Kategorie-Archiv: Quartier

Macht und Abhängigkeit in Nonprofit-Beziehungen

Der letzte Blog-Beitrag befasste sich mit der Bildung von Kooperationen auf der lokalen Quartiersebene. Hier vernetzen sich gemeinnützige Organisationen häufig mit anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren. Wo Organisationen und Initiativen zusammenarbeiten, entstehen auch Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse. Darüber wird nicht so offen geredet und auch nicht viel geschrieben, obwohl es eigentlich sehr viel Literatur zum Thema Macht und Abhängigkeit gibt, wenn auch nicht bezogen auf den Nonprofit-Sektor,  sondern im Hinblick auf die gewerblichen Wirtschaft.

Wie kommt es zu Macht und Abhängigkeit in Kooperationen?

Organisationen brauchen Ressourcen, um zu überleben. Dafür gehen sie Austauschbeziehungen mit anderen Organisationen ein. Die Ressourcenabhängigkeit einer Organisation verschafft der anderen, die diese Ressource vorhält, Machtpotenziale. In freiwilligen Beziehungen und Netzwerken sind Abhängigkeitsverhältnisse aber zumeist nicht einseitig, sondern wechselseitig. Hier schließen sich Organisationen zusammen, weil sie voneinander Ressourcen brauchen, was beiden Seiten Machtpotenziale verleiht aber auch wechselseitige Abhängigkeiten schafft. Dies macht die Macht-Abhängigkeits-Beziehungen in mehrseitigen Kooperationen und Netzwerken sehr komplex.

In der Vergangenheit konzentrierte sich die Forschung auf die Untersuchung von Machtungleichgewichten in Austauschbeziehungen. Neuere Studien setzen nun einen anderen Schwerpunkt und konzentrieren sich auf die wechselseitige Abhängigkeit der Akteure.  Und hier  gibt es nun die interessante Erkenntnis, dass eine hohe wechselseitige Abhängigkeit die Kooperationspartner zusammen schmiedet, Vertrauen und Selbstverpflichtung wachsen lässt. Die Leistungsfähigkeit von Kooperationen ist bei Beziehungen mit einer hohen Abhängigkeit voneinander größer als bei Beziehungen, die auf Machtungleichgewichte setzen.  Die wechselseitige Abhängigkeit wird in erfolgreichen Organisationsbeziehungen sogar bewusst erhöht, um gemeinsam erfolgreicher zu werden.

Diese Forschungsergebnisse zitieren O’Brien und Evans (2017) in ihrem Aufsatz über “Civil Society Partnerships” in Voluntas, Bd. 28, Heft 4, S. 1399-1421 und untersuchen dann selbst Nonprofit-Partnerschaften im (internationalen) Bereich der Kinderrechtsorganisationen. Sie fragten 32 Vertreter/innen solcher Organisationen, welche Ressourcen sie in  Partnerschaften suchen und wie sie die wechselseitigen Macht-Abhängigkeits-Verhältnisse in Nonprofit-Partnerschaften einschätzen. Sie kommen zu folgenden Ergebnissen:

Nonprofits suchen bei anderen Gemeinnützigen in erster Linie Informationen und praktisches Wissen (Erfahrungen, Best Practice-Beispiele, transferierbares Know-how) (O’Brien/Evans 2017, 1409f). Finanzielle Interessen bleiben im Hintergrund. Die kommen erst wieder ins Spiel, wenn eine Kooperation nicht effektiv ist. Dann wird überlegt, wie man das Engagement reduzieren kann, um Ressourcen zu sparen. Aussteigen aus einer Kooperation? Das sei zumindest in diesem Politikfeld unüblich (ebd., 1411). Hier verlassen Nonprofits auch dann nicht die Kooperation, wenn ein Machtungleichgewicht zwischen Partnern herrscht. Dieses wird in Kauf genommen, wenn es dabei hilft, das gemeinsame Ziel zu erreichen.

Machtungleichgewichte werden von den Befragten gar nicht so sehr thematisiert, – in ihrem Fokus stehen ganz klar die wechselseitigen Abhängigkeiten. Diese bilden den Mittelpunkt, wenn es darum geht, Partnerschaften zu bilden und kollektive Ziele voranzubringen.  Machtungleichgewichte zu tolerieren wird von den Autorinnen als bewusste Strategie von Nonprofits in Partnerschaften bezeichnet (O’Brien/Evans 2017, 1417). Ungleiche Abhängigkeits- und Machtverhältnisse können, wie die untersuchten Organisationen zeigen, sogar zu Vorteilen für das Gemeinwesen führen.

Das sind Schlussfolgerungen mit erheblicher Tragweite. Die Frage bleibt, wie lebendig und effektiv solche Beziehungen sind, die nicht auf Augenhöhe stattfinden. Vielleicht werden sie nicht abgebrochen, aber haben keinen großen output mehr, verglichen mit Beziehungen mit hoher wechselseitiger Abhängigkeit und größerer Leistungsfähigkeit (siehe oben) . Die Frage ist auch, ob diese Ergebnisse auf andere Politikfelder und räumliche Ebenen übertragen werden können oder ob es sich hier um eine ganz spezielle Nonprofit-Community handelt. Interessant ist es aber, den Blick von den Machtverhältnissen weg und stärker auf die wechselseitigen Abhängigkeiten hin zu lenken.

Quartiersvernetzung fördern (Teil 11) – Kooperationen im Quartier

Eine gut verständliche Handreichung für die Bildung von gelingenden Kooperationen im Quartier hat jüngst die Stiftung Mitarbeit veröffentlicht.

Das 40-seitige Papier basiert auf den Ergebnissen eines empirischen Forschungsprojektes in Niedersachsen, welches die Quartiersarbeit in einzelnen Stadtteilen dreier Kommunen untersuchte. Zwei dieser Quartiere gehören zum Bund-Länder-Programm “Soziale Stadt”, das Kooperationen fördert. Ein Quartier setzt die Kooperation in Eigenregie um, – hier war eine Bewohnerinitiative der zentrale Akteur.

Was wird in der Handreichung unter “Kooperation” verstanden? “Ein Zusammenschluss von Akteur/innen auf Quartiersebene, die zusammenarbeiten, um ein bestimmtes Projekt oder Ziel zu verwirklichen”(Gliszczynski 2017, 7), – im Mittelpunkt steht also das konkrete Umsetzen und nicht der bloße Informationsaustausch.

Folgende Bedingungen fördern Kooperationen im Quartier (Gliszczynski 2017, 9f):

  • Ressourcen wie Zeit/Geld/Material/Räume müssen ausreichend verfügbar sein. Sie bilden die Mindestvoraussetzung für eine gelingende Kooperation, weil ohne Zeit Kontakte nicht gepflegt werden können
  • “belastbare persönliche Beziehungen” zwischen den Akteur/innen im Quartier
  • feste Kommunikationsstrukturen, u.a. durch regelmäßige Treffen im Quartier. Dies erleichtert die Kontaktaufnahme zu neuen Akteuren, die man noch nicht kennt und fördert das Wissen über die Strukturen im Viertel und die Potenziale anderer Akteure
  • ein regelmäßiger Austausch über die Quartiersentwicklung unter den Kooperationspartnern, entweder im Rahmen formeller oder informeller Treffen
  • gerade bei intensiven und formalisierten Kooperationen sind klare Ziele, die messbar sind und gut planbare Umsetzungsschritte erlauben, sehr wichtig
  • ebenso sind bei intensiven und formalisierten Formen der Kooperation  klare Verantwortlichkeiten, einschließlich klarer Führungs- und Koordinationsrollen, von Bedeutung

Es verwundert, dass bei diesen Bedingungen nicht der “Netzwerk-Katalysator” oder der “Netzwerk-Treiber” auftaucht, – eine Rolle, die bei Bott (2014, 27ff) oder Mehnert/Kremer-Preiß (2016, 74) stärker betont wird. Auch Miriam Zimmer schreibt in ihrem Beitrag für die Handreichung, dass es Initiator/innen braucht, die für eine Kooperation werben, speziell in deren Anfangsphase (Zimmer 2017, 18).

Netzwerk-Katalysatoren sind aus meiner Sicht immer wichtig, auch nach der Gründungsphase eines Netzwerks. Sie setzen inhaltliche Impulse, holen neue Akteure ins Netzwerk, überwinden Flauten und suchen nach Unterstützern. Aber ihre Rolle ist in selbstorganisierten Netzwerken wahrscheinlich größer als in Kooperationen, die im Rahmen öffentlicher Programme initiiert und gefördert werden.

Digitale Sozialräume – Hybride Sozialräume: Aufgaben für die Wohlfahrtspflege

Die Digitalisierung des Sozialraums ist thematisch bei den Wohlfahrtsverbänden angekommen. Im Juni 2017 organisierte die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine Veranstaltung  zum Thema. Digitaler Sozialraum – hybrider Sozialraum – was versteht man darunter?

Jonas Meine versucht eine Definition in seinem Aufsatz für den Band “Gestaltung des Sozial- und Gesundheitswesens im Zeitalter von Digitalisierung und Technischer Assistanz“, herausgegeben von Tim Hagemann (2017). Reale Räume werden durch digitale Informationen in Form von Texten, Videos, Fotos, Audioaufnahmen, Web-Karten usw. angereichert. Reale soziale Netzwerke und digitale Netzwerke verschmelzen miteinander. Der Sozialraum wird durch diese Vermischung von digitalen und analogen Elementen zu einem “hybriden Raum”.  Dies führt dazu, dass

  •   Menschen “denselben faktischen  Raum aufgrund der Durchdringung mit unterschiedlichen digitalen Hypertexten potenziell unterschiedlich erleben” (Meine 2017, 28)
  • Akteure sich nicht nur in einem Sozialraum befinden sondern in mehreren gleichzeitig
  • Stadtteile, Städte, Regionen und Landschaften durch die Anreicherung mit digitalen Elementen “neu” erfahrbar werden (ebd., 30)
  • sich neue Handlungsmöglichkeiten für die lokalen Akteure auftun und Praktiken des Alltags durch digitale Informationen verändert bzw. aktualisiert werden.

Nicht alle Menschen entgrenzen ihren Sozialraum mit Hilfe digitaler Informationen und Netzwerke, –  speziell die Offliner nehmen hier nicht teil. Es kommt so zu einer “neuen Verteilung von Chancen und Risiken” in Sozialräumen, stellt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) im September 2017 fest. Wohlfahrtsverbände seien gefordert, der digitalen Spaltung und möglicher Ausgrenzung entgegenzutreten, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und die gesellschaftliche Transformation im Zuge der Digitalisierung aktiv mitzugestalten.

Wohlfahrtsverbände fordern hierfür eine Anschubfinanzierung seitens des Staates, vergleichbar mit den öffentlichen Förderprogrammen im Bereich von E-Health. Aufgebaut werden soll eine “soziale Infrastruktur 4.0”, die der Digitalisierung Rechnung trägt. Zu diesem Zweck haben die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und das Bundesfamilienministerium im September 2017 eine gemeinsame Absichtserklärung vorgelegt. Dieser zufolge muss in der freien Wohlfahrtspflege, die als das “gemeinwohlorientierte Gerüst der sozialen Infrastruktur” gilt, ein Organisationsentwicklungsprozess einsetzen, der die Verbände fit macht für die digitalen Sozialräume. Dafür wurden die folgenden Handlungsfelder mit dem Ministerium abgesteckt (siehe die Absichtserklärung samt Erläuterungen):

  1.  In der sozialen Arbeit sollen analoge Angebote durch digitale ergänzt werden
  2.  Die verbandliche Engagement-Infrastruktur soll aus- und umgebaut werden, um den digitalen Anforderungen gerecht zu werden
  3. Ausbau der Online-Beratung
  4. Aus- und Weiterbildung der Haupt- und Ehrenamtlichen, damit diese die Herausforderungen der Digitalisierung in der sozialen Arbeit bewältigen können
  5. Förderung von Management und Innovation:  Entwicklung sozial innovativer Dienstleistungsmodelle und neuer Struktureinheiten: “Methoden des Design Thinking und innovative IT-Lösungen von Querdenkern können technische und organisatorische Entwicklungsprozesse synchron befördern”.
  6. Anpassung der verbandlichen Prozesse an die digitalen Innovationen durch Personal- und Organisationsentwicklung

Die Absichtserklärung ist ein guter Schritt, um das Know-how der Verbände im Bereich der Digitalisierung voranzubringen. Die staatliche Förderung und die Berücksichtigung der Digitalisierung des Sozialraums auch in den Leistungsverträgen, die die freie Wohlfahrtspflege mit den öffentlichen Kassen abschließt, ist notwendig. Zwar warten im Unterschied zu den Verbänden zivilgesellschaftliche Initiativen, die sich mit den Auswirkungen der Digitalisierung im Sozialraum befassen (wie Freifunk, Socialbar, OK Labs) nicht  erst auf staatliche Mittel, bevor sie loslegen und aktiv werden (um die “Innovationskraft” der Verbände, die in der Absichtserklärung so gefeiert wird, ist es lokal leider nicht immer so gut bestellt…).

Jedoch geht es hier tatsächlich um etwas anderes: es geht darum,  den Sozialsektor und die Sozialräume in der Fläche für die Digitalisierung fit zu machen. Das ist eine ganz zentrale Aufgabe, der sich der Staat nicht entziehen kann. Hier hätten schon vor Jahren entsprechende Programme aufgelegt werden müssen. Den Mangel an digitalen Kenntnissen von Nonprofits im Sozialraum habe ich schon oft in der Praxis erfahren und hier im Blog beklagt. Die Digitalisierung der Industrie (“Industrie 4.0”) und die Digitalisierung von Arbeit, Gesundheit und Pflege haben staatliche Akteure schon längst auf ihrer Agenda, – warum nicht schon früher auch den Sozial- und Dritten Sektor? Vielleicht liegt dies auch an den Wohlfahrtsverbänden selbst, die “innerhalb der BAGFW keine abgestimmte Position zur Digitalisierung” haben, – so war zumindest noch der Stand im Juni 2017 vor der Absichtserklärung (Quelle).

Update:  Auf caritas-digital befasst sich ein Text von Thomas Becker mit der Digitalisierung des Sozialraums und den Aufgaben für den Caritas-Verband