Wie im letzten Blogartikel beschrieben arbeiten Forscherinnen und Forscher im Rahmen eines europäischen Projekts an einer Re-Formulierung des Konzepts des sogenannten “Dritten Sektors”.
Zum “Dritten Sektor” sollen nun nicht mehr nur jene Organisationen zählen, die keine Gewinne erzielen dürfen (“Nonprofits”), sondern auch Genossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und Sozialunternehmen, sofern sie privat verfasst und freiwillig sind, öffentliche Ziele verfolgen und u.a. nicht mehr als 50% ihrer Gewinne an ihre Stakeholder verteilen. Diese inhaltliche Erweiterung macht Sinn angesichts der weiten Verbreitung von Genossenschaften speziell im Süden Europas und der Zunahme des sozialen Unternehmertums.
Die Forscher möchten nun auch das freiwillige Engagement von Bürgerinnen und Bürgern konzeptionell dem Dritten Sektor zurechnen, da Kritiker schon lange bemängeln, dass zivilgesellschaftliche Aktivitäten von Bürgerseite bisher in dem Konzept fehlten, ebenso wie Normen und Werte. Soll nun jedes freiwillige Engagement zum “Dritten Sektor” gehören?
Salamon/Sokolowski (in VOLUNTAS, 27/4, 2016), die an dem Forschungsprojekt beteiligt sind, beginnen mit einer Definition des “freiwilligen Engagements”, die sie von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) übernehmen (S. 1538). Derzufolge ist das freiwillige Engagement
- unbezahlt (wobei eine Aufwandsentschädigung bis zu einem gewissen Grad zulässig ist)
- freiwillig
- es wird im Rahmen von Organisationen oder direkt erbracht
- die Nutznießer des Engagements gehören nicht zur eigenen Familie oder zum eigenen Haushalt
Salamon/Sokolowski grenzen sich aber in einem Punkt von der ILO-Definition ab. Ihnen zufolge kann freiwilliges Engagement, das in Organisationen geleistet wird, nur dann zum Dritten Sektor gerechnet werden, wenn es in einer Organisation erbracht wird, die ihrerseits zum Dritten Sektor bzw. zum TSE-Sektor (third sector/social ecomomy) gehört. Und staatliche/kommunale Organisationen ebenso wie for-profit-Unternehmen gehören nicht dazu. Also würde auch das folgende freiwillige Engagement nicht zum Dritten Sektor zählen:
- das Engagement in kommunalen Einrichtungen wir bspw. im städtischen Pflegeheim oder Krankenhaus
- das Engagement im Rahmen der staatlich geregelten oder staatlich organisierten Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ, Internationaler Jugendfreiwilligendienst, Bundesfreiwilligendienst)
- das Engagement im Zuge der schulischen oder universitären Ausbildung
- das Engagement von Mitarbeitern im Rahmen der sozialen Aktivitäten von Unternehmen (corporate social responsibility)
Diese Sicht widerspricht Ansätzen, für die der “Dritte Sektor” und die Zivilgesellschaft deckungsgleich sind, so dass alles freiwillige Engagement auch automatisch Teil des Dritten Sektors wäre (vgl. den letzten Blogartikel).
Aber tatsächlich ist die Zivilgesellschaft doch viel größer als der Dritte Sektor und kann nicht auf diesen reduziert werden. Insofern macht die Einteilung, die die Forscher vorlegen, Sinn. Auf den ersten Blick wirkt es verwirrend, wenn gemeinnütziges Engagement im Bereich des Staates oder der gewerblichen Wirtschaft nicht zum Dritten Sektor gezählt wird, der für Gemeinnützigkeit und Solidarität steht. Auf den zweiten Blick jedoch muss man sehen, dass ziviles Verhalten in jedem Sektor beheimatet sein kann, nicht nur im Dritten Sektor, sondern auch in Markt und Staat. Zivilität wird auch hier gelebt, freiwilliges Engagement gibt es auch hier – aber eben im Rahmen anderer Strukturen: nicht denen des Dritten Sektors, sondern in einem staatlichen oder marktlichen Setting.
Die beiden Autoren selbst stellen die zivilen Potenziale von Staat und Markt aber nicht heraus. Sie sind ganz auf den Dritten Sektor fixiert. Sie möchten dessen Leistungsfähigkeit, Wirkung und Bedeutung für die europäischen Gesellschaften nachweisen. Dadurch verlieren sie Überschneidungen zwischen Markt, Staat und Drittem Sektor aus den Augen. Die Autoren betonen aus statistischen Gründen eher das Trennende und nicht das Verbindende. Dadurch gerät ihnen auch einiges durcheinander. So betonen sie bspw., dass das Engagement von Minderjähringen und Bürgern mit Lernbehinderung nicht zum Dritten Sektor zählt, weil nicht sichergestellt werden kann, ob es freiwillig erfolgt. Durch diese Exklusion von Freiwilligen werden neue Gräben aufgerissen, statt alte zugemacht.