Kategorie-Archiv: Strategie

Partizipation in Sozialeinrichtungen (Teil 2): Partizipationsrechte entwickeln

In diesem Beitrag befasse ich mich mit der Frage, wie Partizipationsrechte für Bürger/innen in Sozialorganisationen entwickelt und institutionell verankert werden können. Er baut auf dem letzten Blogartikel (Teil 1) über die Partizipationspyramide auf. Beide Blogbeiträge basieren auf dem Buch “Partizipation kompakt” (2014), herausgegeben von Straßburger/Rieger im Beltz-Verlag. Der dritte Teil der kleinen Partizipations-Serie wird sich dann mit dem bürgerschaftlichen Engagement in Nonprofits befassen.

Wie können Partizipationsrechte für Nutzer und das bürgerschaftliche Umfeld einer Sozialeinrichtung ausgearbeitet werden? Straßburger schlägt in dem Buch “Partizipation kompakt” ein Verfahren vor, dass sich an die Konzepte für Kindertageseinrichtungen von Hansen/Knauer/Sturzenhecker (2011) anlehnt:

  • Zuerst muss organisationsintern unter den Mitarbeitern geklärt werden, wo, inwieweit und in welcher Form Bürger/Nutzer mitbestimmen sollen. Dazu sind alle Bereiche und Verfahren der Organisation genau anzuschauen. Die Partizipationspyramide zeigt die unterschiedlichen Möglichkeiten der Partizipation auf, die von den Vorstufen informieren, Meinung erfragen, Lebensweltexpertise einholen bis zur echten Partizipation im Sinne von Mitbestimmung, Entscheidungskompetenz teilweise abgeben und Entscheidungsmacht übertragen reichen. Es muss ferner auch explizit festgelegt werden, wo Partizipation nicht erwünscht ist. In dieser ersten Phase müssen Straßburger zufolge die Mitarbeiter/innen unter sich sein. Es werden keine Mehrheitsentscheidungen gefällt. Das Ziel ist ein Konsens unter den Beteiligten, “damit am Ende nur beschlossen wird, was alle mittragen können” (Straßburger in “Partizipation kompakt”, S. 89).
  • In einem zweiten Schritt entwerfen die Fachkräfte die Strukturen der Partizipation: welche Gremien sind notwendig? Straßburger zufolge reichen zwei Gremientypen aus: eine Vollversammlung für alle und Unterausschüsse.  In die Unterausschüsse können Nutzer Vertreter/innen delegieren. Alternativ gibt es offene Unterausschüsse, bei denen jeder bei Interesse mitarbeiten kann (ebd, 89f).
  • Wenn unter den Fachkräften Konsens über das bisher Erarbeitete besteht, dann können die Nutzer und das bürgerschaftliche Umfeld herangezogen werden, um die Details der Beteiligungsformen und -strukturen zu besprechen (ebd., 88).
  • In einer ersten Lesung verabschieden die Fachkräfte unter sich die ausgearbeiteten Partizipationsrechte- , – formen und -strukturen, die zu einem Verfassungsentwurf für die Einrichtung gebündelt wurden. Danach wird der Verfassungsentwurf der bürgerschaftlichen Seite vorgelegt, die hier noch Änderungswünsche einbringen kann. Ob diese übernommen werden, entscheiden die Fachkräfte, die die Verfassung in zweiter Lesung verabschieden und veröffentlichen (ebd., 90).

Dieses von Straßburger vorgeschlagene Verfahren räumt den Fachkräften das Vorrecht ein, über die Grundstrukturen der  Partizipation selbst zu entscheiden, ohne Beteiligung der Nutzer ( man merkt, dass der Verfahrensvorschlag ursprünglich aus dem Kindergartenbereich kommt….). In selbstorganisierten sozialen Projekten werden Fachkräfte und Bürger sicher von vornherein auf Augenhöhe kooperieren. Für den öffentlichen und wohlfahrtsverbandlichen Bereich mag das von Straßburger propagierte Modell der “konstitutionellen Monarchie” passen (siehe Blogbeitrag Teil 1), aber auch in diesen Sektoren wird es einzelne Projekte geben, die noch partizipativer aufgestellt sind.

Von einer Einbeziehung der Nutzerseite von Anfang an können alle profitieren: man lernt sich selbst und den andern in einem Diskussionsprozess, der auf einen Konsens zielt, besser kennen. Man arbeitet in einem solchen Fall nicht nur heraus, wer wo wie beteiligt wird (“what to do together”),  sondern man entwickelt in einem solchen Prozess auch eine gemeinsame Identität (“create a shared sense of who to be together”) (Eliasoph 2013, 146).

Die verabschiedete Verfassung für eine soziale Organisation ist rechtlich nicht bindend. Die Mitarbeiter verpflichten sich aber durch eine Verfassung, Beteiligungsregeln zu achten und nicht zu übergehen. Aufgebaut wird so ein moralisch einklagbares Recht für die Bürgerseite (Hansen/Knauer/Sturzenhecker 2011, S. 151).

Straßburger zufolge muss die Beteiligungsstruktur transparent und funktionsfähig sein (Straßburger in “Partizipation kompakt”, S. 89). Und sie muss mit Leben gefüllt werden. Das Ziel ist nicht der Aufbau einer Partizipationsbürokratie, sondern ein funktionierender demokratischer Prozess in den sozialen Einrichtungen (ebd., 98).

Gibt es Praxis-Beispiele für die Institutionalisierung von Partizipation und die Einführung von Verfassungen in Sozialeinrichtungen? Hansen/Knauer/Sturzenhecker (2011) verweisen auf das Modellprojekt die “Kinderstube der Demokratie”, das in Schleswig-Holstein 2001 begonnen wurde und zwischenzeitlich in Modelle und Erziehungspläne anderer Länder einfloss. Bei dem Projekt ging es um die Einführung von demokratischeren Strukturen in Kindertagesstätten. Zwei Kita-Verfassungen im Anhang von Hansen u.a. zeigen, wie Beteiligungsregeln im Detail aussehen können.

Im Verfassungs-Beispiel 1 gibt es als Gremien das Kinderparlament und Gruppenkonferenzen. Die Kinder bestimmen u.a. über den Tagesablauf, die Raumgestaltung,  die Mahlzeiten und die Anschaffung von Spielzeug mit. Sie haben kein Mitspracherecht in Finanzangelegenheiten, in Personaldingen, in Sicherheitsfragen und im Hinblick auf die Öffnungszeiten (Hansen/Knauer/Sturzenhecker 2011, S. 363-368). Wichtig ist die Verfassungs-Bestimmung, dass in den Gruppenkonferenzen und dem Kinderparlament immer ein Konsens angestrebt wird.: “Im Zweifel entscheidet die einfache Mehrheit aller anwesenden Konferenzmitglieder, jedoch nie gegen die Stimmen aller Erwachsenen oder gegen die Stimmen aller Kinder” (Hansen u.a., S. 364, §4). Diese Regel soll verhindern, dass die Fachkräfte von Kindern überstimmt werden oder umgekehrt, die Fachkräfte die Kinder überstimmen und deren Interessen übergehen.

Da Erwachsene keine Kinder sind und sehr wohl über Personal- und Finanzangelegenheiten mitbestimmen können, sollte ein Verfahren, das die Beteiligungsrechte von Bürger-Nutzern in Sozialeinrichtungen strukturell verankern möchte, über den obigen Verfahrensvorschlag von Straßburger bzw. Hansen/Knauer/Sturzenhecker hinaus gehen. Das Verfahren sollte von Anfang an Bürger/innen beteiligen, um ihnen die Möglichkeit zu geben, auf das Grunddesign der Verfassung einer Einrichtung Einfluss zu nehmen. Die Partizipationspyramide bietet dafür viele unterschiedliche Formen an, auch die Vorstufen der Partizipation können hier genutzt werden. Auf jeden Fall sollte die Verfassung kooperativ erarbeitet werden. Erfolgreiche Koproduktion in Sozialeinrichtungen setzt Mitsprache der Bürger/innen voraus.

Abschließend stellt sich die Frage, inwieweit bürgerschaftlich Engagierte in der Praxis in die Beteiligungsstrukturen einer Sozialorganisation eingebunden sind. Wird das “Mithelfen” um das “Mitsprechen” ergänzt? Wie steht es um die Verbindung zwischen freiwilligem Engagement und politischer Partizipation im Dritten Sektor? Damit wird sich der dritte Blogbeitrag dieser kleinen Serie befassen.

 

Partizipation in Sozialeinrichtungen (Teil 1): Formen und Strukturen

In diesem Artikel befasse ich mich mit Formen und Strukturen der Partizipation in Sozialeinrichtungen (Teil 1). Der nächste Blog-Beitrag wird aufzeigen, wie Partizipationsrechte für Bürger/innen in der Praxis entwickelt werden können (Teil 2). Zugrunde liegt den beiden Beiträgen das Buch “Partizipation kompakt”, (2014), herausgegeben von Straßburger/Rieger im Beltz-Verlag. Der dritte Teil der kleinen Partizipations-Serie wird sich dann mit dem bürgerschaftlichen Engagement in Nonprofits befassen.

Vor drei Jahren habe ich einen Blog-Beitrag darüber geschrieben, welche Formen Beteiligung in gemeinnützigen Organisationen annehmen und wie Entscheidungsmacht in Nonprofits evaluiert werden kann. Zugrunde lag dem Beitrag das Modell der “Kreise der Entscheidung” von Wright/Block/Unger (2010), das im Rahmen eines WZB-Projekts entstand. Dieses Modell wurde nun von Straßburger/Rieger von der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin zu einer “Partizipationspyramide” weiterentwickelt und in ihrem Buch “Partizipation kompakt” (2014) vorgestellt, das sich an die soziale Profession richtet.

Die Partizipationspyramide von Straßburger/Rieger umfasst mehrere Partizipationsstufen und ist in zwei Perspektiven aufgeteilt: in die der Mitarbeiter einer Einrichtung und in die der Bürger bzw. Nutzer.  Warum? Beide Perspektiven müssen berücksichtigt werden, wenn Teilhabeprozesse erfolgreich sein sollen. Wer sich nur auf die Seite der Bürger konzentriert, verliert die wichtige Rolle der Institutionen und ihrer Mitarbeiter/innen aus den Augen, die Beteiligung zulassen und unterstützen müssen.

Auf der linken Seite der Pyramide ist die Perspektive der Profession abgebildet.  Wie können sie ihre Nutzer und ihr soziales Umfeld besser in Entscheidungen einbinden? Durch die drei Vorstufen der Partizipation, die sich am Fuß der Pyramide befinden: informieren, Meinung erfragen, Lebensweltexpertise einholen. Und durch die darüber liegenden drei Stufen der “echten” Partizipation: Mitbestimmung zulassen, Entscheidungskompetenz teilweise abgeben, Entscheidungsmacht übertragen (Straßburger/Rieger 2014, 232). Auf der rechten Seite der Pyramide ist die Perspektive der Bürger visualisiert. Die Partizipationsstufen aus Sicht der Bürger/innen lauten:

  • Stufe 1: sich informieren
  • Stufe 2: im Vorfeld von Entscheidungen Stellung nehmen
  • Stufe 3: verfahrenstechnisch vorgesehene Beiträge einbringen
  • Stufe 4: an Entscheidungen mitwirken
  • Stufe 5: Freiräume der Selbstverantwortung nutzen
  • Stufe 6: bürgerschaftliche Entscheidungsfreiheit ausüben
  • Stufe 7 (diese gibt es auf professioneller Seite nicht): zivilgesellschaftliche Eigenaktivitäten

(ebd, S. 233). Die Partizipationspyramide kann in Sozialeinrichtungen eingesetzt werden, um zu klären, welche Teilhabemöglichkeiten die Einrichtung für Bürger  vorsieht und wie deren Mitbestimmung  als Nutzer, Angehörige, Engagierte, Nachbarn, Bewohner des  Stadtviertels usw. gestärkt werden könnte.

Straßburger drängt in ihrem Buch-Beitrag darauf,  die Partizipation von Bürgern in den Einrichtungen strukturell zu verankern, um “Rechtssicherheit statt Willkür” zu schaffen (Straßburger in “Partizipation kompakt”, S. 83). Ob Teilhabe gewährt wird, sollte nicht vom guten Willen und der Tagesform der einzelnen Fachkraft abhängen, sondern verlässlich geregelt sein.

Sie zeigt auf, dass das Verhältnis  zwischen einer Sozialeinrichtung und ihren Nutzern durch ein strukturelles Machtungleichgewicht gekennzeichnet ist.  In vielen Sozialeinrichtungen herrsche eine Art “absolute Monarchie”, bei der die Profession alles bestimmt und die Nutzer der Einrichtung nichts. In Anlehnung an Hansen/Knauer/Sturzenhecker, die 2011 ein Buch über “Partizipation in Kindertageseinrichtungen” veröffentlichten, plädiert sie dafür, in Sozialorganisationen eine Art “konstitutionelle Monarchie” zu etablieren, bei der die Macht der Fachkräfte begrenzt wird, indem die Teilhaberechte der Bürger durch eine Verfassung für die Einrichtung festgeschrieben werden (Straßburger, S. 84f).

Wie Beteiligungsrechte und -verfahren ausgearbeitet und aussehen können, soll im nächsten Blogbeitrag auf der Basis von “Partizipation kompakt” beschrieben werden. Wichtig ist an dieser Stelle der Gedanke, die Beteiligungsregeln im Alltag auch mit Leben zu füllen. Straßburger zufolge  müssen dafür Nutzerkompetenzen gestärkt und Beteiligungshindernisse intern beseitigt werden (S. 91ff). Auch die Öffnung der Institution nach außen hin spielt eine wichtige Rolle, um einladend für Bürger zu sein. Deren Bedürfnisse sollten ganz eindeutig im Zentrum der sozialen Arbeit stehen und nicht die Annahmen der Profession über die Bedürfnisse der Nutzer.

Dass dennoch diese Annahmen der Fachkräfte im Alltag dominieren, macht Straßburger in ihrem Beitrag deutlich: “Projekte scheitern häufig daran,  dass sie ihre Zielgruppe nicht erreichen (…): Professionelle haben eine Idee, entwickeln ein Konzept, kümmern sich um die Finanzierung und machen sich dann an die Öffentlichkeitsarbeit. Erst in dieser Phase kommen die Adressatinnen und Adressaten ins Spiel. Bleibt das Interesse aus, sind die Fachkräfte frustriert. Sie hatten es so gut gemeint und sich soviel Mühe gemacht!” (Straßburger 2014, 82).

Um dieses Scheitern von Projekten zu vermeiden, bietet sich Partizipation an. Haben Bürger/innen die Möglichkeit, schon bei der Programmformulierung und -planung mitzuwirken, dann werden konzeptionelle Fehler sofort aufgedeckt und Kosten, die mit dem Scheitern einhergehen, vermieden. Partizipation verhilft Sozialorganisationen zu Erfolgen. Aber auch normativ betrachtet – und auf diesen Blickwinkel legen die Autor/innen größten Wert – gehört Partizipation zum Profil sozialer Berufe: “Die Qualität einer sozialen Dienstleistung erwächst nicht daraus, dass eine Fachkraft in bester Absicht ein in ihren Augen hilfreiches Angebot entwickelt, sondern indem sie herausfindet , was Menschen erreichen wollen und wie sie sie dabei unterstützen kann” (Straßburger/Rieger 2014, S. 42).

Das Konzept der Partizipationspyramide wirkt sehr inspirierend. Schade nur, dass die Autoren ihre Ideen nicht mit einer Webseite flankieren, um ihrem Konzept mehr Breitenwirkung zu verschaffen. Als Beispiel könnte hier die Webseite partizipative-qualitaetsentwicklung.de dienen, die die WZB-Forschergruppe um Wright/Block/Unger 2008 aufgebaut hat, um der interessierten Praxis inhaltliche Hilfen an die Hand zu geben.

Community Organizing – Theorie und Praxis

Die Stiftung Mitarbeit hat in Kooperation mit dem Deutschen Institut für Community Organizing und dem Forum Community Organizing e.V.  das “Handbuch Community Organizing, Theorie und Praxis in Deutschland” (2014) veröffentlicht. Die Publikation enthält vierzig Beiträge und Interviews zum Thema.  Ich habe den Band durchgearbeitet, um klarer zu sehen, was man unter “Community Organizing” hierzulande versteht.

Das Community Organizing (CO) hat seine Wurzeln in der amerikanischen Arbeiter- und Bürgerrechtsbewegung. In Deutschland fehlt diese Anbindung des CO an Soziale Bewegungen (Rothschuh, 26).

In unserem Land wird das CO eher als eine Methode der Gemeinwesenarbeit und der Bürgerbeteiligung verstanden, die Bürgern  – und zwar gerade jene in benachteiligten Vierteln – mehr Teilhabe verschaffen kann. Die Teilhabe wird durch eine Organisierung der Zivilgesellschaft in Form von “Bürgerplattformen” auf lokaler Ebene erreicht.  Die Bürgerplattformen treten als Verhandlungspartner gegenüber Wirtschaft, Verwaltung und Politik auf. Sie bestehen aus einzelnen Bürgern und/oder zivilgesellschaftlichen Gruppen, die unter sich ein dichtes und grenzüberschreitendes Beziehungsnetz knüpfen, um gemeinsam handlungsfähig zu werden (Penta/Düchting, 55). Konflikte mit Staat und Wirtschaft werden nicht gemieden,  sondern gesucht und offen ausgetragen, denn “ohne Auseinandersetzungen (…) wird es kaum Veränderung geben” (Müller/Szynka, 17).

Das Denken in Machtkategorien und Verteilungskonflikten prägt das klassische Community Organizing. Von der Gewerkschaftsbewegung wurde überdies die wichtige Bedeutung des Organisierens für soziale Bewegungen übernommen (“organize the organizations”). Dennoch versteht sich das CO als ein “parteipolitisch und konfessionell unabhängiger Ansatz der zivilgesellschaftlichen Selbstorganisation, um lösungsorientiertes, öffentliches Engagement auf breiter gesellschaftlicher Basis von unten aufzubauen” (Penta/Düchting, 53). Auf diese Weise soll unsere Demokratie revitalisiert werden.

In Deutschland wurden zwischenzeitlich einige Bürgerplattformen gegründet, zumeist auf Initiative des Deutschen Instituts für Community Organizing in Berlin (z.B. WIN-Wir in Neukölln, SO! MIT UNS im Südosten Berlins). Themen der Bürgerplattformen sind u.a. die Schaffung von Arbeitsplätzen, der Zustand des öffentlichen Raums, öffentliche Sicherheit, Bildung, Wohnraummangel und hohe Mieten, Verkehrsbelastungen, die Versorgung mit Haus- und Fachärzten, – kurz gesagt: Themen mit großer Bedeutung für die Bürgerschaft einer Kommune oder eines Quartiers.

Das CO setzt in seiner amerikanischen Tradition auf eine Distanz zum Staat und zur Sozialen Arbeit. Wichtig ist den Organizern auch eine staatsunabhängige Finanzierung ihrer Tätigkeit. Diese amerikanisch geprägte, staatskritische Perspektive blendet die Errungenschaften der Sozialstaatlichkeit und die Potentiale Sozialer Arbeit aus. Sozialarbeit kann vom Community Organizing lernen und ihre bürgerschaftliche, beteiligungsorientierte Dimension stärker betonen und fördern . Aber  “klar ist: CO ist nicht Sozialarbeit” (Oelschlägel, zit. nach Fehren, 66), sondern geht darüber hinaus und in den politischen Bereich hinein. Denn der Sozialen Arbeit und hier speziell den gemeinnützigen Trägern, fehlt aus CO-Sicht die Macht, um Probleme anwaltschaftlich lösen zu können. “Wir müssen erkennen, dass wir mit den Leuten, über deren Power, Dinge in Bewegung setzen können, die wir selber gar nicht umsetzen oder gar nicht in Bewegung bringen könnten” (Schaaf, 219).

Der Organizing-Prozess gliedert sich in die folgenden Phasen (Richers, 91):

  •  Zuhören:  wo liegen die Probleme? Welches Aktionsthema wird gewählt?
  • Recherche und Strategieentwicklung
  • Gemeinsames Handeln und Aktionen
  • Zivilgesellschaft nachhaltig, wirksam und demokratisch organisieren

Die Rolle des Organizers ist es, im Hintergrund zu bleiben und die Bürger selbst handlungsfähig zu machen (ebd., 92).

Einen interessanten Aspekt über die Chancen des Community Organizing bringt im aktuellen Sondernewsletter des BBE (01/2014)  Loring Sittler (Leiter Generali Zukunftsfond) ins Spiel.  Ihm zufolge könnte das CO zum wichtigen Treiber werden,  wenn es darum geht, im Rahmen des demografischen Wandels bürgerschaftlich organisierte Nachbarschaftshilfeprojekte aufzubauen.  Denn das CO setze auf  eine möglichst breite Beteiligung durch interkulturelle Arbeit und Integration sowie auf Selbstbestimmung. Und gerade die “wirksame Teilhabe” sei “das wichtigste Motiv für bürgerschaftliches Engagement” (Sittler, 2).

An diesem Beispiel kann man aber auch die Grenzen des Community Organizing erkennen. Man kann lokal viele gute Projekte anstoßen, aber in der Umsetzung erweist sich manches als schwierig oder zäh, weil die bestehenden institutionellen Regelungen Bürgerengagement bremsen oder nicht kompatibel sind mit den Zielen der Bürgerplattformen. Die Regeln, die in den Politikfeldern gelten, werden zumeist nicht lokal, sondern auf Bundes- oder Landesebene bestimmt, so dass sich vor Ort Handlungsfenster reduzieren oder öffentliche und bürgerschaftliche Aktivitäten parallel laufen, was die Effektivität des Bürgerengagements nicht wirklich fördert. Bevor z.B. das Community Organizing zum Treiber für zivilgesellschaftliche Nachbarschaftshilfeprojekte werden kann,  müsste erst die Pflegeversicherung von Grund auf reformiert werden. Die lokale Netzwerkbildung wäre zu fördern und eine Aufwertung der Sozialstationen als Vernetzer in den Familien und im Quartier müsste erfolgen, damit das professionelle System und die bürgerschaftlichen Aktivitäten auch sinnvoll zusammenpassen und sich ergänzen.

Andererseits kann erfolgreiches Organizing auf lokaler Ebene politische Prozesse in Bund und Ländern anstoßen, die Politikfelder verändern. Insofern lohnt es sich, als Bürger/in vor Ort mit der aktiven Partizipation im Rahmen von Bürgerplattformen zu beginnen.