Die Digitalisierung des Sozialraums ist thematisch bei den Wohlfahrtsverbänden angekommen. Im Juni 2017 organisierte die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine Veranstaltung zum Thema. Digitaler Sozialraum – hybrider Sozialraum – was versteht man darunter?
Jonas Meine versucht eine Definition in seinem Aufsatz für den Band “Gestaltung des Sozial- und Gesundheitswesens im Zeitalter von Digitalisierung und Technischer Assistanz“, herausgegeben von Tim Hagemann (2017). Reale Räume werden durch digitale Informationen in Form von Texten, Videos, Fotos, Audioaufnahmen, Web-Karten usw. angereichert. Reale soziale Netzwerke und digitale Netzwerke verschmelzen miteinander. Der Sozialraum wird durch diese Vermischung von digitalen und analogen Elementen zu einem “hybriden Raum”. Dies führt dazu, dass
- Menschen “denselben faktischen Raum aufgrund der Durchdringung mit unterschiedlichen digitalen Hypertexten potenziell unterschiedlich erleben” (Meine 2017, 28)
- Akteure sich nicht nur in einem Sozialraum befinden sondern in mehreren gleichzeitig
- Stadtteile, Städte, Regionen und Landschaften durch die Anreicherung mit digitalen Elementen “neu” erfahrbar werden (ebd., 30)
- sich neue Handlungsmöglichkeiten für die lokalen Akteure auftun und Praktiken des Alltags durch digitale Informationen verändert bzw. aktualisiert werden.
Nicht alle Menschen entgrenzen ihren Sozialraum mit Hilfe digitaler Informationen und Netzwerke, – speziell die Offliner nehmen hier nicht teil. Es kommt so zu einer “neuen Verteilung von Chancen und Risiken” in Sozialräumen, stellt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) im September 2017 fest. Wohlfahrtsverbände seien gefordert, der digitalen Spaltung und möglicher Ausgrenzung entgegenzutreten, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und die gesellschaftliche Transformation im Zuge der Digitalisierung aktiv mitzugestalten.
Wohlfahrtsverbände fordern hierfür eine Anschubfinanzierung seitens des Staates, vergleichbar mit den öffentlichen Förderprogrammen im Bereich von E-Health. Aufgebaut werden soll eine “soziale Infrastruktur 4.0”, die der Digitalisierung Rechnung trägt. Zu diesem Zweck haben die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und das Bundesfamilienministerium im September 2017 eine gemeinsame Absichtserklärung vorgelegt. Dieser zufolge muss in der freien Wohlfahrtspflege, die als das “gemeinwohlorientierte Gerüst der sozialen Infrastruktur” gilt, ein Organisationsentwicklungsprozess einsetzen, der die Verbände fit macht für die digitalen Sozialräume. Dafür wurden die folgenden Handlungsfelder mit dem Ministerium abgesteckt (siehe die Absichtserklärung samt Erläuterungen):
- In der sozialen Arbeit sollen analoge Angebote durch digitale ergänzt werden
- Die verbandliche Engagement-Infrastruktur soll aus- und umgebaut werden, um den digitalen Anforderungen gerecht zu werden
- Ausbau der Online-Beratung
- Aus- und Weiterbildung der Haupt- und Ehrenamtlichen, damit diese die Herausforderungen der Digitalisierung in der sozialen Arbeit bewältigen können
- Förderung von Management und Innovation: Entwicklung sozial innovativer Dienstleistungsmodelle und neuer Struktureinheiten: “Methoden des Design Thinking und innovative IT-Lösungen von Querdenkern können technische und organisatorische Entwicklungsprozesse synchron befördern”.
- Anpassung der verbandlichen Prozesse an die digitalen Innovationen durch Personal- und Organisationsentwicklung
Die Absichtserklärung ist ein guter Schritt, um das Know-how der Verbände im Bereich der Digitalisierung voranzubringen. Die staatliche Förderung und die Berücksichtigung der Digitalisierung des Sozialraums auch in den Leistungsverträgen, die die freie Wohlfahrtspflege mit den öffentlichen Kassen abschließt, ist notwendig. Zwar warten im Unterschied zu den Verbänden zivilgesellschaftliche Initiativen, die sich mit den Auswirkungen der Digitalisierung im Sozialraum befassen (wie Freifunk, Socialbar, OK Labs) nicht erst auf staatliche Mittel, bevor sie loslegen und aktiv werden (um die “Innovationskraft” der Verbände, die in der Absichtserklärung so gefeiert wird, ist es lokal leider nicht immer so gut bestellt…).
Jedoch geht es hier tatsächlich um etwas anderes: es geht darum, den Sozialsektor und die Sozialräume in der Fläche für die Digitalisierung fit zu machen. Das ist eine ganz zentrale Aufgabe, der sich der Staat nicht entziehen kann. Hier hätten schon vor Jahren entsprechende Programme aufgelegt werden müssen. Den Mangel an digitalen Kenntnissen von Nonprofits im Sozialraum habe ich schon oft in der Praxis erfahren und hier im Blog beklagt. Die Digitalisierung der Industrie (“Industrie 4.0”) und die Digitalisierung von Arbeit, Gesundheit und Pflege haben staatliche Akteure schon längst auf ihrer Agenda, – warum nicht schon früher auch den Sozial- und Dritten Sektor? Vielleicht liegt dies auch an den Wohlfahrtsverbänden selbst, die “innerhalb der BAGFW keine abgestimmte Position zur Digitalisierung” haben, – so war zumindest noch der Stand im Juni 2017 vor der Absichtserklärung (Quelle).
Update: Auf caritas-digital befasst sich ein Text von Thomas Becker mit der Digitalisierung des Sozialraums und den Aufgaben für den Caritas-Verband