Kategorie-Archiv: Dezentralisierung

Quartiersvernetzung fördern (Teil 1) – Nutzen stiften

Mit diesem Beitrag startet eine kleine, wöchentliche Artikelserie hier im Blog zum Thema “Quartiersvernetzung”. Nach einem Einstieg ins Thema, warum Quartiersvernetzung wichtig ist, wie sie gefördert werden sollte und warum lokale Netzwerke Geschäftsmodelle brauchen, nehmen die nächsten Beiträge die Bedeutung des lokalen Wissenstransfers und die Rolle bürgerschaftlicher Vernetzer, die örtliche Wirtschaft,  Sozialunternehmen und Kirchen in den Blick.

Stadtquartiere,  Dörfer und Gemeinden müssen sich neu aufstellen. Der demographische Wandel, die Veränderung von Familienstrukturen, soziale und kulturelle Spaltungen erfordern aktive gesellschaftliche Gegenstrategien. Der Bedarf an sozialen Diensten und die Nachfrage nach Inklusion und Teilhabe wächst. Gleichzeitig stagnieren soziale Budgets und vergrößert sich die Personallücke im Pflege- und Betreuungsbereich.

Die sozialräumliche Vernetzung auf Quartiersebene, die Schaffung neuer Nachbarschaften in den Vierteln oder Gemeinden, ist ein wichtiger Weg, um Strukturen zu bilden, die so tragfähig sind, dass sie im Bedarfsfall dem einzelnen Unterstützung bieten, ergänzend zu den professionellen Angeboten auf lokaler Ebene.  Eine gute Quartiersvernetzung kommt allen Bewohner/innen zugute, besonders wichtig ist sie aber für Bürger, die über keine größere Mobilität verfügen, wie Ältere, Jugendliche, Kinder und Familien und Menschen mit Einschränkungen (van Rießen/Knabe 2015). In die sozialräumliche Vernetzung sollten alle relevanten Akteure des Quartiers eingebunden sein: die Bürger und Bürgerinnen, gemeinnützige Organisationen, kommunale Stellen, die lokale Wirtschaft und die politischen Vertreter seitens des Rates und des Bezirks.

Die Quartiersvernetzung wird gefördert und auf ein dauerhaftes Fundament gestellt, wenn sie von Bund, Ländern und Kommunen durch entsprechende Regelungen und Finanzierungsstrategien unterstützt wird. Dies geschieht aber zumeist nicht auf der Basis eines abgestimmten Konzepts, das alle Politikbereiche und Leistungssysteme umfasst, sondern im Rahmen einzelner Projekte mit begrenzter Laufzeit (“Projektitis”), so dass vor Ort die aufgebauten Vernetzungsstrukturen nicht wirklich gesichert sind.

Der deutsche Wohlfahrtsstaat ist extrem versäult, so dass es sozialräumliche Konzepte wie die Quartiersvernetzung, zu deren Logik das bereichsübergreifende Arbeiten gehört, schwer haben. Gemeinnützige Organisationen, die versuchen, quartiersbezogene Hilfsnetzwerke aufzubauen, können nicht auf Leistungsverträge zurückgreifen, die Netzwerke und deren Steuerung unterstützen. Sondern sie müssen mit zeitlich begrenzten Projektmitteln vorlieb nehmen oder intern eine Quersubventionierung vornehmen. So stößt die Quartiersvernetzung an Grenzen, die lokal nicht bearbeitet werden können, sondern von anderen Politikebenen verursacht sind.

In Nordrhein-Westfalen wurde nun mit der Abstimmung unterschiedlicher Politikfelder begonnen, um lokal quartiersbezogene Hilfsnetzwerke zu ermöglichen. Dazu gibt es den  “Masterplan altengerechte Quartiere”. In Baden-Württemberg fehlt noch eine in sich abgestimmte Quartiersstrategie und wird dementsprechend von gemeinnütziger Seite eingefordert. Aber Quartiersvernetzung geht über den seniorenpolitischen Bereich hinaus. Sie bietet, wie erwähnt, allen Alters- und Bevölkerungsgruppen die Chance, von den Erfahrungen, Kontakten und kleinen Hilfen aus der Nachbarschaft zu profitieren. Deshalb sollten von vornherein Quartiersnetzwerke ganz inklusiv aufgestellt sein und so bunt und vielfältig wie möglich.

Quartiersvernetzung lebt vom Engagement aller Beteiligten. Wie kann man Bürger, die lokale Wirtschaft, die politischen und städtischen Vertreter und die Gemeinnützigen mit ins Boot holen? Welchen Mehrwert schafft die Vernetzung auf örtlicher Ebene (neben dem, dass sie kurzfristig für die Beteiligten eine erhebliche Mehrarbeit mit sich bringt)? Von Anfang an muss klar sein, dass die Vernetzung kein Selbstzweck ist, sondern sie Nutzen stiften soll, – für das Gemeinwesen, aber auch für die Beteiligten selbst, die mitmachen, – sonst bekommt man die relevanten Akteure nicht mit ins Boot.

Jedes Quartiersnetzwerk sollte deshalb einerseits ein Geschäftsmodell ausarbeiten, in dem der angestrebte soziale Nutzen und die Zielgruppen aufgelistet werden, sowie die zu ergreifenden Maßnahmen, die notwendigen Ressourcen, anfallenden Kosten und Einnahmen berücksichtigt werden. Andererseits sollten aber auch die “gains and pains” der Partner im Netzwerk ins Auge gefasst werden, denn hier sind häufig Kosten und Nutzen ungleich verteilt. Je klarer man die Erwartungen der mit-engagierten Partner kennt, desto eher kann man das Quartiersnetzwerk so aufstellen, dass es in unterschiedlichen Räumen einen Mehrwert schafft – nach außen hin in das Gemeinwesen und intern im Netzwerk selbst.

Literatur (wenn nicht verlinkt):
van Rießen/Knabe (2015): Die Konjunktur des Lokalen: Städtische Quartiere im Fokus, in: Forschungsjournal Soziale Bewegungen, Heft 1, 164-169.

Bürger statt Klienten: mehr Mitbestimmung für behinderte Menschen

Dieser Artikel bildet den Auftakt einer 3-teiligen-Serie zum Thema “Partizipation behinderter Menschen”. Im nächsten Beitrag befasse ich mich mit ihrer digitalen Teilhabe (23.1.), danach mit der Frage des freiwilligen Engagements von Bürgern mit Behinderungen (30.1.). Ich freue mich über Feedback!

Im Bereich sozialer Dienste ist die politische Partizipation von Bürgern, d.h. deren Mitbestimmung an der Ausgestaltung von Programmen, Infrastruktur und Dienstleistungen, kein prominentes Thema. Während die Kinder- und Jugendhilfe hier schon weiterentwickelt ist, scheint Partizipation gerade im Feld von Behinderung “ein relativ neues Thema zu sein”, wie Iris Beck in einem Beitrag in der Teilhabe 1/2013 schreibt. Ihr zufolge ist die politische Partizipation in der Behindertenhilfe “weder in der Fachdiskussion noch in den Strukturen der professionellen Angebote als Handlungs- und Strukturprinzip” verankert (Beck 2013, 7f).

Zwar würde das zuständige Gesetzbuch (SGB IX) auf Mitbestimmung abzielen, aber die Impulse des Gesetzes “kommen (..) noch nicht in der Praxis an” (ebd., 8). Auch die in manchen Gemeinden vorhandenen Runde Tische oder die kommunale Teilhabeplanung für behinderte Menschen bringen oftmals die Mitbestimmung nicht wirklich voran, weil ihnen Verbindlichkeit fehlt oder die Ergebnisse zu wenig mit anderen Bereichen koordiniert werden (ebd., 9). Auch der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) gibt dem Thema ‘Mitbestimmung’ keinen zusätzlichen Schub. Vielmehr wurde der Aktionsplan selbst wegen der mangelhaften Beteiligung von Behindertenorganisationen kritisiert (BRK-Allianz 2013, 5). Partizipation in all ihren Facetten steht aber im Zentrum der Behindertenrechtskonvention, die dem Leitbild folgt “Nothing about us without us”.

Es wäre wichtig, die Rechte Behinderter offensiver in ihr Verhältnis zum Staat, den sozialen Diensten und zum Gemeinwesen einzubringen. Ihr Status als Bürger – und nicht als Klient oder Hilfsempfänger – müsste noch stärker betont und gefestigt werden. Nicht um neue Hürden für jene aufzubauen, die keine Staatsbürger sind. Sondern um die politische und partizipative Dimension der Menschenrechte zu betonen, die nicht nur Abwehrrechte sind (“Freiheit von”), sondern auch das Recht sozialer und politischer Teilhabe umfassen (“Freiheit zu”). Alle Nutzer sozialer Dienste haben das Problem, dass sie zumeist als Klienten oder Kunden, aber nicht als mitentscheidungsfähige Bürger betrachtet werden. Während diese Praxis in manchen Bereichen hinterfragt wird, scheint die Behindertenhilfe hiervon noch ausgenommen zu sein (s. oben).

Die Mitsprache von behinderten Bürgern – und Bürgern allgemein – im Sozialsektor ist nur möglich, wenn sich die Rahmenbedingungen in den Diensten und in der politischen Steuerung verändern. Es muss der Schritt von der hierarchischen zur partizipativen Steuerung unternommen werden, der die Bürger-Nutzer in den Mittelpunkt stellt und nicht die Bedarfe der Organisation. Momentan sind Selbst- und Mitbestimmung behinderter Menschen im Sozialbereich nicht oder nur eingeschränkt möglich:

  • BürgerInnen sind an den Leistungs- und Preisverhandlungen zwischen Staat und sozialen Diensten nicht beteiligt (oder in der Minderheit)
  • das Persönliche Budget, das Selbstbestimmung erlaubt, wird nur von einer Minderheit bezogen
  • der Mehrkostenvorbehalt der Kostenträger verhindert die freie Wahl der Wohnform
  • es fehlen sozialräumliche Assistenzangebote
  • in stationären Einrichtungen kommt es durch die Sparpolitik zum Qualitätsabbau

Auch in Großbritannien macht man sich Gedanken darüber, wie man die Partizipation behinderter Bürger stärken und ihnen mehr Gestaltungsmöglichkeiten verschaffen kann. Inspiriert von einer nef-Studie (2012,11) habe ich das folgende Schaubild entworfen. Es verdeutlicht, dass die Rolle der Bürger-Nutzer bei der Programmformulierung gestärkt werden muss. Es zeigt aber auch, dass Dienste aus ihrem strengen Korsett, das ihnen die staatliche Steuerung auferlegt, befreit werden müssen (siehe meinen letzten Blog-Beitrag). Sie brauchen die Chance, flexibel, gemeinwesen- und outcome-orientiert arbeiten zu können und brauchen die Mittel, um Partizipationsprozesse umzusetzen. Gleichzeitig müssen Dienste ihre binnenorientierte Sicht der Dinge aufgeben und sich stärker dem Gemeinwesen zuwenden. Eine eigene Trägerphilosophie sollte nicht die Kooperation und wechselseitige Abstimmung mit anderen Akteuren verhindern. Vielmehr geht es darum, nach Gemeinsamkeiten zu suchen und Entscheidungsprozesse zu dezentralisieren, um passgenaue Lösungen bezogen auf den Stadtteil und Nutzer finden zu können.

Hierarchische-vs-partizipative-Steuerung-im-Sozialsektor

 

 

 

 

 

 

 

 

Wichtig ist die Unterstützung von Bürgern bei Partizipationsprozessen. Alle profitieren von politischer Bildung, einem Mitmach-Training, barrierefreier Information und Sprache, der Unterstützung durch Peers und einer Förderung der Selbstvertretung. Menschen mit Behinderungen brauchen darüber hinaus noch Assistenzangebote, um Mitmach-Möglichkeiten auch tatsächlich ergreifen zu können.

 

Bürgerbeteiligung im Sozialsektor

In demokratiepolitischer Hinsicht ist der Sozialsektor ein Entwicklungsgebiet. Die Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde können in der Regel weder die soziale Infrastruktur ihres Ortes verbindlich mitgestalten, noch können sie über die Art und Weise, wie soziale Dienste ihre Leistungen erbringen, mitentscheiden. Wie Bürger gepflegt, betreut, gefördert, beraten werden – darüber entscheiden in letzter Instanz die zuständigen Institutionen und Professionen.

Auch als Individuen fehlen Bürgern in Hilfseinrichtungen Teilhaberechte. Beim “Case-Management”, das auf die Mitwirkung von Klienten bei der Planung von Hilfsmaßnahmen zielt, behalten die institutionellen Regeln und Vorgaben die Oberhand, – das “Klientensystem” ist dem “Helfersystem” strukturell unterlegen (Hinte 2007). Das Persönliche Budget, das in der Behindertenhilfe den Status des einzelnen als Käufer von Leistungen stärken soll, konnte sich bisher in der Fläche nicht durchsetzen und fristet auch heute noch ein Dasein als “Exot” (Schäfers 2009). In der Praxis werden zudem die Auswahlrechte behinderter Bürger beschnitten, weil nur die bestehenden Angebote der Träger zur Wahl stehen. Manchmal übernimmt es die Sozialverwaltung auch gleich selbst, einen passenden Dienstleister auszuwählen und schriftlich festzulegen (Schäfers 2009, 179).

Es gibt zwei Akteursgruppen, die im Sozialsektor die Macht unter sich aufteilen: die Leistungsträger (Sozialverwaltung, Pflegekassen usw.) und die Leistungserbringer. Letztere sind zu einem guten Teil mit den gemeinnützigen Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege identisch. Bürger sind in diesem System nur Randfiguren ohne verbindliche Teilhaberechte. Es dominiert die “Fürsorge” bzw. die “Versorgung”. Mit Demokratie und Bürger-Mitsprache hat dies nichts zu tun.

Die gesetzliche Verankerung von verbindlichen Teilhaberechten für Bürger im Sozialbereich auf allen drei Ebenen (Gemeinde/Einrichtung/Individuum) in allen Phasen der Planung und Produktion sozialer Dienste wäre ein wichtiger Schritt, aber kein Garant für deren Umsetzung (siehe das Schicksal des Persönlichen Budgets…).

Die Veränderung des Systems muss vielmehr auf der lokalen Ebene durch die Bürger selbst vorangetrieben werden. Gemeinnützige Einrichtungen und die örtliche Verwaltung müssen als Partner der Veränderung gewonnen werden. Die Demokratisierung von Institutionen und Abläufen im Sozialsektor braucht die Mitwirkung der wichtigsten Player. Von deren Reaktion hängt es ab, ob Veränderungen gelingen oder nicht.

Welche Punkte sind zu beachten, wenn die Beteiligung von Bürgern in gemeinnützigen und kommunalen Sozialeinrichtungen gefördert werden soll? Gute Anregungen liefert ein Aufsatz von Hernandez/Robson/Sampson (2010) über “Integrated Participation”:

1. Bürgerpartizipation darf nicht als Zusatzaufgabe (“add-on”) betrachtet werden, die man bei Bedarf auch weglassen kann. Sondern die Teilhabe von Bürgern muss in den Einrichtungsalltag integriert werden und sich in Strukturen, Programmen und Prozessen niederschlagen.

2. Die Organisation der Bürger-Teilhabe sollte nicht an darauf spezialisiertes Personal delegiert werden, – so wie heute das “Freiwilligenmanagement” an die “Freiwilligenmanager”. Vielmehr muss Teilhabe ein Thema sein, das jeden einzelnen Mitarbeiter in einer Organisation angeht, egal, welche Zuständigkeit er/sie im Detail hat. Spezialpersonal baut eigene Wissenssilos auf – und das wäre hier ganz kontraproduktiv, da jeder in einer Institution den Umgang und die Kooperation mit Bürgern lernen und beherrschen muss.

3. Die Mitbestimmungs- und Gestaltungsmöglichkeiten von Bürgern müssen im Selbst- und Leitbild einer Sozialeinrichtung fest verankert sein. Es muss sie dazu befähigen, ein breites Angebot an Beteiligungsmöglichkeiten zu entwickeln und Beteiligungshindernisse zu beseitigen.

4. Zeit und Geld sind notwendig, wenn Nutzer von Diensten, deren Angehörige, die Bürger einer Stadt/eines Stadtteils soziale Dienste gemeinsam mit den Mitarbeitern einer Einrichtung gestalten: “the process for developing strong relationships based on trust, respect and mutual understanding required a considerable amount of time” (Hernandez u.a. 2010, 731). Zeitlich begrenzte Projekte und Dienste werden nur schwer in der Lage sein, entsprechend konstruktive und stabile Beziehungen zur Bürgerseite hin aufzubauen.

Wichtig ist, dass bestehende Netzwerke in die Beteiligungsstrategien eingebunden werden, sowohl die informellen Netzwerke der einzelnen als auch die lokalen Netzwerke aus Organisationen und Initiativen. In diesen Netzwerken sammeln sich Ressourcen und Kompetenzen (“soziales Kapital”), die Partizipation unterstützen und fördern können. Was einer allein nicht kann – Beteiligungsmöglichkeiten ergreifen oder schaffen – kann mit der Hilfe anderer gelingen.

Beteiligung im Sozialsektor und auf der kommunalen Ebene insgesamt darf sich nicht auf formale Verfahren beschränken, sondern Beteiligung muss in den Alltag der Bürger und Einrichtungen gebracht werden, – in den Stadtteil, in den Verein, in soziale Organisationen (vgl. Morris FRSA/Gilchrist o.D.). Bildlich gesprochen: die Partizipation muss zu den Bürgern kommen – und nicht umgekehrt. Institutionen haben eine Bringschuld, wenn es um Beteiligung geht: Mitmach- und Mitentscheidungsmöglichkeiten müssen so niedrigschwellig und vielfältig wie möglich sein. Soziale Medien können Beteiligungsprozesse erheblich vereinfachen und diversifizieren, – das “Digital Engagement Cookbook” zeigt die vielen Online-Partizipationstools auf.

Soziale Medien spielen auch eine wichtige Rolle bei der Entstehung und Pflege lokaler Netzwerke, die durch das Internet um überregionale Akteure und Ressourcen ergänzt werden.

Gerade Beteiligung findet heute immer stärker über informelle Online-Netzwerke statt, in denen Technologien die Aufgaben übernehmen, die ansonsten Organisationen erledigen (Koordination, Info-Verteilung, Kommunikation). Diese Netzwerke funktionieren nach einer anderen Logik als die traditionellen Beteiligungsangebote hierarchischer Organisationen. Für die Einrichtungen im Sozialbereich und die kommunale Ebene insgesamt stellt sich die Frage, wie das Engagement, das in dieser “digitally networked action” (Bennett/Segerberg 2012, 743) zum Ausdruck kommt, für lokale Beteiligungsprojekte genutzt werden kann.

 

Literatur (wenn nicht verlinkt):

  • Hinte, Wolfgang (2007): Wer beteiligt wen? Willen und Wünsche im Case Management, in: Soziale Arbeit, Heft 11-12, 425-432.
  • Schäfers, Markus (2009): Wie man aus einem Persönlichen Budget eine verdeckte Sachleistung macht, in: Teilhabe, Heft 4, 176-183.