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Koproduktion und Co-Design in Leistungsvereinbarungen aufnehmen

Koproduktion in den sozialen Diensten bedeutet, dass Bürger an der Planung und Erstellung von Dienstleistungen mitwirken.

An der Produktion sozialer Dienste sind Bürgerinnen und Bürger als Betroffene, Angehörige und Freiwillige schon heute beteiligt. Allerdings fehlt ihnen in der Regel die Möglichkeit, die angebotenen Dienstleistungen inhaltlich mitzugestalten. Auch wenn Bürger durch ein persönliches Budget ermächtigt werden und sich der einzelne sein Dienstleistungsangebot selbst zusammenstellen kann (zumindest in der Theorie), so bleibt er dabei doch Konsument vorgefertigter Leistungen, d.h. er hat zumeist keinen Einfluss auf das Service Design des jeweiligen Diensteangebots.

Koproduktion bzw. die Beteiligung von Bürgern im Sozialbereich muss sich aber auf den ganzen Zyklus eines Hilfsangebots, also auch auf die Planungs- und Ausgestaltungsphase beziehen. Nur so erhält der einzelne die Möglichkeit, über das “wie” in der Pflege, Betreuung und Behandlung mitzubestimmen. Umgekehrt profitieren soziale Dienste von einer Einbeziehung der Bürger in Planungsprozesse. Die Qualität sozialer Dienstleistungen offenbart sich gerade im Nutzungsprozess, – so dass ohne eine Beteiligung bestehender und zukünftiger Nutzer keine effektive Dienstleistung konzipiert werden kann, – es fehlen in diesem Fall das Nutzungswissen und die Nutzungserfahrungen der betroffenen Bürger. Statt auf fertige Dienstleistungsprodukte zu setzen, müssen Austauschprozesse mit den Stakeholdern in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit sozialer Dienste treten.

Wie können Koproduktion und Co-Design in sozialen Diensten umgesetzt werden?

Eine Studie der britischen new economic foundation (nef) vom Dezember 2012 analysiert, welche Aspekte die Beteiligung von Bürgern fördern (Quelle und mehr zum Projekt hier). Zum einen auf der Ebene der Organisation: hier muss die Führung gesammelt hinter dem Ziel der Koproduktion stehen und den Mitarbeitern signalisieren, dass Koproduktion zum “default way of working”, d.h. zum Arbeitsstandard in der Einrichtung werden soll (nef 2012, S. 2). Zu diesem Zweck braucht die Führung den regelmäßigen Austausch mit den Nutzern der Einrichtung. Statt einer Steuerung auf “Armeslänge” ist ein enger Kontakt mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern angesagt.

An der Organisationsbasis muss die Beteiligung von Bürgern alltäglich werden. Mitarbeiter brauchen dafür entsprechende Schulungen. Auch die Stellenbeschreibungen sollten jene Kompetenzen und Aufgaben umfassen, die für koproduktives Arbeiten notwendig sind (nef 2012, S. 5).

Die größte Hürde, die es für die Koproduktion zu nehmen gilt, sind jedoch die Leistungsvereinbarungen, die soziale Dienste mit der öffentlichen Hand bzw. den Kostenträgern schliessen. Für diese Vereinbarungen werden Rahmenverträge auf Landesebene zwischen den überörtlichen Sozialhilfeträgern bzw. den Landesverbänden der Kassen und den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege erarbeitet. Wie ein solcher Vertrag aussieht, der Art, Umfang und Vergütung sozialer Dienstleistungen festlegt, kann man sich am Beispiel des Rahmenvertrags ambulante Pflege des Landes Berlin ansehen (Quelle und weitere Links hier). Wie detailliert der Rahmen für die Dienste ist, kann man auch gut am Vergütungssystem ambulanter Leistungen erkennen, siehe die Anlage 1 zum Rahmenvertrag.

Entsprechende Rahmenverträge sind keine Berliner Spezifität, sondern es gibt sie in derselben Art in allen Bundesländern, – nur hat Berlin sie auch veröffentlicht, im Unterschied zu den meisten anderen staatlichen oder freigemeinnützigen Stellen, die über die Rahmenverträge und örtlichen Leistungsvereinbarungen in der Regel nichts preis geben.

An den Kontraktverhandlungen zwischen Staat und freien Trägern sind Bürger nicht beteiligt. In den Kontrakten selbst wird die Beteiligung von Bürgern an der Leistungsausgestaltung nicht erwähnt. Immerhin können Nutzer und ihre Angehörige in Qualitätsdialoge einbezogen werden (BRV Jug, Anlage B, Punkt 3).

Um Koproduktion und Co-Design zu institutionalieren, müssten entsprechende Vorgaben in die Rahmenverträge und örtlichen Leistungsvereinbarungen einfließen. Auf lokaler Ebene hat in Großbritannien Camden Town einen solchen Versuch unternommen und Koproduktions-Vorgaben in ihre Leistungsausschreibung für einen sozialen Dienst eingefügt:

” We would encourage providers to adopt the model of ‘co-production’ whereby services are planned and delivered in mutually beneficial ways that acknowledge and reward local ‘lay’ experience while continuing to value professional expertise. Service users should be regarded as an asset and encouraged to work alongside professionals as partners in the delivery of services. (…) Networks of friends and families should also be considered positive co-contributors to success in this approach” (nef 2012, S. 5).

Auch Australien will im öffentlichen Sektor neue Wege gehen und das Co-Design etablieren, gerade in den Bereichen, in denen die Beziehungen zwischen Bürgern und Staat komplexer sind und über standardisierbare Verfahren hinausgehen wie im Bereich sozialer Dienste (Lenihan/Briggs 2011). Co-Design ist der australischen Regierung zufolge mehr als Konsultation und Kundenbefragung, – “It means engaging with individuals and groups from the beginning to the end of the process” (zit. nach Lenihan/Briggs 2011, S. 35).

Koproduktion und der Paradigmenwechsel im Sozialsektor

Das Konzept der “Koproduktion” im Dritten Sektor bedeutet: Dienstleistungen werden durch Netzwerke aus professionellen Anbietern und bürgerschaftlichen Akteuren (Klienten, Angehörigen, freiwilligen Helfern, Nachbarn, örtlichen Gemeinschaften usw.) erbracht. Alle am Netzwerk Beteiligten steuern Ressourcen bei. Jedem Beteiligten wird zugetraut, dass er etwas einbringen kann. Das Verhältnis zwischen professionellen Mitarbeitern und Bürgern ist auf Augenhöhe, beide Seiten sind gleich in ihrer Wertigkeit.

Es geht bei der Koproduktion nicht darum, professionelles Wissen zu ersetzen, sondern das Wissen und die Kompetenzen von Bürgern und Sozialeinrichtungen zu poolen, um die bestmöglichsten Ergebnisse für die Gesellschaft zu erzielen (Boyle/Harris 2009).

Dies bedeutet aber, dass Sozialeinrichtungen im Rahmen der Koproduktion nicht von vornherein auf die Überlegenheit ihrer – professionell legitimierten – Vorschläge pochen können. Sondern dass sich Lösungen durch einen Austausch zwischen bürgerschaftlichen Akteuren und Sozialeinrichtungen herauskristallisieren. Man kann also bürgerschaftliches Engagement und bürgerschaftliche Beteiligung nicht per se als “Ergänzung” zur Tätigkeit der professionellen Mitarbeiter betrachten – wie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege dies tut (via BBE ) – und diesen “ergänzenden” Status festschreiben. Denn wenn Bürger und Sozialeinrichtungen ihre Kompetenzen und ihr Wissen poolen, dann entstehen ganz neue Lösungen, die die Erfahrungen von beiden Seiten – der professionellen und der bürgerschaftlichen – gleichberechtigt in sich bündeln.

Auch wenn gemeinnützige Träger im Sozialsektor derzeit noch in ihrem organisations- und outputorientierten Paradigma gefangen sind: die Zukunft gehört den Beziehungen, den Netzwerken und Verbindungen in die Zivilgesellschaft hinein.

Koproduktion bricht mit der binnenorientierten Tradition von gemeinnützigen Organisationen, die um sich selbst und ihr Fachgebiet und um ihre eigene Community kreisen. Koproduktion lenkt den Blick nach außen, hin zu den Stakeholdern einer Organisation und deren vielfältige Ressourcen, ohne die eine Einrichtung die Ziele, derentwillen sie angetreten ist – nämlich gesellschaftliche Problemlagen zu beiseitigen – nicht wird erreichen können.

Für einen Aufsatz für die Zeitschrift SOZIALwirtschaft, der im November erscheinen wird, habe ich beschrieben, wie der Paradigmenwechsel verfasst ist, vor dem die professionellen Dienstleister im Sozialsektor stehen. Es geht um einen Perspektivenwechsel in gemeinnützigen Organisationen:

  • von der dominierenden Binnensicht zu den Stakeholder-Netzwerken
  • von der Organisation hin zu Beziehungen
  • von der hierarchischen Steuerung zur Partizipation
  • von der Professionalisierung zum Wissen der Bürger
  • vom anbieterzentrierten Servicemodell zu den Bedürfnissen der Nutzer
  • vom Output zum Outcome
  • vom Paternalismus zum Empowerment von Bürger-Nutzern
  • von ungleichen Machtverhältnissen zwischen der Einrichtung und Bürgern zu einem Verhältnis auf Augenhöhe.

Die Koproduktion sozialer Dienstleistungen – also deren Planung, Ausgestaltung, Umsetzung und Evaluation – kann auch über das Internet erfolgen. Speziell das Bürgerwissens kann sehr einfach über das Internet abgerufen werden, ebenso deren Beteiligung, wenn es darum geht, Problemlagen empirisch zu erfassen.

Web-Mapping Projekte wie GENEVE accessible, wo Rollstuhlfahrer Barrieren in Genf fotografieren und in eine Online-Karte eintragen, oder wie die – hier schon oft zitierte – Ushahidi – Webseite bzw. Software, die die Hilfsanfragen von Menschen, die von Katastrophen betroffen sind, kartiert (Bsp.: Chile-Erdbeben), zeigen das Potential des “crowdsourcing” für gemeinnützige Organisationen. Das Feedback der Bürger über die Qualität der erhaltenen Dienstleistungen kann ebenfalls abgefragt und in die Konzeption und Veränderung sozialer Dienste eingebracht werden. Siehe als Beispiele aus dem Gesundheitsbereich die Plattformen Patient Opinion und iWantGreatCare oder den geplanten Gesundheitsnavigator.

Der Staat kann eine konstruktive Rolle spielen, wenn es darum geht, die Partizipation in Nonprofits zu fördern, – dies zeigt die empirische Studie von Kelly LeRoux aus dem Jahr 2009. Über Förderrichtlinien kann er die Beteiligung von Klienten und anderen an der Entscheidungsfindung von Nonprofits festschreiben.

Die Kritik (s. S. 3) der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege an der Aufnahme des freiwilligen sozialen
Engagements in die staatlichen Förderrichtlinien für den Nonprofit-Sektor ist deshalb differenziert zu betrachten. Wenn es dem Staat lediglich darum geht, aus Spargründen die “Bürgerarbeit” in gemeinnützigen Organisationen über Förderrichtlinien zwangsweise festzuschreiben, so ist dies abzulehnen. Falls staatliche Institutionen aber versuchen sollten, die Finanzierung sozialer Dienste mit Anforderungen an die partizipative Praxis in Nonprofits zu verbinden (und dies auch zu finanzieren…), so wäre dies zu begrüßen. Denn ohne Druck von staatlicher und – vor allem – von zivilgesellschaftlicher Seite werden sich gemeinnützige Organisationen einer weitergehenden Bürgerbeteiligung in ihren Einrichtungen nicht öffnen. Zu sehr verankert ist die Dominanz der Profession und das Ungleichgewicht zwischen der Einrichtung und ihren Nutzern.

Das Konzept der “Koproduktion” könnte eine Möglichkeit sein, bestehende Strukturen im Dritten Sektor aufzubrechen. In Großbritannien diskutiert eine eigens eingerichtete Community aus Praktikern und Experten über das Thema Koproduktion, das co-production practitioners’ network. Es würde sich lohnen, auch bei uns einen entsprechenden Gedankenaustausch zu starten. Wer am Thema interessiert ist und Ideen einbringen kann, ist eingeladen, sich am Forum “Koproduktion” zu beteiligen, das ich im Rahmen der Xing-Gruppe “Zivilgesellschaft und Internet” eröffnet habe.

Die Verflechtung von Staat und Verbänden im Sozialsektor und die Stellung der Bürger – am Rand

Auf den neuen Dialog- und Vernetzungsmöglichkeiten des Internets ruht die Hoffnung, dass sie auch zwischen Bürgern und dem gemeinnützigen Sektor einen engeren Austausch ermöglichen und Bürgern in den sozialen Diensten mehr Mitwirkungsmöglichkeiten verschaffen können.

Diese Hoffnung trifft allerdings auf institutionelle Strukturen im Politikfeld, bei denen die Bürger nur Randfiguren ohne essentielle Mitgestaltungsmöglichkeiten sind. Backhaus-Maul (2009) schildert in einem Aufsatz für das Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit prägnant, wer in unserem Land die wirklich wichtigen Player im Bereich sozialer Dienstleistungen sind: der Staat und die großen Wohlfahrtsverbände. Beide schließen gemeinsam Leistungsvereinbarungen für den Sozialbereich ab, in denen die Leistungsarten, die Leistungsmenge, die Preise, Qualitätsstandards, deren Messung und Evaluation festgelegt werden (S. 74). Und zwar in nicht-öffentlicher Runde. Diese Verhandlungen bestimmen faktisch darüber, wie sozialstaatliche Gesetze konkret umgesetzt werden. Bürger haben darauf keinen Einfluss. Es sind die freigemeinnützigen Träger, die “maßgeblich über politische Prioritäten beim Einsatz und der Vergabe öffentlicher Mittel entscheiden” (Backhaus-Maul, ebd.).

Die enge Verflechtung zwischen Staat und Verbänden erschwert Backhaus-Maul zufolge das Empowerment der Leistungsempfänger hin zu Bürgern und Ko-Produzenten. Aber auch für die Wohlfahrtsverbände bringt die Verflechtung nicht nur materielle Chancen und Wachstumsmöglichkeiten mit sich, sondern ebenso eine Bürokratisierung und Unterwerfung unter staatliche Vorschriften. Die Verflechtung mit dem Staat bedroht überdies die Legitimation der freien Wohlfahrtspflege, weil die Verbände zu Dienstleistungsunternehmen mutierten und ihre gesellschafts- und demokratiepolitischen Funktionen vernachlässigten. Aus der Verflechtung mit dem Staat kann die freie Wohlfahrtspflege keine Vision für die Zukunft entwickeln. Dienstleistungsunternehmen sind sie schon – was könnten Nonprofits im Sozialsektor aber darüber hinaus sein?

Neue Wege ergeben sich für soziale Dienste nur durch die Bürger und mit den Bürgern. Letztere dürfen nicht als Bedrohung professioneller Errungenschaften und der verbandlichen Autonomie betrachtet werden, sondern als Enabler, die freien Trägern helfen können, ein neues Selbstbild zu entwickeln. Aus der Sackgasse, in der sich Nonprofits befinden, wird man nicht durch mehr Professionalisierung und noch mehr betriebswirtschaftliche Konzepte herauskommen, sondern nur durch eine stärkere Demokratisierung, die Bürgern mehr Handlungsspielräume in den verbandlichen Einrichtungen und im Sozialsektor eröffnet.

Nonprofits reden – wie alle Entscheidungsträger in unserem Land – viel von der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements. Sie reden aber – wie alle anderen auch – viel zu wenig von den demokratiepolitischen Dimensionen des Engagements. Die Hilfe der Bürger ist sehr erwünscht, – die inhaltliche Mitsprache weniger (siehe “Demokratie Macht Bürgergesellschaft” von R. Roth). Es wird nicht gesehen, dass es genau die – gefürchtete – Partizipation der Bürger ist, die den Wohlfahrtsverbänden in der Verflechtung mit dem Staat und jenseits von dieser neue Perspektiven aufzeigen könnte.

Social Media bieten der freien Wohlfahrtspflege die Chance, über das Internet enger mit den Bürgern in Kontakt zu kommen. Über Social Media können Bürger auch Mitwirkungsmöglichkeiten in Nonprofit-Organisationen erhalten. Und dennoch darf man nicht vergessen, dass die Technologien allein keine Partizipationsrechte und -pflichten begründen. Der Social Media- Einsatz bleibt vom guten Willen eines Trägers abhängig. Deshalb muss man über die Technologien hinaus sich um eine rechtliche Institutionalisierung von Partizipationschancen für Bürger bemühen. Die digitale Welt darf kein Surrogat für Mitwirkungsrechte sein, die man in der realen Welt der Institutionen, Gesetze und Politikfeld-Steuerung den Bürgern vorenthält.