Kategorie-Archiv: Stakeholder

Partizipation in Sozialeinrichtungen (Teil 1): Formen und Strukturen

In diesem Artikel befasse ich mich mit Formen und Strukturen der Partizipation in Sozialeinrichtungen (Teil 1). Der nächste Blog-Beitrag wird aufzeigen, wie Partizipationsrechte für Bürger/innen in der Praxis entwickelt werden können (Teil 2). Zugrunde liegt den beiden Beiträgen das Buch “Partizipation kompakt”, (2014), herausgegeben von Straßburger/Rieger im Beltz-Verlag. Der dritte Teil der kleinen Partizipations-Serie wird sich dann mit dem bürgerschaftlichen Engagement in Nonprofits befassen.

Vor drei Jahren habe ich einen Blog-Beitrag darüber geschrieben, welche Formen Beteiligung in gemeinnützigen Organisationen annehmen und wie Entscheidungsmacht in Nonprofits evaluiert werden kann. Zugrunde lag dem Beitrag das Modell der “Kreise der Entscheidung” von Wright/Block/Unger (2010), das im Rahmen eines WZB-Projekts entstand. Dieses Modell wurde nun von Straßburger/Rieger von der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin zu einer “Partizipationspyramide” weiterentwickelt und in ihrem Buch “Partizipation kompakt” (2014) vorgestellt, das sich an die soziale Profession richtet.

Die Partizipationspyramide von Straßburger/Rieger umfasst mehrere Partizipationsstufen und ist in zwei Perspektiven aufgeteilt: in die der Mitarbeiter einer Einrichtung und in die der Bürger bzw. Nutzer.  Warum? Beide Perspektiven müssen berücksichtigt werden, wenn Teilhabeprozesse erfolgreich sein sollen. Wer sich nur auf die Seite der Bürger konzentriert, verliert die wichtige Rolle der Institutionen und ihrer Mitarbeiter/innen aus den Augen, die Beteiligung zulassen und unterstützen müssen.

Auf der linken Seite der Pyramide ist die Perspektive der Profession abgebildet.  Wie können sie ihre Nutzer und ihr soziales Umfeld besser in Entscheidungen einbinden? Durch die drei Vorstufen der Partizipation, die sich am Fuß der Pyramide befinden: informieren, Meinung erfragen, Lebensweltexpertise einholen. Und durch die darüber liegenden drei Stufen der “echten” Partizipation: Mitbestimmung zulassen, Entscheidungskompetenz teilweise abgeben, Entscheidungsmacht übertragen (Straßburger/Rieger 2014, 232). Auf der rechten Seite der Pyramide ist die Perspektive der Bürger visualisiert. Die Partizipationsstufen aus Sicht der Bürger/innen lauten:

  • Stufe 1: sich informieren
  • Stufe 2: im Vorfeld von Entscheidungen Stellung nehmen
  • Stufe 3: verfahrenstechnisch vorgesehene Beiträge einbringen
  • Stufe 4: an Entscheidungen mitwirken
  • Stufe 5: Freiräume der Selbstverantwortung nutzen
  • Stufe 6: bürgerschaftliche Entscheidungsfreiheit ausüben
  • Stufe 7 (diese gibt es auf professioneller Seite nicht): zivilgesellschaftliche Eigenaktivitäten

(ebd, S. 233). Die Partizipationspyramide kann in Sozialeinrichtungen eingesetzt werden, um zu klären, welche Teilhabemöglichkeiten die Einrichtung für Bürger  vorsieht und wie deren Mitbestimmung  als Nutzer, Angehörige, Engagierte, Nachbarn, Bewohner des  Stadtviertels usw. gestärkt werden könnte.

Straßburger drängt in ihrem Buch-Beitrag darauf,  die Partizipation von Bürgern in den Einrichtungen strukturell zu verankern, um “Rechtssicherheit statt Willkür” zu schaffen (Straßburger in “Partizipation kompakt”, S. 83). Ob Teilhabe gewährt wird, sollte nicht vom guten Willen und der Tagesform der einzelnen Fachkraft abhängen, sondern verlässlich geregelt sein.

Sie zeigt auf, dass das Verhältnis  zwischen einer Sozialeinrichtung und ihren Nutzern durch ein strukturelles Machtungleichgewicht gekennzeichnet ist.  In vielen Sozialeinrichtungen herrsche eine Art “absolute Monarchie”, bei der die Profession alles bestimmt und die Nutzer der Einrichtung nichts. In Anlehnung an Hansen/Knauer/Sturzenhecker, die 2011 ein Buch über “Partizipation in Kindertageseinrichtungen” veröffentlichten, plädiert sie dafür, in Sozialorganisationen eine Art “konstitutionelle Monarchie” zu etablieren, bei der die Macht der Fachkräfte begrenzt wird, indem die Teilhaberechte der Bürger durch eine Verfassung für die Einrichtung festgeschrieben werden (Straßburger, S. 84f).

Wie Beteiligungsrechte und -verfahren ausgearbeitet und aussehen können, soll im nächsten Blogbeitrag auf der Basis von “Partizipation kompakt” beschrieben werden. Wichtig ist an dieser Stelle der Gedanke, die Beteiligungsregeln im Alltag auch mit Leben zu füllen. Straßburger zufolge  müssen dafür Nutzerkompetenzen gestärkt und Beteiligungshindernisse intern beseitigt werden (S. 91ff). Auch die Öffnung der Institution nach außen hin spielt eine wichtige Rolle, um einladend für Bürger zu sein. Deren Bedürfnisse sollten ganz eindeutig im Zentrum der sozialen Arbeit stehen und nicht die Annahmen der Profession über die Bedürfnisse der Nutzer.

Dass dennoch diese Annahmen der Fachkräfte im Alltag dominieren, macht Straßburger in ihrem Beitrag deutlich: “Projekte scheitern häufig daran,  dass sie ihre Zielgruppe nicht erreichen (…): Professionelle haben eine Idee, entwickeln ein Konzept, kümmern sich um die Finanzierung und machen sich dann an die Öffentlichkeitsarbeit. Erst in dieser Phase kommen die Adressatinnen und Adressaten ins Spiel. Bleibt das Interesse aus, sind die Fachkräfte frustriert. Sie hatten es so gut gemeint und sich soviel Mühe gemacht!” (Straßburger 2014, 82).

Um dieses Scheitern von Projekten zu vermeiden, bietet sich Partizipation an. Haben Bürger/innen die Möglichkeit, schon bei der Programmformulierung und -planung mitzuwirken, dann werden konzeptionelle Fehler sofort aufgedeckt und Kosten, die mit dem Scheitern einhergehen, vermieden. Partizipation verhilft Sozialorganisationen zu Erfolgen. Aber auch normativ betrachtet – und auf diesen Blickwinkel legen die Autor/innen größten Wert – gehört Partizipation zum Profil sozialer Berufe: “Die Qualität einer sozialen Dienstleistung erwächst nicht daraus, dass eine Fachkraft in bester Absicht ein in ihren Augen hilfreiches Angebot entwickelt, sondern indem sie herausfindet , was Menschen erreichen wollen und wie sie sie dabei unterstützen kann” (Straßburger/Rieger 2014, S. 42).

Das Konzept der Partizipationspyramide wirkt sehr inspirierend. Schade nur, dass die Autoren ihre Ideen nicht mit einer Webseite flankieren, um ihrem Konzept mehr Breitenwirkung zu verschaffen. Als Beispiel könnte hier die Webseite partizipative-qualitaetsentwicklung.de dienen, die die WZB-Forschergruppe um Wright/Block/Unger 2008 aufgebaut hat, um der interessierten Praxis inhaltliche Hilfen an die Hand zu geben.

Soziale Dienste im europäischen Binnenmarkt

Das europäische Wettbewerbsrecht unterscheidet nicht zwischen gemeinnützigen und privat-gewerblichen Anbietern. Es behandelt alle Akteure, die wirtschaftlich aktiv sind, gleich – unabhängig von ihrer sozialen Motivation oder Rechtsform. Auch soziale Dienste sind deshalb wie alle wirtschaftlichen Akteure einem Subventionsverbot unterworfen. Dieses erlaubt allerdings Ausnahmen. Dienstleistungen können dem Wettbewerb und dem Subventionsverbot entzogen werden, wenn sie “im Interesse der Allgemeinheit erbracht werden und daher mit spezifischen Gemeinwohlverpflichtungen verknüpft sind” (Golbeck 2012, 206).

Gemeinnützige Organisationen und staatliche Institutionen, die diese Ausnahmeregelungen nutzen wollen, müssen den gesellschaftlichen Mehrwert gemeinnütziger Dienste im Vergleich zu gewerblichen Diensten genau begründen und dokumentieren. So soll mehr Transparenz im Hinblick auf die Vergabe öffentlicher Subventionen geschaffen werden.

Die Ausnahmeregelungen nach Art. 106 II AEUV bilden Golbeck (2012) zufolge das zentrale Handlungsfeld für das Lobbying gemeinnütziger Dienste auf europäischer Ebene. Der Wert der Ausnahmeregelungen liegt dem Autor zufolge nicht so sehr darin, die Privilegien sozialer Dienste zu schützen, als in der Chance “den spezifischen Mehrwert einer gemeinwohlorientierten Dienstleistungserstellung hervozuheben” (Golbeck 2012, 224) und für die Weiterentwicklung der sozialpolitischen Diskussion auf europäischer Ebene nutzbar zu machen.

Wir effektiv nehmen soziale Dienste die Einflussmöglichkeiten in Brüssel wahr? Golbeck hat dafür Expertengespräche mit Vertretern von deutschen und englischen sozialen Diensten, Kommunalvertretern und der europäischen Kommission geführt. Seine Untersuchung ergibt, dass viele Nonprofits die Partizipations- und Gestaltungsmöglichkeiten auf europäischer Ebene aufgrund mangelnder Ressourcen für das Lobbying nicht wahrnehmen können (Golbeck 2012, 141). Wo es von gemeinnütziger Seite doch eine entsprechende Interessenvertretung in Brüssel gibt, kommen die Informationen, die hier gesammelt werden, nicht auf der lokalen Ebene an. Das heißt, es fehlt an Vermittlungsinstanzen innerhalb gemeinnütziger Organisationen, die das Wissen aus dem europäischen Politikbetrieb effektiv von oben nach unten weitergeben (ebd., 138f).

Englische soziale Dienste sind in Brüssel noch weniger präsent als ihre deutschen Kollegen (ebd., 161). Andererseits verknüpfen sie mit der Diskussion um die Besonderheiten sozialer Dienstleistungen im Binnenmarkt mehr Gestaltungsmöglichkeiten für gemeinnützige Akteure als die deutschen Nonprofits. Englische NPOs wollen über die Brüsseler Debatten die eigene Regierung beeinflussen (ebd., 165) und sich so einen Zugewinn an Politikformulierungskompetenzen erarbeiten, die ihnen auf nationaler Ebene (im Unterschied zu ihren deutschen Partnern) ansonsten fehlen (ebd., 41).

Eine aktive Interessenvertretung sozialer Dienste auf europäischer Ebene scheitert häufig auch an den unterschiedlichen Denkweisen der beteiligten Akteure: die verrechtlichte und ökonomische Haltung der Kommission trifft auf gemeinnützige Akteure, die eine Vermarktlichung sozialer Dienstleistungen ablehnen. Golbeck empfiehlt jedoch Nonprofits, sich auf den ökonomischen Diskurs einzulassen, um Gestaltungsmöglichkeiten nicht zu verlieren und um präsent zu bleiben, wenn es um die Diskussion der sozialpolitischen Weiterentwicklung der EU geht (ebd., 194f).

Für mich macht die Studie deutlich, dass es für Nonprofits auf allen politischen Ebenen – EU, nationaler und lokaler Ebene – immer weniger möglich ist, sich allein auf ihren Gemeinnützigkeitsstatus zu berufen. Welche Leistungen dem Gemeinwohl dienen, muss immer wieder neu aufgezeigt und mit den politischen Akteuren verhandelt werden. Und der gemeinnützige Sektor muss seinen Mehrwert permanent aufzeigen und belegen. Darin liegt eine Belastung, aber auch eine Chance. Denn diese Aushandlungsprozesse können auf lokaler Ebene dazu genutzt werden, um aus bloßen Stakeholdern Partner zu machen und Bündnisse zu schmieden aus Bürgern, gemeinnützigen Organisationen und Verwaltungsakteuren. Es würde der Legitimation gemeinnütziger Organisationen, aber auch ihrer politischen und gesellschaftlichen Stärke und ihrem Vernetzungsgrad erheblich mehr dienen, wenn es auf lokaler Ebene zu solchen Aushandlungsprozessen käme. Sie müssten aber öffentlich und unter Mitwirkung der Bürgerschaft stattfinden. Auf diese zivilgesellschaftlichen Vernetzungsmöglichkeiten, die in dem Zwang zur Rechtfertigung des Gemeinwohls der eigenen Dienste und des gesellschaftlichen Mehrwerts liegen, geht die Studie von Golbeck nicht ein. Er konzentriert sich auf die Verbände und die Verwaltungsakteure (S. 207).

Die Verwaltungen, vor allem auf kommunaler Ebene, scheuen sich, die Diskussion über die Gemeinwohlrelevanz gemeinnütziger Dienstleistungen gemeinsam mit Bürgern und Diensten öffentlich zu führen. Sie ziehen sich auf das europäische Vergaberecht zurück mit dem Ziel, den billigsten Anbieter auszuwählen, um Kosten zu sparen (Golbeck 2012, 132ff). Das heißt, Kommunen vergeben hier die Chance, kooperative Netzwerke auf örtlicher Ebene aufzubauen, die das lokale Gemeinwesen weiterentwickeln und attraktiv erhalten können.

Wo Aushandlungsprozesse über das Gemeinwohl von Leistungen und Diensten stattfinden, ist mit ihnen die Gefahr verbunden, dass gemeinnützige Einrichtungen, die wie Unternehmen auftreten und handeln, ihre Privilegierung verlieren. Die Aushandlungsprozessen bergen aber das Potential, dass soziale Dienste sich zivilgesellschaftlicher aufstellen als bisher: sie müssten ihren inklusiven Charakter, ihre Gemeinwesenorientierung und ihre demokratischen Potentiale, die in den Mitwirkungsmöglichkeiten für Bürger liegen, stärken. Aber von einer solchen zivilgesellschaftlichen Selbst-Positionierung hört man immer noch viel zu wenig im etablierten verbandlichen Sozialsektor.

 

Koproduktion und Co-Design in Leistungsvereinbarungen aufnehmen

Koproduktion in den sozialen Diensten bedeutet, dass Bürger an der Planung und Erstellung von Dienstleistungen mitwirken.

An der Produktion sozialer Dienste sind Bürgerinnen und Bürger als Betroffene, Angehörige und Freiwillige schon heute beteiligt. Allerdings fehlt ihnen in der Regel die Möglichkeit, die angebotenen Dienstleistungen inhaltlich mitzugestalten. Auch wenn Bürger durch ein persönliches Budget ermächtigt werden und sich der einzelne sein Dienstleistungsangebot selbst zusammenstellen kann (zumindest in der Theorie), so bleibt er dabei doch Konsument vorgefertigter Leistungen, d.h. er hat zumeist keinen Einfluss auf das Service Design des jeweiligen Diensteangebots.

Koproduktion bzw. die Beteiligung von Bürgern im Sozialbereich muss sich aber auf den ganzen Zyklus eines Hilfsangebots, also auch auf die Planungs- und Ausgestaltungsphase beziehen. Nur so erhält der einzelne die Möglichkeit, über das “wie” in der Pflege, Betreuung und Behandlung mitzubestimmen. Umgekehrt profitieren soziale Dienste von einer Einbeziehung der Bürger in Planungsprozesse. Die Qualität sozialer Dienstleistungen offenbart sich gerade im Nutzungsprozess, – so dass ohne eine Beteiligung bestehender und zukünftiger Nutzer keine effektive Dienstleistung konzipiert werden kann, – es fehlen in diesem Fall das Nutzungswissen und die Nutzungserfahrungen der betroffenen Bürger. Statt auf fertige Dienstleistungsprodukte zu setzen, müssen Austauschprozesse mit den Stakeholdern in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit sozialer Dienste treten.

Wie können Koproduktion und Co-Design in sozialen Diensten umgesetzt werden?

Eine Studie der britischen new economic foundation (nef) vom Dezember 2012 analysiert, welche Aspekte die Beteiligung von Bürgern fördern (Quelle und mehr zum Projekt hier). Zum einen auf der Ebene der Organisation: hier muss die Führung gesammelt hinter dem Ziel der Koproduktion stehen und den Mitarbeitern signalisieren, dass Koproduktion zum “default way of working”, d.h. zum Arbeitsstandard in der Einrichtung werden soll (nef 2012, S. 2). Zu diesem Zweck braucht die Führung den regelmäßigen Austausch mit den Nutzern der Einrichtung. Statt einer Steuerung auf “Armeslänge” ist ein enger Kontakt mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern angesagt.

An der Organisationsbasis muss die Beteiligung von Bürgern alltäglich werden. Mitarbeiter brauchen dafür entsprechende Schulungen. Auch die Stellenbeschreibungen sollten jene Kompetenzen und Aufgaben umfassen, die für koproduktives Arbeiten notwendig sind (nef 2012, S. 5).

Die größte Hürde, die es für die Koproduktion zu nehmen gilt, sind jedoch die Leistungsvereinbarungen, die soziale Dienste mit der öffentlichen Hand bzw. den Kostenträgern schliessen. Für diese Vereinbarungen werden Rahmenverträge auf Landesebene zwischen den überörtlichen Sozialhilfeträgern bzw. den Landesverbänden der Kassen und den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege erarbeitet. Wie ein solcher Vertrag aussieht, der Art, Umfang und Vergütung sozialer Dienstleistungen festlegt, kann man sich am Beispiel des Rahmenvertrags ambulante Pflege des Landes Berlin ansehen (Quelle und weitere Links hier). Wie detailliert der Rahmen für die Dienste ist, kann man auch gut am Vergütungssystem ambulanter Leistungen erkennen, siehe die Anlage 1 zum Rahmenvertrag.

Entsprechende Rahmenverträge sind keine Berliner Spezifität, sondern es gibt sie in derselben Art in allen Bundesländern, – nur hat Berlin sie auch veröffentlicht, im Unterschied zu den meisten anderen staatlichen oder freigemeinnützigen Stellen, die über die Rahmenverträge und örtlichen Leistungsvereinbarungen in der Regel nichts preis geben.

An den Kontraktverhandlungen zwischen Staat und freien Trägern sind Bürger nicht beteiligt. In den Kontrakten selbst wird die Beteiligung von Bürgern an der Leistungsausgestaltung nicht erwähnt. Immerhin können Nutzer und ihre Angehörige in Qualitätsdialoge einbezogen werden (BRV Jug, Anlage B, Punkt 3).

Um Koproduktion und Co-Design zu institutionalieren, müssten entsprechende Vorgaben in die Rahmenverträge und örtlichen Leistungsvereinbarungen einfließen. Auf lokaler Ebene hat in Großbritannien Camden Town einen solchen Versuch unternommen und Koproduktions-Vorgaben in ihre Leistungsausschreibung für einen sozialen Dienst eingefügt:

” We would encourage providers to adopt the model of ‘co-production’ whereby services are planned and delivered in mutually beneficial ways that acknowledge and reward local ‘lay’ experience while continuing to value professional expertise. Service users should be regarded as an asset and encouraged to work alongside professionals as partners in the delivery of services. (…) Networks of friends and families should also be considered positive co-contributors to success in this approach” (nef 2012, S. 5).

Auch Australien will im öffentlichen Sektor neue Wege gehen und das Co-Design etablieren, gerade in den Bereichen, in denen die Beziehungen zwischen Bürgern und Staat komplexer sind und über standardisierbare Verfahren hinausgehen wie im Bereich sozialer Dienste (Lenihan/Briggs 2011). Co-Design ist der australischen Regierung zufolge mehr als Konsultation und Kundenbefragung, – “It means engaging with individuals and groups from the beginning to the end of the process” (zit. nach Lenihan/Briggs 2011, S. 35).