Alle Artikel von Brigitte Reiser

Augmented Reality – Folgen für den Sozialraum

Augmented Reality (AR) bedeutet im engen Sinn, dass die reale Welt um digitale Informationen ergänzt wird. Diese Informationen können unterschiedlich abgerufen werden: u.a. über das Smartphone, über AR-Brillen oder als Projektion auf  Windschutzscheiben und in den realen Raum. Grundsätzlich kann alles in der realen Welt um digitale Inhalte ergänzt bzw. erweitert werden: Gebäude, Infrastrukturen, Gegenstände, Natur, – aber auch Menschen und deren Interaktionen. Bei der Augmented Reality verschmelzen reale und virtuelle Welt miteinander, deshalb spricht man auch von einer “mixed reality”. Wichtig für AR ist der Standort des Nutzers,  denn abhängig von dessen Position im Raum verändern sich die angezeigten Informationen.

Wie wird sich die erweiterte Realität im physikalischen Raum auswirken? Wer darf öffentliche und private Räume mit digitalen Informationen anreichern? Welche Folgen wird AR für Räume im Quartier, die dortigen gemeinnützigen Einrichtungen und die Quartiersvernetzung haben?

Über die Ethik von AR macht sich E. Neely (2018) Gedanken. Sie versucht zu klären, wer reale Räume mit digitalen Informationen anreichern darf. Ihr zufolge hängt eine Antwort entscheidend davon ab, ob sich für die erweiterte Realität eine bzw. wenige Plattformen und Apps durchsetzen oder viele konkurrierende. Ist ersteres der Fall, dann sollte bei privaten Räumen der jeweilige Besitzer vorrangig das Recht haben, seinen Raum mit digitalen Informationen anzureichern. Wo für Augmented Reality viele konkurrierende Apps und Plattformen genutzt werden, werden auch private Räume mit vielen unterschiedlichen Erweiterungen ergänzt werden können, ohne dass dies der Besitzer eines Raumes verhindern kann. Im öffentlichen Bereich kann durch AR ein neuer Diskurs begründet werden: Bürger/innen kommen miteinander im realen Raum ins Gespräch, wobei man hier beachten muss, dass die öffentliche Rede via AR länger sichtbar bleibt als das gesprochene Wort. Auch müssen unter Umständen für bestimmte öffentliche Räume Regeln definiert werden, um AR auf dem Niveau von graffitiy oder Spam entfernen zu können.

Aufgrund der negativen Erfahrungen im Zusammenhang mit den sozialen Medien ist damit zu rechnen, dass auch die Augmentierung von Räumen unethisch genutzt werden wird, d.h. dass private und öffentliche Räume erweitert werden mit Inhalten, die beleidigend, rassistisch, gewalttätig  und pornographisch sind:  In der realen Umwelt werden virtuelle “Aushänge” mit negativen und polarisierenden Inhalten angebracht. Abschreckende Beispiele finden sich im Text der Autorin (Neely 2018).

Nonprofits im Quartier müssen damit rechnen, dass digitale Informationen, Kommentare und Bewertungen  ihrer Einrichtungen von Dritten mit dem realen Raum verbunden werden, so dass jeder Vorbeikommende, der über die entsprechende AR-Anwendung verfügt, diese Informationen sofort sieht. Grundsätzlich bietet AR so auch die Chance einer besseren Kontaktaufnahme zwischen einer Einrichtung und Bürgern: Wer an einer gemeinnützigen Einrichtung vorbei spaziert  und mit einem Smartphone ausgestattet ist, sieht z.B. an das Haus “gepinnte” virtuelle Kontaktdaten und Angebote für Freiwillige. Passanten können bei Interesse direkt mit der Organisation in den Austausch treten, Wände werden durchlässiger. Angebote im Quartier werden so viel besser und unmittelbarer bekannt.

Das derzeitige Problem vieler Quartiere, dass ihre Ressourcen nicht kartiert und allgemein bekannt sind bzw. die Ressourcen untereinander zu wenig verknüpft, könnte AR reduzieren. Die erweiterte Realität bietet die Chance, Einrichtungen und Bürger ganz niedrigschwellig und raumbezogen miteinander zu vernetzen.

Aber es existieren auch – wie oben erwähnt – erhebliche Gefahren, wenn sich der Hass und die Desinformation aus den sozialen Medien in realen Räumen lokalisiert. Hinzukommt die zunehmende Individualisierung durch AR: Wenn sich reale und virtuelle Welt zunehmend mischen und jeder – je nach benutzter Anwendung – unterschiedliche digitale Informationen  im Raum vorfindet, dann stimmt die Annahme, dass wir alle die selbe Realität teilen, nicht mehr (vgl. Wolf/Grodzinsky/Miller 2015). Diese Annahme war zwar schon in der Vergangenheit nicht ganz richtig angesichts unterschiedlicher sozialer Herkünfte und unterschiedlichem kulturellen und sozialen Kapital. Aber mit der erweiterten Realität werden die Erfahrungen im Raum nochmals stärker und radikaler individualisiert.

AR-Anwendungen und Plattformen werden eine ganz zentrale Rolle spielen, wenn es um den Blick auf die physikalische Welt geht, denn was wir vor Ort sehen, wird durch die Inhalte dieser Plattformen mitbestimmt werden und ist in deren Besitz. Dies wirft die ethische und politische Frage auf: “Wem gehört der Raum zwischen unseren Augen und einem Objekt?” (Wolf/Grodzinsky/Miller 2015). Die Zivilgesellschaft sollte diese Frage ganz dringend diskutieren.

Literatur:

  • Neely, E.L. (2018): Augmented reality, augmented ethics: who has the right to augment a particular space?, in: Ethics and Information Technology, https://doi.org/10.1007/s10676-018-9484-2
  • Wolf, M.J., Grodzinsky, F.S., Miller K.W. (2015): Augmented Reality All Around Us: Power and Perception at a Crossroads, ACM
    Computers and Society, Vol 45 issue 3,  S. 126-131

Wie steht es um die digitalen Kompetenzen der Sozialen Arbeit?

Wie gut aufgestellt sind hierzulande die Fachkräfte der Sozialen Arbeit, wenn es um die Nutzung digitaler Instrumente im Arbeitsalltag geht? Wie gut kennen sie die Vor- und Nachteile der neuen Technologien? Hat die Profession ethische Standards, um die Herausforderungen der Digitalisierung zu meistern? Welchen Stellenwert nimmt die Auseinandersetzung mit neuen Technologien in den Studiengängen der Sozialen Arbeit ein?

Zorn und Seelmeyer (2017) bedauern in ihrem Aufsatz, dass IuK-Technologien  im aktuellen “Kerncurriculum Soziale Arbeit”, entwickelt von der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit (2017), keine Rolle spielen. Dabei will das Kerncurriculum der Standard für die Vermittlung der wissenschaftlichen Grundlagen Sozialer Arbeit sein und einen Rahmen formulieren “welche Studieninhalte in jedem Studiengang der Sozialen Arbeit vorkommen sollten” (DGSA, Curriculum S. 1).

Im Unterschied dazu haben mehrere amerikanische Verbände der Sozialen Arbeit ebenfalls im Jahr 2017 gemeinsame “Standards for Technology in Social Work Practice” ausgearbeitet. Insgesamt 55 Standards wurden entwickelt für die Bereiche

  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Soziale Dienstleistungen
  • Informationsgewinnung, – verwaltung und -speicherung
  • Ausbildung und Supervision

Aus dieser Standardsammlung möchte ich sieben herausgreifen, um den konzeptionellen Rahmen der Sammlung deutlich zu machen:

  1. Sozialarbeiter/innen müssen qualifiziert werden, damit sie die neuen Technologien im Arbeitsalltag sicher, kompetent und ethisch korrekt einsetzen können.  Ausbildung, Beratung, Supervision und Training sollten zur Verfügung stehen, um den technologischen Wandel kontinuierlich zu begleiten und aufzuarbeiten (Standard 2.06, S. 16)
  2. Sozialarbeiter/innen sollten die Vorteile, aber auch die Risiken elektronischer sozialer Dienste genau kennen und im Einzelfall abwägen, ob elektronische Angebote dem Nutzer einen Mehrwert bringen oder ob auf alternative Angebote zurückgegriffen werden sollte (Standard 2.01, S. 11)
  3. Im Umgang mit den Klienten ist nicht nur deren psychosoziale Situation abzufragen, sondern auch deren Umgang mit Technologien: welche Stärken, Bedürfnisse, Risiken und Schwierigkeiten liegen hier vor? “With the increasing use of technology in society, it is important for social workers to also consider clients’ relationship and comfort with technology”.  (Standard 2.05, S. 15)
  4. “Informed Consent”: Die Nutzer sozialer Dienste müssen durch die Sozialarbeiter/innen über Vorteile und Risiken der elektronischen Dienste aufgeklärt werden. Die Nutzer brauchen einen Entscheidungsspielraum (Standard 2.04, S. 14)
  5. Wenn Sozialarbeiter/innen Social Media nutzen, dann brauchen sie dafür eine Social Media Policy, die auch den Klienten sozialer Dienste bekannt sein muss: “The social media policy should be reviewed with clients during the initial interview in the social worker-client relationship and revisited and updated as needed” (Standard 2.10, S. 18)
  6. Wenn Sozialorganisationen neue Technologien einsetzen wollen, dann sollte die Soziale Arbeit darauf drängen, dass hier nicht Wirtschaftlichkeit und Kostenersparnis  im Vordergrund stehen, sondern die Bedürfnisse der Klienten: “they shall prioritize the needs of their clients” (Standard 2.17, S. 23)
  7. Zu den Aufgaben der Sozialen Arbeit gehört es auch, den Zugang zu neuen Technologien für ihre Klientel einzufordern, insbesondere für Arme, für Menschen mit Behinderung, für Menschen mit  fehlenden Sprachkenntnissen und solchen, die ungeübt im Umgang mit digitalen Technologien sind. “Having access to appropriate technology may also be a concern for social workers themselves. Social workers may need to advocate within their organizations and communities to ensure that they have access to technology that is required to perform their jobs effectively.” (Standard 2.21, S. 26f).

Inwieweit ist die hiesige Praxis der Sozialen Arbeit mit solchen Standards vertraut? Inwieweit werden heute schon angehende Sozialarbeiter/innen aller Studienniveaus umfassend auf die digitale Sozialarbeit vorbereitet?

Folgen der Digitalisierung für die Koproduktion im Sozialsektor

Veiko Lember analysiert in seinem aktuellen Aufsatz: „The Increasing Role of Digital Technologies in Co-production“(2018), wie die Digitalisierung die Zusammenarbeit von Bürgern und Institutionen verändert. Er konzentriert sich dabei auf den Bereich der öffentlichen Dienstleistungen.

In diesem Blogbeitrag sollen seine Erkenntnisse auf die Sozialwirtschaft übertragen werden, wo Koproduktion eine ganz zentrale Rolle spielt: Ohne die aktive Beteiligung von Klienten bzw. Nutzern sozialer Dienste können letztere nicht wirklich erfolgreich erbracht werden. Über die Koproduktion im Sozialbereich sind hier im Blog schon einige Artikel veröffentlicht worden, – wer sich näher informieren möchte recherchiert einfach unter dem Schlagwort „Koproduktion“.

Veiko Lember geht in seinem Aufsatz davon aus, dass durch die zunehmende Digitalisierung unserer Lebenswelt die etablierten Koproduktionsverfahren im Bereich öffentlicher Dienstleistungen a) ergänzt b) ersetzt oder c) verändert werden. Im Sozialbereich ist also mit folgendem zu rechnen:

  1. Ergänzung der Koproduktion:
    Die Digitalisierung hilft sozialen Organisationen dabei, sich mit ihren Nutzern besser zu koordinieren und mehr Informationen bereit zu stellen (Lember 2018, 4). Über Apps wird Hilfe und Beratung geleistet, Bildtelefonie, Videos, Chaträume, Online-Lernprogramme und Online-Coaching helfen Nutzern dabei, ihre Probleme gemeinsam mit der sozialen Profession zu lösen. Nutzer/innen bringen in diese Prozesse ihr eigenes Wissen und auch ihre Daten ein (Gesundheitsdaten, Fitnessdaten, Klienten-Aufzeichnungen usw.). Die Nutzerdaten ergänzen hier die Koproduktion und ersetzen sie nicht wie im Fall einer Automatisierung, die im folgenden Punkt behandelt wird.
  2. Ersetzung der Koproduktion:
    Wenn Klientendaten automatisiert erhoben und ausgewertet werden, wenn dadurch automatisch Dienstleistungsprozesse starten und das Verhalten oder die gesundheitliche Situation von Klienten nicht nur für den Moment analysiert, sondern auch vorausgesagt werden, dann wird die handlungsorientierte und gemeinschaftliche Koproduktion ersetzt durch Technologien (Lember 2018, 6). Dies ist heute schon der Fall im Bereich der Psychiatrie, wo Klienten mit Sensoren und Kameras überwacht werden und auch in der Pflege, wo Sensoren, Smart-Home-Technik, Telemonitoring und Telecare Klienten überwachen und Hilfseinsätze automatisiert ausgelöst werden. Algorithmen helfen bei der Auswertung von Klientendaten und ermöglichen das Vorhersehen von Krisensituationen. In diesem Setting spielt der Nutzer eine komplett passive Rolle .Die Koproduktion kann jedoch auch ersetzt werden durch eine aktive Rolle des Nutzers (Lember 2018, 7). Immer mehr Bürgerinnen und Bürger verabschieden sich von öffentlichen oder gemeinnützigen Dienstleistern und entscheiden sich für die Selbstorganisation. Gemeinsam mit anderen gründen sie Pflege-WGs, Kindertagesstätten, gemeinschaftliches Wohnen für Menschen mit Behinderungen, Hilfsdienste und Nachbarschaftsinitiativen. Die digitalen Technologien und Plattformen helfen Bürgern bei der Selbstorganisation und ersetzen so die traditionellen Koproduktionsprozesse.
  3. Veränderung der Koproduktion:
    Laut Lember (2018, 4) entstehen durch die digitalen Technologien ganz neue Settings in der Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Organisationen. Dazu zählen u.a.  das crowdsourcing (Bürgerwissen oder Spenden werden für soziale Organisationen über digitale Plattformen gesammelt), Hackathons (Bürger entwickeln für die Sozialwirtschaft neue digitale Tools) und gamification (über Online-Spiele und Wettbewerbe mit Rankings wird das Nutzerverhalten beeinflusst).

Lember kritisiert, dass die im Koproduktionsprozess eingesetzten Technologien zumeist nicht von Bürgern, sondern den Organisationen ausgewählt werden – auch im Sozialbereich. Es sind damit die Organisationen, die bestimmen, was? wie? erhoben und angeboten wird. Die eingesetzten Technologien sind zumeist im Besitz von privaten Unternehmen. Hier sammeln sich Macht und Intransparenz.

Viele der digitalen Angebote gehen am Bedarf der Nutzer/innen vorbei, weil diese kein Mitspracherecht haben und auch soziale Organisationen können ihr Wissen gegenüber den Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Technik, die viele der digitalen Angebote entwickeln, zumeist nicht durchsetzen. Dies zeigt sich deutlich in der Pflege, siehe die Studie ePflege aus dem Jahr 2017. Auch die Exklusion von Nutzern spricht Veiko Lember an (2018, 9), – Menschen, die Schwierigkeiten im Umgang mit digitalen Technologien haben und an der digitalen Koproduktion deshalb nicht mitwirken können.

Soll die Koproduktion mit Hilfe digitaler Technologien auf Akzeptanz stoßen, müssen die Nutzer/innen Mitsprachemöglichkeiten haben, wenn es um die Auswahl und Ausgestaltung der Technologien geht. Dass im Alltag sehr häufig top down-Technologien eingesetzt werden, zeigt auch der letzte Blogbeitrag über Cardullo/Kitchins Studie zum Thema Partizipation in der Smart City (2017).

Digitale Teilhabe muss auch in der Sozialwirtschaft ein wichtiges Thema werden. Bastian Pelka schildert in seinem Aufsatz für den Sammelband von Kreidenweis (2018): “Digitaler Wandel in der Sozialwirtschaft” einige Partizipationsprojekte (PIKSL, MakerSpaces, FabLabs). Aber die digitale Teilhabe muss auch im Verhältnis Sozialorganisation und Nutzer/innen etabliert werden, nicht nur im Hinblick auf die Stellung des einzelnen in der digitalen Gesellschaft.

Literatur:
Lember, Veiko (2018): The role of new technologies in co-production, in: Brandsen, T./Steen, T. /Verschuere, B. (Hrsg): Co-production and co-creation: engaging citizens in public service delivery. Routledge, im Erscheinen.

Pelka, Bastian (2018): Digitale Teilhabe: Aufgaben der Verbände und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, in: Kreidenweis, Helmut (Hrsg): Digitaler Wandel in der Sozialwirtschaft, Baden-Baden: Nomos