Kategorie-Archiv: Macht

Partizipation in Sozialeinrichtungen (Teil 2): Partizipationsrechte entwickeln

In diesem Beitrag befasse ich mich mit der Frage, wie Partizipationsrechte für Bürger/innen in Sozialorganisationen entwickelt und institutionell verankert werden können. Er baut auf dem letzten Blogartikel (Teil 1) über die Partizipationspyramide auf. Beide Blogbeiträge basieren auf dem Buch “Partizipation kompakt” (2014), herausgegeben von Straßburger/Rieger im Beltz-Verlag. Der dritte Teil der kleinen Partizipations-Serie wird sich dann mit dem bürgerschaftlichen Engagement in Nonprofits befassen.

Wie können Partizipationsrechte für Nutzer und das bürgerschaftliche Umfeld einer Sozialeinrichtung ausgearbeitet werden? Straßburger schlägt in dem Buch “Partizipation kompakt” ein Verfahren vor, dass sich an die Konzepte für Kindertageseinrichtungen von Hansen/Knauer/Sturzenhecker (2011) anlehnt:

  • Zuerst muss organisationsintern unter den Mitarbeitern geklärt werden, wo, inwieweit und in welcher Form Bürger/Nutzer mitbestimmen sollen. Dazu sind alle Bereiche und Verfahren der Organisation genau anzuschauen. Die Partizipationspyramide zeigt die unterschiedlichen Möglichkeiten der Partizipation auf, die von den Vorstufen informieren, Meinung erfragen, Lebensweltexpertise einholen bis zur echten Partizipation im Sinne von Mitbestimmung, Entscheidungskompetenz teilweise abgeben und Entscheidungsmacht übertragen reichen. Es muss ferner auch explizit festgelegt werden, wo Partizipation nicht erwünscht ist. In dieser ersten Phase müssen Straßburger zufolge die Mitarbeiter/innen unter sich sein. Es werden keine Mehrheitsentscheidungen gefällt. Das Ziel ist ein Konsens unter den Beteiligten, “damit am Ende nur beschlossen wird, was alle mittragen können” (Straßburger in “Partizipation kompakt”, S. 89).
  • In einem zweiten Schritt entwerfen die Fachkräfte die Strukturen der Partizipation: welche Gremien sind notwendig? Straßburger zufolge reichen zwei Gremientypen aus: eine Vollversammlung für alle und Unterausschüsse.  In die Unterausschüsse können Nutzer Vertreter/innen delegieren. Alternativ gibt es offene Unterausschüsse, bei denen jeder bei Interesse mitarbeiten kann (ebd, 89f).
  • Wenn unter den Fachkräften Konsens über das bisher Erarbeitete besteht, dann können die Nutzer und das bürgerschaftliche Umfeld herangezogen werden, um die Details der Beteiligungsformen und -strukturen zu besprechen (ebd., 88).
  • In einer ersten Lesung verabschieden die Fachkräfte unter sich die ausgearbeiteten Partizipationsrechte- , – formen und -strukturen, die zu einem Verfassungsentwurf für die Einrichtung gebündelt wurden. Danach wird der Verfassungsentwurf der bürgerschaftlichen Seite vorgelegt, die hier noch Änderungswünsche einbringen kann. Ob diese übernommen werden, entscheiden die Fachkräfte, die die Verfassung in zweiter Lesung verabschieden und veröffentlichen (ebd., 90).

Dieses von Straßburger vorgeschlagene Verfahren räumt den Fachkräften das Vorrecht ein, über die Grundstrukturen der  Partizipation selbst zu entscheiden, ohne Beteiligung der Nutzer ( man merkt, dass der Verfahrensvorschlag ursprünglich aus dem Kindergartenbereich kommt….). In selbstorganisierten sozialen Projekten werden Fachkräfte und Bürger sicher von vornherein auf Augenhöhe kooperieren. Für den öffentlichen und wohlfahrtsverbandlichen Bereich mag das von Straßburger propagierte Modell der “konstitutionellen Monarchie” passen (siehe Blogbeitrag Teil 1), aber auch in diesen Sektoren wird es einzelne Projekte geben, die noch partizipativer aufgestellt sind.

Von einer Einbeziehung der Nutzerseite von Anfang an können alle profitieren: man lernt sich selbst und den andern in einem Diskussionsprozess, der auf einen Konsens zielt, besser kennen. Man arbeitet in einem solchen Fall nicht nur heraus, wer wo wie beteiligt wird (“what to do together”),  sondern man entwickelt in einem solchen Prozess auch eine gemeinsame Identität (“create a shared sense of who to be together”) (Eliasoph 2013, 146).

Die verabschiedete Verfassung für eine soziale Organisation ist rechtlich nicht bindend. Die Mitarbeiter verpflichten sich aber durch eine Verfassung, Beteiligungsregeln zu achten und nicht zu übergehen. Aufgebaut wird so ein moralisch einklagbares Recht für die Bürgerseite (Hansen/Knauer/Sturzenhecker 2011, S. 151).

Straßburger zufolge muss die Beteiligungsstruktur transparent und funktionsfähig sein (Straßburger in “Partizipation kompakt”, S. 89). Und sie muss mit Leben gefüllt werden. Das Ziel ist nicht der Aufbau einer Partizipationsbürokratie, sondern ein funktionierender demokratischer Prozess in den sozialen Einrichtungen (ebd., 98).

Gibt es Praxis-Beispiele für die Institutionalisierung von Partizipation und die Einführung von Verfassungen in Sozialeinrichtungen? Hansen/Knauer/Sturzenhecker (2011) verweisen auf das Modellprojekt die “Kinderstube der Demokratie”, das in Schleswig-Holstein 2001 begonnen wurde und zwischenzeitlich in Modelle und Erziehungspläne anderer Länder einfloss. Bei dem Projekt ging es um die Einführung von demokratischeren Strukturen in Kindertagesstätten. Zwei Kita-Verfassungen im Anhang von Hansen u.a. zeigen, wie Beteiligungsregeln im Detail aussehen können.

Im Verfassungs-Beispiel 1 gibt es als Gremien das Kinderparlament und Gruppenkonferenzen. Die Kinder bestimmen u.a. über den Tagesablauf, die Raumgestaltung,  die Mahlzeiten und die Anschaffung von Spielzeug mit. Sie haben kein Mitspracherecht in Finanzangelegenheiten, in Personaldingen, in Sicherheitsfragen und im Hinblick auf die Öffnungszeiten (Hansen/Knauer/Sturzenhecker 2011, S. 363-368). Wichtig ist die Verfassungs-Bestimmung, dass in den Gruppenkonferenzen und dem Kinderparlament immer ein Konsens angestrebt wird.: “Im Zweifel entscheidet die einfache Mehrheit aller anwesenden Konferenzmitglieder, jedoch nie gegen die Stimmen aller Erwachsenen oder gegen die Stimmen aller Kinder” (Hansen u.a., S. 364, §4). Diese Regel soll verhindern, dass die Fachkräfte von Kindern überstimmt werden oder umgekehrt, die Fachkräfte die Kinder überstimmen und deren Interessen übergehen.

Da Erwachsene keine Kinder sind und sehr wohl über Personal- und Finanzangelegenheiten mitbestimmen können, sollte ein Verfahren, das die Beteiligungsrechte von Bürger-Nutzern in Sozialeinrichtungen strukturell verankern möchte, über den obigen Verfahrensvorschlag von Straßburger bzw. Hansen/Knauer/Sturzenhecker hinaus gehen. Das Verfahren sollte von Anfang an Bürger/innen beteiligen, um ihnen die Möglichkeit zu geben, auf das Grunddesign der Verfassung einer Einrichtung Einfluss zu nehmen. Die Partizipationspyramide bietet dafür viele unterschiedliche Formen an, auch die Vorstufen der Partizipation können hier genutzt werden. Auf jeden Fall sollte die Verfassung kooperativ erarbeitet werden. Erfolgreiche Koproduktion in Sozialeinrichtungen setzt Mitsprache der Bürger/innen voraus.

Abschließend stellt sich die Frage, inwieweit bürgerschaftlich Engagierte in der Praxis in die Beteiligungsstrukturen einer Sozialorganisation eingebunden sind. Wird das “Mithelfen” um das “Mitsprechen” ergänzt? Wie steht es um die Verbindung zwischen freiwilligem Engagement und politischer Partizipation im Dritten Sektor? Damit wird sich der dritte Blogbeitrag dieser kleinen Serie befassen.

 

Für eine Kultur der Mitgestaltung: Co-Design in Nonprofits

In unserem Land ist das Engagement von Bürgern willkommen, aber nicht unbedingt ihre Mitgestaltung. Die Politik der Bundesregierung gegenüber der Zivilgesellschaft steht unter der Prämisse einer “Kultur der Mitverantwortung”, – bürgerschaftliches Engagement wird als “Bürgerpflicht” gegenüber dem Gemeinwesen verstanden (Engagementmonitor 2012, 10). Die anderen Potentiale des Engagements – der Wunsch nach Mitgestaltung und der Wille, das eigene Wissen und die persönlichen Erfahrungen stärker einbringen zu können – spielen demgegenüber keine prominente Rolle.

Kritiker werfen der Bundesregierung (und dem Ersten Engagementbericht) deshalb vor, dass das bürgerschaftliche Engagement nur als “Koproduzent sozialer Dienstleistungen” willkommen ist (Strachwitz 2012, 7) und ihm eine weitergehende Rolle nicht zugestanden wird.

Wenn staatliche Stellen von “Koproduktion” sprechen – der Einbeziehung von Bürgern in die Erstellung von Dienstleistungen – , sollte man demnach als BürgerIn erst kritisch prüfen, ob dahinter wirklich der Wille steht, die Zivilgesellschaft stärker an der Planung und Ausgestaltung von Diensten zu beteiligen. Oder ob das Konzept der “Koproduktion” nur als schöne Umschreibung für “cheap labor by citizens” (Cahn/Gray 2012) benutzt wird.

“Koproduktion” ist kein neutraler Begriff, sondern ein politischer, der je nach eigenem Standpunkt unterschiedlich ausgelegt wird. Für die Bürgerschaft ist es wichtig, restriktive Deutungen von “Koproduktion”, die zugunsten des Staates und zu Lasten der eigenen Mitbestimmungsmöglichkeiten ausgelegt sind, zurückzuweisen und sich dafür einzusetzen, dass Koproduktion sich immer auf den ganzen Policy-Zyklus bezieht, d.h. auch auf die Planung, das Design und die Evaluation von Leistungen.

Die Wohlfahrtsverbände – d.h. die großen Player auf dem Feld sozialer Dienste – haben sich mit der restriktiven Auslegung von Koproduktion (“mithelfen aber nicht mitgestalten”) gut eingerichtet. Aber auch die Verbände sind keine monolithischen Blöcke. Sie zerfallen in unterschiedliche Fraktionen. Und hier gibt es durchaus einige, die sich für mehr Bürgerbeteiligung in den eigenen Reihen einsetzen.

Wie können Bürger stärker in die Ausgestaltung sozialer Dienstleitungen einbezogen werden? Durch die Einführung des Co-Design in staatlichen und gemeinnützigen Einrichtungen, das Bürgern die Chance gibt, sich am gesamten Designprozeß zu beteiligen, auf Augenhöhe mit der Organisation und den involvierten Fachleuten (vgl. Sanders/Stappers 2008). Nicht nur der unmittelbare Nutzer steht hier im Mittelpunkt, sondern alle Bürger und Gemeinschaften, die von einem Dienst berührt sind. Sie gilt es in einen offenen Gestaltungsprozeß einzubeziehen, der nicht auf ein fertiges “Produkt” fokussiert, sondern den Beteiligten eine Handlungsplattform zur Verfügung stellt (Meroni/Sangiorgi 2011, 3), die die Interaktion und Artikulation von Interessen ermöglicht: “we are moving from the design (..) of ‘products’ to designing for people’s purposes” (Sanders/Stappers 2008, 10).

Die Organisation und die beteiligten Fachleute verlieren ihre einseitige Deutungshoheit im Designprozeß: wie ein Dienst schlußendlich aussieht, wird kollaborativ erarbeitet. Damit verbunden ist auch die Hoffnung, dass Dienste, die so partizipativ ausgestaltet werden, ihrerseits wieder als “transformative services” (Sangiorgi 2011) das Gemeinwesen beeinflussen und dort als Inkubatoren für Zusammenarbeit, Beteiligung und Innovation wirken.

Welchen Nutzen haben Nonprofits und Bürger von einem partizipativen Service Design?

Steen/Manschot/De Koning (2011) zählen einige auf:

  • Dienste werden qualitativ besser und passgenauer, die Zufriedenheit der Nutzer wächst
  • Organisationen und Bürger lernen von- und miteinander, entwickeln ein gegenseitiges Verständnis und können ihre Zusammenarbeit verbessern
  • Es entstehen Innovationen, die eine Seite allein nicht hätte entwickeln können, und zwar in relativ kurzer Zeit
  • Das Verhältnis zwischen Organisation und Bürgern gewinnt an Stabilität und Qualität, was sich auf die Realisierung zukünftiger Projekte positiv auswirkt

All dies bleibt jedoch Zukunftsmusik, wenn staatliche Institutionen darauf verzichten, mehr Bürgerbeteiligung im Sozialbereich zu ermöglichen und Wohlfahrtsverbände über entsprechende Leistungsverträge in diese Richtung zu drängen. Stiftungen könnten ebenfalls eine wichtige Rolle als Treiber von “Koproduktion” und “Co-Design” spielen. Aber wo ist die (Bürger)Stiftung, die sich diesem Ziel verschrieben hat?

Literatur (wenn nicht verlinkt):

  • Cahn, Edgar S./Gray, Christine (2012): Co-Production from a Normative Perspective, in: Pestoff, Victor/Brandsen, Taco/Verschuere, Bram (eds): New Public Governance, the Third Secor and Co-Produktion, NY: Routledge.

 

Bürgerbeteiligung im Sozialsektor

In demokratiepolitischer Hinsicht ist der Sozialsektor ein Entwicklungsgebiet. Die Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde können in der Regel weder die soziale Infrastruktur ihres Ortes verbindlich mitgestalten, noch können sie über die Art und Weise, wie soziale Dienste ihre Leistungen erbringen, mitentscheiden. Wie Bürger gepflegt, betreut, gefördert, beraten werden – darüber entscheiden in letzter Instanz die zuständigen Institutionen und Professionen.

Auch als Individuen fehlen Bürgern in Hilfseinrichtungen Teilhaberechte. Beim “Case-Management”, das auf die Mitwirkung von Klienten bei der Planung von Hilfsmaßnahmen zielt, behalten die institutionellen Regeln und Vorgaben die Oberhand, – das “Klientensystem” ist dem “Helfersystem” strukturell unterlegen (Hinte 2007). Das Persönliche Budget, das in der Behindertenhilfe den Status des einzelnen als Käufer von Leistungen stärken soll, konnte sich bisher in der Fläche nicht durchsetzen und fristet auch heute noch ein Dasein als “Exot” (Schäfers 2009). In der Praxis werden zudem die Auswahlrechte behinderter Bürger beschnitten, weil nur die bestehenden Angebote der Träger zur Wahl stehen. Manchmal übernimmt es die Sozialverwaltung auch gleich selbst, einen passenden Dienstleister auszuwählen und schriftlich festzulegen (Schäfers 2009, 179).

Es gibt zwei Akteursgruppen, die im Sozialsektor die Macht unter sich aufteilen: die Leistungsträger (Sozialverwaltung, Pflegekassen usw.) und die Leistungserbringer. Letztere sind zu einem guten Teil mit den gemeinnützigen Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege identisch. Bürger sind in diesem System nur Randfiguren ohne verbindliche Teilhaberechte. Es dominiert die “Fürsorge” bzw. die “Versorgung”. Mit Demokratie und Bürger-Mitsprache hat dies nichts zu tun.

Die gesetzliche Verankerung von verbindlichen Teilhaberechten für Bürger im Sozialbereich auf allen drei Ebenen (Gemeinde/Einrichtung/Individuum) in allen Phasen der Planung und Produktion sozialer Dienste wäre ein wichtiger Schritt, aber kein Garant für deren Umsetzung (siehe das Schicksal des Persönlichen Budgets…).

Die Veränderung des Systems muss vielmehr auf der lokalen Ebene durch die Bürger selbst vorangetrieben werden. Gemeinnützige Einrichtungen und die örtliche Verwaltung müssen als Partner der Veränderung gewonnen werden. Die Demokratisierung von Institutionen und Abläufen im Sozialsektor braucht die Mitwirkung der wichtigsten Player. Von deren Reaktion hängt es ab, ob Veränderungen gelingen oder nicht.

Welche Punkte sind zu beachten, wenn die Beteiligung von Bürgern in gemeinnützigen und kommunalen Sozialeinrichtungen gefördert werden soll? Gute Anregungen liefert ein Aufsatz von Hernandez/Robson/Sampson (2010) über “Integrated Participation”:

1. Bürgerpartizipation darf nicht als Zusatzaufgabe (“add-on”) betrachtet werden, die man bei Bedarf auch weglassen kann. Sondern die Teilhabe von Bürgern muss in den Einrichtungsalltag integriert werden und sich in Strukturen, Programmen und Prozessen niederschlagen.

2. Die Organisation der Bürger-Teilhabe sollte nicht an darauf spezialisiertes Personal delegiert werden, – so wie heute das “Freiwilligenmanagement” an die “Freiwilligenmanager”. Vielmehr muss Teilhabe ein Thema sein, das jeden einzelnen Mitarbeiter in einer Organisation angeht, egal, welche Zuständigkeit er/sie im Detail hat. Spezialpersonal baut eigene Wissenssilos auf – und das wäre hier ganz kontraproduktiv, da jeder in einer Institution den Umgang und die Kooperation mit Bürgern lernen und beherrschen muss.

3. Die Mitbestimmungs- und Gestaltungsmöglichkeiten von Bürgern müssen im Selbst- und Leitbild einer Sozialeinrichtung fest verankert sein. Es muss sie dazu befähigen, ein breites Angebot an Beteiligungsmöglichkeiten zu entwickeln und Beteiligungshindernisse zu beseitigen.

4. Zeit und Geld sind notwendig, wenn Nutzer von Diensten, deren Angehörige, die Bürger einer Stadt/eines Stadtteils soziale Dienste gemeinsam mit den Mitarbeitern einer Einrichtung gestalten: “the process for developing strong relationships based on trust, respect and mutual understanding required a considerable amount of time” (Hernandez u.a. 2010, 731). Zeitlich begrenzte Projekte und Dienste werden nur schwer in der Lage sein, entsprechend konstruktive und stabile Beziehungen zur Bürgerseite hin aufzubauen.

Wichtig ist, dass bestehende Netzwerke in die Beteiligungsstrategien eingebunden werden, sowohl die informellen Netzwerke der einzelnen als auch die lokalen Netzwerke aus Organisationen und Initiativen. In diesen Netzwerken sammeln sich Ressourcen und Kompetenzen (“soziales Kapital”), die Partizipation unterstützen und fördern können. Was einer allein nicht kann – Beteiligungsmöglichkeiten ergreifen oder schaffen – kann mit der Hilfe anderer gelingen.

Beteiligung im Sozialsektor und auf der kommunalen Ebene insgesamt darf sich nicht auf formale Verfahren beschränken, sondern Beteiligung muss in den Alltag der Bürger und Einrichtungen gebracht werden, – in den Stadtteil, in den Verein, in soziale Organisationen (vgl. Morris FRSA/Gilchrist o.D.). Bildlich gesprochen: die Partizipation muss zu den Bürgern kommen – und nicht umgekehrt. Institutionen haben eine Bringschuld, wenn es um Beteiligung geht: Mitmach- und Mitentscheidungsmöglichkeiten müssen so niedrigschwellig und vielfältig wie möglich sein. Soziale Medien können Beteiligungsprozesse erheblich vereinfachen und diversifizieren, – das “Digital Engagement Cookbook” zeigt die vielen Online-Partizipationstools auf.

Soziale Medien spielen auch eine wichtige Rolle bei der Entstehung und Pflege lokaler Netzwerke, die durch das Internet um überregionale Akteure und Ressourcen ergänzt werden.

Gerade Beteiligung findet heute immer stärker über informelle Online-Netzwerke statt, in denen Technologien die Aufgaben übernehmen, die ansonsten Organisationen erledigen (Koordination, Info-Verteilung, Kommunikation). Diese Netzwerke funktionieren nach einer anderen Logik als die traditionellen Beteiligungsangebote hierarchischer Organisationen. Für die Einrichtungen im Sozialbereich und die kommunale Ebene insgesamt stellt sich die Frage, wie das Engagement, das in dieser “digitally networked action” (Bennett/Segerberg 2012, 743) zum Ausdruck kommt, für lokale Beteiligungsprojekte genutzt werden kann.

 

Literatur (wenn nicht verlinkt):

  • Hinte, Wolfgang (2007): Wer beteiligt wen? Willen und Wünsche im Case Management, in: Soziale Arbeit, Heft 11-12, 425-432.
  • Schäfers, Markus (2009): Wie man aus einem Persönlichen Budget eine verdeckte Sachleistung macht, in: Teilhabe, Heft 4, 176-183.