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Bürgerbeteiligung im Sozialsektor

In demokratiepolitischer Hinsicht ist der Sozialsektor ein Entwicklungsgebiet. Die Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde können in der Regel weder die soziale Infrastruktur ihres Ortes verbindlich mitgestalten, noch können sie über die Art und Weise, wie soziale Dienste ihre Leistungen erbringen, mitentscheiden. Wie Bürger gepflegt, betreut, gefördert, beraten werden – darüber entscheiden in letzter Instanz die zuständigen Institutionen und Professionen.

Auch als Individuen fehlen Bürgern in Hilfseinrichtungen Teilhaberechte. Beim “Case-Management”, das auf die Mitwirkung von Klienten bei der Planung von Hilfsmaßnahmen zielt, behalten die institutionellen Regeln und Vorgaben die Oberhand, – das “Klientensystem” ist dem “Helfersystem” strukturell unterlegen (Hinte 2007). Das Persönliche Budget, das in der Behindertenhilfe den Status des einzelnen als Käufer von Leistungen stärken soll, konnte sich bisher in der Fläche nicht durchsetzen und fristet auch heute noch ein Dasein als “Exot” (Schäfers 2009). In der Praxis werden zudem die Auswahlrechte behinderter Bürger beschnitten, weil nur die bestehenden Angebote der Träger zur Wahl stehen. Manchmal übernimmt es die Sozialverwaltung auch gleich selbst, einen passenden Dienstleister auszuwählen und schriftlich festzulegen (Schäfers 2009, 179).

Es gibt zwei Akteursgruppen, die im Sozialsektor die Macht unter sich aufteilen: die Leistungsträger (Sozialverwaltung, Pflegekassen usw.) und die Leistungserbringer. Letztere sind zu einem guten Teil mit den gemeinnützigen Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege identisch. Bürger sind in diesem System nur Randfiguren ohne verbindliche Teilhaberechte. Es dominiert die “Fürsorge” bzw. die “Versorgung”. Mit Demokratie und Bürger-Mitsprache hat dies nichts zu tun.

Die gesetzliche Verankerung von verbindlichen Teilhaberechten für Bürger im Sozialbereich auf allen drei Ebenen (Gemeinde/Einrichtung/Individuum) in allen Phasen der Planung und Produktion sozialer Dienste wäre ein wichtiger Schritt, aber kein Garant für deren Umsetzung (siehe das Schicksal des Persönlichen Budgets…).

Die Veränderung des Systems muss vielmehr auf der lokalen Ebene durch die Bürger selbst vorangetrieben werden. Gemeinnützige Einrichtungen und die örtliche Verwaltung müssen als Partner der Veränderung gewonnen werden. Die Demokratisierung von Institutionen und Abläufen im Sozialsektor braucht die Mitwirkung der wichtigsten Player. Von deren Reaktion hängt es ab, ob Veränderungen gelingen oder nicht.

Welche Punkte sind zu beachten, wenn die Beteiligung von Bürgern in gemeinnützigen und kommunalen Sozialeinrichtungen gefördert werden soll? Gute Anregungen liefert ein Aufsatz von Hernandez/Robson/Sampson (2010) über “Integrated Participation”:

1. Bürgerpartizipation darf nicht als Zusatzaufgabe (“add-on”) betrachtet werden, die man bei Bedarf auch weglassen kann. Sondern die Teilhabe von Bürgern muss in den Einrichtungsalltag integriert werden und sich in Strukturen, Programmen und Prozessen niederschlagen.

2. Die Organisation der Bürger-Teilhabe sollte nicht an darauf spezialisiertes Personal delegiert werden, – so wie heute das “Freiwilligenmanagement” an die “Freiwilligenmanager”. Vielmehr muss Teilhabe ein Thema sein, das jeden einzelnen Mitarbeiter in einer Organisation angeht, egal, welche Zuständigkeit er/sie im Detail hat. Spezialpersonal baut eigene Wissenssilos auf – und das wäre hier ganz kontraproduktiv, da jeder in einer Institution den Umgang und die Kooperation mit Bürgern lernen und beherrschen muss.

3. Die Mitbestimmungs- und Gestaltungsmöglichkeiten von Bürgern müssen im Selbst- und Leitbild einer Sozialeinrichtung fest verankert sein. Es muss sie dazu befähigen, ein breites Angebot an Beteiligungsmöglichkeiten zu entwickeln und Beteiligungshindernisse zu beseitigen.

4. Zeit und Geld sind notwendig, wenn Nutzer von Diensten, deren Angehörige, die Bürger einer Stadt/eines Stadtteils soziale Dienste gemeinsam mit den Mitarbeitern einer Einrichtung gestalten: “the process for developing strong relationships based on trust, respect and mutual understanding required a considerable amount of time” (Hernandez u.a. 2010, 731). Zeitlich begrenzte Projekte und Dienste werden nur schwer in der Lage sein, entsprechend konstruktive und stabile Beziehungen zur Bürgerseite hin aufzubauen.

Wichtig ist, dass bestehende Netzwerke in die Beteiligungsstrategien eingebunden werden, sowohl die informellen Netzwerke der einzelnen als auch die lokalen Netzwerke aus Organisationen und Initiativen. In diesen Netzwerken sammeln sich Ressourcen und Kompetenzen (“soziales Kapital”), die Partizipation unterstützen und fördern können. Was einer allein nicht kann – Beteiligungsmöglichkeiten ergreifen oder schaffen – kann mit der Hilfe anderer gelingen.

Beteiligung im Sozialsektor und auf der kommunalen Ebene insgesamt darf sich nicht auf formale Verfahren beschränken, sondern Beteiligung muss in den Alltag der Bürger und Einrichtungen gebracht werden, – in den Stadtteil, in den Verein, in soziale Organisationen (vgl. Morris FRSA/Gilchrist o.D.). Bildlich gesprochen: die Partizipation muss zu den Bürgern kommen – und nicht umgekehrt. Institutionen haben eine Bringschuld, wenn es um Beteiligung geht: Mitmach- und Mitentscheidungsmöglichkeiten müssen so niedrigschwellig und vielfältig wie möglich sein. Soziale Medien können Beteiligungsprozesse erheblich vereinfachen und diversifizieren, – das “Digital Engagement Cookbook” zeigt die vielen Online-Partizipationstools auf.

Soziale Medien spielen auch eine wichtige Rolle bei der Entstehung und Pflege lokaler Netzwerke, die durch das Internet um überregionale Akteure und Ressourcen ergänzt werden.

Gerade Beteiligung findet heute immer stärker über informelle Online-Netzwerke statt, in denen Technologien die Aufgaben übernehmen, die ansonsten Organisationen erledigen (Koordination, Info-Verteilung, Kommunikation). Diese Netzwerke funktionieren nach einer anderen Logik als die traditionellen Beteiligungsangebote hierarchischer Organisationen. Für die Einrichtungen im Sozialbereich und die kommunale Ebene insgesamt stellt sich die Frage, wie das Engagement, das in dieser “digitally networked action” (Bennett/Segerberg 2012, 743) zum Ausdruck kommt, für lokale Beteiligungsprojekte genutzt werden kann.

 

Literatur (wenn nicht verlinkt):

  • Hinte, Wolfgang (2007): Wer beteiligt wen? Willen und Wünsche im Case Management, in: Soziale Arbeit, Heft 11-12, 425-432.
  • Schäfers, Markus (2009): Wie man aus einem Persönlichen Budget eine verdeckte Sachleistung macht, in: Teilhabe, Heft 4, 176-183.

 

 

 

Koproduktion – eine Einbahnstraße für Bürger?

Die Familien, Nachbarn und Freunde eines hilfsbedürftigen Menschen haben in der Regel großen Anteil an dessen Betreuung. Beispielsweise leben 70% der Pflegebedürftigen zu Hause und werden größtenteils (in 70% der Fälle) von Angehörigen gepflegt (Wendt 2011, 208). Im sogenannten “Wohlfahrtsmix”, der Produktion sozialer Dienstleistungen durch gemeinnützige, öffentliche und gewerbliche Träger sowie das persönliche Umfeld eines Betroffenen, “überwiegt somit, sozialwirtschaftlich betrachtet, die häusliche Wertschöpfung” (Wendt 2011, 209, in: Blätter der Wohlfahrtspflege Heft 6. Alle zitierten Texte in diesem Blogbeitrag stammen aus dieser Ausgabe).

Es mehren sich deshalb die Stimmen in der sozialen Arbeit, die fordern, der faktischen Koproduktion sozialer Dienste durch Bürger und professionelle Anbieter auch auf Organisationsseite Rechnung zu tragen. Allerdings nur auf zweierlei Weise:

1. Die Dienste sollen die Ressourcen der informellen Helfer in ihre Personaleinsatzplanung mit einbeziehen. Das heißt, der Dienst und die Angehörigen stimmen untereinander ab, wer was wann erledigt (Wendt 2011, 210).

2. Die Gegenüberstellung von professioneller Arbeit und Laienpflege wird aufgegeben. Es bilden sich Netzwerke (“Pflegenetzwerke”, “Assistenznetzwerke”) auf lokaler Ebene, die die Hilfe im Einzelfall und die Angebote auf örtlicher Ebene untereinander abstimmen. Das Ziel der Netzwerkkoordination ist die möglichst passgenaue und effiziente Organisation der Hilfeerbringung (Tabatt-Hirschfeldt 2011, 203).

Haben Bürger in diesen Koproduktionsmodellen formale Entscheidungskompetenzen, um das Leistungsangebot auf örtlicher Ebene mitbestimmen zu können?

Die Teilhabe von Bürgern wird hier eher individualisiert und auf den Einzelfall bezogen. Bürger können sich im Detail mit Diensten abstimmen, wenn es um die Betreuung von Angehörigen geht, – aber immer auf der Basis eines existierenden Leistungsangebots, über dessen Ausgestaltung andere entscheiden.

Gerade die empirische Forschung in der Behindertenhilfe zeigt, dass die Inklusion von Menschen und ihr Recht auf Teilhabe mit den existierenden Hilfsstrukturen der Dienste kollidiert: individuelle Wünsche und Bedarfe laufen ins Leere, denn “ein kreatives Entwickeln neuer Teilhabearrangements findet nur selten statt” (Barth 2011, 218).

Das Problem des im Sozialbereich propagierten “Wohlfahrtsmixes” bzw. des hier entworfenen Koproduktionsmodells ist es, dass im Mittelpunkt die Dienste und öffentlichen Stellen mit ihrem Planungsrecht stehen, – und nicht die Bürger als Gestalter örtlicher Lebenszusammenhänge. Exemplarisch wird dies an einem “operativen Netzwerk zur Entwicklung eines Familienzentrums” deutlich, das von Tabatt-Hirschfeldt als Beispiel angeführt wird (2011, 205): hier gruppieren sich elf Institutionen um einen Kindergarten, aber nur drei Bürgergruppen sind involviert, mit denen informell kooperiert wird bzw. die “mitwirken”, – von verbindlichen Mitbestimmungsmöglichkeiten ist nichts zu erfahren.

Es stellt sich deshalb die Frage, wie es um die demokratische Legitimation dieser Koproduktionsmodelle im Sozialbereich steht und wo die Mitbestimmungschancen für Bürger im Wohlfahrtsmix sind, die über das persönliche Umfeld hinaus reichen. Wer kontrolliert die örtlichen Wohlfahrtsnetzwerke? Wer bestimmt über die örtlichen Angebotsstrukturen? Wenn Bürger einen wichtigen Beitrag an der Koproduktion sozialer Dienste leisten, dann benötigen sie auch das Recht, über die örtlichen Angebotsstrukturen mitbestimmen zu können. Ansonsten werden formale Teilhaberechte konterkariert.

Soziale Dienste betonen ihre wichtige Rolle in der Wohlfahrtsproduktion. Sie sollten die demokratischen Implikationen ihrer Tätigkeit nicht ausblenden. Soziale Dienstleistungen versorgen Bürger nicht nur, sondern sie machen gleichzeitig Aussagen über den Status des einzelnen, – der Bürger ist oder Hilfsempfänger bleibt. Es wäre eine große Chance, auf kommunaler Ebene die Steuerungsstrukturen im Sozialbereich so auszugestalten, dass Bürger die Angebote in ihrem Quartier mitbestimmen können.

Desweiteren muss sich der Sozialbereich anderen Sektoren gegenüber öffnen – der Kultur, der Bildung, dem Sport usw. – und Angebote vernetzen. Allein die Konzentration auf den richtigen “Wohlfahrtsmix” ist eine Sackgasse. Gefragt sind Konzepte, die den Bürger und dessen gesamtes Umfeld, den “Sozialraum”, in den Mittelpunkt stellen und nicht die sozialen Dienste selbst. Der Weg muss vom “Wohlfahrtsmix” zur Bürgerbeteiligung führen.

Freiwilligenmanagement in Nonprofits – ein Beitrag zur Bürgerschaftlichkeit des Dritten Sektors?

Gemeinnützige Organisationen spielen über ihre Dienstleistungsfunktion hinaus eine wichtige Rolle für unser Gemeinwesen, indem sie Gemeinschaft bilden, Partizipation ermöglichen und Interessen vertreten. Diese Funktionen können unterschiedlich ‘bürgernah’ bzw. gemeinwesenorientiert ausgeübt werden. Dritte Sektor-Organisationen zählen sich zwar formal zur Zivilgesellschaft – und nicht zu Markt oder Staat – aber sie sind dadurch nicht automatisch ‘zivil’. Ihre bürgerschaftliche Ausrichtung und Anbindung an das Gemeinwesen – ihre ‘civicness’ – muss bewusst hergestellt werden (vgl. Evers 2009).

Nun ist der deutsche Dritte Sektor, der von den großen Wohlfahrtsverbänden dominiert wird, sehr staatsorientiert aufgrund der bestehenden Finanzierungsstrukturen. Die zivilgesellschaftliche Ausrichtung der Organisationen ist deshalb eine Herausforderung für die großen bürokratisierten Verbände, um die jeden Tag gerungen werden muss und über deren Stellenwert im Sektor selbst durchaus keine Einigkeit herrscht.

Die gemeinnützigen Programme, Methoden und Kommunikationsstile legen Zeugnis davon ab, wie ernst es einem Träger mit der bürgerschaftlichen Ausrichtung ist. Ob man bereit ist, sich dem Austausch mit den Bürgern und einer demokratischen Öffentlichkeit zu stellen, oder ob man monologisiert und aus einer binnenorientierten Perspektive heraus handelt.

Auch das Freiwilligenmangement in den Einrichtungen, d.h. die Steuerung des Umgangs mit den ehrenamtlich engagierten Bürgern, ist ein Bereich, an dem das Ausmaß der Bürgerschaftlichkeit einer gemeinnützigen Organisation abgelesen werden kann.

Zwar ist das Freiwilligenmanagement in Sozialeinrichtungen noch nicht flächendeckend verankert. Und auch in den Ausbildungs- und Studiengängen spielt die Zusammenarbeit von Profis und Bürgern – obwohl schon immer Realität in Sozialeinrichtungen – inhaltlich kaum eine Rolle (vgl. Beerbaum 2011). Aber immer mehr Einrichtungen gehen dazu über, Mitarbeiter mit der Freiwilligenkoordination bzw. dem -management zu beauftragen.

Ein in der Praxis weit verbreitetes Freiwilligenmanagement-Modell ist das der Akademie für Ehrenamtlichkeit Deutschland (AfED) in Berlin, die seit 1998 Freiwilligenmanager ausbildet. Das Management-Konzept der AfED ist in einer Publikation aus dem Jahr 2009 (“Freiwilligen-Management”) von Reifenhäuser, Hofmann und Kegel niedergelegt.

Es unterteilt die Arbeit mit Freiwilligen anhand des Engagementprozesses in folgende Abschnitte:

  • Engagementfelder für Ehrenamtliche identifizieren
  • Engagementangebote beschreiben und bewerben
  • Erstgespräche führen und Engagement vereinbaren
  • Ehrenamtliche einarbeiten und befähigen
  • fördern, qualifizieren und anerkennen
  • verabschieden und Engagement bescheinigen

(Reifenhäuser u.a., S. 79)

Welchen Beitrag kann dieses Modell für einen zivilen Dritten Sektor leisten? Inwieweit fördert es die bürgerschaftliche Ausrichtung von gemeinnützigen Organisationen?

Eine kritische Begutachtung zeigt:

Das Freiwilligen-Management-Konzept der AfED ist aus einer binnenorientierten Perspektive heraus verfasst: “Hier geht man vom Bedarf der Organisation aus” (Reifenhäuser u.a., 77), – nicht vom Bedarf der BürgerInnen.

Das freiwillige Engagement wird als “ergänzend” festgeschrieben. Die Aufgabenprofile für die Ehrenamtlichen werden von der Organisation entwickelt (S. 79f). Es darf zu keiner Kollision mit dem Hauptamt kommen (S. 68). Die Dominanz der Profession – und das Machtungleichgewicht zu Lasten der Bürgerschaft – bleibt dadurch gesichert, – obwohl in vielen Bereichen Ehrenamtliche substantielle Beiträge für den Betrieb einer Einrichtung leisten.

Die Partizipation der Ehrenamtlichen wird angemahnt: “Die Freiwilligen haben ein Recht auf Mitbestimmung und -gestaltung (mindestens in Fragen ihres direkten Aufgabenbereichs!)…” (Reifenhäuser u.a., 71). Gleichzeitig spiegeln sich institutionell festgeschriebene Mitwirkungsmöglichkeiten nicht in dem oben beschriebenen Engagementzyklus wider. Verfahren strukturieren die Teilhabe – folglich stellt sich die Frage, wie im Rahmen dieses nach den Bedürfnissen der Organisation gestalteten Prozesses die inhaltliche Beteiligung von Bürgern gelingen soll? Da betont wird, das Ziel der Einarbeitung der Ehrenamtlichen sei, sie “über das Leitbild, die Ziele und die Arbeitsweise der Organisation, über die Aufgaben und Positionen der Freiwilligen und vor allem über die eigenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten” zu informieren (Reifenhäuser u.a. S. 93).

Das Konzept individualisiert das Freiwilligenengagement. Kollektive, auf das Gemeinwesen hin orientierte Mitmach- und Entscheidungsmöglichkeiten, z.B. für die Bürger eines Viertels, sind nicht vorgesehen. Es gibt nur das (bilaterale) Verhältnis zwischen der Organisation und dem einzelnen Bürger.

Das Konzept klammert Soziale Medien aus. Das Internet spielt nur bei der Vermarktung von Engagementangeboten eine Rolle (S. 87), nicht aber, um Dialog und Vernetzung mit der Zivilgesellschaft voranzutreiben. Da das Internet heute aber integraler Bestandteil von Öffentlichkeit und Beteiligung ist, darf das Freiwilligenmangement von Nonprofits Soziale Medien nicht ausklammern, sondern muss sie integrieren als Tools, die Beziehungen, Netzwerke und Beteiligung ermöglichen.

Das Freiwilligenmanagement von Nonprofit-Organisationen kann die Zivilität der Einrichtungen fördern, wenn die inhaltliche Mitgestaltung bzw. Beteiligung von Bürgern zum integralen Bestandteil des Prozesses wird. Wenn also das Freiwilligenmanagement sich nicht auf eine ‘Koordination’ von Ehrenamtlichen beschränkt, sondern auf die Steuerung von Koproduktionsprozessen zielt, bei denen Profis und Bürger auf Augenhöhe zusammenarbeiten

Voraussetzung dafür ist, dass die Erfahrungen der Bürger ebenso wertgeschätzt werden wie die Expertise der professionellen Mitarbeiter.

Die Einrichtung sollte in ständigem Austausch mit der Öffentlichkeit stehen, über Communitygrenzen hinweg, um auszuloten welche Ressourcen und Ideen es für die Weiterentwicklung der Dienste gibt.

Eine Präsenz im Social Web ist unerlässlich, um Online-Beteiligung und Koordinationsmöglichkeiten zu nutzen.

Im Kern muss es darum gehen, das Freiwilligenmanagement nicht allein aus Sicht der Einrichtung zu konzipieren, sondern es zu demokratisieren, um der Zivilgesellschaft Möglichkeiten zur Teilhabe zu eröffnen.