Kategorie-Archiv: Kooperation

Quartiersvernetzung fördern (Teil 9) – Leitfaden”Quartiersentwicklung”

Eine “Handreichung Quartiersentwicklung” zur praktischen Umsetzung sozialraumorientierter Ansätze in der Altenhilfe  hat das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) Mitte Juni 2016 veröffentlicht.

Die Handreichung soll den lokalen Akteuren dabei helfen, Quartiere und ihre Infrastruktur so weiter zu entwickeln, dass sie altersgerecht sind und Senioren möglichst lange in ihrem Umfeld wohnen bleiben können. Von barrierefreien Wohnungen, Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe, guten ÖPNV-Verbindungen und Begegnungsmöglichkeiten profitieren dabei nicht nur alte Menschen, sondern auch andere Quartiersbewohner (Familien, Jugendliche, Zuwanderer, Bürger mit Behinderungen usw.).

Folgende Elemente sind für den Prozess der Quartiersentwicklung wichtig und werden im Leitfaden ausführlich besprochen:

  1. Ist-Analyse des Quartiers: Zuerst müssen die Stärken und Schwächen eines Quartiers erhoben werden. Daten dafür gibt es u.a.  in der Regionaldatenbank Deutschland und im Interaktiven Regionalatlas. Aber auch die Quartiersbewohner können Orte im Quartier kartieren, die für die wichtig sind. Versorgungslagen und -defizite können über Interviews, Fragebögen und Quartiersbegehungen abgefragt werden. Ein Musterfragebogen und diverse Checklisten, um das örtliche Versorgungsangebot zu erheben, sind in der Handreichung vorhanden.
  2. Projektmanagement: Der Leitfaden bietet Hilfen zu den Themen Projektvorbereitung, -planung, – durchführung und -abschluss und enthält unterschiedliche Checklisten wie bspw. eine Checkliste “Kick-off-Veranstaltung”, auf der das Konzept der altersgerechten Quartiersentwicklung den Bewohnern eines Stadtbezirks oder Stadtteils vorgestellt wird.
  3. Kooperation und Vernetzung: Altersgerechte Quartiersentwicklung setzt auf Vernetzung im Quartier, weil kein einzelner Akteur die Aufgaben stemmen kann, die mit einem sozialraumorientierten Ansatz einhergehen. Der Leitfaden beschreibt unterschiedliche lokale Netzwerkformen und den Nutzen von Netzwerken, erklärt, wie eine Stakeholder-Analyse gemacht wird und bietet Checklisten für den Netzwerk-Aufbau und die Arbeit in Netzwerken
  4. Partizipation: Bürger sollen in die Bedarfsermittlung, Planung und Umsetzung von altersgerechten Quartieren einbezogen werden. Der Leitfaden listet auf S. 90 unterschiedliche Bürgerbeteiligungsmethoden auf, die von der Quartiersbegehung bis zum Runden Tisch, Open Space-Veranstaltungen und Zukunftswerkstätten reichen.
  5. Nachhaltigkeit und Finanzierung: Um sozialraumbezogene Konzepte erfolgreich umsetzen zu können, braucht es dem Leitfaden zufolge ein professionelles Quartiersmanagement und eine längerfristige Finanzierung. Letztere wird oft durch eine Umlage oder Pauschale finanziert, die Bewohner des betreuten Wohnens oder Mieter von Wohnungsgenossenschaften zahlen, wie bspw. im Fall der “Freien Scholle” in Bielefeld.

Die Handreichung des KDA richtet sich an Fachleute. Obwohl auch Bürger einen wichtigen Anteil an der Quartiersentwicklung haben und oftmals Vereine oder Genossenschaften mit Quartiersprojekten beginnen, steht in dem Leitfaden eher die kommunale, in jedem Fall aber die professionelle Perspektive im Mittelpunkt.

Für mich bleibt zum Schluss die Frage ungeklärt, weshalb man das Konzept auf “altersgerechte Quartiere” konzentriert, wenn Barrierefreiheit und inklusive Strukturen nicht nur für alte Menschen, sondern auch für alle anderen Quartiersbewohner/innen wichtig sind. In diesem Fall wäre es doch besser, gleich von vornherein eine “inklusive Quartiersentwicklung” in den Blick zu nehmen und sich nicht strategisch und begrifflich auf eine Zielgruppe zu beschränken.

Quartiersvernetzung fördern (Teil 8) – Kooperationen bilden

Dies ist der 8. Teil einer Blogserie, die unter der Kategorie “Quartier” oder über das Archiv nachgelesen werden kann.

Einen Leitfaden für die Bildung von Kooperationen zwischen gemeinnützigen und privat-wirtschaftlichen Unternehmen hat UPJ e.V. vorgelegt,  das Netzwerk engagierter Unternehmen und gemeinnütziger Mittlerorganisationen in Deutschland, das seit 1996 aktiv ist.

Der Leitfaden “Neue Verbindungen schaffen. Unternehmenskooperationen für gemeinnützge Organisationen” basiert auf dem Gedanken, dass sektorübergreifende Kooperationen zukunftsträchtig sind, weil komplexe gesellschaftliche Probleme nicht im Alleingang, sondern nur im Rahmen konzertierter Aktionen zu lösen sind: wir brauchen eine “Kultur gesellschaftlicher Kooperation und die Bereitschaft und Fähigkeit zur Zusammenarbeit” (UPJ, S. 6).

Speziell auf der regionalen und kommunalen Ebene liegt UPJ zufolge der Schlüssel für die Initiierung und Verbreitung von Kooperationen zwischen dem gemeinnützigen und privatwirtschaftlichen Sektor (S. 64). Gerade im Quartier können meines Erachtens wegen der räumlichen Nähe und der wechselseitigen Bekanntheit Kooperationen gut initiiert und begleitet werden. Tatsächlich erfolgt 90% des Engagements von Unternehmen regional bzw. am Unternehmensstandort (siehe BT-Drucksache 17/10580, S. 233), so dass die lokale Ebene ein guter Startpunkt für Unternehmenskooperationen ist.

Bei den Kooperationen geht es im Idealfall um mehr als um Geld bzw. klassisches Sponsoring und Charity.  Vielmehr bieten Kooperationen die Chance, dass gemeinnützige Organisationen und die lokale Wirtschaft gemeinsam Wissen und Kompetenzen poolen, um Lösungen zu entwickeln, die jeder Sektor für sich alleine nicht entwickeln könnte. Außer finanzielle Ressourcen können Unternehmen hier Dienstleistungen, Produkte, Logistik, Zeit, Wissen, Kompetenzen, Kontakte und Einfluss beisteuern.

Der UPJ-Leitfaden zählt den Nutzen auf, den Unternehmen und Nonprofits von einer Kooperation haben. Unternehmen gewinnen neue Erfahrungen und Qualifikationen, erschließen sich neue Beziehungen, fördern ihre eigene Reputation und ein intaktes Umfeld im Quartier (S. 21). Nonprofits gewinnen durch Kooperationen neue Ressourcen hinzu und können ihre Angebote ausbauen. Beide Seiten können durch Kooperationen Gemeinsinn und Eigennutz verbinden.

Wie gemeinnützige Organisationen eine Unternehmenskooperation aufbauen können, wird in dem Leitfaden ausführlich besprochen. Es handelt sich um sechs Arbeitsschritte (UPJ, S. 45ff):

  1. Das Profil der eigenen Organisation herausarbeiten
  2. Kooperationsbedarfe und -möglichkeiten identifizieren
  3. Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit klären
  4. Recherche und Auswahl möglicher Partner
  5. Partner für Kooperationsprojekte gewinnen
  6. Kooperationsprojekte planen, umsetzen, auswerten

Einen einfachen Einstieg in eine Unternehmenskooperation bietet UPJ zufolge der “Marktplatz für Gute Geschäfte”, den es in vielen Kommunen schon gibt. Ich persönlich finde dieses Format auch gut. Aber für den flächendeckenden Aufbau von Begegnungsmöglichkeiten für Wirtschaft und Zivilgesellschaft bräuchte man noch dringend Formate auf Quartiersebene. D.h. der “Marktplatz für Gute Geschäfte” müsste gerade in Großstädten dezentralisiert werden und auch auf Quartiersebene stattfinden. Alternativ hierzu sind auch andere Formen der regelmäßigen Begegnung denkbar. Diese müssten durch Online-Plattformen unterstützt werden, vergleiche den hier im Blog schon einmal angeführten WOW Exchange.

Soziale Dienste im europäischen Binnenmarkt

Das europäische Wettbewerbsrecht unterscheidet nicht zwischen gemeinnützigen und privat-gewerblichen Anbietern. Es behandelt alle Akteure, die wirtschaftlich aktiv sind, gleich – unabhängig von ihrer sozialen Motivation oder Rechtsform. Auch soziale Dienste sind deshalb wie alle wirtschaftlichen Akteure einem Subventionsverbot unterworfen. Dieses erlaubt allerdings Ausnahmen. Dienstleistungen können dem Wettbewerb und dem Subventionsverbot entzogen werden, wenn sie “im Interesse der Allgemeinheit erbracht werden und daher mit spezifischen Gemeinwohlverpflichtungen verknüpft sind” (Golbeck 2012, 206).

Gemeinnützige Organisationen und staatliche Institutionen, die diese Ausnahmeregelungen nutzen wollen, müssen den gesellschaftlichen Mehrwert gemeinnütziger Dienste im Vergleich zu gewerblichen Diensten genau begründen und dokumentieren. So soll mehr Transparenz im Hinblick auf die Vergabe öffentlicher Subventionen geschaffen werden.

Die Ausnahmeregelungen nach Art. 106 II AEUV bilden Golbeck (2012) zufolge das zentrale Handlungsfeld für das Lobbying gemeinnütziger Dienste auf europäischer Ebene. Der Wert der Ausnahmeregelungen liegt dem Autor zufolge nicht so sehr darin, die Privilegien sozialer Dienste zu schützen, als in der Chance “den spezifischen Mehrwert einer gemeinwohlorientierten Dienstleistungserstellung hervozuheben” (Golbeck 2012, 224) und für die Weiterentwicklung der sozialpolitischen Diskussion auf europäischer Ebene nutzbar zu machen.

Wir effektiv nehmen soziale Dienste die Einflussmöglichkeiten in Brüssel wahr? Golbeck hat dafür Expertengespräche mit Vertretern von deutschen und englischen sozialen Diensten, Kommunalvertretern und der europäischen Kommission geführt. Seine Untersuchung ergibt, dass viele Nonprofits die Partizipations- und Gestaltungsmöglichkeiten auf europäischer Ebene aufgrund mangelnder Ressourcen für das Lobbying nicht wahrnehmen können (Golbeck 2012, 141). Wo es von gemeinnütziger Seite doch eine entsprechende Interessenvertretung in Brüssel gibt, kommen die Informationen, die hier gesammelt werden, nicht auf der lokalen Ebene an. Das heißt, es fehlt an Vermittlungsinstanzen innerhalb gemeinnütziger Organisationen, die das Wissen aus dem europäischen Politikbetrieb effektiv von oben nach unten weitergeben (ebd., 138f).

Englische soziale Dienste sind in Brüssel noch weniger präsent als ihre deutschen Kollegen (ebd., 161). Andererseits verknüpfen sie mit der Diskussion um die Besonderheiten sozialer Dienstleistungen im Binnenmarkt mehr Gestaltungsmöglichkeiten für gemeinnützige Akteure als die deutschen Nonprofits. Englische NPOs wollen über die Brüsseler Debatten die eigene Regierung beeinflussen (ebd., 165) und sich so einen Zugewinn an Politikformulierungskompetenzen erarbeiten, die ihnen auf nationaler Ebene (im Unterschied zu ihren deutschen Partnern) ansonsten fehlen (ebd., 41).

Eine aktive Interessenvertretung sozialer Dienste auf europäischer Ebene scheitert häufig auch an den unterschiedlichen Denkweisen der beteiligten Akteure: die verrechtlichte und ökonomische Haltung der Kommission trifft auf gemeinnützige Akteure, die eine Vermarktlichung sozialer Dienstleistungen ablehnen. Golbeck empfiehlt jedoch Nonprofits, sich auf den ökonomischen Diskurs einzulassen, um Gestaltungsmöglichkeiten nicht zu verlieren und um präsent zu bleiben, wenn es um die Diskussion der sozialpolitischen Weiterentwicklung der EU geht (ebd., 194f).

Für mich macht die Studie deutlich, dass es für Nonprofits auf allen politischen Ebenen – EU, nationaler und lokaler Ebene – immer weniger möglich ist, sich allein auf ihren Gemeinnützigkeitsstatus zu berufen. Welche Leistungen dem Gemeinwohl dienen, muss immer wieder neu aufgezeigt und mit den politischen Akteuren verhandelt werden. Und der gemeinnützige Sektor muss seinen Mehrwert permanent aufzeigen und belegen. Darin liegt eine Belastung, aber auch eine Chance. Denn diese Aushandlungsprozesse können auf lokaler Ebene dazu genutzt werden, um aus bloßen Stakeholdern Partner zu machen und Bündnisse zu schmieden aus Bürgern, gemeinnützigen Organisationen und Verwaltungsakteuren. Es würde der Legitimation gemeinnütziger Organisationen, aber auch ihrer politischen und gesellschaftlichen Stärke und ihrem Vernetzungsgrad erheblich mehr dienen, wenn es auf lokaler Ebene zu solchen Aushandlungsprozessen käme. Sie müssten aber öffentlich und unter Mitwirkung der Bürgerschaft stattfinden. Auf diese zivilgesellschaftlichen Vernetzungsmöglichkeiten, die in dem Zwang zur Rechtfertigung des Gemeinwohls der eigenen Dienste und des gesellschaftlichen Mehrwerts liegen, geht die Studie von Golbeck nicht ein. Er konzentriert sich auf die Verbände und die Verwaltungsakteure (S. 207).

Die Verwaltungen, vor allem auf kommunaler Ebene, scheuen sich, die Diskussion über die Gemeinwohlrelevanz gemeinnütziger Dienstleistungen gemeinsam mit Bürgern und Diensten öffentlich zu führen. Sie ziehen sich auf das europäische Vergaberecht zurück mit dem Ziel, den billigsten Anbieter auszuwählen, um Kosten zu sparen (Golbeck 2012, 132ff). Das heißt, Kommunen vergeben hier die Chance, kooperative Netzwerke auf örtlicher Ebene aufzubauen, die das lokale Gemeinwesen weiterentwickeln und attraktiv erhalten können.

Wo Aushandlungsprozesse über das Gemeinwohl von Leistungen und Diensten stattfinden, ist mit ihnen die Gefahr verbunden, dass gemeinnützige Einrichtungen, die wie Unternehmen auftreten und handeln, ihre Privilegierung verlieren. Die Aushandlungsprozessen bergen aber das Potential, dass soziale Dienste sich zivilgesellschaftlicher aufstellen als bisher: sie müssten ihren inklusiven Charakter, ihre Gemeinwesenorientierung und ihre demokratischen Potentiale, die in den Mitwirkungsmöglichkeiten für Bürger liegen, stärken. Aber von einer solchen zivilgesellschaftlichen Selbst-Positionierung hört man immer noch viel zu wenig im etablierten verbandlichen Sozialsektor.