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Koproduktion – eine Einbahnstraße für Bürger?

Die Familien, Nachbarn und Freunde eines hilfsbedürftigen Menschen haben in der Regel großen Anteil an dessen Betreuung. Beispielsweise leben 70% der Pflegebedürftigen zu Hause und werden größtenteils (in 70% der Fälle) von Angehörigen gepflegt (Wendt 2011, 208). Im sogenannten “Wohlfahrtsmix”, der Produktion sozialer Dienstleistungen durch gemeinnützige, öffentliche und gewerbliche Träger sowie das persönliche Umfeld eines Betroffenen, “überwiegt somit, sozialwirtschaftlich betrachtet, die häusliche Wertschöpfung” (Wendt 2011, 209, in: Blätter der Wohlfahrtspflege Heft 6. Alle zitierten Texte in diesem Blogbeitrag stammen aus dieser Ausgabe).

Es mehren sich deshalb die Stimmen in der sozialen Arbeit, die fordern, der faktischen Koproduktion sozialer Dienste durch Bürger und professionelle Anbieter auch auf Organisationsseite Rechnung zu tragen. Allerdings nur auf zweierlei Weise:

1. Die Dienste sollen die Ressourcen der informellen Helfer in ihre Personaleinsatzplanung mit einbeziehen. Das heißt, der Dienst und die Angehörigen stimmen untereinander ab, wer was wann erledigt (Wendt 2011, 210).

2. Die Gegenüberstellung von professioneller Arbeit und Laienpflege wird aufgegeben. Es bilden sich Netzwerke (“Pflegenetzwerke”, “Assistenznetzwerke”) auf lokaler Ebene, die die Hilfe im Einzelfall und die Angebote auf örtlicher Ebene untereinander abstimmen. Das Ziel der Netzwerkkoordination ist die möglichst passgenaue und effiziente Organisation der Hilfeerbringung (Tabatt-Hirschfeldt 2011, 203).

Haben Bürger in diesen Koproduktionsmodellen formale Entscheidungskompetenzen, um das Leistungsangebot auf örtlicher Ebene mitbestimmen zu können?

Die Teilhabe von Bürgern wird hier eher individualisiert und auf den Einzelfall bezogen. Bürger können sich im Detail mit Diensten abstimmen, wenn es um die Betreuung von Angehörigen geht, – aber immer auf der Basis eines existierenden Leistungsangebots, über dessen Ausgestaltung andere entscheiden.

Gerade die empirische Forschung in der Behindertenhilfe zeigt, dass die Inklusion von Menschen und ihr Recht auf Teilhabe mit den existierenden Hilfsstrukturen der Dienste kollidiert: individuelle Wünsche und Bedarfe laufen ins Leere, denn “ein kreatives Entwickeln neuer Teilhabearrangements findet nur selten statt” (Barth 2011, 218).

Das Problem des im Sozialbereich propagierten “Wohlfahrtsmixes” bzw. des hier entworfenen Koproduktionsmodells ist es, dass im Mittelpunkt die Dienste und öffentlichen Stellen mit ihrem Planungsrecht stehen, – und nicht die Bürger als Gestalter örtlicher Lebenszusammenhänge. Exemplarisch wird dies an einem “operativen Netzwerk zur Entwicklung eines Familienzentrums” deutlich, das von Tabatt-Hirschfeldt als Beispiel angeführt wird (2011, 205): hier gruppieren sich elf Institutionen um einen Kindergarten, aber nur drei Bürgergruppen sind involviert, mit denen informell kooperiert wird bzw. die “mitwirken”, – von verbindlichen Mitbestimmungsmöglichkeiten ist nichts zu erfahren.

Es stellt sich deshalb die Frage, wie es um die demokratische Legitimation dieser Koproduktionsmodelle im Sozialbereich steht und wo die Mitbestimmungschancen für Bürger im Wohlfahrtsmix sind, die über das persönliche Umfeld hinaus reichen. Wer kontrolliert die örtlichen Wohlfahrtsnetzwerke? Wer bestimmt über die örtlichen Angebotsstrukturen? Wenn Bürger einen wichtigen Beitrag an der Koproduktion sozialer Dienste leisten, dann benötigen sie auch das Recht, über die örtlichen Angebotsstrukturen mitbestimmen zu können. Ansonsten werden formale Teilhaberechte konterkariert.

Soziale Dienste betonen ihre wichtige Rolle in der Wohlfahrtsproduktion. Sie sollten die demokratischen Implikationen ihrer Tätigkeit nicht ausblenden. Soziale Dienstleistungen versorgen Bürger nicht nur, sondern sie machen gleichzeitig Aussagen über den Status des einzelnen, – der Bürger ist oder Hilfsempfänger bleibt. Es wäre eine große Chance, auf kommunaler Ebene die Steuerungsstrukturen im Sozialbereich so auszugestalten, dass Bürger die Angebote in ihrem Quartier mitbestimmen können.

Desweiteren muss sich der Sozialbereich anderen Sektoren gegenüber öffnen – der Kultur, der Bildung, dem Sport usw. – und Angebote vernetzen. Allein die Konzentration auf den richtigen “Wohlfahrtsmix” ist eine Sackgasse. Gefragt sind Konzepte, die den Bürger und dessen gesamtes Umfeld, den “Sozialraum”, in den Mittelpunkt stellen und nicht die sozialen Dienste selbst. Der Weg muss vom “Wohlfahrtsmix” zur Bürgerbeteiligung führen.