichen Mehrwert gemeinnütziger Dienste im Vergleich zu gewerblichen Diensten genau begründen und dokumentieren. So soll mehr Transparenz im Hinblick auf die Vergabe öffentlicher Subventionen geschaffen werden.

Die Ausnahmeregelungen nach Art. 106 II AEUV bilden Golbeck (2012) zufolge das zentrale Handlungsfeld für das Lobbying gemeinnütziger Dienste auf europäischer Ebene. Der Wert der Ausnahmeregelungen liegt dem Autor zufolge nicht so sehr darin, die Privilegien sozialer Dienste zu schützen, als in der Chance “den spezifischen Mehrwert einer gemeinwohlorientierten Dienstleistungserstellung hervozuheben” (Golbeck 2012, 224) und für die Weiterentwicklung der sozialpolitischen Diskussion auf europäischer Ebene nutzbar zu machen.

Wir effektiv nehmen soziale Dienste die Einflussmöglichkeiten in Brüssel wahr? Golbeck hat dafür Expertengespräche mit Vertretern von deutschen und englischen sozialen Diensten, Kommunalvertretern und der europäischen Kommission geführt. Seine Untersuchung ergibt, dass viele Nonprofits die Partizipations- und Gestaltungsmöglichkeiten auf europäischer Ebene aufgrund mangelnder Ressourcen für das Lobbying nicht wahrnehmen können (Golbeck 2012, 141). Wo es von gemeinnütziger Seite doch eine entsprechende Interessenvertretung in Brüssel gibt, kommen die Informationen, die hier gesammelt werden, nicht auf der lokalen Ebene an. Das heißt, es fehlt an Vermittlungsinstanzen innerhalb gemeinnütziger Organisationen, die das Wissen aus dem europäischen Politikbetrieb effektiv von oben nach unten weitergeben (ebd., 138f).

Englische soziale Dienste sind in Brüssel noch weniger präsent als ihre deutschen Kollegen (ebd., 161). Andererseits verknüpfen sie mit der Diskussion um die Besonderheiten sozialer Dienstleistungen im Binnenmarkt mehr Gestaltungsmöglichkeiten für gemeinnützige Akteure als die deutschen Nonprofits. Englische NPOs wollen über die Brüsseler Debatten die eigene Regierung beeinflussen (ebd., 165) und sich so einen Zugewinn an Politikformulierungskompetenzen erarbeiten, die ihnen auf nationaler Ebene (im Unterschied zu ihren deutschen Partnern) ansonsten fehlen (ebd., 41).

Eine aktive Interessenvertretung sozialer Dienste auf europäischer Ebene scheitert häufig auch an den unterschiedlichen Denkweisen der beteiligten Akteure: die verrechtlichte und ökonomische Haltung der Kommission trifft auf gemeinnützige Akteure, die eine Vermarktlichung sozialer Dienstleistungen ablehnen. Golbeck empfiehlt jedoch Nonprofits, sich auf den ökonomischen Diskurs einzulassen, um Gestaltungsmöglichkeiten nicht zu verlieren und um präsent zu bleiben, wenn es um die Diskussion der sozialpolitischen Weiterentwicklung der EU geht (ebd., 194f).

Für mich macht die Studie deutlich, dass es für Nonprofits auf allen politischen Ebenen – EU, nationaler und lokaler Ebene – immer weniger möglich ist, sich allein auf ihren Gemeinnützigkeitsstatus zu berufen. Welche Leistungen dem Gemeinwohl dienen, muss immer wieder neu aufgezeigt und mit den politischen Akteuren verhandelt werden. Und der gemeinnützige Sektor muss seinen Mehrwert permanent aufzeigen und belegen. Darin liegt eine Belastung, aber auch eine Chance. Denn diese Aushandlungsprozesse können auf lokaler Ebene dazu genutzt werden, um aus bloßen Stakeholdern Partner zu machen und Bündnisse zu schmieden aus Bürgern, gemeinnützigen Organisationen und Verwaltungsakteuren. Es würde der Legitimation gemeinnütziger Organisationen, aber auch ihrer politischen und gesellschaftlichen Stärke und ihrem Vernetzungsgrad erheblich mehr dienen, wenn es auf lokaler Ebene zu solchen Aushandlungsprozessen käme. Sie müssten aber öffentlich und unter Mitwirkung der Bürgerschaft stattfinden. Auf diese zivilgesellschaftlichen Vernetzungsmöglichkeiten, die in dem Zwang zur Rechtfertigung des Gemeinwohls der eigenen Dienste und des gesellschaftlichen Mehrwerts liegen, geht die Studie von Golbeck nicht ein. Er konzentriert sich auf die Verbände und die Verwaltungsakteure (S. 207).

Die Verwaltungen, vor allem auf kommunaler Ebene, scheuen sich, die Diskussion über die Gemeinwohlrelevanz gemeinnütziger Dienstleistungen gemeinsam mit Bürgern und Diensten öffentlich zu führen. Sie ziehen sich auf das europäische Vergaberecht zurück mit dem Ziel, den billigsten Anbieter auszuwählen, um Kosten zu sparen (Golbeck 2012, 132ff). Das heißt, Kommunen vergeben hier die Chance, kooperative Netzwerke auf örtlicher Ebene aufzubauen, die das lokale Gemeinwesen weiterentwickeln und attraktiv erhalten können.

Wo Aushandlungsprozesse über das Gemeinwohl von Leistungen und Diensten stattfinden, ist mit ihnen die Gefahr verbunden, dass gemeinnützige Einrichtungen, die wie Unternehmen auftreten und handeln, ihre Privilegierung verlieren. Die Aushandlungsprozessen bergen aber das Potential, dass soziale Dienste sich zivilgesellschaftlicher aufstellen als bisher: sie müssten ihren inklusiven Charakter, ihre Gemeinwesenorientierung und ihre demokratischen Potentiale, die in den Mitwirkungsmöglichkeiten für Bürger liegen, stärken. Aber von einer solchen zivilgesellschaftlichen Selbst-Positionierung hört man immer noch viel zu wenig im etablierten verbandlichen Sozialsektor.

 

Koproduktion und Co-Design in Leistungsvereinbarungen aufnehmen

Koproduktion in den sozialen Diensten bedeutet, dass Bürger an der Planung und Erstellung von Dienstleistungen mitwirken.

An der Produktion sozialer Dienste sind Bürgerinnen und Bürger als Betroffene, Angehörige und Freiwillige schon heute beteiligt. Allerdings fehlt ihnen in der Regel die Möglichkeit, die angebotenen Dienstleistungen inhaltlich mitzugestalten. Auch wenn Bürger durch ein persönliches Budget ermächtigt werden und sich der einzelne sein Dienstleistungsangebot selbst zusammenstellen kann (zumindest in der Theorie), so bleibt er dabei doch Konsument vorgefertigter Leistungen, d.h. er hat zumeist keinen Einfluss auf das Service Design des jeweiligen Diensteangebots.

Koproduktion bzw. die Beteiligung von Bürgern im Sozialbereich muss sich aber auf den ganzen Zyklus eines Hilfsangebots, also auch auf die Planungs- und Ausgestaltungsphase beziehen. Nur so erhält der einzelne die Möglichkeit, über das “wie” in der Pflege, Betreuung und Behandlung mitzubestimmen. Umgekehrt profitieren soziale Dienste von einer Einbeziehung der Bürger in Planungsprozesse. Die Qualität sozialer Dienstleistungen offenbart sich gerade im Nutzungsprozess, – so dass ohne eine Beteiligung bestehender und zukünftiger Nutzer keine effektive Dienstleistung konzipiert werden kann, – es fehlen in diesem Fall das Nutzungswissen und die Nutzungserfahrungen der betroffenen Bürger. Statt auf fertige Dienstleistungsprodukte zu setzen, müssen Austauschprozesse mit den Stakeholdern in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit sozialer Dienste treten.

Wie können Koproduktion und Co-Design in sozialen Diensten umgesetzt werden?

Eine Studie der britischen new economic foundation (nef) vom Dezember 2012 analysiert, welche Aspekte die Beteiligung von Bürgern fördern (Quelle und mehr zum Projekt hier). Zum einen auf der Ebene der Organisation: hier muss die Führung gesammelt hinter dem Ziel der Koproduktion stehen und den Mitarbeitern signalisieren, dass Koproduktion zum “default way of working”, d.h. zum Arbeitsstandard in der Einrichtung werden soll (nef 2012, S. 2). Zu diesem Zweck braucht die Führung den regelmäßigen Austausch mit den Nutzern der Einrichtung. Statt einer Steuerung auf “Armeslänge” ist ein enger Kontakt mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern angesagt.

An der Organisationsbasis muss die Beteiligung von Bürgern alltäglich werden. Mitarbeiter brauchen dafür entsprechende Schulungen. Auch die Stellenbeschreibungen sollten jene Kompetenzen und Aufgaben umfassen, die für koproduktives Arbeiten notwendig sind (nef 2012, S. 5).

Die größte Hürde, die es für die Koproduktion zu nehmen gilt, sind jedoch die Leistungsvereinbarungen, die soziale Dienste mit der öffentlichen Hand bzw. den Kostenträgern schliessen. Für diese Vereinbarungen werden Rahmenverträge auf Landesebene zwischen den überörtlichen Sozialhilfeträgern bzw. den Landesverbänden der Kassen und den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege erarbeitet. Wie ein solcher Vertrag aussieht, der Art, Umfang und Vergütung sozialer Dienstleistungen festlegt, kann man sich am Beispiel des Rahmenvertrags ambulante Pflege des Landes Berlin ansehen (Quelle und weitere Links hier). Wie detailliert der Rahmen für die Dienste ist, kann man auch gut am Vergütungssystem ambulanter Leistungen erkennen, siehe die Anlage 1 zum Rahmenvertrag.

Entsprechende Rahmenverträge sind keine Berliner Spezifität, sondern es gibt sie in derselben Art in allen Bundesländern, – nur hat Berlin sie auch veröffentlicht, im Unterschied zu den meisten anderen staatlichen oder freigemeinnützigen Stellen, die über die Rahmenverträge und örtlichen Leistungsvereinbarungen in der Regel nichts preis geben.

An den Kontraktverhandlungen zwischen Staat und freien Trägern sind Bürger nicht beteiligt. In den Kontrakten selbst wird die Beteiligung von Bürgern an der Leistungsausgestaltung nicht erwähnt. Immerhin können Nutzer und ihre Angehörige in Qualitätsdialoge einbezogen werden (BRV Jug, Anlage B, Punkt 3).

Um Koproduktion und Co-Design zu institutionalieren, müssten entsprechende Vorgaben in die Rahmenverträge und örtlichen Leistungsvereinbarungen einfließen. Auf lokaler Ebene hat in Großbritannien Camden Town einen solchen Versuch unternommen und Koproduktions-Vorgaben in ihre Leistungsausschreibung für einen sozialen Dienst eingefügt:

” We would encourage providers to adopt the model of ‘co-production’ whereby services are planned and delivered in mutually beneficial ways that acknowledge and reward local ‘lay’ experience while continuing to value professional expertise. Service users should be regarded as an asset and encouraged to work alongside professionals as partners in the delivery of services. (…) Networks of friends and families should also be considered positive co-contributors to success in this approach” (nef 2012, S. 5).

Auch Australien will im öffentlichen Sektor neue Wege gehen und das Co-Design etablieren, gerade in den Bereichen, in denen die Beziehungen zwischen Bürgern und Staat komplexer sind und über standardisierbare Verfahren hinausgehen wie im Bereich sozialer Dienste (Lenihan/Briggs 2011). Co-Design ist der australischen Regierung zufolge mehr als Konsultation und Kundenbefragung, – “It means engaging with individuals and groups from the beginning to the end of the process” (zit. nach Lenihan/Briggs 2011, S. 35).