Organisationen verteilen Entscheidungskompetenzen an ihre Stakeholder-Gruppen ganz unterschiedlich. Wer wo und wie mitbestimmen darf, hängt von der Eigentümerstruktur einer Einrichtung und ihren Zielen ab.
Welche Stakeholder-Gruppen haben in For-profit, Nonprofit und kommunalen Sozialeinrichtungen das Sagen? Eine neue empirische Studie aus den USA von Avner Ben-Ner und Ting Ren (2010) geht dieser Frage nach. Fast 700 amerikanische Organisationen aus der Kinderbetreuung, der Altenpflege und der lokalen Behindertenbetreuung gaben Auskunft über die Allokation von Entscheidungsmacht. Das Ergebnis zeigt, dass in gemeinnützigen und kommunalen Einrichtungen die Angestellten, Bewohner, Angehörigen und die örtliche Gemeinschaft mehr Mitsprachemöglichkeiten haben als in For-profit Einrichtungen. Gleichzeitig ist aber das Ausmaß der Möglichkeiten dieser Stakeholder-Gruppen, an substantiellen Entscheidungen mitzuwirken, in beiden Einrichtungsarten (gemeinnützig/kommunal) gering. In allen drei Bereichen (for-profit/nonprofit/kommunal) dominiert die Geschäftsführung die Entscheidungsprozesse.
Ich finde es interessant, einen empirischen Blick auf die Allokation von Entscheidungskompetenzen zu werfen, denn “Entscheidungsmacht kann erst geteilt werden, wenn Klarheit darüber herrscht, wer sie ausübt” (Wright u.a. 2010, 82).
Wenn zivilgesellschaftliche Akteure mehr Mitsprache in gemeinnützigen Einrichtungen bekommen sollen – und selbst die Bundesregierung mahnt neuerdings mehr Mitsprache für freiwillige Helfer in Institutionen an, siehe hier, S. 3 – dann ist es sinnvoll, zuerst eine Evaluation der Entscheidungsstrukturen in Nonprofits durchzuführen. Oftmals sind die formellen und informellen Entscheidungsverläufe den Beteiligten in gemeinnützigen Organisationen selbst nicht ganz bewusst (vgl. Wright u.a. 2010), so dass eine Evaluation von Entscheidungsprozessen Sinn macht. Erst wenn über den Ist-Zustand von Mitsprachemöglichkeiten Klarheit herrscht, kann ein Soll-Zustand entworfen werden.
Nun geben aber diejenigen, die Entscheidungsbefugnisse innehaben, diese nur ungern ab bzw. nur dann, wenn sie keine andere Option sehen. Weshalb sollten Nonprofits hier eine Ausnahme bilden? Weil der Wettbewerb zwischen gemeinnützigen Organisationen um die Ressource ‘Freiwillige Helfer’, mit der sehr häufig sehr nachlässig umgegangen wird (vgl. meinen letzten Blogbeitrag) es erfordert, dass Nonprofits sich ernsthaft Gedanken über eine Umverteilung von Entscheidungskompetenzen machen. Immerhin haben neue Generationen von Helfern andere inhaltliche Ansprüche an das Freiwilligenengagement als die Nachkriegsgenerationen, die bescheiden waren, wenn es um Mitsprache ging. Wer also neue Unterstützer und Helfer gewinnen möchte, muss Teilhabemöglichkeiten bieten.
Eine (Selbst)Evaluation interner Entscheidungsprozesse mit Blick auf die Einbeziehung der unterschiedlichen Stakeholder-Gruppen wäre in NPOs höchst angebracht. Ebenso die Konzeption eines Soll-Zustandes, der zivilgesellschaftliche Akteure in die Entscheidungsfindung gemeinnütziger Organisationen stärker einbezieht.
Ein leicht anzuwendendes Evaluations-Tool für Nonprofits sind die Kreise der Entscheidung, die von Wright/Block/Unger von der Forschungsgruppe Public Health des Wissenschaftszentrums Berlin im Rahmen eines Präventionsforschungsprojekts im Gesundheitsbereich entworfen wurden. Die Kreise der Entscheidung (siehe unten) sind auf der – sehr empfehlenswerten Webseite – partizipative-qualitaetsentwicklung.de zu finden (und im begleitenden Buch , S. 82), mit einer detaillierten Anleitung zum Gebrauch und vielen anderen wertvollen Informationen:
Kreise der Entscheidung (von Wright/Block/Unger)
Die Kreise der Entscheidung umfassen unterschiedliche Beteiligungsmöglichkeiten, – je weiter eine Stakeholder-Gruppe vom inneren Kreis der Entscheidungsmacht entfernt ist, desto weniger Teilhabemöglichkeiten besitzt sie. Mit Hilfe der Kreise kann eine gemeinnützige Einrichtung für einzelne Projekte, für einzelne Entscheidungsphasen, für bestimmte Fachgebiete usw. die bestehenden Partizipationsstrukturen klären und neue entwerfen. Besonders informativ wird die Evaluation, wenn man unterschiedliche Gruppen daran beteiligt, also bspw. die Nutzer der Einrichtung, die Angehörigen, die Geldgeber, die Partner aus der Verwaltung usw.
Sofern gemeinnützige Organisationen für die stärkere Partizipation von zivilgesellschaftlichen Akteuren bereit sind, können sie ihre Weiterentwicklung hin zu community-orientierten Einrichtungen, die nicht nur Betreuungsleistungen erbringen, sondern soziales Kapital und bürgerschaftliche Kompetenzen aufbauen, erfolgreich bewältigen. Gerade die Mitarbeiter von Nonprofits, die laut der oben zitierten Studie von Ben-Ner und Ren (2010) an strategischen Entscheidungen nicht substantiell beteiligt sind, könnten hier zu wertvollen Verbündeten der Bürger werden.