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Koproduktion und Co-Design in Leistungsvereinbarungen aufnehmen

Koproduktion in den sozialen Diensten bedeutet, dass Bürger an der Planung und Erstellung von Dienstleistungen mitwirken.

An der Produktion sozialer Dienste sind Bürgerinnen und Bürger als Betroffene, Angehörige und Freiwillige schon heute beteiligt. Allerdings fehlt ihnen in der Regel die Möglichkeit, die angebotenen Dienstleistungen inhaltlich mitzugestalten. Auch wenn Bürger durch ein persönliches Budget ermächtigt werden und sich der einzelne sein Dienstleistungsangebot selbst zusammenstellen kann (zumindest in der Theorie), so bleibt er dabei doch Konsument vorgefertigter Leistungen, d.h. er hat zumeist keinen Einfluss auf das Service Design des jeweiligen Diensteangebots.

Koproduktion bzw. die Beteiligung von Bürgern im Sozialbereich muss sich aber auf den ganzen Zyklus eines Hilfsangebots, also auch auf die Planungs- und Ausgestaltungsphase beziehen. Nur so erhält der einzelne die Möglichkeit, über das “wie” in der Pflege, Betreuung und Behandlung mitzubestimmen. Umgekehrt profitieren soziale Dienste von einer Einbeziehung der Bürger in Planungsprozesse. Die Qualität sozialer Dienstleistungen offenbart sich gerade im Nutzungsprozess, – so dass ohne eine Beteiligung bestehender und zukünftiger Nutzer keine effektive Dienstleistung konzipiert werden kann, – es fehlen in diesem Fall das Nutzungswissen und die Nutzungserfahrungen der betroffenen Bürger. Statt auf fertige Dienstleistungsprodukte zu setzen, müssen Austauschprozesse mit den Stakeholdern in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit sozialer Dienste treten.

Wie können Koproduktion und Co-Design in sozialen Diensten umgesetzt werden?

Eine Studie der britischen new economic foundation (nef) vom Dezember 2012 analysiert, welche Aspekte die Beteiligung von Bürgern fördern (Quelle und mehr zum Projekt hier). Zum einen auf der Ebene der Organisation: hier muss die Führung gesammelt hinter dem Ziel der Koproduktion stehen und den Mitarbeitern signalisieren, dass Koproduktion zum “default way of working”, d.h. zum Arbeitsstandard in der Einrichtung werden soll (nef 2012, S. 2). Zu diesem Zweck braucht die Führung den regelmäßigen Austausch mit den Nutzern der Einrichtung. Statt einer Steuerung auf “Armeslänge” ist ein enger Kontakt mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern angesagt.

An der Organisationsbasis muss die Beteiligung von Bürgern alltäglich werden. Mitarbeiter brauchen dafür entsprechende Schulungen. Auch die Stellenbeschreibungen sollten jene Kompetenzen und Aufgaben umfassen, die für koproduktives Arbeiten notwendig sind (nef 2012, S. 5).

Die größte Hürde, die es für die Koproduktion zu nehmen gilt, sind jedoch die Leistungsvereinbarungen, die soziale Dienste mit der öffentlichen Hand bzw. den Kostenträgern schliessen. Für diese Vereinbarungen werden Rahmenverträge auf Landesebene zwischen den überörtlichen Sozialhilfeträgern bzw. den Landesverbänden der Kassen und den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege erarbeitet. Wie ein solcher Vertrag aussieht, der Art, Umfang und Vergütung sozialer Dienstleistungen festlegt, kann man sich am Beispiel des Rahmenvertrags ambulante Pflege des Landes Berlin ansehen (Quelle und weitere Links hier). Wie detailliert der Rahmen für die Dienste ist, kann man auch gut am Vergütungssystem ambulanter Leistungen erkennen, siehe die Anlage 1 zum Rahmenvertrag.

Entsprechende Rahmenverträge sind keine Berliner Spezifität, sondern es gibt sie in derselben Art in allen Bundesländern, – nur hat Berlin sie auch veröffentlicht, im Unterschied zu den meisten anderen staatlichen oder freigemeinnützigen Stellen, die über die Rahmenverträge und örtlichen Leistungsvereinbarungen in der Regel nichts preis geben.

An den Kontraktverhandlungen zwischen Staat und freien Trägern sind Bürger nicht beteiligt. In den Kontrakten selbst wird die Beteiligung von Bürgern an der Leistungsausgestaltung nicht erwähnt. Immerhin können Nutzer und ihre Angehörige in Qualitätsdialoge einbezogen werden (BRV Jug, Anlage B, Punkt 3).

Um Koproduktion und Co-Design zu institutionalieren, müssten entsprechende Vorgaben in die Rahmenverträge und örtlichen Leistungsvereinbarungen einfließen. Auf lokaler Ebene hat in Großbritannien Camden Town einen solchen Versuch unternommen und Koproduktions-Vorgaben in ihre Leistungsausschreibung für einen sozialen Dienst eingefügt:

” We would encourage providers to adopt the model of ‘co-production’ whereby services are planned and delivered in mutually beneficial ways that acknowledge and reward local ‘lay’ experience while continuing to value professional expertise. Service users should be regarded as an asset and encouraged to work alongside professionals as partners in the delivery of services. (…) Networks of friends and families should also be considered positive co-contributors to success in this approach” (nef 2012, S. 5).

Auch Australien will im öffentlichen Sektor neue Wege gehen und das Co-Design etablieren, gerade in den Bereichen, in denen die Beziehungen zwischen Bürgern und Staat komplexer sind und über standardisierbare Verfahren hinausgehen wie im Bereich sozialer Dienste (Lenihan/Briggs 2011). Co-Design ist der australischen Regierung zufolge mehr als Konsultation und Kundenbefragung, – “It means engaging with individuals and groups from the beginning to the end of the process” (zit. nach Lenihan/Briggs 2011, S. 35).

Für eine Kultur der Mitgestaltung: Co-Design in Nonprofits

In unserem Land ist das Engagement von Bürgern willkommen, aber nicht unbedingt ihre Mitgestaltung. Die Politik der Bundesregierung gegenüber der Zivilgesellschaft steht unter der Prämisse einer “Kultur der Mitverantwortung”, – bürgerschaftliches Engagement wird als “Bürgerpflicht” gegenüber dem Gemeinwesen verstanden (Engagementmonitor 2012, 10). Die anderen Potentiale des Engagements – der Wunsch nach Mitgestaltung und der Wille, das eigene Wissen und die persönlichen Erfahrungen stärker einbringen zu können – spielen demgegenüber keine prominente Rolle.

Kritiker werfen der Bundesregierung (und dem Ersten Engagementbericht) deshalb vor, dass das bürgerschaftliche Engagement nur als “Koproduzent sozialer Dienstleistungen” willkommen ist (Strachwitz 2012, 7) und ihm eine weitergehende Rolle nicht zugestanden wird.

Wenn staatliche Stellen von “Koproduktion” sprechen – der Einbeziehung von Bürgern in die Erstellung von Dienstleistungen – , sollte man demnach als BürgerIn erst kritisch prüfen, ob dahinter wirklich der Wille steht, die Zivilgesellschaft stärker an der Planung und Ausgestaltung von Diensten zu beteiligen. Oder ob das Konzept der “Koproduktion” nur als schöne Umschreibung für “cheap labor by citizens” (Cahn/Gray 2012) benutzt wird.

“Koproduktion” ist kein neutraler Begriff, sondern ein politischer, der je nach eigenem Standpunkt unterschiedlich ausgelegt wird. Für die Bürgerschaft ist es wichtig, restriktive Deutungen von “Koproduktion”, die zugunsten des Staates und zu Lasten der eigenen Mitbestimmungsmöglichkeiten ausgelegt sind, zurückzuweisen und sich dafür einzusetzen, dass Koproduktion sich immer auf den ganzen Policy-Zyklus bezieht, d.h. auch auf die Planung, das Design und die Evaluation von Leistungen.

Die Wohlfahrtsverbände – d.h. die großen Player auf dem Feld sozialer Dienste – haben sich mit der restriktiven Auslegung von Koproduktion (“mithelfen aber nicht mitgestalten”) gut eingerichtet. Aber auch die Verbände sind keine monolithischen Blöcke. Sie zerfallen in unterschiedliche Fraktionen. Und hier gibt es durchaus einige, die sich für mehr Bürgerbeteiligung in den eigenen Reihen einsetzen.

Wie können Bürger stärker in die Ausgestaltung sozialer Dienstleitungen einbezogen werden? Durch die Einführung des Co-Design in staatlichen und gemeinnützigen Einrichtungen, das Bürgern die Chance gibt, sich am gesamten Designprozeß zu beteiligen, auf Augenhöhe mit der Organisation und den involvierten Fachleuten (vgl. Sanders/Stappers 2008). Nicht nur der unmittelbare Nutzer steht hier im Mittelpunkt, sondern alle Bürger und Gemeinschaften, die von einem Dienst berührt sind. Sie gilt es in einen offenen Gestaltungsprozeß einzubeziehen, der nicht auf ein fertiges “Produkt” fokussiert, sondern den Beteiligten eine Handlungsplattform zur Verfügung stellt (Meroni/Sangiorgi 2011, 3), die die Interaktion und Artikulation von Interessen ermöglicht: “we are moving from the design (..) of ‘products’ to designing for people’s purposes” (Sanders/Stappers 2008, 10).

Die Organisation und die beteiligten Fachleute verlieren ihre einseitige Deutungshoheit im Designprozeß: wie ein Dienst schlußendlich aussieht, wird kollaborativ erarbeitet. Damit verbunden ist auch die Hoffnung, dass Dienste, die so partizipativ ausgestaltet werden, ihrerseits wieder als “transformative services” (Sangiorgi 2011) das Gemeinwesen beeinflussen und dort als Inkubatoren für Zusammenarbeit, Beteiligung und Innovation wirken.

Welchen Nutzen haben Nonprofits und Bürger von einem partizipativen Service Design?

Steen/Manschot/De Koning (2011) zählen einige auf:

  • Dienste werden qualitativ besser und passgenauer, die Zufriedenheit der Nutzer wächst
  • Organisationen und Bürger lernen von- und miteinander, entwickeln ein gegenseitiges Verständnis und können ihre Zusammenarbeit verbessern
  • Es entstehen Innovationen, die eine Seite allein nicht hätte entwickeln können, und zwar in relativ kurzer Zeit
  • Das Verhältnis zwischen Organisation und Bürgern gewinnt an Stabilität und Qualität, was sich auf die Realisierung zukünftiger Projekte positiv auswirkt

All dies bleibt jedoch Zukunftsmusik, wenn staatliche Institutionen darauf verzichten, mehr Bürgerbeteiligung im Sozialbereich zu ermöglichen und Wohlfahrtsverbände über entsprechende Leistungsverträge in diese Richtung zu drängen. Stiftungen könnten ebenfalls eine wichtige Rolle als Treiber von “Koproduktion” und “Co-Design” spielen. Aber wo ist die (Bürger)Stiftung, die sich diesem Ziel verschrieben hat?

Literatur (wenn nicht verlinkt):

  • Cahn, Edgar S./Gray, Christine (2012): Co-Production from a Normative Perspective, in: Pestoff, Victor/Brandsen, Taco/Verschuere, Bram (eds): New Public Governance, the Third Secor and Co-Produktion, NY: Routledge.

 

Bürgerschaftliches Engagement als Bürgerbeteiligung – welche Möglichkeiten bietet das Internet?

Für den eNewsletter des Netzwerk Bürgerbeteiligung habe ich einen Beitrag geschrieben unter der Überschrift “Bürgerschaftliches Engagement als Bürgerbeteiligung: Welche Möglichkeiten bietet das Internet?” (Ansicht siehe unten).

Der Beitrag kritisiert eingangs kommunale und gemeinnützige Strategien zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und fordert dazu auf, Bürgerengagement stärker als Bürgerbeteiligung zu konzipieren. Bürger/innen müssen die Möglichkeit erhalten, die soziale Infrastruktur einer Gemeinde, die Konzeption von Diensten und die Hilfe im Einzelfall (als Betroffener) mitzugestalten. Es wird aufgezeigt, welche Bedeutung digitale Aktionsnetzwerke zwischenzeitlich haben, die Bürger über Online-Medien einbinden, ohne deren Engagement zentral zu steuern, – im Unterschied zu traditionellen Strategien kollektiven Handelns. Auf Seite 6 stellt eine Tabelle die vielen unterschiedlichen Formen von Online-Beteiligung zusammen und zwar entlang der Kategorien und Methoden des Digital Engagement Cookbook. Beispiele aus dem In-und Ausland veranschaulichen die jeweilige Beteiligungsmethode.

Nicht nur mein Beitrag befasst sich mit den Möglichkeiten der Online-Beteiligung, sondern vier weitere des eNewsletter beleuchten das Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln.

Noch ein paar Infos zum Netzwerk Bürgerbeteiligung: Das Netzwerk wurde 2011 auf Initiative der Stiftung Mitarbeit gegründet. Es hat zum Ziel, “der politischen Partizipation in Deutschland dauerhaft mehr Gewicht zu verleihen und sie auf allen Ebenen (Bund, Länder, Kommunen) zu stärken. Das Netzwerk fragt danach, wie eine »partizipative Demokratie« ausgestaltet und vorangebracht werden kann. Es sucht nach Wegen zur politisch-strategischen Förderung der Bürgerbeteiligung. Auf Basis dieser Grundidee führt das »Netzwerk Bürgerbeteiligung« Menschen aus allen Bereichen zusammen, die die Partizipation von Bürger/innen an politischen Entscheidungen voran bringen und die Zukunft der Bürgerbeteiligung mitgestalten wollen” (Über das Netzwerk). Jeder an Beteiligung Interessierte kann Netzwerker und Netzwerkerin werden. Bei gemeinsamen Treffen lernt man sich untereinander und unterschiedliche Beteiligungsprojekte kennen.

Ich finde es gut, dass mit dem Netzwerk der Versuch gestartet wurde, Menschen aus ganz unterschiedlichen Zusammenhängen zum Thema Beteiligung zusammenzubringen, Ressourcen auszutauschen und zu bündeln. Das Netzwerk lebt vom Engagement seiner Mitglieder. Als Bürger/in sollte man nicht warten, bis Beteiligung von staatlicher Seite zugestanden (und gestaltet!) wird (“Wann führt meine Gemeinde endlich einen Bürgerhaushalt ein?”), sondern es kommt darauf an, vor Ort konkrete Beteiligungsprojekte einzufordern und zu initiieren.

In den nächsten Tagen soll eine neue Plattform für das Netzwerk Bürgerbeteiligung an den Start gehen, die noch mehr Kooperationsmöglichkeiten zwischen den Netzwerkern bietet. Man wird dann Beteiligungsprojekte vorstellen und gemeinsam vorantreiben können. Auch von mir gibt es eine Projektinitiative, die ich auf dem Netzwerktreffen in Köln vorgestellt habe und die online auf der neuen Kooperationsplattform weiter diskutiert und vorangebracht werden soll: “Die Förderung von Teilhabe im Sozialsektor – soziale Dienste 2.0”. Ziel meiner Projektinitiative ist es u.a.

  • Mitstreiter/innen zu finden
  • Best-Practice-Beispiele für Bürger-Teilhabe im Sozialsektor auf lokaler Ebene zu sammeln
  • Vorschläge zu erarbeiten, wie die Teilhabe von Bürgern gefördert bzw. die sozialen Dienste 2.0 aussehen könnten

Das Netzwerk Bürgerbeteiligung wird in der Anfangsphase von einer Aufbaugruppe unterstützt, bei der auch Sophie Scholz, die Gründerin der Socialbar mitmacht. Mit ihr hat die Zusammenarbeit im Rahmen des eNewsletters Freude gemacht – vielen Dank, Sophie!

 

http://www.netzwerk-buergerbeteiligung.de/fileadmin/Inhalte/PDF-Dokumente/newsletter_beitraege/beitrag_reiser_120710.pdf