Schlagwort-Archiv: Dritter Sektor

Staat und freie Wohlfahrtspflege – ein problematisches Verhältnis

Das Verhältnis zwischen Staat und gemeinnützigen Organisationen ist aktuell von Problemen geprägt. Mittelkürzungen, strengere Vergabekritierien für öffentliche Gelder, Verringerung inhaltlicher Handlungsspielräume, zu starke Steuerung und Kontrolle, Vereinnahmung als Dienstleister, – das sind die staatlich forcierten Entwicklungen, unter denen speziell die freie Wohlfahrtspflege leidet (Droß/Priller 2013). Das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) hat dem belasteten Verhältnis zwischen Staat – Drittem Sektor – Zivilgesellschaft erst kürzlich einen Themenschwerpunkt im BBE-Newsletter gewidmet, der einen guten Überblick über die aktuellen Forschungsergebnisse und Diskurse zum Thema gibt.

Wie sich die Probleme zwischen Staat und freien Trägern im Alltag am Beispiel der Behindertenhilfe auswirken, macht ein Beitrag von Walter/Raß (2013) in der Zeitschrift für Sozialwirtschaft deutlich, der auch auf der ConSozial diskutiert wurde. Die Autoren sehen einige Stolpersteine, die die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Kostenträgern und Nonprofit-Organisationen in diesem Hilfefeld prägen:

  1. Der Preiswettbewerb verdrängt den Qualitätswettbewerb. Unter Qualität wird immer häufiger nur ein Mindeststandard verstanden. Innovative Dienste werden in vielen Regionen von ihren Kostenträgern ausgebremst. In der Fläche gibt es zu wenig Anreize für die Dienste, ihr Angebot effektiver oder innovativer zu gestalten, da dieses Engagement von den Kostenträgern nicht honoriert und als “mehr Arbeit” empfunden wird. Speziell in der Behindertenhilfe vermissen die Autoren in vielen Regionen den politischen Gestaltungswillen der Kostenträger, der notwendig wäre, um die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, die auf Inklusion zielt. In diesen Regionen wird die Teilhabe von öffentlicher Seite nicht forciert, so dass die Teilhabe-Landschaft sich in Deutschland immer mehr zu einem “Flickenteppich” entwickelt, mit ganz unterschiedlichen Chancen für die Realisierung von Inklusion (Walter/Raß 2013, 13).
  2. Der bürokratische Aufwand für die Sozialeinrichtungen nimmt erheblich zu aufgrund von mehrfachen und unterschiedlichen Dokumentationspflichten. Jede Behörde, mit der eine Einrichtung in der Behindertenhilfe zusammenarbeitet, – und sie ist mit dutzenden von Behörden in Kontakt (am Beispiel einer Behindertenwerkstätte sind dies 60-90 Ämter u.a. Bundesanstalt für Arbeit, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Sozialhilfeträger, Landesamt für Versorgung, Berufsgenossenschaft, Brandschutzbehörden, Landesbehörden, Baubehörden, Gewerbeaufsicht, kommunale Behörden, Integrationsamt usw.), – jede dieser Behörden hat ihre eigenen Qualitätsvorgaben und Prüfmethoden, denen die Sozialeinrichtung Rechnung tragen muss. Dazu kommen noch die unterschiedlichen Messverfahren, um den personenbezogenen Hilfebedarf zu erfassen. Hier herrscht keine Einigkeit zwischen Staat und freien Trägern. Im Gegenteil: die Messung des Hilfebedarfs und des notwendigen Personaleinsatzes sind ein Quell unendlicher Diskussionen zwischen Kostenträgern und der Sozialeinrichtung, die viele Ressourcen bindet (ebd., 14).
  3. Angesichts der staatlichen Regulierung ist es schwierig, inklusive Projekte in der Praxis umzusetzen, da hier erhebliche administrative Probleme auftauchen. Werden Kinder mit und ohne Behinderung gleichzeitig betreut, gelten für beide Gruppen ganz unterschiedliche Personalschlüssel und räumliche Vorgaben. Die Sozialeinrichtung muss gegenüber der staatlichen Aufsichtsbehörde sicherstellen, dass die unterschiedliche Leistungsbemessung exakt umgesetzt wird, – in einem inklusiven Projekt, das den Anspruch hat, Menschen zusammenzubringen und nicht zu trennen (ebd., 14). Heinze (2013) redet angesichts des hohen Regulierungsgrades im Sozialsektor von der “frozen welfare state”-Landschaft, die integrative Angebote erschwert.

Die geschilderten Rahmenbedingungen führen laut Klenk (2013) zu einer “institutionellen Auszehrung” des Dritten Sektors, d.h. zu einem Verlust von Autonomie, Ehrenamt und Glaubwürdigkeit gemeinnütziger Organisationen.

Wie kann der Dritte Sektor gegenüber dem Staat gestärkt werden? Zwei Bausteine werden wichtig: mehr Teilhabe und mehr Transparenz.

Walter/Raß (2013) weisen selbst daraufhin: die Nutzer sozialer Dienste, hier: der Behindertenhilfe, sind an den Preisverhandlungen zwischen öffentlicher Hand und freier Wohlfahrtspflege nicht beteiligt. Letztere kann sich mit ihren Vorstellungen gegenüber öffentlichen Kostenträgern nicht durchsetzen. Mehr Durchsetzungsvermögen könnten hier die Nutzer entwickeln, die mangelnde Qualität und Rationierungen am eigenen Leib erfahren. Die freie Wohlfahrtspflege sollte mehr Nutzer-Teilhabe in der Politikformulierung und in Leistungs- und Preisverhandlungen deshalb nicht als Störfaktor begreifen, sondern als Chance für ein Bündnis, um Interessen gegenüber staatlichen Akteuren besser durchsetzen zu können.

Ein weiterer wichtiger potentieller Bündnispartner, der bisher von der freien Wohlfahrtspflege vernachlässigt wird, ist die Öffentlichkeit bzw. sind die Bürger selbst, die es verstärkt anzusprechen gilt. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist mehr Transparenz: Bürger müssen von Problemen und Mißständen, wie den oben geschilderten, erfahren. Solange die freie Wohlfahrtspflege versucht, die Probleme ausschließlich hinter verschlossenen Türen, gemeinsam mit ihren staatlichen Partnern, zu besprechen, wird sich nichts grundlegend ändern. Oder anders gesagt: die Reform des Dreiecksverhältnisses aus Staat, freier Wohlfahrtspflege und Bürger-Nutzern können Nonprofits nicht alleine schultern, – sie brauchen dazu den offenen Diskurs mit Bürgern, um neue Mehrheiten zu bilden.

Auf der ConSozial wurde dieser Vorschlag in die Diskussion eingebracht, wurde aber von der Führungsebene eines Verbandes zurückgewiesen mit der Begründung: die Sachlage im Wohlfahrtsbereich bzw. das angesprochene Dreiecksverhältnis sei zu kompliziert, als dass Bürger dies verstehen könnten und entsprechende Debatten auf größeres Interesse in der Bürgerschaft oder unter Journalisten stoßen würden. Man solle deshalb bitte Verständnis dafür haben, dass Reformen in den bewährten Gremien zwischen freien Trägern und Staat ausgehandelt werden müssten.

Vielleicht ist es diese Haltung, die Bürgern die Solidarität mit den großen Wohlfahrtsverbänden schwierig macht. Mehr Transparenz auf verbandlicher Seite könnte dagegen neue Bündnisse zwischen freier Wohlfahrtspflege und der Zivilgesellschaft schmieden.

Von sozialen Diensten wird die Prüf- und Kontrollwut des Staates beklagt, hinter der die Annahme stehe, dass in eine Einrichtung “Qualität und Transparenz quasi ‘hineingeprüft’ werden können” (Walter/Raß 2013, 14), – Transparenz “hineinprüfen” kann man nicht wirklich, – aber was ist die Alternative dazu, wenn sich die freien Träger nicht von sich aus mehr nach außen hin öffnen?

 

Bürgerschaftliches Engagement als Bürgerbeteiligung – welche Möglichkeiten bietet das Internet?

Für den eNewsletter des Netzwerk Bürgerbeteiligung habe ich einen Beitrag geschrieben unter der Überschrift “Bürgerschaftliches Engagement als Bürgerbeteiligung: Welche Möglichkeiten bietet das Internet?” (Ansicht siehe unten).

Der Beitrag kritisiert eingangs kommunale und gemeinnützige Strategien zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und fordert dazu auf, Bürgerengagement stärker als Bürgerbeteiligung zu konzipieren. Bürger/innen müssen die Möglichkeit erhalten, die soziale Infrastruktur einer Gemeinde, die Konzeption von Diensten und die Hilfe im Einzelfall (als Betroffener) mitzugestalten. Es wird aufgezeigt, welche Bedeutung digitale Aktionsnetzwerke zwischenzeitlich haben, die Bürger über Online-Medien einbinden, ohne deren Engagement zentral zu steuern, – im Unterschied zu traditionellen Strategien kollektiven Handelns. Auf Seite 6 stellt eine Tabelle die vielen unterschiedlichen Formen von Online-Beteiligung zusammen und zwar entlang der Kategorien und Methoden des Digital Engagement Cookbook. Beispiele aus dem In-und Ausland veranschaulichen die jeweilige Beteiligungsmethode.

Nicht nur mein Beitrag befasst sich mit den Möglichkeiten der Online-Beteiligung, sondern vier weitere des eNewsletter beleuchten das Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln.

Noch ein paar Infos zum Netzwerk Bürgerbeteiligung: Das Netzwerk wurde 2011 auf Initiative der Stiftung Mitarbeit gegründet. Es hat zum Ziel, “der politischen Partizipation in Deutschland dauerhaft mehr Gewicht zu verleihen und sie auf allen Ebenen (Bund, Länder, Kommunen) zu stärken. Das Netzwerk fragt danach, wie eine »partizipative Demokratie« ausgestaltet und vorangebracht werden kann. Es sucht nach Wegen zur politisch-strategischen Förderung der Bürgerbeteiligung. Auf Basis dieser Grundidee führt das »Netzwerk Bürgerbeteiligung« Menschen aus allen Bereichen zusammen, die die Partizipation von Bürger/innen an politischen Entscheidungen voran bringen und die Zukunft der Bürgerbeteiligung mitgestalten wollen” (Über das Netzwerk). Jeder an Beteiligung Interessierte kann Netzwerker und Netzwerkerin werden. Bei gemeinsamen Treffen lernt man sich untereinander und unterschiedliche Beteiligungsprojekte kennen.

Ich finde es gut, dass mit dem Netzwerk der Versuch gestartet wurde, Menschen aus ganz unterschiedlichen Zusammenhängen zum Thema Beteiligung zusammenzubringen, Ressourcen auszutauschen und zu bündeln. Das Netzwerk lebt vom Engagement seiner Mitglieder. Als Bürger/in sollte man nicht warten, bis Beteiligung von staatlicher Seite zugestanden (und gestaltet!) wird (“Wann führt meine Gemeinde endlich einen Bürgerhaushalt ein?”), sondern es kommt darauf an, vor Ort konkrete Beteiligungsprojekte einzufordern und zu initiieren.

In den nächsten Tagen soll eine neue Plattform für das Netzwerk Bürgerbeteiligung an den Start gehen, die noch mehr Kooperationsmöglichkeiten zwischen den Netzwerkern bietet. Man wird dann Beteiligungsprojekte vorstellen und gemeinsam vorantreiben können. Auch von mir gibt es eine Projektinitiative, die ich auf dem Netzwerktreffen in Köln vorgestellt habe und die online auf der neuen Kooperationsplattform weiter diskutiert und vorangebracht werden soll: “Die Förderung von Teilhabe im Sozialsektor – soziale Dienste 2.0”. Ziel meiner Projektinitiative ist es u.a.

  • Mitstreiter/innen zu finden
  • Best-Practice-Beispiele für Bürger-Teilhabe im Sozialsektor auf lokaler Ebene zu sammeln
  • Vorschläge zu erarbeiten, wie die Teilhabe von Bürgern gefördert bzw. die sozialen Dienste 2.0 aussehen könnten

Das Netzwerk Bürgerbeteiligung wird in der Anfangsphase von einer Aufbaugruppe unterstützt, bei der auch Sophie Scholz, die Gründerin der Socialbar mitmacht. Mit ihr hat die Zusammenarbeit im Rahmen des eNewsletters Freude gemacht – vielen Dank, Sophie!

 

http://www.netzwerk-buergerbeteiligung.de/fileadmin/Inhalte/PDF-Dokumente/newsletter_beitraege/beitrag_reiser_120710.pdf

 

Bürgerbeteiligung im Sozialsektor

In demokratiepolitischer Hinsicht ist der Sozialsektor ein Entwicklungsgebiet. Die Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde können in der Regel weder die soziale Infrastruktur ihres Ortes verbindlich mitgestalten, noch können sie über die Art und Weise, wie soziale Dienste ihre Leistungen erbringen, mitentscheiden. Wie Bürger gepflegt, betreut, gefördert, beraten werden – darüber entscheiden in letzter Instanz die zuständigen Institutionen und Professionen.

Auch als Individuen fehlen Bürgern in Hilfseinrichtungen Teilhaberechte. Beim “Case-Management”, das auf die Mitwirkung von Klienten bei der Planung von Hilfsmaßnahmen zielt, behalten die institutionellen Regeln und Vorgaben die Oberhand, – das “Klientensystem” ist dem “Helfersystem” strukturell unterlegen (Hinte 2007). Das Persönliche Budget, das in der Behindertenhilfe den Status des einzelnen als Käufer von Leistungen stärken soll, konnte sich bisher in der Fläche nicht durchsetzen und fristet auch heute noch ein Dasein als “Exot” (Schäfers 2009). In der Praxis werden zudem die Auswahlrechte behinderter Bürger beschnitten, weil nur die bestehenden Angebote der Träger zur Wahl stehen. Manchmal übernimmt es die Sozialverwaltung auch gleich selbst, einen passenden Dienstleister auszuwählen und schriftlich festzulegen (Schäfers 2009, 179).

Es gibt zwei Akteursgruppen, die im Sozialsektor die Macht unter sich aufteilen: die Leistungsträger (Sozialverwaltung, Pflegekassen usw.) und die Leistungserbringer. Letztere sind zu einem guten Teil mit den gemeinnützigen Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege identisch. Bürger sind in diesem System nur Randfiguren ohne verbindliche Teilhaberechte. Es dominiert die “Fürsorge” bzw. die “Versorgung”. Mit Demokratie und Bürger-Mitsprache hat dies nichts zu tun.

Die gesetzliche Verankerung von verbindlichen Teilhaberechten für Bürger im Sozialbereich auf allen drei Ebenen (Gemeinde/Einrichtung/Individuum) in allen Phasen der Planung und Produktion sozialer Dienste wäre ein wichtiger Schritt, aber kein Garant für deren Umsetzung (siehe das Schicksal des Persönlichen Budgets…).

Die Veränderung des Systems muss vielmehr auf der lokalen Ebene durch die Bürger selbst vorangetrieben werden. Gemeinnützige Einrichtungen und die örtliche Verwaltung müssen als Partner der Veränderung gewonnen werden. Die Demokratisierung von Institutionen und Abläufen im Sozialsektor braucht die Mitwirkung der wichtigsten Player. Von deren Reaktion hängt es ab, ob Veränderungen gelingen oder nicht.

Welche Punkte sind zu beachten, wenn die Beteiligung von Bürgern in gemeinnützigen und kommunalen Sozialeinrichtungen gefördert werden soll? Gute Anregungen liefert ein Aufsatz von Hernandez/Robson/Sampson (2010) über “Integrated Participation”:

1. Bürgerpartizipation darf nicht als Zusatzaufgabe (“add-on”) betrachtet werden, die man bei Bedarf auch weglassen kann. Sondern die Teilhabe von Bürgern muss in den Einrichtungsalltag integriert werden und sich in Strukturen, Programmen und Prozessen niederschlagen.

2. Die Organisation der Bürger-Teilhabe sollte nicht an darauf spezialisiertes Personal delegiert werden, – so wie heute das “Freiwilligenmanagement” an die “Freiwilligenmanager”. Vielmehr muss Teilhabe ein Thema sein, das jeden einzelnen Mitarbeiter in einer Organisation angeht, egal, welche Zuständigkeit er/sie im Detail hat. Spezialpersonal baut eigene Wissenssilos auf – und das wäre hier ganz kontraproduktiv, da jeder in einer Institution den Umgang und die Kooperation mit Bürgern lernen und beherrschen muss.

3. Die Mitbestimmungs- und Gestaltungsmöglichkeiten von Bürgern müssen im Selbst- und Leitbild einer Sozialeinrichtung fest verankert sein. Es muss sie dazu befähigen, ein breites Angebot an Beteiligungsmöglichkeiten zu entwickeln und Beteiligungshindernisse zu beseitigen.

4. Zeit und Geld sind notwendig, wenn Nutzer von Diensten, deren Angehörige, die Bürger einer Stadt/eines Stadtteils soziale Dienste gemeinsam mit den Mitarbeitern einer Einrichtung gestalten: “the process for developing strong relationships based on trust, respect and mutual understanding required a considerable amount of time” (Hernandez u.a. 2010, 731). Zeitlich begrenzte Projekte und Dienste werden nur schwer in der Lage sein, entsprechend konstruktive und stabile Beziehungen zur Bürgerseite hin aufzubauen.

Wichtig ist, dass bestehende Netzwerke in die Beteiligungsstrategien eingebunden werden, sowohl die informellen Netzwerke der einzelnen als auch die lokalen Netzwerke aus Organisationen und Initiativen. In diesen Netzwerken sammeln sich Ressourcen und Kompetenzen (“soziales Kapital”), die Partizipation unterstützen und fördern können. Was einer allein nicht kann – Beteiligungsmöglichkeiten ergreifen oder schaffen – kann mit der Hilfe anderer gelingen.

Beteiligung im Sozialsektor und auf der kommunalen Ebene insgesamt darf sich nicht auf formale Verfahren beschränken, sondern Beteiligung muss in den Alltag der Bürger und Einrichtungen gebracht werden, – in den Stadtteil, in den Verein, in soziale Organisationen (vgl. Morris FRSA/Gilchrist o.D.). Bildlich gesprochen: die Partizipation muss zu den Bürgern kommen – und nicht umgekehrt. Institutionen haben eine Bringschuld, wenn es um Beteiligung geht: Mitmach- und Mitentscheidungsmöglichkeiten müssen so niedrigschwellig und vielfältig wie möglich sein. Soziale Medien können Beteiligungsprozesse erheblich vereinfachen und diversifizieren, – das “Digital Engagement Cookbook” zeigt die vielen Online-Partizipationstools auf.

Soziale Medien spielen auch eine wichtige Rolle bei der Entstehung und Pflege lokaler Netzwerke, die durch das Internet um überregionale Akteure und Ressourcen ergänzt werden.

Gerade Beteiligung findet heute immer stärker über informelle Online-Netzwerke statt, in denen Technologien die Aufgaben übernehmen, die ansonsten Organisationen erledigen (Koordination, Info-Verteilung, Kommunikation). Diese Netzwerke funktionieren nach einer anderen Logik als die traditionellen Beteiligungsangebote hierarchischer Organisationen. Für die Einrichtungen im Sozialbereich und die kommunale Ebene insgesamt stellt sich die Frage, wie das Engagement, das in dieser “digitally networked action” (Bennett/Segerberg 2012, 743) zum Ausdruck kommt, für lokale Beteiligungsprojekte genutzt werden kann.

 

Literatur (wenn nicht verlinkt):

  • Hinte, Wolfgang (2007): Wer beteiligt wen? Willen und Wünsche im Case Management, in: Soziale Arbeit, Heft 11-12, 425-432.
  • Schäfers, Markus (2009): Wie man aus einem Persönlichen Budget eine verdeckte Sachleistung macht, in: Teilhabe, Heft 4, 176-183.