Kategorie-Archiv: Profession

Partizipation in Sozialeinrichtungen (Teil 2): Partizipationsrechte entwickeln

In diesem Beitrag befasse ich mich mit der Frage, wie Partizipationsrechte für Bürger/innen in Sozialorganisationen entwickelt und institutionell verankert werden können. Er baut auf dem letzten Blogartikel (Teil 1) über die Partizipationspyramide auf. Beide Blogbeiträge basieren auf dem Buch “Partizipation kompakt” (2014), herausgegeben von Straßburger/Rieger im Beltz-Verlag. Der dritte Teil der kleinen Partizipations-Serie wird sich dann mit dem bürgerschaftlichen Engagement in Nonprofits befassen.

Wie können Partizipationsrechte für Nutzer und das bürgerschaftliche Umfeld einer Sozialeinrichtung ausgearbeitet werden? Straßburger schlägt in dem Buch “Partizipation kompakt” ein Verfahren vor, dass sich an die Konzepte für Kindertageseinrichtungen von Hansen/Knauer/Sturzenhecker (2011) anlehnt:

  • Zuerst muss organisationsintern unter den Mitarbeitern geklärt werden, wo, inwieweit und in welcher Form Bürger/Nutzer mitbestimmen sollen. Dazu sind alle Bereiche und Verfahren der Organisation genau anzuschauen. Die Partizipationspyramide zeigt die unterschiedlichen Möglichkeiten der Partizipation auf, die von den Vorstufen informieren, Meinung erfragen, Lebensweltexpertise einholen bis zur echten Partizipation im Sinne von Mitbestimmung, Entscheidungskompetenz teilweise abgeben und Entscheidungsmacht übertragen reichen. Es muss ferner auch explizit festgelegt werden, wo Partizipation nicht erwünscht ist. In dieser ersten Phase müssen Straßburger zufolge die Mitarbeiter/innen unter sich sein. Es werden keine Mehrheitsentscheidungen gefällt. Das Ziel ist ein Konsens unter den Beteiligten, “damit am Ende nur beschlossen wird, was alle mittragen können” (Straßburger in “Partizipation kompakt”, S. 89).
  • In einem zweiten Schritt entwerfen die Fachkräfte die Strukturen der Partizipation: welche Gremien sind notwendig? Straßburger zufolge reichen zwei Gremientypen aus: eine Vollversammlung für alle und Unterausschüsse.  In die Unterausschüsse können Nutzer Vertreter/innen delegieren. Alternativ gibt es offene Unterausschüsse, bei denen jeder bei Interesse mitarbeiten kann (ebd, 89f).
  • Wenn unter den Fachkräften Konsens über das bisher Erarbeitete besteht, dann können die Nutzer und das bürgerschaftliche Umfeld herangezogen werden, um die Details der Beteiligungsformen und -strukturen zu besprechen (ebd., 88).
  • In einer ersten Lesung verabschieden die Fachkräfte unter sich die ausgearbeiteten Partizipationsrechte- , – formen und -strukturen, die zu einem Verfassungsentwurf für die Einrichtung gebündelt wurden. Danach wird der Verfassungsentwurf der bürgerschaftlichen Seite vorgelegt, die hier noch Änderungswünsche einbringen kann. Ob diese übernommen werden, entscheiden die Fachkräfte, die die Verfassung in zweiter Lesung verabschieden und veröffentlichen (ebd., 90).

Dieses von Straßburger vorgeschlagene Verfahren räumt den Fachkräften das Vorrecht ein, über die Grundstrukturen der  Partizipation selbst zu entscheiden, ohne Beteiligung der Nutzer ( man merkt, dass der Verfahrensvorschlag ursprünglich aus dem Kindergartenbereich kommt….). In selbstorganisierten sozialen Projekten werden Fachkräfte und Bürger sicher von vornherein auf Augenhöhe kooperieren. Für den öffentlichen und wohlfahrtsverbandlichen Bereich mag das von Straßburger propagierte Modell der “konstitutionellen Monarchie” passen (siehe Blogbeitrag Teil 1), aber auch in diesen Sektoren wird es einzelne Projekte geben, die noch partizipativer aufgestellt sind.

Von einer Einbeziehung der Nutzerseite von Anfang an können alle profitieren: man lernt sich selbst und den andern in einem Diskussionsprozess, der auf einen Konsens zielt, besser kennen. Man arbeitet in einem solchen Fall nicht nur heraus, wer wo wie beteiligt wird (“what to do together”),  sondern man entwickelt in einem solchen Prozess auch eine gemeinsame Identität (“create a shared sense of who to be together”) (Eliasoph 2013, 146).

Die verabschiedete Verfassung für eine soziale Organisation ist rechtlich nicht bindend. Die Mitarbeiter verpflichten sich aber durch eine Verfassung, Beteiligungsregeln zu achten und nicht zu übergehen. Aufgebaut wird so ein moralisch einklagbares Recht für die Bürgerseite (Hansen/Knauer/Sturzenhecker 2011, S. 151).

Straßburger zufolge muss die Beteiligungsstruktur transparent und funktionsfähig sein (Straßburger in “Partizipation kompakt”, S. 89). Und sie muss mit Leben gefüllt werden. Das Ziel ist nicht der Aufbau einer Partizipationsbürokratie, sondern ein funktionierender demokratischer Prozess in den sozialen Einrichtungen (ebd., 98).

Gibt es Praxis-Beispiele für die Institutionalisierung von Partizipation und die Einführung von Verfassungen in Sozialeinrichtungen? Hansen/Knauer/Sturzenhecker (2011) verweisen auf das Modellprojekt die “Kinderstube der Demokratie”, das in Schleswig-Holstein 2001 begonnen wurde und zwischenzeitlich in Modelle und Erziehungspläne anderer Länder einfloss. Bei dem Projekt ging es um die Einführung von demokratischeren Strukturen in Kindertagesstätten. Zwei Kita-Verfassungen im Anhang von Hansen u.a. zeigen, wie Beteiligungsregeln im Detail aussehen können.

Im Verfassungs-Beispiel 1 gibt es als Gremien das Kinderparlament und Gruppenkonferenzen. Die Kinder bestimmen u.a. über den Tagesablauf, die Raumgestaltung,  die Mahlzeiten und die Anschaffung von Spielzeug mit. Sie haben kein Mitspracherecht in Finanzangelegenheiten, in Personaldingen, in Sicherheitsfragen und im Hinblick auf die Öffnungszeiten (Hansen/Knauer/Sturzenhecker 2011, S. 363-368). Wichtig ist die Verfassungs-Bestimmung, dass in den Gruppenkonferenzen und dem Kinderparlament immer ein Konsens angestrebt wird.: “Im Zweifel entscheidet die einfache Mehrheit aller anwesenden Konferenzmitglieder, jedoch nie gegen die Stimmen aller Erwachsenen oder gegen die Stimmen aller Kinder” (Hansen u.a., S. 364, §4). Diese Regel soll verhindern, dass die Fachkräfte von Kindern überstimmt werden oder umgekehrt, die Fachkräfte die Kinder überstimmen und deren Interessen übergehen.

Da Erwachsene keine Kinder sind und sehr wohl über Personal- und Finanzangelegenheiten mitbestimmen können, sollte ein Verfahren, das die Beteiligungsrechte von Bürger-Nutzern in Sozialeinrichtungen strukturell verankern möchte, über den obigen Verfahrensvorschlag von Straßburger bzw. Hansen/Knauer/Sturzenhecker hinaus gehen. Das Verfahren sollte von Anfang an Bürger/innen beteiligen, um ihnen die Möglichkeit zu geben, auf das Grunddesign der Verfassung einer Einrichtung Einfluss zu nehmen. Die Partizipationspyramide bietet dafür viele unterschiedliche Formen an, auch die Vorstufen der Partizipation können hier genutzt werden. Auf jeden Fall sollte die Verfassung kooperativ erarbeitet werden. Erfolgreiche Koproduktion in Sozialeinrichtungen setzt Mitsprache der Bürger/innen voraus.

Abschließend stellt sich die Frage, inwieweit bürgerschaftlich Engagierte in der Praxis in die Beteiligungsstrukturen einer Sozialorganisation eingebunden sind. Wird das “Mithelfen” um das “Mitsprechen” ergänzt? Wie steht es um die Verbindung zwischen freiwilligem Engagement und politischer Partizipation im Dritten Sektor? Damit wird sich der dritte Blogbeitrag dieser kleinen Serie befassen.

 

Partizipation in Sozialeinrichtungen (Teil 1): Formen und Strukturen

In diesem Artikel befasse ich mich mit Formen und Strukturen der Partizipation in Sozialeinrichtungen (Teil 1). Der nächste Blog-Beitrag wird aufzeigen, wie Partizipationsrechte für Bürger/innen in der Praxis entwickelt werden können (Teil 2). Zugrunde liegt den beiden Beiträgen das Buch “Partizipation kompakt”, (2014), herausgegeben von Straßburger/Rieger im Beltz-Verlag. Der dritte Teil der kleinen Partizipations-Serie wird sich dann mit dem bürgerschaftlichen Engagement in Nonprofits befassen.

Vor drei Jahren habe ich einen Blog-Beitrag darüber geschrieben, welche Formen Beteiligung in gemeinnützigen Organisationen annehmen und wie Entscheidungsmacht in Nonprofits evaluiert werden kann. Zugrunde lag dem Beitrag das Modell der “Kreise der Entscheidung” von Wright/Block/Unger (2010), das im Rahmen eines WZB-Projekts entstand. Dieses Modell wurde nun von Straßburger/Rieger von der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin zu einer “Partizipationspyramide” weiterentwickelt und in ihrem Buch “Partizipation kompakt” (2014) vorgestellt, das sich an die soziale Profession richtet.

Die Partizipationspyramide von Straßburger/Rieger umfasst mehrere Partizipationsstufen und ist in zwei Perspektiven aufgeteilt: in die der Mitarbeiter einer Einrichtung und in die der Bürger bzw. Nutzer.  Warum? Beide Perspektiven müssen berücksichtigt werden, wenn Teilhabeprozesse erfolgreich sein sollen. Wer sich nur auf die Seite der Bürger konzentriert, verliert die wichtige Rolle der Institutionen und ihrer Mitarbeiter/innen aus den Augen, die Beteiligung zulassen und unterstützen müssen.

Auf der linken Seite der Pyramide ist die Perspektive der Profession abgebildet.  Wie können sie ihre Nutzer und ihr soziales Umfeld besser in Entscheidungen einbinden? Durch die drei Vorstufen der Partizipation, die sich am Fuß der Pyramide befinden: informieren, Meinung erfragen, Lebensweltexpertise einholen. Und durch die darüber liegenden drei Stufen der “echten” Partizipation: Mitbestimmung zulassen, Entscheidungskompetenz teilweise abgeben, Entscheidungsmacht übertragen (Straßburger/Rieger 2014, 232). Auf der rechten Seite der Pyramide ist die Perspektive der Bürger visualisiert. Die Partizipationsstufen aus Sicht der Bürger/innen lauten:

  • Stufe 1: sich informieren
  • Stufe 2: im Vorfeld von Entscheidungen Stellung nehmen
  • Stufe 3: verfahrenstechnisch vorgesehene Beiträge einbringen
  • Stufe 4: an Entscheidungen mitwirken
  • Stufe 5: Freiräume der Selbstverantwortung nutzen
  • Stufe 6: bürgerschaftliche Entscheidungsfreiheit ausüben
  • Stufe 7 (diese gibt es auf professioneller Seite nicht): zivilgesellschaftliche Eigenaktivitäten

(ebd, S. 233). Die Partizipationspyramide kann in Sozialeinrichtungen eingesetzt werden, um zu klären, welche Teilhabemöglichkeiten die Einrichtung für Bürger  vorsieht und wie deren Mitbestimmung  als Nutzer, Angehörige, Engagierte, Nachbarn, Bewohner des  Stadtviertels usw. gestärkt werden könnte.

Straßburger drängt in ihrem Buch-Beitrag darauf,  die Partizipation von Bürgern in den Einrichtungen strukturell zu verankern, um “Rechtssicherheit statt Willkür” zu schaffen (Straßburger in “Partizipation kompakt”, S. 83). Ob Teilhabe gewährt wird, sollte nicht vom guten Willen und der Tagesform der einzelnen Fachkraft abhängen, sondern verlässlich geregelt sein.

Sie zeigt auf, dass das Verhältnis  zwischen einer Sozialeinrichtung und ihren Nutzern durch ein strukturelles Machtungleichgewicht gekennzeichnet ist.  In vielen Sozialeinrichtungen herrsche eine Art “absolute Monarchie”, bei der die Profession alles bestimmt und die Nutzer der Einrichtung nichts. In Anlehnung an Hansen/Knauer/Sturzenhecker, die 2011 ein Buch über “Partizipation in Kindertageseinrichtungen” veröffentlichten, plädiert sie dafür, in Sozialorganisationen eine Art “konstitutionelle Monarchie” zu etablieren, bei der die Macht der Fachkräfte begrenzt wird, indem die Teilhaberechte der Bürger durch eine Verfassung für die Einrichtung festgeschrieben werden (Straßburger, S. 84f).

Wie Beteiligungsrechte und -verfahren ausgearbeitet und aussehen können, soll im nächsten Blogbeitrag auf der Basis von “Partizipation kompakt” beschrieben werden. Wichtig ist an dieser Stelle der Gedanke, die Beteiligungsregeln im Alltag auch mit Leben zu füllen. Straßburger zufolge  müssen dafür Nutzerkompetenzen gestärkt und Beteiligungshindernisse intern beseitigt werden (S. 91ff). Auch die Öffnung der Institution nach außen hin spielt eine wichtige Rolle, um einladend für Bürger zu sein. Deren Bedürfnisse sollten ganz eindeutig im Zentrum der sozialen Arbeit stehen und nicht die Annahmen der Profession über die Bedürfnisse der Nutzer.

Dass dennoch diese Annahmen der Fachkräfte im Alltag dominieren, macht Straßburger in ihrem Beitrag deutlich: “Projekte scheitern häufig daran,  dass sie ihre Zielgruppe nicht erreichen (…): Professionelle haben eine Idee, entwickeln ein Konzept, kümmern sich um die Finanzierung und machen sich dann an die Öffentlichkeitsarbeit. Erst in dieser Phase kommen die Adressatinnen und Adressaten ins Spiel. Bleibt das Interesse aus, sind die Fachkräfte frustriert. Sie hatten es so gut gemeint und sich soviel Mühe gemacht!” (Straßburger 2014, 82).

Um dieses Scheitern von Projekten zu vermeiden, bietet sich Partizipation an. Haben Bürger/innen die Möglichkeit, schon bei der Programmformulierung und -planung mitzuwirken, dann werden konzeptionelle Fehler sofort aufgedeckt und Kosten, die mit dem Scheitern einhergehen, vermieden. Partizipation verhilft Sozialorganisationen zu Erfolgen. Aber auch normativ betrachtet – und auf diesen Blickwinkel legen die Autor/innen größten Wert – gehört Partizipation zum Profil sozialer Berufe: “Die Qualität einer sozialen Dienstleistung erwächst nicht daraus, dass eine Fachkraft in bester Absicht ein in ihren Augen hilfreiches Angebot entwickelt, sondern indem sie herausfindet , was Menschen erreichen wollen und wie sie sie dabei unterstützen kann” (Straßburger/Rieger 2014, S. 42).

Das Konzept der Partizipationspyramide wirkt sehr inspirierend. Schade nur, dass die Autoren ihre Ideen nicht mit einer Webseite flankieren, um ihrem Konzept mehr Breitenwirkung zu verschaffen. Als Beispiel könnte hier die Webseite partizipative-qualitaetsentwicklung.de dienen, die die WZB-Forschergruppe um Wright/Block/Unger 2008 aufgebaut hat, um der interessierten Praxis inhaltliche Hilfen an die Hand zu geben.

Netzwerke im demografischen Wandel aufbauen – Teil 1: Bürgernetzwerke

(Brigitte Reiser) Dies ist ein Beitrag für die 27. NPO-Blogparade: “Netzwerke im demografischen Wandel aufbauen – Chancen und Hindernisse?”. Diskussionsbeiträge sind willkommen. 

Die Politik will das Engagement von Bürgern und deren Vernetzung fördern. Viele bürgerschaftliche Aktivitäten finden in Form informeller Gruppen und Initiativen statt. Ist die lokale Infrastruktur für das Bürgerengagement so ausgerichtet, dass sie diesen informellen Netzwerken Unterstützung leisten kann?

Das Problem ist, dass über den Bereich der selbstorganisierten Initiativen auf örtlicher Ebene in der Regel zu wenig Informationen vorliegen. Entsprechend schwierig ist es,  herauszufinden, welche Unterstützung diese informellen Netzwerke – reale und virtuelle – eigentlich brauchen. Viele der vorhandenen Fördermaßnahmen konzentrieren sich deshalb auf die institutionalisierten Akteure, die als gemeinnützig eingetragen sind, und lassen informelle Initiativen und Bewegungen eher außer Acht.

Auch die Dritte-Sektor-Forschung kann kein Licht ins Dunkel bringen, wenn es um die informellen Aktivitäten der Bürgergesellschaft geht. Erhebungen konzentrieren sich auf den institutionalisierten Bereich der Zivilgesellschaft, so dass Kritiker vom “flat earth-approach” der Dritte-Sektor-Forschung sprechen (Smith, zit. nach Soteri-Proctor/Alcock 2012, 381). Die Verantwortlichen des jüngsten ZiviZ-Surveys stellen klar, dass “eine Organisationserhebung (…) keine Zivilgesellschaftserhebung sein” kann (Krimmer/Priemer, ZiviZ 2013, 13), weil die Zivilgesellschaft aus vielen informellen Formen besteht: aus Bewegungen, selbstorganisierten Initiativen, virtuellen Netzwerken usw. So beschränkte sich auch der ZiviZ-Survey auf die Befragung von eingetragenen Vereinen, Genossenschaften, gemeinnützigen GmbHs und Stiftungen.  Danach gab es in Deutschland im Jahr 2012 616.154 Drittsektor-Organisationen. Die Zahl der bürgerschaftlichen Aktiviäten “unter dem Radar” des Dritten Sektors dürfte um ein Vielfaches größer sein.

Die britischen Forscher Soteri-Proctor und Alcock haben sich um ein Micro-Mapping bürgerschaftlicher Initiativen in zwei Gemeinden bemüht. Allein in elf Straßen der beiden Orte konnten sie durch Befragungen, Aushänge, Begehungen von Gebäuden und andere Bemühungen 58 Initiativen ausfindig machen und kartieren, die in keiner offiziellen Statistik auftauchen, die nicht registriert sind und zum Teil auch keinen Namen und keine Adresse haben. Sie gehen davon aus, dass dieses Ergebnis noch weit höher ausgefallen wäre, hätten sie auch Netzwerke einbezogen, die in der Gemeinde umher wandern oder virtueller Natur sind (Soteri-Proctor/Alcock 2012) (Infos zum britischen Projekt gibt es auch hier).

Welcher Art sind diese informellen Bürgernetzwerke und unter welchen Bedingungen gedeihen sie?

In der britischen Untersuchung konnten sechs Bereiche identifiziert werden, in denen die informellen Netzwerke aktiv sind: Kunst und Musik/multikulturelle Aktivitäten/Nischenthemen/Selbsthilfe und Hilfe auf Gegenseitigkeit/spezielle Glaubens- oder kulturelle Gemeinschaften/Freizeitaktivitäten (Soteri-Proctor/Alcock 2012, 386). Die Netzwerke dienen der Unterstützung derjenigen, die in ihnen aktiv sind. Manche aber geben zum Teil auch Unterstützung an das Gemeinwesen weiter (ebd., 389). Drei Faktoren sind für den Fortbestand der informellen Initiativen wichtig:

  • “Bricoleurs”, – das sind Leute, die in der Lage sind, Ressourcen aufzutreiben und die Ziele der Gruppe effektiv zu verfolgen
  • Community Hubs, – das sind öffentliche Räume, in denen unterschiedliche Initiativen Platz finden
  • Unterstützung durch Mitarbeiter, fest angestellte und ehrenamtliche, die in den Community Hubs arbeiten (ebd., 392f).

Speziell im demografischen Wandel wird auf Bürgerengagement, freiwillige Gemeinschaften und Netzwerke gesetzt, um untereinander und füreinander die kleinen Hilfsdienste zu leisten, die es dem einzelnen ermöglichen, länger in den eigenen vier Wänden zu bleiben, sofern er auch noch Zugriff auf professionelle Dienste hat. Viele der Netzwerke starten mit großem Idealismus und enden dann nicht selten, weil Freiwillige abspringen oder der “Netzwerker” aufgibt. Das sind die Erfahrungen aus dem Forschungsprojekt “Soziale Innovationen für Lebensqualität im Alter” von Julia M. Bott (2014): “Die Ergebnisse (…) bezüglich des Funktionierens von Selbstorganisationsprozessen sind in gewisser Weise ernüchternd. In manchen Orten funktioniert etwas, in anderen genau wiederum nicht. Das heißt, eindeutige ‘Erfolgsrezepte’ gibt es nicht. Unrealistisch ist jedoch, dass auf professionelle Steuerung, Moderation und/oder Beratung gänzlich verzichtet werden kann” (Bott 2014, 58).

Bott hat deshalb Tipps für die lokale Netzwerkarbeit und Selbstorganisation in einem Hand- und Arbeitsbuch des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge veröffentlicht. Fertige Rezepte gibt es hier wirklich nicht, aber nützliche Hinweise wie die folgenden:

  • Netzwerker sind für lokale Selbstorganisationsprozesse wichtig, sie sollten entsprechend gefördert werden (ebd., 58)
  • wer Bürger für ein Engagement in Netzwerken gewinnen möchte, muss darauf achten, für sie eine Win-win-Situation zu schaffen (ebd., 55)
  • Die Kooperation von Netzwerken mit und ihre Förderung durch professionelle Einrichtungen ist wichtig (ebd., 38)

Professionelle spielen – wie schon oben erwähnt – eine bedeutende Rolle bei der Unterstützung von Vernetzungsprozessen. Es ist wichtig, dass Mitarbeiter ihr Wissen teilen, im Zweifel auch ihre Räume, um für Freiwillige stundenweise einen Büroplatz zu bieten. Ebenso wichtig sind fachliche Beratung, Supervision und inhaltliche Unterstützung der Ehrenamtlichen. Das Ehrenamt braucht das Hauptamt, wenn vor Ort etwas bewegt werden soll, –  das ist zumindest auch meine persönliche Erfahrung als Freiwillige in lokalen Vernetzungsprozessen.

Sind die gemeinnützigen Träger und die lokalen Infrastrukturen des Bürgerengagements auf diese Mentoren-Funktion vorbereitet?  Können speziell Freiwilligenagenturen angesichts ihrer “noch ausstehenden Profilbildung” und ihrer “nur allenfalls ansatzweise erkennbaren (Selbst)Professionalisierung” (Backhaus-Maul/Speck 2011, 308) diese Unterstützung von lokalen Selbstorganisations- und Vernetzungsprozessen leisten?

Mein Eindruck ist, dass wir eine ganze Reihe neuer Förder- und Unterstützungsinstrumente brauchen, um bürgerschaftliche (Hilfs)Netzwerke auf örtlicher Ebene aufzubauen, zu pflegen und ihre Nachhaltigkeit zu sichern.