Kategorie-Archiv: Allgemein

Quartiersvernetzung fördern (Teil 4) – die Rolle von Unternehmen und Stiftungen

Dies ist der vierte Beitrag einer kleinen, wöchentlichen Artikelserie hier im Blog zum Thema “Quartiersvernetzung”. Nach dem ersten Beitrag, warum Quartiersvernetzung wichtig ist, ging es im zweiten Blogartikel  um den Wissensaustausch unter den örtlichen Stadtteilvernetzern. Der dritte Beitrag nahm die engagierten Bürger, die als Vernetzer tätig sind, und die örtlichen Freiwilligenagenturen in den Blick. Der nun folgende Artikel beleuchtet die Rolle von Unternehmen und Stiftungen in der Quartiersvernetzung. Und die nächsten beiden Beiträge fragen nach der Bedeutung von Sozialunternehmen und Kirchen beim Aufbau neuer sozialer Beziehungen im Viertel.

Wie können Unternehmen und Stiftungen den Aufbau und die Stärkung neuer Nachbarschaften auf Quartiersebene vorantreiben und welchen Stellenwert besitzt das Thema derzeit bei den wirtschaftlichen Akteuren, die sich gesellschaftlich engagieren?

Dazu hat der Expertenbeirat im Forschungsprogramm “Experimenteller Wohnungs- und Städtebau” des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung ein Papier verfasst.  Im Beirat vertreten sind viele Stiftungen , der Industrie- und Handelskammertag, engagierte Unternehmen, die Wissenschaft und die Städte. Mit dem Positionspapier “Gesellschaftliches Engagement von Unternehmen und Stiftungen in der sozialen Quartiersentwicklung “ will der Beirat das Thema “Aufbau von Nachbarschafts-Netzwerken im direkten Lebensumfeld” als möglichen Bereich für ein Unternehmens-Engagement präsentieren. Gleichzeitig wird an die öffentliche Hand und an andere in der Quartiersvernetzung Engagierte appelliert, Unternehmen und Stiftungen stärker als bisher in die soziale Quartiersentwicklung einzubeziehen und sie als Partner auf Augenhöhe wahrzunehmen.

Obwohl sich Unternehmen und Stiftungen in vielen Bereichen gesellschaftlich engagieren und dies zum großen Teil auch auf der lokalen Ebene geschieht, spiele der Aufbau von Netzwerken im Quartier bisher als Engagementbereich in der Wirtschaft keine wichtige Rolle und sei auch in der Stiftungs- und CSR-Landschaft “als eigenständiges Thema kaum präsent” (Positionspapier, S. 4), – obwohl die politische und wissenschaftliche Diskussion gerade in diese inhaltliche Richtung ziele.

Dem Beirat zufolge fehlt es gegenwärtig nicht nur ganz grundsätzlich am Dialog zwischen den unterschiedlichen Sektoren (Markt, Staat, Zivilgesellschaft), sondern auch an langfristigen, transparenten Partnerschaftsmodellen auf lokaler Ebene: die Zusammenarbeit zwischen engagierten Unternehmen und anderen  sei “zu schwach ausgeprägt, oft nur zufällig sowie kurzfristiger, anlassbezogener Natur” (ebd., S. 5).

Dialog und Partnerschaft brauchen laut Beirat auf lokaler Ebene einen “Kümmerer” (ebd., S. 6), den es häufig nicht gibt und den man lokal deshalb einsetzen müsse. Ferner sei eine förmlich zu verabschiedende Engagementstrategie seitens der Kommune notwendig, die Chefsache sein müsse und ohne die eine Kooperation zwischen der Kommune und anderen Akteuren schwierig sei, weil dann Unklarheit herrsche über Beteiligungsmöglichkeiten und die Verteilung der Rollen (ebd., S. 11).

Grundsätzlich gehe es in der sozialen Quartiersentwicklung darum, die Selbstorganisation und Selbstverantwortung im Viertel zu stärken und so die Mitwirkung und Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger zu fördern. Flankiert werden müsse dies durch eine entsprechende Gesetzgebung auf Bundes- und Landesebene und durch die überörtlichen Verbände aller Sektoren.

Speziell in benachteiligten Quartieren spielt der Aufbau sozialer Beziehungen eine wichtige Rolle. Hier sollten deshalb laut Beirat Unternehmen als soziale Quartiers(mit)entwickler unbedingt präsent sein (ebd., S. 8).

Wie kann man den Dialog zwischen der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft und kommunalen Akteuren auf lokaler Ebene beginnen? Dem Beirat  zufolge “fällt es bislang schwer, Plattformen für Begegnung und derartige Gesprächsforen zu öffnen und zu pflegen” (ebd., S. 5).

Vielleicht wirkt das folgende Beispiel aus Großbritannien inspirierend, das ich vor kurzem entdeckt habe. Es etabliert Austauschbeziehungen zwischen der lokalen Wirtschaft und dem gemeinnützigen Sektor in East Sussex und geht über einmalige Tauschveranstaltungen oder Marktplätze hinaus. Bei lokalen Veranstaltungen an unterschiedlichen Orten der Grafschaft begegneten sich unzählige örtliche Unternehmen und gemeinnützige Gruppen, um sich kennenzulernen und auszutauschen. Die Entwicklung der Austauschplattform WOW Exchange war dann der zweite Schritt.

Vielleicht wäre es ein guter Anfang, man würde die unterschiedlichen Sektoren in den Quartieren zu solch niedrigschwelligen Vernetzungsveranstaltungen einladen,  um überhaupt erst einmal untereinander ins Gespräch zu kommen und darauf aufbauend trisektorale Kooperationen zu schaffen.

28. NPO-Blogparade: “Wo bitte geht’s hier zu mehr Teilhabe?” – Koproduktion in Sozialeinrichtungen

Anlässlich des openTransfer CAMP “Inklusion”, das am 21. März 2015 in Dortmund stattfand, veranstalten openTransfer.de und Aktion Mensch eine NPO-Blogparade. Die beiden Blogparaden-Gastgeber fragen nach guten Projekten und Top-Ideen, die die Partizipation und Inklusion von Menschen mit Behinderungen vorantreiben können.

Zu den Top-Ideen gehört das Konzept der “Koproduktion”, bei dem die Nutzer sozialer Dienste an deren Planung, Umsetzung und Evaluation beteiligt sind. Nutzerinnen und Nutzer werden als Bürger ernst genommen, die Wissen und Kompetenzen einbringen, und nicht als Klienten oder Hilfsempfänger betrachtet, die mit fertigen Angeboten und Produkten konfrontiert werden. Im Rahmen der Koproduktion fördern die Mitarbeiter die Selbstbestimmung und Vernetzung ihrer Nutzer, statt lediglich Dienste für sie zu erbringen.

Diese partizipative Form der Steuerung sozialer Dienste funktioniert auch in der Behindertenhilfe, wo die bürgerschaftliche Mitgestaltung der Nutzer selbst noch nicht zum Standard gehört . Beck schreibt 2013, dass Partizipation gerade im Feld Behinderung ein relativ neues Thema zu sein scheint. Mit drei Facetten der Partizipation von Bürgern mit Behinderungen – mit ihrer politischen, digitalen, sozialen Beteiligung – habe ich mich in drei Blogbeiträgen schon auseinandergesetzt. Das daraus entstandene Papier “Bürger statt Klienten – mehr Selbst-und Mitbestimmung für Behinderte” steht rechts in der sidebar als zweite Ausgabe des Forum Zivilgesellschaft zum download bereit.

Wie kann man im Alltag einer Sozialeinrichtung die Nutzer und Nutzerinnen in die Mitgestaltung und Umsetzung von Dienstleistungen einbeziehen? Die britische “Think Local Act Personal” (TLAP)-Partnerschaft aus über 50 Organisationen aus dem staatlichen und gemeinnützigen Bereich hat gemeinsam mit Nutzern und deren Angehörigen 2014 auf einer Seite zusammengefasst, was man unter Koproduktion versteht, welchen Nutzen sie bringt, welche Punkte wichtig sind, um Koproduktion erfolgreich umzusetzen und wie die Koproduktion in Organisationen gefördert werden kann.

Diese Informationen liegen auch in einfacher Sprache vor, um unter den Nutzern sozialer Dienste, die auf einfache Sprache angewiesen sind, die Mitbestimmung und Mitgestaltung durch Koproduktion zu bewerben. In der Behindertenhilfe kann man mit den zehn folgenden Tipps (Quelle s. hier, leichte Sprache S. 2 und 3) von TLAP bzw. der “National Co-production Advisory Group” die Koproduktion angehen und so die Partizipation von Nutzern fördern:

  1.  Bei der Koproduktion hat jeder Beteiligte das gleiche Mitspracherecht.
  2. Die Nutzer eines Dienstes müssen von Anfang an einbezogen werden.
  3. Die Mitsprache bezieht sich auf alle Aufgaben. Auf die Planung. Auf die Umsetzung. Und auf die Prüfung, ob etwas auch funktioniert.
  4. Für die Koproduktion ist wichtig, dass Mitarbeiter und Nutzer die selben Ziele teilen.
  5. Es ist gut, mit der Koproduktion klein anzufangen. Und dann nach und nach größere Projekte anzupacken. Führen sollen die Nutzer. Nicht die Mitarbeiter.
  6. Für die Koproduktion braucht man Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten.
  7. Für die Koproduktion braucht man Mitarbeiter, die Mitbestimmung fördern.
  8. Nutzer sollten genau wissen, was sie wollen. Und sie sollen das auch umsetzen.
  9. Nutzer eines Dienstes wissen, was funktioniert. Deshalb kann man ohne sie die Dinge nicht richtig machen.
  10. In der Gruppe kann man nach Lösungen suchen. Das muss man nicht alleine machen.

Welchen Nutzen bringt die Partizipation dem sozialen Dienst und den betroffenen Bürgern? Der Dienst wird besser. Es entsteht eine produktive Form der Zusammenarbeit. Alle profitieren von den unterschiedlichen Perspektiven. Die Nutzer und ihre Angehörigen fühlen sich wertgeschätzt (TLAP 2014).

Damit Koproduktion funktioniert, muss Macht geteilt werden. “Learn to share power” lautet deshalb der Aufruf an die sozialen Dienste (TLAP 2014).

Staat und freie Wohlfahrtspflege – ein problematisches Verhältnis

Das Verhältnis zwischen Staat und gemeinnützigen Organisationen ist aktuell von Problemen geprägt. Mittelkürzungen, strengere Vergabekritierien für öffentliche Gelder, Verringerung inhaltlicher Handlungsspielräume, zu starke Steuerung und Kontrolle, Vereinnahmung als Dienstleister, – das sind die staatlich forcierten Entwicklungen, unter denen speziell die freie Wohlfahrtspflege leidet (Droß/Priller 2013). Das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) hat dem belasteten Verhältnis zwischen Staat – Drittem Sektor – Zivilgesellschaft erst kürzlich einen Themenschwerpunkt im BBE-Newsletter gewidmet, der einen guten Überblick über die aktuellen Forschungsergebnisse und Diskurse zum Thema gibt.

Wie sich die Probleme zwischen Staat und freien Trägern im Alltag am Beispiel der Behindertenhilfe auswirken, macht ein Beitrag von Walter/Raß (2013) in der Zeitschrift für Sozialwirtschaft deutlich, der auch auf der ConSozial diskutiert wurde. Die Autoren sehen einige Stolpersteine, die die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Kostenträgern und Nonprofit-Organisationen in diesem Hilfefeld prägen:

  1. Der Preiswettbewerb verdrängt den Qualitätswettbewerb. Unter Qualität wird immer häufiger nur ein Mindeststandard verstanden. Innovative Dienste werden in vielen Regionen von ihren Kostenträgern ausgebremst. In der Fläche gibt es zu wenig Anreize für die Dienste, ihr Angebot effektiver oder innovativer zu gestalten, da dieses Engagement von den Kostenträgern nicht honoriert und als “mehr Arbeit” empfunden wird. Speziell in der Behindertenhilfe vermissen die Autoren in vielen Regionen den politischen Gestaltungswillen der Kostenträger, der notwendig wäre, um die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, die auf Inklusion zielt. In diesen Regionen wird die Teilhabe von öffentlicher Seite nicht forciert, so dass die Teilhabe-Landschaft sich in Deutschland immer mehr zu einem “Flickenteppich” entwickelt, mit ganz unterschiedlichen Chancen für die Realisierung von Inklusion (Walter/Raß 2013, 13).
  2. Der bürokratische Aufwand für die Sozialeinrichtungen nimmt erheblich zu aufgrund von mehrfachen und unterschiedlichen Dokumentationspflichten. Jede Behörde, mit der eine Einrichtung in der Behindertenhilfe zusammenarbeitet, – und sie ist mit dutzenden von Behörden in Kontakt (am Beispiel einer Behindertenwerkstätte sind dies 60-90 Ämter u.a. Bundesanstalt für Arbeit, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Sozialhilfeträger, Landesamt für Versorgung, Berufsgenossenschaft, Brandschutzbehörden, Landesbehörden, Baubehörden, Gewerbeaufsicht, kommunale Behörden, Integrationsamt usw.), – jede dieser Behörden hat ihre eigenen Qualitätsvorgaben und Prüfmethoden, denen die Sozialeinrichtung Rechnung tragen muss. Dazu kommen noch die unterschiedlichen Messverfahren, um den personenbezogenen Hilfebedarf zu erfassen. Hier herrscht keine Einigkeit zwischen Staat und freien Trägern. Im Gegenteil: die Messung des Hilfebedarfs und des notwendigen Personaleinsatzes sind ein Quell unendlicher Diskussionen zwischen Kostenträgern und der Sozialeinrichtung, die viele Ressourcen bindet (ebd., 14).
  3. Angesichts der staatlichen Regulierung ist es schwierig, inklusive Projekte in der Praxis umzusetzen, da hier erhebliche administrative Probleme auftauchen. Werden Kinder mit und ohne Behinderung gleichzeitig betreut, gelten für beide Gruppen ganz unterschiedliche Personalschlüssel und räumliche Vorgaben. Die Sozialeinrichtung muss gegenüber der staatlichen Aufsichtsbehörde sicherstellen, dass die unterschiedliche Leistungsbemessung exakt umgesetzt wird, – in einem inklusiven Projekt, das den Anspruch hat, Menschen zusammenzubringen und nicht zu trennen (ebd., 14). Heinze (2013) redet angesichts des hohen Regulierungsgrades im Sozialsektor von der “frozen welfare state”-Landschaft, die integrative Angebote erschwert.

Die geschilderten Rahmenbedingungen führen laut Klenk (2013) zu einer “institutionellen Auszehrung” des Dritten Sektors, d.h. zu einem Verlust von Autonomie, Ehrenamt und Glaubwürdigkeit gemeinnütziger Organisationen.

Wie kann der Dritte Sektor gegenüber dem Staat gestärkt werden? Zwei Bausteine werden wichtig: mehr Teilhabe und mehr Transparenz.

Walter/Raß (2013) weisen selbst daraufhin: die Nutzer sozialer Dienste, hier: der Behindertenhilfe, sind an den Preisverhandlungen zwischen öffentlicher Hand und freier Wohlfahrtspflege nicht beteiligt. Letztere kann sich mit ihren Vorstellungen gegenüber öffentlichen Kostenträgern nicht durchsetzen. Mehr Durchsetzungsvermögen könnten hier die Nutzer entwickeln, die mangelnde Qualität und Rationierungen am eigenen Leib erfahren. Die freie Wohlfahrtspflege sollte mehr Nutzer-Teilhabe in der Politikformulierung und in Leistungs- und Preisverhandlungen deshalb nicht als Störfaktor begreifen, sondern als Chance für ein Bündnis, um Interessen gegenüber staatlichen Akteuren besser durchsetzen zu können.

Ein weiterer wichtiger potentieller Bündnispartner, der bisher von der freien Wohlfahrtspflege vernachlässigt wird, ist die Öffentlichkeit bzw. sind die Bürger selbst, die es verstärkt anzusprechen gilt. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist mehr Transparenz: Bürger müssen von Problemen und Mißständen, wie den oben geschilderten, erfahren. Solange die freie Wohlfahrtspflege versucht, die Probleme ausschließlich hinter verschlossenen Türen, gemeinsam mit ihren staatlichen Partnern, zu besprechen, wird sich nichts grundlegend ändern. Oder anders gesagt: die Reform des Dreiecksverhältnisses aus Staat, freier Wohlfahrtspflege und Bürger-Nutzern können Nonprofits nicht alleine schultern, – sie brauchen dazu den offenen Diskurs mit Bürgern, um neue Mehrheiten zu bilden.

Auf der ConSozial wurde dieser Vorschlag in die Diskussion eingebracht, wurde aber von der Führungsebene eines Verbandes zurückgewiesen mit der Begründung: die Sachlage im Wohlfahrtsbereich bzw. das angesprochene Dreiecksverhältnis sei zu kompliziert, als dass Bürger dies verstehen könnten und entsprechende Debatten auf größeres Interesse in der Bürgerschaft oder unter Journalisten stoßen würden. Man solle deshalb bitte Verständnis dafür haben, dass Reformen in den bewährten Gremien zwischen freien Trägern und Staat ausgehandelt werden müssten.

Vielleicht ist es diese Haltung, die Bürgern die Solidarität mit den großen Wohlfahrtsverbänden schwierig macht. Mehr Transparenz auf verbandlicher Seite könnte dagegen neue Bündnisse zwischen freier Wohlfahrtspflege und der Zivilgesellschaft schmieden.

Von sozialen Diensten wird die Prüf- und Kontrollwut des Staates beklagt, hinter der die Annahme stehe, dass in eine Einrichtung “Qualität und Transparenz quasi ‘hineingeprüft’ werden können” (Walter/Raß 2013, 14), – Transparenz “hineinprüfen” kann man nicht wirklich, – aber was ist die Alternative dazu, wenn sich die freien Träger nicht von sich aus mehr nach außen hin öffnen?